Archiv für Dezember 2009

EU-Versuchstierrichtlinie: Persilschein für Tierversuche – Bürokratie für Alternativmethoden

Donnerstag, 17. Dezember 2009

In langwierigen Verhandlungen haben letzte Woche EU-Kommission, Vertreter des EU-Ministerrats und das Europäische Parlament einen Kompromisstext zur neuen EU-Versuchtierrichtlinie erarbeitet, der heute dem EU-Ministerrat für Landwirtschaft und Fischerei vorgelegt wird. Der Deutsche Tierschutzbund fordert die Bundesregierung auf, dafür zu sorgen, dass die neue Richtlinie zum Schutz von Versuchstieren ihrem Namen auch gerecht wird: Es müssen Regelungen verankert werden, die Tierversuchen wirksame Grenzen setzen, die Anzahl der in Versuchen verwendeten Tiere muss sinken. Nach dem Kompromisstext sollen u.a. Versuche an Menschenaffen erlaubt bleiben.

„Leider blieb bei den bisherigen Verhandlungen der Tierschutz auf der Strecke. Es besteht politischer und gesellschaftlicher Konsens, dass Tierversuche wo immer möglich durch andere Methoden ersetzt werden müssen“, erklärt Brigitte Rusche, Vizepräsidentin des Deutschen Tierschutzbundes. Laut dem nun vorliegenden Kompromisstext aber, müssten verfügbare Alternativmethoden nur dann eingesetzt werden,  wenn sie von EU-Behörden anerkannt seien. Das wäre eine untragbar hohe Hürde, da viele Methoden bereits einsetzbar seien, eine Aufnahme in EU-Rechtsakte aber ihre Anwendung jahrelang hinauszögern würde. Für Bereiche außerhalb der von Behörden regulierten Vorschriften für Testverfahren zur Stoff- und Produktsicherheit mache die vorgesehene Regelung schon prinzipiell keinen Sinn, stellt Rusche klar.

„Es ist erschütternd, dass selbst Versuche an Menschenaffen nicht verboten werden sollen“, erklärt Rusche weiter. In einer dem Deutschen Tierschutzbund vorliegenden vertraulichen Stellungnahme hatte sich Bundesforschungsministerin Annette Schavan für weitere Tierversuche mit Affen ausgesprochen. Für Rusche eine der möglichen Erklärungen für das Votum „Pro Tierversuch an Menschenaffen“. Letztlich aber, stellt Rusche klar, müsse die für den Tierschutz und damit diese Richtlinie verantwortliche Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner dringend klarstellen, dass es nicht Ziel der Bundesregierung sei, Versuche an unseren nächsten Verwandten fortzusetzen.

Schließlich droht ein weiterer gravierender Rückschritt: Zukünftig soll es den Mitgliedstaaten untersagt sein, in ihrem eigenen Land strengere Vorschriften zum Schutz der Versuchstiere umzusetzen, als in der neuen Richtlinie festgelegt. Das wäre ein Novum, denn bisher galt die Regel, dass die EU Mindeststandards setzt, die nationale Umsetzung aber auch darüber hinausgehen kann.

Quelle: Deutscher Tierschutzbund e.V.

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NABU schützt einzigartige Wildkaffeewälder in Äthiopien

Donnerstag, 17. Dezember 2009

Tschimpke: Afrikas Wälder durch Abholzung bedroht – Waldschutz ist Klimaschutz

NABU will im Rahmen eines Klimaschutzprojektes gemeinsam mit der äthiopischen Regierung und weiteren Partnern in den kommenden vier Jahren die letzten natürlichen Wildkaffeewälder im Südwesten des afrikanischen Landes schützen. Die Bergnebelwälder in der Region Kafa gelten als Besonderheit und unermessliche genetische Ressource, denn sie sind der Ursprung und das Zentrum der genetischen Vielfalt von Arabica-Kaffee (Coffea arabica). Sie wurden in den vergangenen Jahren schrittweise durch Umwandlung in Ackerflächen und für Kaffee-Plantagen zerstört und ihre Gesamtfläche so zwischen 1988 und
2008 auf dramatische Weise um fast 43 Prozent reduziert. Neben einem Lebensraumverlust für viele Tiere und Pflanzen wurden erheblichen Mengen an Kohlenstoffdioxid freigesetzt und die Funktion der Wälder massiv beeinträchtigt, auch in Zukunft noch Kohlenstoff zu speichern.

„Die Abholzung der tropischen Wälder ist eine der Hauptquellen klimaschädlicher Treibhausgase. Äthiopien hat in den vergangenen 40 Jahren mehr als 35 Prozent seiner Waldfläche durch Abholzung eingebüßt.
Wenn wir nicht gegensteuern, wird Äthiopien im Jahre 2020 alle Wälder verloren haben“, warnte NABU-Präsident Olaf Tschimpke am Montagabend bei einer gemeinsamen Veranstaltung des NABU-Dachverbandes BirdLife International und der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH in Kopenhagen.

Experten schätzen, dass die heute verbliebene Waldfläche von mindestens 200.000 Hektar etwa 25 Millionen Tonnen Kohlendioxid in oberirdischer Biomasse enthält und jedes Jahr ca. 600.000 Tonnen des schädlichen Treibhausgases zusätzlich der Atmosphäre entziehen und in Böden und Biomasse festlegen könnte, wenn der Wald erhalten bleibt.

Das NABU-Projekt sieht Wiederaufforstung und Renaturierung von 700 Hektar Naturwald- und Kulturflächen mit heimischen Wild- und Nutzarten vor. „Um gleichzeitig die Bedürfnisse der Bevölkerung sicherzustellen, sollen angrenzend an die Gemeinden 1.500 Hektar als Nutzholzplantagen mit schnell wachsenden Baumarten aufgebaut werden. Zudem werden 10.000 holzsparende Öfen in ausgewählten Gemeinden eingeführt“, so Tschimpke.

Die Nutzung von 10.000 Hektar Wald soll nach dem Konzept der nachhaltigen Waldbewirtschaftung mit den Menschen im Biosphärenreservat gemeinsam erarbeitet und gelenkt werden. Es überträgt den Menschen die Eigenverantwortung für ein nachhaltiges Nutzungskonzept und wird in Kafa bereits seit Jahren erfolgreich praktiziert.

Auch die Regionalentwicklung im zukünftigen Biosphärenreservat soll nicht zu kurz kommen. Geplant sind eine touristische Infrastruktur wie beispielsweise Wildkaffee-Erlebnispfade, Wildtier- und Vogelbeobachtungstürme mit Wanderweg- und Zufahrtswegenetz und ein historisches Freiluftmuseum. Den Bewohnern des Biosphärenreservats sowie seinen Besuchern soll eine Gruppe von 30 Rangern zur Seite stehen, die durch das Projekt angestellt und ausgebildet werden sollen. Sie sollen Tipps und Auskünfte beispielsweise zur an den Klimawandel angepassten Landwirtschaft geben, touristische Führungen und die Erfassung der Tier-und Pflanzenwelt durchführen. Es ist zu erwarten, dass sich der Lebensstandard der lokalen Bevölkerung durch das Projekt deutlich verbessern wird.

Das Vorhaben sichert zugleich den Erhalt der biologischen Vielfalt in der Region, insbesondere von Arabica-Kaffee, für den dort bereits etwa 5.000 verschiedene Varianten nachgewiesen wurden. Das Projekt soll nach erfolgreicher Umsetzung international als Modell und Vorbild für Klima- und Ressourcenschutz in Kombination mit nachhaltiger Regionalentwicklung dienen.

Das NABU-Projekt wird durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative mit rund 3,2 Millionen Euro gefördert.

Quelle: NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V.

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Kopenhagen, Agrarlobbies und Frankensteintiere

Dienstag, 15. Dezember 2009

umwelt1Noch gelingt es den Agrarlobbies weitestgehend, das Thema “Fleisch” von der Klimaschutzagenda fern zu halten. Aber ihr Einfluss nimmt ab, und ihre Lösungsansätze sind inakzeptabel.

Aus aktuellem Anlass berichten die Medien momentan verstärkt über das Thema »Klimawandel«. Viel zu selten, aber zumindest vereinzelt, wird dabei auch über einen der Hauptverursacher – die industrielle Fleischproduktion – gesprochen.

Das ruft Lobbyverbände wie den Deutschen Bauernverband (DBV) auf den Plan, der schon in der Vergangenheit mit durchschaubaren Tricks versucht hat, die Klimabilanz der Agrarwirtschaft schön zu rechnen. Auch jetzt nimmt es der DBV mit der Wahrheit wieder nicht ganz so ernst, wenn er behauptet, der »Genuss von Lebensmitteln [sei] für den Verbraucher im Wesentlichen CO 2 -neutral« und »Verzichtstrategien [seien] aus Klimaschutzgründen wenig zielführend«.

Die Realität sieht anders aus: In wissenschaftlich seriös arbeitenden Kreisen ist unbestritten, dass die Fleischproduktion für mindestens 18% der von Menschen verursachten Treibhausgase verantwortlich ist. Die ersten politischen Entscheider reagieren inzwischen: Die Stadt Gent bewirbt den vegetarischen Donnerstag, und auch in den Niederlanden wird ein solcher Schritt momentan diskutiert. Prominente wie Paul McCartney unterstützen diese Bewegung dringen mit ihrer Botschaft »Less Meat = Less Heat« inzwischen bis ins EU-Parlament vor. Sie werden dabei von anerkannten Wissenschaftlern wie Rajendra Pachauri, der Friedensnobelpreisträger und Vorsitzender des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) ist, unterstützt.

Das führt dazu, dass selbst einige Verbände der Agrarindustrie inzwischen über das Problem der Klimaerwärmung durch tierische Produkte sprechen. Sie haben in der Regel auch gleich eine Lösung parat: Die Tiere müssen noch weiter überzüchtet werden, damit sie in noch kürzerer Zeit noch mehr Fleisch, Milch und Eier produzieren. Das Problem dabei: Wir haben bereits Frankensteintiere gezüchtet. Masthühner brechen unter ihrem eigenen Gewicht zusammen, Kühe haben gigantische Euter bekommen, die immer wieder entzündet sind, Schweine sind extrem anfällig für Krankheiten geworden und Puten können sich vor lauter angezüchteter Brustmuskulatur nicht mehr auf natürlichem Weg fortpflanzen. »Die Lösung kann also nicht darin liegen, weiter so zu machen wie bisher, sondern wir müssen erkennen, dass ein deutlich geringerer Fleischkonsum die Lösung ist«, erinnert Wolfgang Schindler, Präsident der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt.

Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt setzt sich erfolgreich gegen die industrialisierte Massentierhaltung ein. Sie macht auf die Zusammenhänge zwischen Fleischkonsum, Umweltverschmutzung, Klimawandel, Welthunger und Gesundheit aufmerksam und spricht sich vehement gegen die fortschreitende Überzüchtung von Tieren aus.

Quelle: fair-NEWS.de

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NABU-Statement zur Kritik des Bauernverbandes am deutschen Gentechnik-Verbot

Dienstag, 15. Dezember 2009

Tschimpke: Nulltoleranz für Gen-Pflanzen muss beibehalten werden

Der NABU kritisiert die Einstellung des Bauernverbandes, aufgrund von höheren Gewinnerwartungen auf die Nutzung von Gentechnik in der Landwirtschaft und den Ausbau der intensiven Tierhaltung zu setzen.
„Diese Position ist untragbar. Europa importiert derzeit Soja als Tierfuttermittel von einer Anbaufläche in der Größe von 22 Millionen Hektar“, so NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Damit seien wir mit dafür verantwortlich, dass die Regenwälder Brasiliens und Argentiniens für den Sojaanbau gerodet werden. „Der Bauernverband muss sich klar machen, wie viele Menschen auf dieser Fläche Nahrungsmittel anbauen und davon satt werden könnten, anstatt für den Futtertrog der europäischen Nutztiere zu produzieren“, so Tschimpke weiter.

Der NABU spricht sich dafür aus, eine strikte Nulltoleranz für nicht zugelassene gentechnisch veränderte Pflanzen in Europa beizubehalten.
„Es fehlen der politische Wille und der ökonomische Anreiz, mehr auf einheimische Eiweißfuttermittel wie Futtererbsen und Ackerbohnen zu setzen statt mit vermeintlich billiger Soja Überschüsse zu produzieren“, so Steffi Ober, NABU-Gentechnikexpertin. Dies geschehe vor allem auf Kosten der Menschen in südlichen Ländern und auf Kosten der nächsten Generationen, da durch Anbau und Transport der Soja ebenso wie durch Viehhaltung das Weltklima angeheizt werde. „Diese Treibhausgase werden hierzulande vor allem bei der Rinderhaltung zur Milch- und Fleischerzeugung erzeugt. Der Anbau von eiweißhaltigen Pflanzen bringt mehr Vielfalt in die deutsche Landschaft und Landwirtschaft, verbessert die Böden und spart Dünger.“

Quelle: NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V.

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Meer und Strand statt Blut und Tod – Ende der Stierkämpfe in Katalonien?

Dienstag, 15. Dezember 2009

Im katalanischen Regionalparlament wird am 15.12. über einen Gesetzesentwurf abgestimmt, der die Abschaffung von Stierkämpfen in der autonomen Region zum Ziel hat. Der Deutsche Tierschutzbund hofft, dass das Parlament sich für eine Beendigung der Stierkämpfe entscheidet und dies eine Signalwirkung für ganz Spanien und Europa hat. Der Tierschutzverband betont darüber hinaus, dass auch die Neugierde der Touristen das Tierleid finanziert und legitimiert.

Der Abstimmung voraus ging eine Volksinitiative, in der sich 180.000 Bürgerinnen und Bürger gegen Stierkämpfe aussprachen. Nur 50.000 Stimmen wären nötig gewesen, um die Gesetzesinitiative im Parlament einzubringen. „In Spanien gibt es kein einheitliches nationales Tierschutzgesetz, lediglich regionale rechtliche Vorgaben, die von Region zu Region unterschiedlich sind. Ein Verbot von Stierkämpfen in Katalonien könnte in Spanien zu einem positiven Dominoeffekt führen“, hofft Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Die Tötung des Stieres in der Arena mit dem Todesstoß ist bis heute in Spanien erlaubt. Tötungen von Stieren erfolgen aber auch in den Übungen der Stierkampfschulen. Bereits vor den eigentlichen Kämpfen werden den Tieren Verletzungen und Verstümmelungen zugefügt. Um die Tiere zu reizen, werden mit Widerhaken versehene Nadeln in die Haut der Tiere gestoßen. Oft werden die Hörner bis auf die empfindlichen Nerven abgeschliffen, damit das Tier diese nicht mehr zur Gegenwehr einsetzen kann. Der tagelange Futter- und Wasserentzug schwächt die Tiere zusätzlich vor den Kämpfen.

Anbot und Nachfrage regeln den Stierkampf-Markt: Geld kommt vor allem von Touristen
Pro Jahr werden in Spanien etwa 2.000 Stierkämpfe durchgeführt, in denen sehr viele Tiere “verbraucht” werden (circa 30.000 im Jahr). Nur etwa 14 Prozent aller Spanier besuchen derartige Veranstaltungen. Auch die Mehrheit der europäischen Bevölkerung lehnt Stierkämpfe ebenfalls als archaisch und tierquälerisch ab. Die meisten Besucher der Arenen sind aber dennoch Touristen, die den Stierkampf als “typisch spanische Urlaubsattraktion” erleben wollen. „Wer Stierkämpfe als fröhliches und traditionelles Ereignis feiert, verschließt die Augen vor Tierleid und dem äußerst grausamen Umgang mit den Tieren“, so Wolfgang Apel abschließend.

Quelle: Deutscher Tierschutzbund e.V.

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NABU: Sender-Störche verbringen Weihnachten im Sudan

Dienstag, 15. Dezember 2009

Gertud und Hobor treffen sich nach 7.000 Kilometer langen Reise in Afrika wieder

Die vom NABU im Juli mit Satellitensendern ausgestatteten Weißstörche Hobor und Gertrud legten auf ihrer Reise aus dem schleswig-holsteinischen Storchendorf Bergenhusen bis nach Afrika mehr als 7.000 Kilometer zurück. Nun rasten sie nur etwa sechs Kilometer voneinander entfernt in derselben Region im Sahel. Ihr Zugweg sowie ein Reisetagebuch werden von Tausenden im Internet verfolgt. Mittlerweile ist das Projekt beim Wettbewerb „365 Orte im Land der Ideen“ ausgezeichnet worden.

„Es ist spannend, dass gerade unsere beiden Störche nach einer so langen Reise in Afrika beinahe aufeinander treffen“, so Kai-Michael Thomsen vom Michael-Otto-Institut im NABU. Beide halten sich schon seit einigen Wochen in Süd-Darfur auf, suchen aber meist mehr als 100 Kilometer voneinander entfernt nach Futter. „Viele Weißstörche haben sich in den letzten Tagen bereits auf den Weg in Richtung Südafrika gemacht, weil es jetzt im Sudan langsam zu trocken und das Futter knapp wird“, so Thomsen weiter. „Gertrud und Hobor haben sich dagegen entschlossen, noch ein wenig im Sahel zu bleiben, offenbar haben sie eine gute Futterquelle erschlossen. Da sind Weißstörche sehr findig, sie können diese über viele Kilometer hinweg aufspüren.“ Wahrscheinlich hielten sich die beiden „Schleswig-Holsteiner“ gemeinsam mit vielen anderen Weißstörchen dort auf. Der Storchenexperte rechnet aber damit, dass auch Hobor und Getrud bald Richtung Südafrika aufbrechen werden.

Von der durch das Express-Transportunternehmen FedEx Express und der King Baudouin Foundation United States unterstützten Weißstorch-Besenderung erhofft sich der NABU Hinweise auf die Gefahren und Routen der Störche bei ihren Zügen. Mehr als 40 Prozent aller Zugvogelarten haben auf der Strecke zwischen Afrika, dem Mittleren Osten und Europa in den vergangenen drei Jahrzehnten massive Verluste erlitten. Zehn Prozent dieser Arten hat BirdLife International in der neuen Roten Liste als weltweit bedroht oder gefährdet eingestuft.

Quelle: NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V.

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Neue Videodokumentation belegt Tierquälerei – Bund gegen Missbrauch der Tiere fordert gesetzliche Haltungsverordnung

Dienstag, 8. Dezember 2009

tierschutz1Jedes Jahr werden in Deutschland rund 49 Millionen Puten verzehrt, vor allem in der Weihnachtszeit gilt Putenfleisch als cholesterinarme Alternative zur klassischen Weihnachtsgans. Auch die Skandale um BSE und MKS ließen die Nachfrage nach den Puten in den letzten Jahren stetig steigen; so hat sich der Verkauf seit 1998 geradezu verdoppelt, und im Supermarkt wird gerne nach der “zarten” Putenbrust gegriffen. Letztlich auch wegen des geringen Preises steht Putenfleisch hoch im Kurs. Doch viele Verbraucher wissen nicht, unter welchen zum Teil grausamen Bedingungen die Tiere gehalten und geschlachtet werden. Lobbyvereinigungen und bekannte Großkonzerne verschleiern mit geschönten Fotos die Realität, ein Blick hinter die Kulissen wird nicht gerne gewährt, das mühsam aufgebaute Saubermann-Image soll durch nichts erschüttert werden. Doch jetzt blickt der Bund gegen Missbrauch der Tiere in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Tierschutzbüro hinter die glänzende Fassade der Putenindustrie und zeigt in Form einer Videodokumentation, wie Puten in Deutschland gehalten werden:
Auf engstem Raum werden möglichst viele Puten zusammengedrängt, die in möglichst kurzer Zeit zur Schlachtreife gemästet werden. “In Deutschland gibt es keine gesetzliche Haltungsverordnung oder gesetzlich verbindliche Richtlinien. Dies wirkt sich vor allem auf die so genannte Besatzdichte der Tiere aus”, so Dr. Jörg Styrie, Bundesvorsitzender des Bundes gegen Missbrauch der Tiere e.V., heute Morgen in Berlin. Um eine Gewichtszunahme noch zu beschleunigen und die Sterberate während der Mast so gering wie möglich zu halten, werden die Tiere vorbeugend mit Antibiotika behandelt. Die prophylaktische Behandlung eines ganzen Tierbestandes ist in Deutschland zwar verboten. “Doch durch den Trick der therapeutischen Behandlung wird der gesamte Tierbestand meist schon vom ersten Tag an mit Medikamenten im wahrsten Sinn des Wortes vollgestopft, dies belegen unsere Aufnahmen ganz eindeutig”, so Dr. Styrie abschließend.

Der Bund gegen Missbrauch der Tiere fordert die Bundesregierung auf, eine gesetzliche Haltungsverordnung zu erlassen und damit den Puten ein besseres und vor allem artgerechtes Leben zu ermöglichen.

Die Videodokumentation “Putenalltag – zu Tode gemästet” kann über den Online-Shop des Deutschen Tierschutzbüros unter www.tierschutz-videos.de bzw. per Telefon 0221-20463862 angefordert werden.

Die beiliegenden Videoprints sind in deutschen Putenmastbetrieben entstanden. Sie stehen Ihnen honorarfrei zur Verfügung, insofern die Quelle “Deutsches Tierschutzbüro/BMT” angegeben wird und im redaktionellen Text auf den Bund gegen Missbrauch der Tiere hingewiesen wird. Weiteres Fotomaterial auf Anfrage: info@tierschutzbuero.de

Quelle: fair-NEWS.de

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Das Gesicht des Klimawandels

Montag, 7. Dezember 2009
Malediven, Sakis Papandopoulis

Malediven, Sakis Papandopoulis

Bereits heute sind Millionen Menschen vom Klimawandel betroffen. Der weitaus größte Teil von ihnen lebt in Entwicklungsländern.

CARE International hilft Millionen Menschen in den Entwicklungsländern, eine bessere Zukunft aufzubauen. Doch die Kraft, den Kreislauf der Armut zu durchbrechen, wird von den negativen Folgen des Klimawandels bedroht. Obwohl sie am wenigsten zur globalen Erwärmung beitragen, so sind die ärmsten Menschen am stärksten von den Folgen des Klimawandels betroffen.

CAREs Ziel ist es, den nötigen politischen Willen für ein faires, ambitioniertes und verbindliches Abkommen zu mobilisieren. Ein Abkommen, dass arme und ausgegrenzte Menschen ins Zentrum der Antwort auf den Klimawandel setzt. Es sollte eine Verpflichtung zur massiven Reduzierung von CO2-Emissionen sowie intensives Engagement für Anpassung und REDD (Reducing Emissions from Deforestation and Forest Degradation) beinhalten. Es muss zudem die Bedürfnisse und die Rechte besonders Bedürftiger adressieren und deren aktive und wirkungsvolle Teilnahme auf allen Ebenen der Entscheidungsprozesse gewährleisten.

CARE ist eine der größten internationalen Hilfsorganisationen mit über 60 Jahren Erfahrung im Kampf gegen Armut und Benachteiligung. CARE arbeitet mit mehr als 14.000 meist lokalen Mitarbeitern in 72 Ländern und verbessert Gesundheitsdienste, Bildungseinrichtungen und Nahrungssicherheit, schafft Zugang zu sauberem Wasser, sanitären Anlagen sowie wirtschaftlichen Möglichkeiten und hilft den Menschen, sich an den Klimawandel anzupassen. CAREs Armuts- und Nothilfeprojekte unterstützen derzeit rund 55 Millionen Menschen weltweit.

CARE fordert, dass das Abkommen folgende Punkte enthalten muss:
Adäquate und vorhersehbare finanzielle Mittel für Anpassungsmaßnahmen müssen zur Verfügung gestellt werden. Zudem muss sichergestellt sein, dass diese Mittel die bedürftigsten Menschen erreichen. Dies verlangt:

- Ein globales „Adaptation Action Framework“ welches die Unterstützung für Entwicklungsländer massiv erhöht, so dass sich deren Einwohner an den Klimawandel anpassen und sich gegen die Folgen schützen können.

- Priorität setzen auf besonders bedürftige Gruppen, basierend auf ihrer Verwundbarkeit sowie Klimarisiko-Untersuchungen. Dabei sollten auch lokale Akteure integriert werden.

- Transparente, partizipative und gender-sensible Entscheidungsprozesse bei Entwurf, Durchführung und Auswertung von Anpassungsmaßnahmen. Dies bedeutet auch die aktive Teilnahme bedürftiger Gruppen.

- Mechanismen, die gemeindebasierte Anpassung unterstützen.

Nationale Regierungen müssen zudem:
- Betroffene Menschen bei Planung, Durchführung und Auswertung von REDDMaßnahmen (Reduction of Emissions from Deforestation and Forest Degradation) integrieren, um sicherzustellen, dass diese Ansätze auch die Realitäten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene widerspiegeln. Dies beinhaltet eine Verpflichtung zur vollen und effektiven Teilnahme der Zivilgesellschaft und die freie und informierte Zustimmung der lokalen und indigenen Gemeinden.

- Beobachtung, Berichterstattung und Überprüfung der Initiativen, die Kriterien für REDD nutzen und welche nicht allein Reduzierungen der CO2-Emissionen sondern auch institutionelle Reformen, breite Konsultierungsprozesse und soziale Auswirkungen beinhalten.

Weiterhin muss das Abkommen enthalten:
- Tiefgehende und legal verbindliche Reduzierung der Emissionen der Industrieländer auf einen Standard, der mit aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen übereinstimmt. Dies sollte überwiegend durch einheimische CO2-Einsparungen erreicht werden.

- Adäquate und berechenbare finanzielle Mittel von den Industrieländern für Entwicklungsländer, damit diese ein CO2 sparendes Wachstum erreichen und sich an die Folgen des Klimawandels anpassen können.

- Eine umfassende technologische Zusammenarbeit die nachhaltige Entwicklung fördert, Armut bekämpft und Zugang zu nachhaltigen Energiedienstleistungen für alle sichert.

Quelle: CARE Deutschland-Luxemburg e.V.

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NABU protestiert mit „Moorjungfrau“ gegen halbherzige Klimapolitik in Kopenhagen

Donnerstag, 3. Dezember 2009

Tschimpke: Weltweite Zerstörung der Moore beschleunigt Erderwärmung

Mit einer „Moorjungfrau“ vor dem Bundeskanzleramt hat der NABU wenige Tage vor dem Start der Weltklimakonferenz in Kopenhagen (7.-18. Dezember) gegen die halbherzige Klimapolitik der internationalen Staatengemeinschaft protestiert. Dabei forderte der NABU eine stärkere Rolle des bislang völlig vernachlässigten Moorschutzes im Kampf gegen den Klimawandel. Angelehnt an die kleine Meerjungfrau, das Kopenhagener Wahrzeichen, appellierte die Berliner „Moorjungfrau“ des NABU an Bundeskanzlerin Angela Merkel und die anderen Staats- und Regierungschefs, sich in Kopenhagen auch für eine nachhaltige Landnutzung und intakte Ökosysteme einzusetzen.

„Moore sind für den Klimaschutz unverzichtbar. Sie bedecken zwar nur drei Prozent der Landfläche unserer Erde. In ihnen lagert aber doppelt so viel Kohlenstoff wie in allen Wäldern weltweit zusammen. Wenn wir die noch existierenden Moore weiterhin für die Land- und Forstwirtschaft und den Torfabbau entwässern, setzen wir riesige Mengen an Treibhausgasen frei und können die globale Erderwärmung nicht mehr auf maximal zwei Grad begrenzen“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Bereits heute verursache die Zerstörung von Mooren jedes Jahr bis zu zehn Prozent des weltweiten Ausstoßes von Kohlendoxid. Besonders verheerend seien dabei die riesigen Moorbrände in Südostasien.

Die Situation der Moore ist auch in Deutschland dramatisch.
Moorlandschaften erstrecken sich auf insgesamt 1,5 Millionen Hektar, von denen bereits 95 Prozent weitgehend zerstört sind. Vor diesem Hintergrund forderte der NABU von Bund und Ländern ein Moor-Rettungsprogramm. Bis 2015 sollten auf der Hälfte der geeigneten Flächen Maßnahmen zur Renaturierung eingeleitet werden. Vielfach genüge es, die vorhandenen Entwässerungsgräben zu schließen. Ein wichtiger Schritt sei außerdem ein sofortiges Umbruchverbot von Grünland auf Moorböden. „In Deutschland lassen sich mehr als 30 Prozent der klimaschädlichen Emissionen aus der Landwirtschaft auf die Entwässerung von Moorböden zurückführen. Deshalb müssen künftig vor allem die EU-Agrarsubventionen für Landwirte an klare umwelt- und klimapolitische Ziele gekoppelt werden“, so NABU-Präsident Tschimpke.

In Kopenhagen muss der Durchbruch für ein umfassendes, faires und völkerrechtlich verbindliches Weltklimaabkommen für die Zeit nach
2012 erreicht werden. Ohne ausreichende Verpflichtungen zur Begrenzung des globalen Treibhausgasausstoßes werden überlebenswichtige Ökosysteme unseres Planeten in absehbarer Zeit zusammenbrechen mit drastischen Folgen für Millionen von Menschen, deren Existenzgrundlagen zerstört werden.

„Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft werden wir keine Tricksereien der Industrieländer beim Schönrechnen ihrer Klimabilanz akzeptieren. Wir brauchen klare und überprüfbare Regeln, damit künftig Emissionen aus der Entwässerung von Mooren nicht mehr unter den Tisch fallen und sich waldreiche Länder nicht ihrer Verantwortung für den Klimaschutz entziehen können“, betonte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

Quelle: NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V.

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Sind Organisationsleistungen bei der Weitervermietung kommunaler Sportanlagen umsatzsteuerpflichtig?

Mittwoch, 2. Dezember 2009

Sportvereinen werden vielfach von Städten und Gemeinden kommunale Sportanlagen überlassen – neben der eigenen Nutzung zur Weiterüberlassung an andere Vereine und öffentliche Schulen. Mit der Frage, wie diese Organisationenleistungen umsatzsteuerlich behandelt werden, beschäftigt sich ein aktuelles Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts (20.10.2009, 5 K 292/04).

Per Geschäftsbesorgungsvertrag hatte die Stadt ausdrücklich die Befugnis an den Verein übertragen, die Sportanlagen zur gewerblichen und nicht gewerblichen privaten Nutzung zu sportlichen Zwecken zu vermieten. Dafür erhielt der Verein einen Zuschuss von jährlich 50.000 DM. Das Finanzamt bewertete diese Zahlung als unechten Zuschuss, also als umsatzsteuerpflichtiges Entgelt für die Organisationsleistungen des Vereins – zum Regelsteuersatz.

Das sah auch das Finanzgericht so. Ein – nicht steuerbarer – “echter” Zuschuss wäre nur dann anzunehmen, wenn eine Zahlung unabhängig von einer bestimmten Leistung entweder auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung oder im Allgemeininteresse geleistet wird.

Indiz dafür – so das Gericht – ist u.a. der Zweck, den der Zahlende mit der Zahlung verfolgt. Soll der Zahlungsempfänger mit dem Zuschuss nur unterstützt werden, damit er seine Tätigkeit ausüben kann, fehlt es an der erforderlichen Verknüpfung von Leistung und Zuschusszahlung zu einem steuerbaren Umsatz. “Zuschüsse” der öffentlichen Hand können aber Entgelt für eine steuerbare Leistung sein, wenn der Zahlungsempfänger im Auftrag des Geldgebers eine Aufgabe aus dessen Kompetenzbereich um der versprochenen Zahlung willen übernimmt. Das war hier der Fall Letztendlich wurde mit dem gezahlten Entgelt eine im Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Stadt definierte, konkret umschriebene Leistung abgegolten.

Keine Umsatzsteuerbefreiung
Die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 22a Umsatzsteuergesetz kommt hier nicht in Frage, weil es sich um keine sportliche Veranstaltung handelt. Die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach EU-Recht (Artikel. 13 Teil A Absatz 1m der 6. EG-Richtlinie) sind ebenfalls nicht erfüllt. Es fehlt nach Auffassung des Gerichts bei der Organisation der Hallenvermietung der “enge Zusammenhang mit Sport und Körperertüchtigung”.

Kein Zweckbetrieb
Bei der Organisation der Hallenvermietung handelt es sich auch um keinen Zweckbetrieb. Es fehlt – so das Gericht – an der Zwecknotwendigkeit (§ 65 Nr. 2 Abgabenordnung): Der Verein kann seine Zwecke nicht nur dadurch erreichen kann, dass er gegen Entgelt die Vermarktung der städtischen Sporthallen übernimmt. Es gilt also der Umsatzsteuerregelsatz von 19%.

Die Überlassung kommunaler Sportanlagen an örtliche Vereine mit der Auflage zur Pflege, Instandhaltung und Weitervermietung ist eine recht gängiges Verfahren. Wie die dafür gezahlten “Zuschüsse” steuerlich zu bewerten sind, hängt vom Einzellfall ab. Meist geht es ja überwiegend um die Nutzung durch den jeweiligen Verein und die Weitervermietung ist nicht Hauptgegenstand des Geschäftsbesorgungsvertrages. Im Einzelfall wird man also umsatzsteuerlich zu einer anderen Bewertung kommen können.

Quelle: www.vereinsknowhow.de

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