Archiv für November 2009

Behinderte sollen Prestigeprojekt “Stuttgart 21″ bezahlen

Sonntag, 29. November 2009

Müssen Blinde künftig Fahrkarten am Automaten kaufen? – Sparpläne der Stuttgarter Landesregierung mit neuem Diskriminierungspotenzial

Der Fahrgastverband PRO BAHN warnt die Landesregierungen in Deutschland ausdrücklich vor der Einführung neuer Diskriminierungen für Behinderte bei der Fahrt im öffentlichen Nahverkehr. Die Stuttgarter Landesregierung will die unentgeltliche Beförderung Behinderter einschränken, um Geld zu sparen. Dass diese Sparmöglichkeiten geprüft werden, hat Staatssekretär Hilllebrand (CDU) aus dem Stuttgarter Sozialministerium bestätigt.

Der Fahrgastverband PRO BAHN hat bereits im Jahr 2004 mit Erfolg die damaligen Sparpläne der rot-grünen Bundesregierung zu Fall gebracht. Nach diesen Plänen sollten Behinderte den näheren Umkreis ihres Wohnorts nur noch nach Kauf einer Fahrkarte verlassen dürfen, “Nicht einmal die Behindertenverbände hatten begriffen, dass der Kauf einer Fahrkarte am Automaten für viele Behinderte die einschneidendste Barriere bei der Benutzung des öffentlichen Verkehrs ist,” erklärt der Rechtsexperte des Verbraucherverbandes PRO BAHN, Rainer Engel. “Nach dem Willen der Regierung sollten Blinde künftig Touchscreen-Automaten bedienen, Sehbehinderte mit der Lupe Automatenbildschirme lesen und geistig Behinderte Tarifinformationen verstehen. Gerade diese Behinderten sind auf den öffentlichen Verkehr existenziell angewiesen, weil sie auch außerhalb ihres Heimatortes ohne fremde Hilfe bewegen können. Behindertengerechte Automaten, die den unterschiedlichen Einschränkungen der Behinderten gerecht werden, sind noch nicht erfunden.”

In Regionalzügen, S-Bahnen, U-Bahnen, Stadt- und Straßenbahnen und vielen Bussen werden heute keine Fahrkarten mehr durch Personal verkauft. “Gerade diese Verkehrsmittel sind in den letzten Jahren vielfach barrierefrei gemacht worden und haben sich zu einem echten Nachteilsausgleich für Behinderte entwickelt. Dadurch sind auch die Ausgleichsleistungen angestiegen,” erläutert Engel. “Jetzt wird der Stuttgarter Landesregierung der Nachteilsausgleich offenbar zu teuer. Durch die Einsparung von Schaffnern und Zugbegleitern werden aber weit aus höhere Beträge eingespart als durch die Freifahrt für Behinderte, die Automaten nicht bedienen können.”

Hintergrund der Initiative ist die Absicht, langfristig jährlich einige Millionen Euro einzusparen. “Für uns ist der Zusammenhang zwischen den Sparplänen und dem umstrittenen Tunnelbahnhof-Projekt “Stuttgart 21″ unverkennbar,” erklärt Engel. “Weil die Landesregierung sich verpflichtet, für das Vergraben des Stuttgarter Hauptbahnhofs mehrere Milliarden Euro auszugeben, sollen Schwerbehinderte künftig zuhause bleiben. Das heißt im Klartext: die Benachteiligten dieser Gesellschaft sollen Stuttgarter Prestigeprojekte bezahlen-.”

“Die abwiegelnden Erklärungen aus Stuttgart, dass lediglich eine Einschränkung geprüft werden solle, zeugen von grundlegender Unkenntnis der wirklichen Probleme der Behinderten. Wer am Automaten keinen Fahrschein lösen kann, weil er behindert ist, wird als Schwarzfahrer verfolgt. Eine schlimmere Diskriminierung können wir uns nicht vorstellen,” so Engel. “Von fehlender Sachkenntnis zeugt es auch, wenn man im Sozialministerium glaubt, mit einer “passgenauen Gestaltung” der Behindertenfreifahrt können man nennenswerte Summen einsparen,” so Engel.

Zurzeit können Behinderte, die von der Freifahrt nach dem Sozialgesetzbuch des Bundes Gebrauch machen, bundesweit städtische Verkehrsmittel, S-Bahnen und nichtbundeseigene Eisenbahnen benutzen, in Verkehrsverbünden auch Regionalzüge der Deutschen Bahn. Die meisten Behinderten müssen dafür einen pauschalen Eigenanteil bezahlen. Dafür wendet die Landesregierung Baden-Württemberg jährlich 30 Millionen Euro auf. Im Fernverkehr können Behinderte Fahrkarten ohne Aufschlag im Zug bei den Zugbegleitern kaufen.

Der Fahrgastverband PRO BAHN ist ein unabhängiger und gemeinnütziger Verbraucherverband im Verbraucherzentrale-Bundesverband und vertritt die Interessen der Fahrgäste des öffentlichen Fern- und Nahverkehrs.

Quelle: fair-NEWS.de

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FSC gewinnt Oscar für Nachhaltigkeit

Sonntag, 29. November 2009

gesellschaft1Der Forest Stewardship Council (FSC) wurde gestern auf der Utopia Konferenz 2009 in Berlin mit dem Utopia Award für sein Engagement für nachhaltige Forstwirtschaft ausgezeichnet.

Deutschlands größte Community für strategischen Konsum hat ihre Nachhaltigkeitshelden des Jahres 2009 gekürt. Die Gewinner wurden von einer Jury bestehend aus Experten aus Wissenschaft, Medien und Unternehmen gekürt. In der Kategorie Organisationen gab es laut den Laudatoren keine Zweifel innerhalb der Jury, dass der FSC einer der wichtigsten Impulsgeber für ökologisch und sozial gerecht produzierte Holz- und Papierprodukte ist.

Mit dem Utopia Award werden deutsche Vorbilder, Unternehmen, Organisationen und Produkte aus dem Nachhaltigkeitsbereich ausgezeichnet, die wirklich etwas verändern und sich mit zentralen Weichenstellungen im Bereich Klima, Umwelt und soziale Lebensbedingungen beschäftigen. Nina Griesshammer (WWF Deutschland) nahm als Vorstandsmitglied der FSC Arbeitsgruppe Deutschland e.V. den Preis in der Kategorie Organisationen entgegen.

„Der FSC freut sich sehr über den Preis. Der Award ist ein Zeichen, dass wir am richtigen Strang ziehen. Die letzten Jahre waren von viel Pionier- und Überzeugungsarbeit geprägt, um die Idee des FSC bekannt zu machen. Umso motivierender ist es, dass unser Engagement für Umweltschutz, Wirtschaftlichkeit und soziale Gerechtigkeit auch außerhalb der Forst- und Holzbranche wahrgenommen wird,“ so Nina Griesshammer. „Das zeigt uns, dass der verantwortungsvolle Umgang mit der Ressource Wald mehr und mehr zu einem zentralen gesellschaftlichen Thema wird.“

Die Utopia Awards wurden 2009 zum zweiten Mal im Rahmen einer festlichen Gala vergeben, moderiert von Sandra Maischberger, die Mitglied im Kuratorium der Utopia Stiftung ist. Die Stiftung ist Schirmherrin der Awards. Sie setzt sich für einen gesellschaftlichen Wandel hin zu einem nachhaltigen Lebensstil ein, nach dem Motto «Heute nicht auf Kosten von morgen, hier nicht auf Kosten von anderswo ». Von den Kuratoriumsmitgliedern sowie den so genannten «Utopisten » – den auf Utopia.de registrierten Nutzern – wurden insgesamt 423 Award-Vorschläge gemacht. Daraus wurden zwölf ausgewählt, über die das Publikum auch mit abstimmen konnte. Weitere Preisträger waren u.a, der Kosmetikhersteller Weleda, die LeaseRad GmbH und die Internetsuchmaschine Forestle. In der Jury saßen Kuratoriumsmitglieder sowie Experten aus Wissenschaft, Medien und Unternehmen wie z.B. Sandra Maischberger, Axel Milberg, Dr. Rainer Griesshamer (Ökosinstitut), Prof. Dr. Peter Hennicke (Wuppertal Institut).

Quelle: fair-NEWS.de

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Abitur trotz Legasthenie – in Bayern kein Fragezeichen

Freitag, 27. November 2009

bildung1Viel Anerkennung für die positiven Erfahrungen gab es auf der Fachtagung „10 Jahre Legasthenie-Erlass in Bayern“. Der BVL fordert, dass weitere Bundesländer dem Beispiel folgen, um Chancengleichheit für Schüler mit einer Legasthenie herzustellen.

Auf der Fachtagung „10 Jahre Legasthenie-Erlass in Bayern“, zu welcher der Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie Bayern Wissenschaftler, Vertreter des Ministeriums, Fachpublikum und Eltern geladen hatte, gab es viele positive Stimmen, die deutlich machten, welche Werte mit dem Erlass für die von Legasthenie (Lese-/Rechtschreibstörung) betroffenen SchülerInnen geschaffen wurden. Dass es notwendig ist, die Beeinträchtigungen durch eine Legasthenie schulisch aufzufangen, wurde in dem Vortrag von Prof. Dr. Gerd Schulte-Körne, Universität München, deutlich. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse der letzten 10 Jahre haben gezeigt, dass die schulrechtlichen Regelungen, die in Bayern geschaffen wurden, vorbildlich und beispielhaft auf das Störungsbild von legasthenen SchülerInnen eingehen.

Prof. Dr. Günther Thomé von der Universität Frankfurt regte in seinem Vortrag an, die Grundschuldidaktik zu überdenken, da hier der Grundstein für den Schriftspracherwerb gelegt wird. Frau Dr. Küspert referierte über die fachkompetente Förderung, die in vielen Fällen schulisch nicht geleistet werden kann. Durch den Vortrag von Herrn Röthlein, Vorsitzender der bayrischen Schulpsychologen, wurden die schulischen Fortschritte durch die Schaffung des Erlasses im Jahr 1999 nachvollziehbar gemacht. „Bayern ist auf dem richtigen Weg, denn nur über konkret formulierte Regelungen, die bis zum Schulabschluss gehen, wissen Schulen, was zu tun ist“, so Christine Sczygiel, Bundesvorsitzende des BVL und Landesvorsitzende in Bayern. „Es geht nicht darum, legasthenen Schülern den Weg durch die Schule einfacher zu machen oder sie zu bevorzugen, denn trotz Nachteilsausgleich und Notenschutz haben es die betroffenen Kinder schwerer. Nur wenn auf ihr Handicap bis zum Schulabschluss Rücksicht genommen wird, können legasthene Schüler einen begabungsgerechten Schulabschluss erreichen. Gerade bei den Abschlussprüfungen ist das entscheidend, denn so ist in Bayern das Abitur auch für legasthene Schüler möglich“, lobt Sczygiel.

Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie sieht eine bundesweite Anpassung der schulrechtlichen Regelungen als unabdingbar, um eine Chancengleichheit für Schüler herzustellen. „Die Prüfungsinhalte bleiben für alle Schüler gleich, es geht bei der Forderung um die Anpassung der Rahmenbedingungen, die das Handicap der Schüler ausgleichen soll, wie dieses z.B. bei Sehstörungen durch eine Brille erfolgt“, erklärt die Bundesvorsitzende.

Von Legasthenie sind ca. 5% aller Menschen betroffen. Es handelt sich bei der Legasthenie (Lese-/Rechtschreibstörung) um eine neurobiologische Störung, die zu über 50% der Fälle vererbt wird. Trotz einer guten allgemeinen Begabung kommt es zu starken Beeinträchtigungen beim Schriftspracherwerb, die oftmals bis ins Erwachsenenalter andauern.

Weitere Informationen zum Thema und zum Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. sind im Internet unter www.bvl-legasthenie.de abrufbar.

Quelle: PR-Agentur PR4YOU

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Kein Schächten zum Opferfest – Deutscher Tierschutzbund appelliert an Muslime

Freitag, 27. November 2009

Anlässlich des am 27. November beginnenden dreitägigen islamischen Opferfestes (Kurban Bayrami) appelliert der Deutsche Tierschutzbund an die muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, Tiere nur nach vorheriger Betäubung zu schlachten. Die Tierschützer lehnen jedes Schlachten ohne Betäubung, das sogenannte Schächten, strikt ab, da dies mit erheblichen und vermeidbaren Schmerzen für die Tiere verbunden ist. Schächten ist zudem grundsätzlich verboten, stellt der Verband in Bonn klar. Ausnahmeregelungen von diesem Verbot sind an strenge Genehmigungsverfahren sowie strikte Auflagen geknüpft. Der Deutsche Tierschutzbund fordert die zuständigen Stellen auf, alle verwaltungsrechtlichen Mittel auszuschöpfen, um solche Genehmigungen zu versagen. Darüber hinaus müsse das illegale Schächten durch strikte Kontrollen verhindert und gegebenenfalls strafrechtlich geahndet werden.

„Bei allem Respekt vor Religion und Bräuchen anderer Kulturen, das betäubungslose Schlachten ist aus Sicht des Tierschutzes Tierquälerei! Die Elektrokurzzeitbetäubung ist eine adäquate Methode, die der Religionsfreiheit und dem Tierschutz Rechnung trägt“, betont Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Viele muslimische Bürger setzten seit Jahren die elektrische Kurzzeitbetäubung ein, ohne mit ihrem Glauben in Konflikt zu geraten. Das Tier blutet wie beim betäubungslosen Schächten aus, und das Fleisch erfülle die religiösen Speisevorschriften. Vor allem aber blieben dem Tier durch eine Betäubung unnötiges Leiden erspart. Der Verband appelliert deshalb an die Muslime, Tiere den deutschen Vorschriften entsprechend nur nach vorheriger Betäubung zu töten.

Für den Deutschen Tierschutzbund steht fest, dass jede Ausnahmeregelung für ein betäubungsloses Schlachten entfallen muss. “Dem Staatsziel Tierschutz muss Rechnung getragen werden. Der Gesetzgeber ist gefordert dem endlich durch eine Änderung des Tierschutzgesetzes gerecht zu werden“, so Apel. „Wir sind zudem für jeden Dialog offen, der dazu führen kann, dass Tiere nur noch mit Betäubung geschlachtet werden.“

Der Verband weist darauf hin, dass Haus- und Hinterhofschächtungen streng verboten sind. Wer ohne eine Genehmigung schächtet, kann mit einer Geldbuße bis 25.000 Euro belegt werden. Schon der Transport von Schafen im Kofferraum des PKW verstößt gegen das Tierschutzrecht und kann geahndet werden.

Quelle: Deutscher Tierschutzbund e.V.

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NABU und Stiftung Naturlandschaften Brandenburg fordern „Mut zur Wildnis“

Donnerstag, 26. November 2009

Signal für Arten- und Klimaschutz /- Lieberoser Heide ist Erfolgsstory

Unter dem Motto „Mut zur Wildnis“ haben der NABU und die Stiftung Naturlandschaften Brandenburg von der neuen Bundesregierung ein zügiges Umsetzen der nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt gefordert. Ein erster Schritt sei die Schaffung der angestrebten zwei Prozent Wildnisflächen in Deutschland bis 2020. „In den vergangenen Jahrhunderten wurden umfangreiche Anstrengungen unternommen, um eine ungezähmte Natur zu verhindern. Wildnisgebiete umfassen heute deutlich weniger als ein Prozent der Landesfläche. Die schwarz-gelbe Koalition ist aufgefordert, hier ein deutliches Signal für einen zukunftsfähigen Naturschutz zu setzen“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

Die Stiftung Naturlandschaften Brandenburg, deren Mitbegründer der NABU ist, beweist bereits heute Mut zur Wildnis. Auf drei ehemaligen Truppenübungsplätzen in Südbrandenburg besitzt und betreut sie rund 12.000 Hektar Flächen. 7.800 Hektar davon sind bereits in freier Naturentwicklung „Es wachsen wilde Wälder heran, die unsere Enkelkinder einmal bestaunen werden. Die einmalig großen und unzerschnittenen Gebiete sind wertvolle Rückzugsräume z.B. für Fischotter, Seeadler und den Wolf“, so Stiftungsratsvorsitzender Dr. Hans-Joachim Mader.

Eine Landschaft, in der die Natur ungestört auf den Klimawandel reagieren könne, sei auch ein wichtiges Instrument, um die Auswirkungen des Klimawandels auf unsere Umwelt zu erforschen und davon zu lernen.
„So wird Wildnis nicht nur zum Rettungsanker für zahlreiche bedrohte Arten, die dort letzte Rückzugsräume und Anpassungsmöglichkeiten finden, sondern nützt auch dem Menschen“, betonte Tschimpke.

Ein Beispiel für die Schaffung wilder Naturlandschaften ist der ehemalige Truppenübungsplatz Lieberose im Südosten Brandenburgs. Vor zehn Jahren war Lieberose das große Spendenprojekt anlässlich des 100.
NABU-Geburtstags. Rund 750.000 Euro kamen zusammen, mit denen 1.051 Hektar Land, darunter wertvolle Moore und Klarwasserseen, gekauft und der Stiftung Naturlandschaften Brandenburg zur Betreuung übergeben werden konnten.

Der Lieberoser Projektleiter Dr. Heiko Schumacher betonte: „Der ehemalige Truppenübungsplatz Lieberose ist eine Naturoase, eine der letzten weiträumig unzerschnittenen Flächen in Deutschlands dicht bebauter Kulturlandschaft. Die Stiftung Naturlandschaften Brandenburg sichert hier gemeinsam mit dem NABU 3.150 Hektar Flächen für den Naturschutz. Wildnis und Naturerlebnis sind dabei auch wichtige Motoren für die Regionalentwicklung. Das zeigt unter anderem die Idee des Landes Brandenburg, die Region zum Gastgeber für eine internationale Naturausstellung zu machen.“

Neben ehemaligen Truppenübungsplätzen bieten auch Bergbaufolgelandschaften eher als andere Lebensräume die Möglichkeit, natürliche Dynamik zuzulassen und die Faktoren Wind, Wasser und eventuell auch Feuer wirken zu lassen. Aber auch an Fließgewässern, an Meeresküsten, in Mooren und im Hochgebirge müssten nutzungsfreie Räume geschaffen werden. Der NABU hat auf seinen eigenen Flächen der Stiftung Nationales Naturerbe bereits ebenfalls begonnen, ungestörtes Naturwachstum zu befördern. Von den bislang insgesamt 6.752 Hektar Land dürfen sich 4.268 Hektar als sogenannte Prozessschutzflächen zu neuer Wildnis entwickeln.

„Nächste wichtige Schritte müssen die Übertragung von weiteren 25.000 Hektar in das Nationale Naturerbe sowie die konsequente Schaffung von Wildnis in den dafür vorgesehenen Kernzonen unserer Nationalparke und Biosphärengebiete vom Meer bis zu den Alpen sein. Der bewusste Verzicht auf Nutzung jeder Art ist kein Luxus, sondern eine Kulturaufgabe. Die völlige Inanspruchnahme unserer Landschaften durch den Menschen ist nicht nur egoistisch, sondern wird auch das Artensterben weiter befördern“, warnte Tschimpke.

Im kommenden Jahr veranstaltet die Stiftung Naturlandschaften Brandenburg am 17. Und 18. Mai anlässlich ihres 10-jährigen Jubiläums die „Wildniskonferenz 2010“ in Potsdam.

Quelle: NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V.

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Die 2.0-Spenden-Aktion von 2aid.org: paket4aid – simsen und tweeten für sauberes Trinkwasser

Mittwoch, 25. November 2009

hilfsorganisationen1Mit Hilfe der mobilen Kommunikationstechnologie und dem Sozialen Netzwerk twitter startet die Charity 2.0 Organisation 2aid.org eine 32-tägige Kampagne, um Spenden für ihr aktuelles Projekt in Uganda zu sammeln. Auf jeden Spender warten ein Dankeschön sowie die Chance auf ein exklusives Gewinnpaket.

Düsseldorf 16. November 2009 – Mit einer ungewöhnlichen Aktion möchte die Non-Profit-Organisation 2aid.org Spenden für den Bau eines Brunnens in Uganda und damit den Zugang zu sauberem Trinkwasser für 4000 Menschen ermöglichen. Jeder, der die Aktion unterstützen möchte, kann dies ganz einfach per Sms oder über das soziale Netzwerk twitter erreichen. Zudem bietet die Aktion zwei Besonderheiten: zum einen erhält jeder Spender einen Adventskalender im Wert von 4,99 Euro, der freundlicherweise von “one224″, dem Adventskalenderportal im Netz, zur Verfügung gestellt wird. Zum anderen verlost 2aid.org unter allen Spendern, die an der #paket4aid – Aktion teilnehmen, ein Gewinnpaket das einen Gesamtwert von mehreren hundert Euro hat.

“Vom ipod shuffle bis zum maßgeschneiderten Hemd, vom Feinschmeckergutschein bis zum exklusiven Portraitfoto eines Top-Fotografen: in dem Paket befinden sich viele tolle Sachen. So eine Aktion hat es von einer Non-Profit-Organisaton in dieser Form meines Wissens noch nicht gegeben. Ich bin sehr gespannt und überzeugt davon, dass sie ein voller Erfolg werden wird”, erklärt die Initiatorin Anna Vikky.

Der geplante Bau des Brunnens in Uganda ist Teil des aktuelles Projektthema von 2aid.org: Wasser. „Mehr als 1 Milliarde Menschen weltweit haben keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser. Das ist jeder sechste von uns. Die Konsequenz ist, dass Menschen verunreinigtes Wasser trinken müssen, und das führt häufig zu Krankheiten wie z.B. Cholera oder Kinderlähmung oder gar zum Tod. Und das müssen wir ändern. Dafür engagiert sich 2aid.org“, so Anna Vikky.

Anna Vikky, Studentin der Zahnmedizin, gründete die Organisation im Juli 2009. Das Ziel der Organisation ist die effiziente und nachhaltige Hilfe im Kampf gegen extreme Armut – und dazu nutzt 2aid.org intensiv das Potenzial des Social Web, weltweit Mitglieder, Kontakte und Kooperationen zu finden. So auch mit paket4aid – simsen und tweeten für sauberes Trinkwasser in Uganda.

paket4aid – eine innovative Möglichkeit Gutes zu tun. Alle Informationen zu der Aktion sowie über die Organisation können unter www.2aid.org/paket4aid abgerufen werden.

2aid.org e.V. mit Sitz in Düsseldorf ist eine Non-Profit-Organisaton, die auf Initiative von der Studentin Anna Vikky im Juli 2009 gegründet wurde. Ziel ist die effiziente und nachhaltige Hilfe im Kampf gegen globale Armut. Nach Medienaussagen ist 2aid.org wohl eine der ersten Plattformen im deutschsprachigen Raum, die ihre Unterstützer über soziale Netzwerke wie twitter, youtube, studivz oder facebook direkt durch das Online-Volunteering mit einbezieht. Kurz: 2aid.org ist eine Charity 2.0 -Organisation.

Aktuelles Projektthema ist „Wasser“. Denn mehr als 1 Milliarde Menschen weltweit haben keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser. Das ist jeder sechste von uns. Mit nur 5 Euro können wir einem Menschen im Entwicklungsland, sauberes Trinkwasser für 20 Jahre ermöglichen.

Quelle: Offenes-Presseportal

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Afghanistan: Bildung unter Beschuss

Dienstag, 24. November 2009

CARE, Weltbank und Regierung präsentieren Studie / Mehr Engagement der Gemeinden und weniger sichtbare Einflussnahme von Regierung und Militär notwendig

Wenn Gemeinden sich bei der Bildung selbst engagieren und Regierung sowie Militär dabei wenig Einfluss nehmen, dann können sich Angriffe auf Schulen reduzieren. Zu dieser Schlussfolgerung kommt eine Studie, die CARE gemeinsam mit der afghanischen Regierung und der Weltbank heute veröffentlicht. Die Studie „Bildung unter Beschuss. Angriffe auf Bildungseinrichtungen in Afghanistan“ untersucht die Faktoren, die die Gefahr von Angriffen erhöhen und zeigt Maßnahmen auf, die das Risiko für Schülerinnen, Schüler und für das Lehrpersonal verringern können.

Die Angriffe auf Schulen sind ein alarmierender Trend in Afghanistan. Im Jahr 2008 gab es 670 Übergriffe auf Schulen, dabei wurden auch Lehrer und Schüler ermordet. Das afghanische Bildungsministerium gibt an, dass zwischen 2006 und 2007 insgesamt 230 Menschen bei Angriffen auf Schulen getötet wurden. “Hör auf, an dieser Mädchenschule zu unterrichten, oder Du wirst abgeschlachtet.“ Diese Nachricht erhielt der Direktor einer Mädchenschule in Logar, südlich von Kabul, als maskierte Männer ihn abends aus seinem Haus zerrten und zusammenschlugen.

Im Rahmen der Studie „Bildung unter Beschuss“ wurden über eintausend Menschen befragt, darunter Mitglieder lokaler shuras (Räte), Schuldirektoren, Lehrer, Eltern und Schüler. Auf der Basis dieser Interviews und einer Analyse der Daten zu Angriffen konnten die Autoren deutliche lokale Muster im Bezug auf die Gewalt feststellen und daraus wichtige Schlussfolgerungen ziehen.

Einige Schlüsselfaktoren, die das Risiko von Angriffen erhöhen:

-         Bildung von Mädchen. Die Unzufriedenheit darüber, dass Mädchen in die Schule gehen dürfen, ist der am häufigsten genannte Grund für Angriffe. Obwohl nur 19 Prozent aller Schulen in Afghanistan reine Mädchenschulen sind, gelten 40 Prozent der Angriffe ihnen.

-         Präsenz von internationalen Gebern und Streitkräften. Gemeinden wissen genau, wer die örtlichen Schulen finanziert. Besuche der Regionalen Aufbauteams (Provincial Reconstruction Teams, PRTs) und ihre finanzielle Unterstützung erhöhen das Risiko von Angriffen auf diese Schulen.

-         Fehlende Absprachen mit Gemeinden vor dem Bau einer Schule. Die Studie macht deutlich, dass diejenigen Schulen, die von Gemeinden ausdrücklich gewünscht waren, weniger häufig angegriffen werden. Wenn eine Gemeinde eine Schule selbst besitzt und verwaltet, dann kann sie diese Einrichtung auch besser schützen.

Die Studie zeigt auf, wie das Risiko von Angriffen gemindert werden kann. Der Schwerpunkt liegt dabei darauf, die Entscheidungsprozesse und die Einführung von Schutzmechanismen dezentral der Bezirks- und Gemeindeebene in die Hand zu geben. Die Gemeinden müssen dafür die nötige Unterstützung erhalten. Die Studie beinhaltet unter anderem folgende Empfehlungen:

-         Aufmerksamkeit dafür schaffen, wie wichtig Mädchenbildung ist. Starke Förderung von Schulbildung – vor allem für Mädchen – in lokalen Gemeinden kann dabei helfen, einen „Schutzschirm“ für Schulen zu bilden.

-         Vorbeugende Verhandlungen. Gemeindeälteste und Mitglieder der shura können in manchen Fällen vorbeugende Gespräche mit denjenigen Gruppen führen, die der Bildung gegenüber feindselig eingestellt sind. Verhandlungstraining und -unterstützung sowie andere Risiko mindernde Techniken müssen den Gemeinden zur Verfügung gestellt werden. So können sie selbst entscheiden, welche Strategien sie anwenden.

-         Polizeiregelungen für Schulen überarbeiten. Eine erhöhte Polizei- oder Militärpräsenz in der Nähe von Schulen muss nicht unbedingt Schutz bieten. In einigen Fällen kann sie sogar schädlich sein, weil in einigen Provinzen Sicherheitsbeamte selbst Ziel von Angriffen sind.

-         Die Einflussnahme von PRTs und Militär in Schulen beschränken. PRTs (Provincial Reconstruction Teams) sind kein notwendiger Akteur im Bildungssektor von Afghanistan. Das Geld, das derzeit durch PRTs für Bildungseinrichtungen ausgegeben wird, könnte direkt in nicht-militärische Finanzierungsmechanismen übergeben werden.

-         Schulen unauffällig bauen und platzieren. Schulen sollten nicht in Gebieten errichtet werden, wo sie ins Kreuzfeuer von Kämpfen kommen könnten. Die offene Erkennbarkeit von Schulen kann auch reduziert werden, um das Angriffsrisiko zu verringern.

„Ich habe gesehen, wie Gemeinden die Bildung, auch die von Mädchen, unterstützen und fördern, wenn sie selbst für die örtlichen Schulen und deren Sicherheit verantwortlich sind“, sagt Lex Kassenberg, Länderdirektor von CARE in Afghanistan. „Und wenn wir die Lage in Afghanistan heute wirklich verändern wollen, müssen wir dafür Sorge tragen, dass die ganze Bevölkerung Zugang zu Bildung bekommt, einschließlich der Mädchen. Dann können wir eine stabile Gesellschaft aufbauen, in der Armut und Gewalt keinen Platz haben.“

Quelle: www.care.de

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NABU: Grünland weiter in den Roten Zahlen

Dienstag, 24. November 2009

Tschimpke: Aigner muss sich für stärkeres Umbruchverbot einsetzen

In Deutschland hat sich der Schwund von Wiesen und Weiden deutlich fortgesetzt. Dies geht aus aktuellen Zahlen des Bundeslandwirtschaftsministeriums hervor. Aus Umweltsicht sind von einem Grünlandverlust gleich mehrere Ressourcen betroffen: „Es werden klimaschädigende Treibhausgase freigesetzt, der Wasserschutz gerät in Bedrängnis und die Biodiversität geht zurück, denn der Grünlandumbruch findet oftmals auf feuchten oder anderweitig sensiblen Böden statt. Der fortschreitende Grünlandumbruch geht an die ökologische Substanz, gefährdet das Überleben bedrohter Tier- und Pflanzenarten und verschandelt das Landschaftsbild“, warnte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

Vor allem die Bundesländer Niedersachsen und Thüringen haben innerhalb der letzten zwölf Monate starke Rückgänge zu verzeichnen – in Niedersachsen allein im letzten Jahr 1,4 Prozent und in Thüringen waren es sogar 2,4 Prozent Rückgang. Mittlerweile gibt es drei Bundesländer (Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern) mit deutlich über fünf Prozent Grünlandverlust seit 2003, zwei weitere Länder stehen knapp an der 5-Prozent-Schwelle (Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen). Bundesweit ist der Grünlandanteil an der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche seit 2003 von 5,02 Millionen Hektar auf 4,80 Millionen Hektar zurückgegangen, also um 3,6 Prozent. „Es wird höchste Zeit, dass Bund und Länder entschieden gegen den fortschreitenden Grünlandumbruch vorgehen und Gegenmaßnahmen ergreifen“, so Tschimpke. Zu den notwendigen Schritten gehörten die Umsetzung eines konkreten Umbruchverbots sowie die Schaffung von Förderprogrammen zum Grünlandschutz.

Der NABU erneuert seine Forderung an Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner, sich für den Erhalt von Wiesen und Weiden einzusetzen. Neben einer Genehmigungspflicht für den Grünlandumbruch müssten Bund und Länder für sensible und feuchte Standorte ein absolutes Umbruchverbot verordnen. Aus Klimaschutzgründen sei ein Verbot dringend erforderlich, denn nach dem Umbruch von Grünland werde ein erheblicher Teil des im Boden gespeicherten Kohlenstoffs freigesetzt. Zudem müssten alle übrigen Grünlandstandorte, die durch Umbruch verloren gehen, bereits jetzt innerhalb des landwirtschaftlichen Betriebs durch Wiedereinsaat ersetzt werden.

„Wenn wir das Artensterben stoppen und mehr Klimaschutz erreichen wollen, kann sich Deutschland keinen weiteren Grünlandumbruch leisten“, so Tschimpke.

Quelle: NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V.

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Mittelweitergabe an andere gemeinnützige Einrichtungen

Dienstag, 24. November 2009

Nach § 52 Nummer 2 Abgabenordnung (AO) ist es gemeinnützigen Vereinen erlaubt, ihre Mittel teilweise anderen steuerbegünstigten Körperschaften zuzuwenden. Diese Ausnahme vom Grundsatz der Unmittelbarkeit gilt nicht nur für Fördervereine gilt, die im übrigen ihre gesamten Mittel weitergeben dürfen. Auf Grundlage dieser Regelung können große Teile der eigenen Mittel ohne Gegenleistung weitergereicht werden.

Dabei gilt: Es darf nicht der überwiegende Teil der Mittel weitergeben werden (also höchstens 50%) und es darf sich dabei sowohl um Geld- als auch um Sachmittel handeln. Nach § 52 Nummer 3 und 4 AO ist auch die Überlassung von Räumen und Arbeitskräften erlaubt. In allen Fällen gilt das aber nur, wenn die andere Körperschaft ebenfalls steuerbegünstigt ist und die Mittel dort ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke genutzt werden.

Auch Fördervereine können die Regelung nutzten. Sie müssen also nicht alle Mittel für den in der Satzung genannten Zweck oder die genannte Organisationen zu verwenden. Im Einzelfall ist aber zu prüfen, ob das vereinsrechtlich zulässig ist. Macht die Satzung hier keine Vorgaben, wird man regelmäßig die Zustimmung der Mitgliederversammlung einholen.

Spezielle Einschränkungen bezüglich des Verwendungszweckes gibt es nicht. Eine gemeinnützige Körperschaft kann ihre Mittel also auch an eine mildtätige oder kirchliche Organisation weitergeben. Die Satzungszwecke des Vereins sind dabei ohne Belang. Weder ob noch für welche Zwecke die Mittel weitergegeben werden, muss geregelt sein (Finanzministerium Bayern, Schreiben vom 25.6.1997, 33 – S 0177 – 19/11 – 32 948).
Die Mittelweitergabe nach § 52 Nummer 2 AO bezieht sich nicht nur auf die laufenden Einnahmen sondern auch auf das Vermögen.

Nicht nur die Hälfte der im jeweiligen Jahr zufließenden Mittel darf weitergegeben werden. Es können vielmehr sämtliche Vermögenswerte der Vereins in die Berechnung mit einbezogen werden (Oberfinanzdirektion Magdeburg, 20.04.2005, S 0170 – 44 – St 217/S 0177 – 11/12 – St 217).

Die Weitergabe von Mitteln an ausländische Körperschaften ist aber nicht durch § 58 Nummer 2 AO gedeckt. Diese Vorschrift setzt voraus, dass die Mittel einer steuerbegünstigten Körperschaft, also einer inländischen Körperschaft zufließen. Die Weitergabe an ausländische Körperschaften ist danach nicht zulässig (OFD Hannover, 15.06.2001, S 2729 – 325 – StO 214/S 2729 – 326 – StH 233). Diese Rechtsauffassung dürfte vor dem Hintergrund der neueren Rechtsprechung aber zumindest für das EU-Ausland fraglich sein. Es bleibt hier aber die Möglichkeit, die ausländische Organisation als Hilfsperson einzuschalten oder die Weitergabe über eine Fördervereinsregelung in der Satzung zu ermöglichen.

Quelle: www.vereinsknowhow.de

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Welche Informationsrechte haben Mitglieder?

Dienstag, 24. November 2009

Auskunftsbegehren der Mitglieder können im Verein durchaus problematisch sein. Zum einen setzen Mitglieder sie gelegentlich als eine Art Misstrauensvotum gegen den Vorstand ein; zum anderen gibt es Informationen, die der Vorstand nicht weitergeben will oder darf.

Für die Auskunftspflichten des Vorstandes gelten nach § 27 BGB die allgemeinen Vorschriften für den Auftrag (§§ 664 bis 670). Grundsätzlich hat der Vorstand danach eine umfassende Auskunftspflicht gegenüber der Mitgliederversammlung und zwar auf Verlangen und in allen Vereinsangelegenheiten. Dieses Informationsrecht ist ein grundlegendes Mitgliederrecht.

Es gilt aber der Grundsatz: Mitgliederrechte sind in der Mitgliederversammlung auszuüben. Das Auskunftsrecht eines einzelnen Mitglieds außerhalb der Mitgliederversammlung ist eng beschränkt. In jedem Fall hat das Einzelmitglied ein Recht auf Aushändigung eines Satzungsexemplars (was freilich selbstverständlich sein sollte)

Daneben gibt es vor allem zwei Fälle, wo einzelne Mitglieder außerhalb der Mitgliederversammlung Einsicht in Unterlagen oder entsprechende Auskünfte verlangen können:

Die Einsicht in Mitgliederlisten oder Belege über Aus- und Eintritt von Mitgliedern, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt (vor allem bei einem Minderheitenbegehren nach § 37 BGB)
Zur Überprüfung von Mehrheitsbeschlüssen (z. B. Beschlussfähigkeit) – aber nur, wenn berechtigte Zweifel am Abstimmungsergebnis bestehen.
Ein allgemeiner Anspruch auf Aushändigung eines Mitgliederverzeichnisses besteht nicht, es sei denn bei entsprechender Satzungsregelung oder wenn dies langjährige Praxis im Verein war. Gerade hier sind aber die Vorschriften des Datenschutzes zu beachten.

Dagegen hat die Mitgliederversammlung ein umfassendes Recht auf Auskünfte über alle Angelegenheit des Vereins. Das gilt auch gegenüber Einzelmitgliedern, soweit das für Tagesordnungspunkte und die allgemeine Meinungsbildung erforderlich ist.

Grundsätzlich gibt es aber auch Fälle, in denen der Vorstand Auskünfte verweigern darf. Ein grundsätzliches Recht dazu wird er immer dann haben, wenn dem Verein dadurch ein Schaden droht (z. B. wenn Details aus laufenden Vertragsverhandlungen zum Schaden des Vereins genutzt werden könnten). Ebenso, wenn damit gesetzliche Regelungen (z. B. Datenschutz) oder die Persönlichkeitsrechte von Vorstandsmitgliedern oder Mitarbeitern verletzt würden. Das gilt besonders für die Einsicht in Personalunterlagen.

Mitglieder können berechtigte Auskunftsbegehren auch gerichtlich durchsetzen. Schon aus diesem Grund sollte sie als Vorstand eine Auskunftsverweigerung unbedingt begründen und protokollieren (Nachprüfbarkeit).

Quelle: www.vereinsknowhow.de

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