Neue Abschreibungsregelung für geringwertige Wirtschaftsgüter

9. März 2010

Durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz wurden zum 1.01.2010 die bisherigen Regelungen zur Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter geändert. Künftig gibt es ein Wahlrecht zwischen der Abschreibung per GWG-Pool und der vorherigen Regelung (410-Euro-Grenze).

Für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), die ab dem 1.01.2008 angeschafft, hergestellt oder in das Betriebsvermögen eingelegt werden, gilt bisher:

GWG mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 150 EUR (ohne Umsatzsteuer) müssen – ohne Wahlrecht – sofort als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Eine besondere Aufzeichnungspflicht, z. B. in einem Anlagenverzeichnis, gibt es nicht.
Für GWG mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 151 EUR bis 1 000 EUR (ohne Umsatzsteuer) muss für jedes Jahr ein Sammelposten gebildet werden (GWG-Pool), der über 5 Jahre mit jeweils 20 % abgeschrieben wird. Abgesehen von der buchmäßigen Erfassung des Zugangs im Sammelposten bestehen keine weiteren Dokumentationspflichten. Es muss also kein Bestandsverzeichnis geführt werden. Buchhalterisch ist das eine Vereinfachung, weil die Wirtschaftsgüter nicht einzeln erfasst und abgeschrieben werden und keine monatsgenaue Erfassung nötig ist.
Diese Regelung des § 6 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) betrifft Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften. Im Verein gilt das für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftbetriebe.

Künftig gibt es die Absetzung geringwertiger Wirtschaftsgüter ein Wahlrecht: Wirtschaftsgüter, die ab dem 1.01.2010 angeschafft, hergestellt oder in das Betriebsvermögen eingelegt werden, können auch nach dem bis 2007 gültigen Verfahren abgeschrieben werden.

GWG mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 151 EUR bis 410 EUR (ohne Umsatzsteuer) können also wahlweise in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt werden. In diesem Fall müssen die GWG in einem besonderen Anlagenverzeichnis aufgeführt werden. Wirtschaftsgüter über 410 EUR müssen nach den allgemeinen Regeln abgeschrieben werden (§ 6 Abs. 2 und 2a EStG 2010).

Die neue Sofortabschreibung, die es bereits vor 2008 gab, ist ein Wahlrecht: Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Kosten zwischen 150 EUR und 410 EUR können also entweder sofort abschreiben oder in den Sammelposten eingestellt werden und dann über 5 Jahre linear abgeschrieben werden (sog. Poolabschreibung). Das Wahlrecht zwischen Sofortabschreibung und Poolabschreibung kann für alle in einem Wirtschaftsjahr angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter nur einheitlich ausgeübt werden.

Bei Anschaffungs-, Herstellungs- oder Einlagewerten über EUR 410,00 gelten die allgemeinen Vorschriften der linearen oder der degressiven Abschreibung.

Bei den Überschusseinkunftsarten (Vermietung und Verpachtung, sonstige Einkünfte – im Verein gilt das für den gesamten Bereich der Vermögensverwaltung) bleibt es bei der bisherigen Regelung, dass geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 410 EUR sofort als Werbungskosten abgesetzt oder wahlweise über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden können.

Quelle: www.vereinsknowhow.de

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Das Protokoll der Mitgliederversammlung

9. März 2010

Über die Form des Protokolls der Mitgliederversammlung (MV) herrscht oft Unsicherheit. Dabei dient das Protokoll nicht nur der Dokumentation von Versammlungsablauf und Beschlussinhalten, sondern hat im Streitfall auch Beweisfunktion.

Die Mindestanforderungen an das Protokoll der Mitgliederversammlung ergeben sich aus dem BGB. Nach § 58 Nr. 4 BGB gehört eine Bestimmung über die Beurkundung von Beschlüssen zu den Sollvorschriften in der Satzung.
Zwingend gefordert ist eine protokollarische Niederschrift immer dann, wenn für Anmeldungen zum Vereinsregister eine Beurkundung von Beschlüssen nötig ist – z. B. bei Änderungen im Vorstand oder Satzungsänderungen. In aller Regel geht die Satzung aber von einer Protokollierung aller Beschlüsse und wesentlichen Inhalte der Mitgliederversammlung aus.

Die Vorschrift des BGB verlangt der Form nach ein Ergebnisprotokoll. Es werden also nur die Ergebnisse der Beschlüsse (dazu gehören auch Wahlen) vermerkt – egal ob ein Antrag angenommen oder abgelehnt wurde. Neben Sachbeschlüssen werden auch Verfahrensbeschlüsse (z. B. zur Tagesordnung) protokolliert.

Die Funktion des Protokolls
Dem Protokoll kommt rechtlich regelmäßig nur eine Beweisfunktion zu. Beschlüsse sind also auch dann wirksam, wenn sie nicht protokolliert wurden. Etwas anderes gilt nur, wenn die Satzung die Beurkundung eindeutig als Voraussetzung für die Rechtswirksamkeit der Beschlüsse verlangt.
Das Gleiche gilt für den Inhalt des Beschlusses. Verbindlich ist, was beschlossen wurde, nicht was im Protokoll steht. Auch das kann die Satzung aber anders regeln – also das als bindend festlegen, was zu Protokoll genommen wurde. In diesem Fall wird das Protokoll meist in der nächsten Mitgliederversammlung genehmigt, um Abweichungen vom eigentlich getroffenen Beschluss auszuschließen.

Widerspruch gegen das Protokoll
Eine formelle Genehmigung des Protokolls durch Beschluss der Mitgliederversammlung ist grundsätzlich nicht erforderlich. Viele Satzungen sehen das aber vor. In der Regel ist dass auch der Zeitpunkt, Einwände gegen das Protokoll geltend zu machen. Die Satzungen kann aber auch eine Widerspruchsfrist vorgeben.
Wird vom Widerspruchsrecht kein Gebrauch gemacht, schließt das aber eine spätere Anfechtung eines Beschluss nicht aus. Das gilt besonders für materielle Mängel – etwa fehlerhafter Stimmauszählung oder fehlender Beschlussfähigkeit. Das Recht zur Anfechtung wegen Verfahrensmängeln (z. B. bei Wahl des Versammlungsleiters) erlischt dagegen meist, wenn der Widerspruch nicht fristgerecht erfolgt.

Der Inhalt des Protokolls
Zum Inhalt des Protokoll gibt es keine verbindlichen Vorgaben. Mindestabforderungen ergeben sich nur aus der genannten Beurkundungsfunktion bezüglich Ort, Datum und Name des Protokollführers.

Typischerweise wird das Protokoll etwa folgenden Inhalt haben:

  • “(Ordentliche/Außerordentliche) Mitgliederversammlung des XY-Vereins”
  • Ort, Datum und Uhrzeit des Versammlungsbeginns und Endes
  • Namen des Protokollführers und Versammlungsleiters
  • Zahl der erschienenen Mitglieder, eventuell aufgeschlüsselt nach stimm- und nicht stimmberechtigten
  • Versammlungsablauf (Eröffnung der MV, eventuell Wahl des Versammlungsleiters und Protokollführers)
  • Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Mitteilung der Tagesordnung
  • Feststellung der Beschlussfähigkeit (soweit nicht jede Mitgliederversammlung beschlussfähig ist)
  • Angaben zu Sach- und Verfahrensanträgen mit (genauem) Wortlaut
  • Abstimmungsergebnisse zu den Anträgen mit Angaben zum Abstimmungsverfahren (Handzeichen, Stimmzettel usf.)
  • eventuell Widersprüche zu Abstimmungsergebnissen
  • Unterschriften von Versammlungsleiter und Protokollführer, entsprechend der Satzungsregelungen

Einsicht ins Protokoll
Enthält die Satzung keine einschlägigen Regelungen, besteht für einzelne Mitglieder ein Recht zur Einsichtnahme ins Protokoll nur bei berechtigtem Interesse. Das Einsichtsrecht umfasst auch die Anfertigung von Abschriften. Die Herausgabe oder gar Zusendung von Kopien kann ein Mitglied ohne entsprechende Satzungsvorschrift aber nicht verlangen. In jedem Fall einsehen können Mitglieder aber Abschriften des Protokolls, die für Anmeldungen beim Vereinsregister eingereicht werden.

Quelle: www.vereinsknowhow.de

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Kinderschutzorganisation CareChild zur Kinderpornostrategie Niedersachsens

9. März 2010

Zu den Plänen Niedersachsens, digitale Fingerabdrücke in Kooperation mit Suchmaschinen und kommerziellen Diensteanbietern zu nutzen um Kinderpornografie aufzuspüren und löschen zu lassen.

Das Niedersächsiche Innenministerium und das Landeskriminalamt haben eine Strategie entwickelt, die am Mittwoch von Innenminister Uwe Schünemann (CDU) auf der CeBit vorgestellt werden soll. Dabei soll das BKA zukünftig eine Datei mit Hashwerten (”digitalen Fingerabdrücken”) von kinderpornografischen Bildern und Videos führen und diese an Suchmaschinen und Diensteanbieter weitergeben, damit diese teilweise 40 Jahre alte Bilder aufspüren und dauerhaft aus dem Internet verbannen könnten.

Die Kinderschutzorganisation CareChild hält dieses Projekt zwar für förderlich im Sinne einer flankierenden Teilmassnahme gegen Kinderpornografie, jedoch nicht für eine Strategie.

Die Hashwertdatei wird bereits seit über 10 Jahren beim Bundeskriminalamt geführt und auch intensiv bundesweit durch Polizeibehörden in Ermittlungsverfahren und sogar von einigen Internetprovidern genutzt um inkriminiertes Material innerhalb der eigenen Infrastruktur aufzuspüren und zu entfernen (ähnlich einem Virenscanner).

“Es ist zwar wünschenswert, dass auch 40 Jahre altes Material aus dem Netz verschwindet, jedoch sollte die maximale Energie darauf verwendet werden den aktuellen Missbrauch von Kindern, der gegenwärtig stattfindet, zu verhindern.”, so CareChild Sprecher Michael Kappe.

Kinderpornografie wird heute, von wenigen Ausnahmen abgesehen, nicht mehr offen auf Webseiten abgelegt sondern in privaten Gruppen und gänzlich anderen Internetdiensten getauscht. Innerhalb dieser Tauschgruppen wird auch neues Material produziert und damit tatsächlich gegenwärtig Kinder missbraucht um diesen Bedarf zu decken. Diese Art der Verbreitung entzieht sich vollständig dem Zugriff von Suchmaschinen.

Für eine effektivere Verfolgung von Kinderpornografie und der damit verbundenen Verhinderung sexuellen Missbrauchs von Kindern, benötigt die Polizei nach Auffassung von CareChild dringend mehr gut ausgebildetes Personal und eine funktonierende, schnellere internationale Vernetzung. Darüber hinaus müssten zukünftig auch Anbahnungspunkte im Internet, wie beispielsweise aktive Pädophilenforen, bekämpft werden.

Quelle: fair-NEWS.de

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Willkommen Wolf in Bayern

8. März 2010

NABU: Nach über 150 Jahren neue Chance zur Rückkehr

Mehr als 150 Jahre nach seiner Ausrottung leitet sich die Rückkehr des Wolfes nach Bayern ein. Nach Angaben des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt wurde im Mangfallgebirge ein Wolf genetisch nachgewiesen. „Der NABU heißt den Wolf der Alpenpopulation in Deutschland Willkommen. Der Trend, dass sich die Wolfsbestände positiv erholen, gilt europaweit“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Wölfe waren einst in ganz Europa verbreitet, wurden jedoch vom Menschen ausgerottet. Im Jahr 2000 wurden in Ost-Sachsen erstmals wieder Wölfe in Freiheit geboren. Die Elterntiere waren aus Osteuropa eingewandert.
Inzwischen hat sich in Sachsen ein Bestand von sechs Rudeln etabliert.

Der Wolf im bayerisch-österreichischen Grenzgebiet ist nun seit langer Zeit wieder ein Vertreter der Alpenpopulation in Deutschland. Schon 2006 war ein Wolf aus dem Alpenraum eingewandert, wurde jedoch nach kurzer Zeit überfahren. Mit dem jetzigen Einwanderer setzt nun neben den aus Osteuropa stammenden Wölfen eine zweite Wolfspopulation ihre Pfoten auf deutschen Boden. Dies werten Experten als eine große Chance. „Wenn der Wolf in Europa langfristig überleben soll, muss in großen Maßstäben gedacht werden, denn der genetische Austausch zwischen den dünn verteilten Beständen ist enorm wichtig“, sagte NABU-Wolfsexperte Markus Bathen. Wölfe leben in einer Dichte von nur etwa einem Tier auf 40 Quadratkilometern. „Falls sich über kurz oder lang die deutsch-westpolnischen Wölfe und die Alpenpopulation in Deutschland miteinander vermischen, wäre das eine große Chance für das Überleben der Wölfe in Europa“, erklärte Bathen.

Nach Erkenntnissen im größten deutschen Wolfsgebiet, der brandenburgisch-sächsischen Lausitz, ernähren sich Wölfe hauptsächlich von Rehen, Rothirschen und Wildschweinen. Sie bevorzugen alte und kranke Beutetiere, daher sind nachhaltig negative Auswirkungen auf die Wildtierbestände nicht erkennbar. In Einzelfällen kommt es dazu, dass Wölfe Schafe fressen. Sowohl in der Lausitz als auch in vielen europäischen Bergregionen sind jedoch gute Erfahrungen mit Schutzmaßnahmen wie Herdenschutzhunden gemacht worden. „Die Erfahrungen belegen, dass sich die Schäden bis auf wenige Einzelausnahmen fast gegen Null reduzieren lassen. Dieser Herausforderung des Herdenschutzes wollen wir uns gemeinsam mit den Landwirten stellen“, so Bathen. Um mit allen Betroffenen einen gemeinsamen Weg von Mensch und Wolf zu finden, hat Bayern mit der ersten Stufe des Managementplans Wolf schon wichtige Vorarbeit geleistet. Der NABU geht davon aus, dass nun die zweite Stufe, die sich mit wenigen, standorttreuen Tieren befasst, angegangen werden kann.

Seit vier Jahren fördert der NABU das Verständnis für den einst verteufelten Wolf mit seinem Projekt „Willkommen Wolf!“. „Rotkäppchen irrt“ ist der Titel einer aktuellen Aktionsmappe für Kindergärten, in der spielerisch das wahre Wesen des scheuen Wildtieres vermittelt wird.

Quelle: NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V.

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Deutscher-Tierhilfe-Verband überprüfte 20 Tierhandlungen in Hamburg

3. März 2010

tierschutz1Missstände festgestellt und beim Veterinäramt angezeigt – Bildmaterial vorhanden.

Im Rahmen einer bundesweiten Recherche hat der Deutsche Tierhilfe Verband e.V. (DTV) letzte Woche 20 so genannte Tierhandlungen in Hamburg unter die Lupe genommen. Im Fokus der Tierschützer stand die Tierhaltung in den Verkaufsräumen der Zoo- und Tierhandlungen. “Das Ergebnis der Überprüfung überrascht uns nicht, ist aber dennoch für Tiere niederschmetternd”, fasst Michael Freitag vom Deutschen Tierhilfe Verband e.V. die Hamburger Recherche zusammen. So haben die Tierschützer viele Tiergehege vorgefunden, die offensichtlich nicht regelmäßig gereinigt wurden und verschmutzt waren. Aber auch Tiere, die unter Verhaltensstörungen leiden, wurden gefunden, so werden in einer Tierhandlung zwei Kakadus in einem kleinen Käfig ohne Rückzugsmöglichkeit gehalten. Das angesprochene Verkaufspersonal gab an, dass der Käfig viel zu klein sei, sie aber dennoch froh seien, denn der alte Käfig sei noch kleiner gewesen. Auf die klaren stereotypischen Verhaltensstörungen wurde erwidert, dass die Tiere kommunizieren wollten. “Es war erschreckend, mit anzusehen, wie die Kakadus leiden und das Verkaufspersonal offensichtlich nicht in der Lage ist, auf die Bedürfnisse der Tiere einzugehen und sie artgerecht zu halten”, empört sich Freitag, der die Tierquälerei sowie das Gespräch mit der Verkäuferin per versteckter Kamera dokumentiert hat. Auch wurden Einzelhaltungen von Kampffischen vorgefunden und dokumentiert, laut rechtlich bindenden Leitlinien der TVT (Tierärztlichen Vereinigung) ist dies bereits seit Jahren aus Tierschutzgründen untersagt. Dabei wurden die Tiere besonders tierquälerisch in winzig kleinen Aquarien gehalten. “Besonders schlimm fand ich, dass wir in mehreren Zoogeschäften Dutzende tote Fische und einen toten Krebs gefunden haben, die Achtung vor dem Tier und der richtige Umgang bleibt wohl bei einigen Läden auf der Strecke, bei einem Verkaufpreis von wenigen Euros pro Tier ist das zwar nicht überraschend, aber dennoch nicht hinnehmbar”, kommentiert Freitag abschließend die Untersuchung.

Der Deutsche Tierhilfe Verband hat Anfang dieser Woche vier Tierhaltungen beim zuständigen Veterinäramt wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angezeigt. Die umfangreiche Recherche wurde mit versteckter Kamera dokumentiert, das Bildmaterial stellen wir Ihnen gerne honorarfrei zur Verfügung.

Hier können Sie einen Videobeitrag von der Recherche einsehen: www.youtube.com/user/Tierhilfeverband

Erst vor wenigen Monaten hatte der Deutsche Tierhilfe Verband in Berlin Tierhandlungen unter die Lupe genommen. Die Ergebnisse sorgten in der Hauptstadt für kräftigen Wirbel, tagelang berichteten die Medien über die Recherche, eine Tierhaltung wurde auf Grund der Anzeige durch den Deutschen Tierhilfe Verband vom Veterinäramt geschlossen, hier hat der DTV zusätzlich eine 30 Seiten lange Strafanzeige gestellt. Weitere Informationen zu dieser sowie der aktuellen Untersuchung finden Sie auch unter www.deutschertierhilfeverband.de.

Quelle: fair-NEWS.de

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Neuer Bachelorstudiengang Musical an der FH Osnabrück

3. März 2010

bildung1Am Institut für Musik der Fachhochschule Osnabrück kann man jetzt ein achtsemestriges, vokalpädagogisches Studium im Musical absolvieren.
Dieser – in Deutschland – einmalige Studiengang Vokalpädagogik Musical bildet Musical Darsteller sowohl künstlerisch als auch pädagogisch aus, womit den Absolventen eine breite Palette an Beschäftigungsmöglichkeiten gegeben wird.

Die künstlerische Ausbildung
Mit dem künstlerischen Schwerpunkt des Institutes für Musik der Fachhochschule Osnabrück in den Bereichen der “Contemporary performing arts”, ist das IfM Vorreiter in der bundesdeutschen Hochschullandschaft und ergänzt sein musikpädagogisches Ausbildungsangebot um einen zeitgemäßen und den aktuellen Berufsanforderungen entsprechenden Studiengang.

Um der Vielfalt an potenziellen Aufgabengebieten des Musicaldarstellers gewachsen zu sein, müssen Musicaldarsteller eine anspruchsvolle und hochprofessionelle Allroundausbildung absolvieren – diese Universalausbildung ist das Ziel der Fachhochschule Osnabrück.

In einem vierjährigen Vollzeitstudium lehren über 30 Dozenten und Professoren eine enorme Bandbreite an Fächern. Ausbildungsziel ist ein Musicaldarsteller, der sich auf der Basis einer soliden künstlerischen und pädagogischen Qualifikation am Arbeitsmarkt behaupten kann. In gezielter Ausrichtung auf die zukünftige Berufssituation wird das Studienprogramm hierzu vielseitige und umfassende Kompetenzen vermitteln. Neben aller grundlegenden Fähigkeiten des Musicaldarstellers wird besonderer Wert auf die Zusammenarbeit mit Theatern und Eventagenturen gelegt.

Die pädagogische Ausbildung
Einen Ausbildungsschwerpunkt im Studienprofil Musical stellt die Ausbildung sowohl vokalpädagogischer wie auch allgemein musikpädagogischer Kompetenzen dar. Dazu gehört die umfassende Eigenreflexion didaktischen Handelns sowie die Entwicklung methodischer Fähigkeiten für die pädagogische Arbeit in verschiedenen Aufgabenfeldern. Stets der Praxis verpflichtet bietet der Studiengang im Rahmen methodisch-didaktischer Seminare die Übertragung der in der Theorie gewonnenen Erkenntnisse.

In Unterrichtspraktika, die i.d.R. in der im Haus ansässigen Musik – und Kunstschule stattfinden, werden Videos von Lehrproben der Studierenden angefertigt und anschließend im Seminar diskutiert und ausgewertet.

Durch die genaue Beobachtung gesellschaftlicher Entwicklungen wird den Absolventen eine differenzierte, arbeitsmarktorientierte pädagogische Ausbildung geboten, welche den Anforderungen im Berufsleben Rechnung trägt.

Die Produktionen
In Zusammenarbeit mit den Theatern in Osnabrück, Bielefeld und Tecklenburg wird den Studenten bereits während der Ausbildung die Möglichkeit gegeben, Praxiserfahrungen im professionellen Umfeld zu erlernen. Hinzu kommt, dass jeder Studiengang mit einer Produktion unter professionellen Bedingungen in den Räumen des Theaters Osnabrück abschließt.

Das Institut für Musik der FH Osnabrück geht neue Wege angesichts der veränderten Rahmenbedingungen für Musiker/innen und Musiklehrer/innen im 21. Jahrhundert.
Wir bieten unseren Studierenden durch ein besonders praxisbezogenes und vernetztes Studium eine vielseitige und umfassende Ausbildung und ermöglichen durch eigene frühzeitige und vielfältige Unterrichtspraxis eine optimale Vorbereitung für den späteren Beruf.

In enger Kooperation mit einer der größten Musik- und Kunstschulen Niedersachsen (in einem Hause!) und vielen weiteren Partnern im schulischen-, kulturellen- und Hochschulbereich ermöglichen wir Einblicke und Erfahrungen in den Alltag einer Musikschule, aber auch in weitere mögliche Berufsfelder.

Zurzeit bieten wir den Bachelorstudiengang Musikerziehung in sieben Studienprofilen an.
* Elementare Musikpädagogik – EMP
* Instrumentalpädagogik Klassik
* Instrumental/Vokalpädagogik Jazz
* Instrumental/Vokalpädagogik Popularmusik
* Musiktheorie/Gehörbildung sowie Komposition und Musiktheorie/Gehörbildung
* Vokalpädagogik
* Vokalpädagogik Musical

Quelle: Offenes-Presseportal

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„Hobor“ kommt nach Hause

3. März 2010

NABU: Störche reisen früh in den Norden

Der Frühling ist in Sicht: Die ersten Weißstörche in Afrika machen sich bereits auf den Heimflug. Einer von ihnen trägt den Namen „Hobor“ und ist Besuchern der NABU-Internetseite schon bestens vertraut. Immerhin konnten sie seinen Weg während der zurückliegenden sechs Monate im Internet verfolgen. Hobor ist einer der drei schleswig-holsteinischen Störche, die der NABU im Sommer vergangenen Jahres mit Satellitensendern ausgestattet hatte. Ziel der Aktion ist es, den Einfluss von klimatischen Bedingungen auf das Zugverhalten des Weißstorchs zu untersuchen. Einen traurigen Rückschlag musste der NABU allerdings schon hinnehmen: Die Störchin Getrud starb im Januar in Tansania. Die Gebeine der Störchin und der Sender, der seit dem 3. Januar keine Positionsveränderungen mehr gemeldet hatte, wurden jetzt gefunden. NABU-Experten stellten fest, dass die Störchin an einer natürlichen Todesursache, vermutlich an einer Krankheit, verstorben war.

Storch Hobor hatte den Winter in der Sahelzone südlich der Sahara verbracht. Ende der vergangenen Woche startete er vom Sudan aus auf seine mehr als 5.000 Kilometer lange Rückreise. „Das ist ein verhältnismäßig früher Zugbeginn“, erklärte NABU-Storchenexperte Kai-Michael Thomsen vom Michael-Otto-Institut im NABU. „Hobor scheint ganz gut durch den Winter gekommen zu sein, sonst würde er noch länger in Afrika bleiben“, vermutet Thomsen. Die Klimadaten seit vergangenem Herbst zeigten den Bergenhusener Wissenschaftlern, dass offenbar ausreichend Regen im Sudan gefallen war, so dass sich die Störche lange im Sahel aufhalten konnten. Das sei nicht in allen Jahren so. Normalerweise starten Weißstörche erst Ende Februar zum Frühjahrszug. „Anfang April rechnen wir mit der Ankunft von Hobor.

Dann werden auch die anderen nach Osten ziehenden Weißstörche frühestens ihre Nester besetzen“, so Thomsen. Ganz anders verhält sich dagegen Weißstorch „Helmut“. Er hat die westliche Zugroute genommen und den Winter in Spanien verbracht. Helmut trennen nicht einmal 2.000 Kilometer von seinem Nest in Schleswig-Holstein. Deshalb kehren Weißstörche, die in Spanien überwintert haben, bereits ab Anfang März zu ihren Nestern zurück. Da seine Partnerin Gertrud gestorben ist, wird sich Helmut in diesem Frühjahr nach einem neuen Weibchen umschauen müssen.

Die Sender werden die Störche übrigens die nächsten Jahre über behalten. Weder beim Fliegen noch bei der Aufzucht der Jungtiere behindert sie dieser „Rucksack“. Die Sender registrieren stündlich die Koordinaten der Störche und senden sie alle drei Tage an einen Satelliten, der die Daten wiederum an eine Bodenstation weiterleitet.
Das Michael-Otto-Institut im NABU  kann diese Informationen über das Internet abrufen. Die Aktion ist Teil der Zugvogelkampagne „Born to Travel – Zum Reisen geboren“ des NABU-Dachverbandes BirdLife International und wird durch das Express-Transportunternehmen FedEx Express über die King Baudouin Foundation United States unterstützt.

Quelle: NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V.

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Geplanter Straftatbestand „Genitalverstümmelung“ ist Volksbetrug

2. März 2010

gesellschaft1Bundesrat will eigenen Straftatbestand

Strafmaß soll herabgesetzt werden. Änderungen gehen an den tatsächlichen Problemen vorbei. Keine Aufhebung der Hindernisse für die Strafverfolgung. Täter genießen weiterhin staatlichen Schutz. Kein Schutz der Opfer in Sicht.

Hamburg, den 24.Februar 2010: Die TaskForce verschärft ihre Kritik an der Absicht deutscher Politiker, einen eigenen Straftatbestand „Genitalverstümmelung“ zu schaffen. Ein entsprechender Entwurf wurde am 12. Februar 2010 mehrheitlich von der Länderkammer des Bundesrates angenommen. Nun ist das Bundesjustizministerium mit einer Einschätzung befasst und muss den Entwurf bis zum 24. März dem Bundestag vorlegen.

Die Initiatorin der TaskForce, Ines Laufer, bezeichnet die geplanten Strafrechtsänderungen als handfesten Volksbetrug und vor allem Betrug an den Opfern – denn die fehlende Verurteilung von Verstümmelungstätern ist keinesfalls Defiziten im Strafrecht geschuldet, wie die Politiker glauben machen wollen. Vielmehr werden die Täter und Anstifter (Familienmitglieder) durch Täter-schützende Rechtsnormen (z.B. die ärztliche Schweigepflicht) vor der Verurteilung bewahrt, bzw. davor, dass die Strafverfolgungsbehörden überhaupt Kenntnis von den Verbrechen erlangen.

Zudem soll mit dem neuen Gesetz absichtlich die derzeit mögliche Mindeststrafe von „nicht unter drei Jahren“ (§226, Abs. 2, StGB) auf „nicht unter zwei Jahre“ herabgesetzt werden – um die Abschiebung der Täter zu verhindern.

In ihrer aktuellen Veröffentlichung (www.taskforcefgm.de/wp-content/uploads/2010/02/Analyse-zu-Gesetzesänderungen_Volksbetrug1.pdf) begründet die TaskForce in schlüssiger Weise, warum die geplanten Gesetzesänderungen

- Keine Verbesserung der Strafverfolgung erwarten lassen,

- Zu einer Verringerung der Mindeststrafe führen,

- Keine abschreckende Wirkung haben werden,

- Verstümmelungen aus pseudo-ästhetischer Motivation (z.B. Entfernung der Schamlippen) unbegründet von der Strafbarkeit ausnehmen,

- Für die Verfolgbarkeit von Genitalverstümmelungen im Ausland unnötig sind,

- Überflüssig hinsichtlich des Ruhens der Verjährung bis zur Volljährigkeit der Opfer sind, da dies bereist klar geregelt ist und

- Keinen Schutz für potentielle Opfer bieten können.

Gleichzeitig verweist die TaskForce wiederholt auf die gravierenden Schutzlücken, die es zu schließen gilt, um allen gefährdeten Mädchen den Schutz zu gewähren, der ihnen verfassungsrechtlich zusteht.

Wir fordern von Regierung und Parlamentariern – mit Ausnahme der Aufnahme der relevanten Körperverletzungsdelikte in den Katalog der Auslandsstraftaten (§5 StGB) – von sämtlichen Änderungen im Strafrecht abzusehen.
Stattdessen rufen wir die Bundesregierung auf, effiziente Maßnahmen einzuführen, die sowohl umfassenden Schutz für alle gefährdeten Mädchen bieten können, als auch die konsequente strafrechtliche Verurteilung, besonders der Anstifter (Eltern/Familie) ermöglichen, wie z.B.:

- Gesetzliche Meldepflicht (sowohl im Fall bereits verübter Verstümmelungen als auch bei Kenntnis bevorstehender Verstümmelungen);

- Untersuchungspflicht, einschließlich regelmäßiger Überprüfung der genitalen Unversehrtheit (entweder nur für die Mädchen der genau bestimmbaren Risikogruppen oder für alle in Deutschland lebenden Kinder bis zum 18. Lebensjahr);

- Kollektive familienrechtliche Maßnahmen für alle bis zu 50.000 minderjährigen Mädchen der Risikogruppen, um die Verstümmelungen in den Herkunftsländern der Eltern effektiv zu unterbinden (gem. Beschluss BGH, XII ZB 166/03 v. 15.12.2004).

Quelle: fair-NEWS.de

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Keine Tierversuche mit Flipper!

2. März 2010

US-Forscher haben über das Nachrichtenportal des Wissenschaftsjournals Science, ScienceNOW, erklärt, dass sie Delfine für geeignete „Modellorganismen“ für medizinische Experimente halten. Der Deutsche Tierschutzbund kritisiert die Planspiele, diese geistig hochstehenden, sensiblen Tiere in Tierversuchen zu quälen, als wissenschaftlich fragwürdig und ethisch unvertretbar. Zumal in der gleichen Ausgabe auch Experten fordern, Delfine aufgrund ihrer hohen geistigen und sozialen Fähigkeiten als nichtmenschliche Personen einzustufen.

Bei einer Tagung in San Diego, Kalifornien, vertraten Wissenschaftler die Ansicht, dass Delfine nach den Menschen die intelligentesten Lebewesen sind: Sie haben ausgeprägte Persönlichkeiten und ein individuelles Bewusstsein. Die Tiere können sich auch Vorstellungen über zukünftige Ereignisse machen. Darüber hinaus haben Delfine ausgeprägte soziale Fähigkeiten. Innerhalb ihrer Herden geben sie Wissen oder Spielverhalten weiter.

Delfine können in Gefangenschaft nicht artgerecht gehalten werden. Sie haben in Freiheit Reviere von bis zu Hunderten von Quadratkilometern. Sie sind äußerst empfindliche Tiere, die stark auf Stress reagieren und in künstlicher Umgebung unter der Einschränkung ihrer natürlichen Verhaltensweisen erheblich leiden. Bestände in Gefangenschaft müssen durch Wildfänge aus Treibjagden aufgefüllt werden, da die Nachzucht nicht nachhaltig ist. „Diese Erkenntnisse bestätigen unsere Forderung, dass die Haltung von Delfinen in Gefangenschaft, zu welchem Zweck auch immer, in keiner Weise zu rechtfertigen ist“, so Roman Kolar, stellvertretender Leiter der Akademie für Tierschutz des Deutschen Tierschutzbundes.

Umso heftiger kritisiert der Deutsche Tierschutzbund Wissenschaftler, die fernab jeglicher Moral Delfine als Versuchstiere von morgen bewerben: Bei Delfinen, die sich im Besitz der US-Marine befinden, wurde angeblich festgestellt, dass sie ihren Blutzuckerspiegel sehr effizient regulieren können. Prompt folgern einige Forscher in „Science“, dass Delfine als neuer „Modellorganismus“ zur Erforschung von Diabetes dienen könnten. „Solche Versuche sind ethisch vollkommen untragbar“, äußert sich Roman Kolar. „Geistig so hochstehende Tiere leiden in Versuchssituationen erbärmlich. Und dass die ohnehin gravierenden wissenschaftlichen Probleme mit Tierversuchen, insbesondere was deren Übertragbarkeit auf den Menschen angeht, bei Meeressäugern besonders schwer wiegen, liegt auf der Hand. Delfine brauchen den Schutz des Menschen und sollten nicht als Labortiere missbraucht werden.“

Quelle: Deutscher Tierschutzbund e.V.

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Ab April darf in Nordrhein-Westfalen kein Kormoran mehr geschossen werden

27. Februar 2010

NABU begrüßt Entscheidung des Umweltministeriums als richtungsweisend

Der NABU Bundesverband und der NABU Nordrhein-Westfalen begrüßen die Entscheidung des Umweltministeriums, die Kormoran-Verordnung und den begleitenden Erlass in NRW auslaufen zu lassen. In einem Brief an die Vorsitzende des Umweltausschusses im Landtag von Ende Januar dieses Jahres kündigte Umweltminister Uhlenberg diese Entscheidung an. Damit dürfen ab 1. April keine Kormorane mehr geschossen werden. „Der NABU freut sich über diesen Richtungswechsel im Umweltministerium und wertet es als einen Schritt hin zu einer zukünftig verantwortungsvolleren Artenschutzpolitik“, erklärte Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW.

Besonders erfreulich sei aus Sicht des NABU, dass sich das Ministerium damit offensichtlich der Einschätzung des Naturschutzes angeschlossen habe, dass bei sinkenden Bestandszahlen die massiv angestiegenen Abschusszahlen nicht mehr zu verantworten seien. Mit Auslaufen der Verordnung dürften nun auch keine Ausnahmegenehmigungen zum Abschuss von Kormoranen in Naturschutzgebieten mehr erteilt werden. Gegen das Erteilen solcher Ausnahmegenehmigungen hatten die Naturschutzverbände in den vergangenen Jahren mehrfach erfolgreich geklagt.

„Nun ist es wichtig, die Erfassung der Kormoranbestände und deren Auswirkungen auf Fischerei, Aquakultur und heimische Fischbestände weiter fortzusetzen und zu qualifizieren“, so Tumbrinck weiter.
Selbstverständlich werde der NABU sich hier engagiert einbringen und ein anstehendes europäisch abgestimmtes Kormoran-Management konstruktiv begleiten.

Ein solches Kormoran-Management fordert das Europa-Parlament für den Kormoranbestand in ganz Europa. Zudem arbeitet die Europäische Kommission zurzeit an der Erstellung von Leitlinien für Ausnahmeregelungen von den Verbotsvorschriften zu Art.9 der EG-Vogelschutzrichtlinie, da die Mitgliedsstaaten die Ausnahmeregelung sehr unterschiedlich auslegen. Sobald die Kommission hier durch die neue Leitlinie Klarheit geschaffen hat, können – so Umweltminister Uhlenberg in seinem Schreiben weiter – die in NRW begonnenen fachlichen Überlegungen, die auch neueste wissenschaftliche Erkenntnisse und Modelle berücksichtigen werden, leitlinienkonform umgesetzt werden.

Nordrhein-Westfalen könne damit zum Vorbild für all die Bundesländer werden, in denen der Kormoran nach wie vor geschossen werden darf.
„Nachdem dort Kormoran-Verordnungen in den letzten Jahren von Mal zu Mal verschärft worden sind, deutet sich in Nordrhein-Westfalen ein Umdenken an. Für den NABU , der den Kormoran zum ‚Vogel des Jahres 2010′
ernannt hat, ist das eine hoffnungsvolle Nachricht“, erklärte Markus Nipkow, Vogelschutzexperte im NABU-Bundesverband.

Quelle: NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V.

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