Archiv für Januar 2010

Neubauprojekte der Deutschen Bahn nicht finanzierbar

Dienstag, 19. Januar 2010

Miller: Fehmarnbeltquerung gehört ganz oben auf die Streichliste

Nach Medienberichten hat die Deutsche Bahn zahlreiche Verkehrsprojekte auf den Prüfstand gestellt. So seien viele Schienenprojekte vor 2025 nicht mehr zu finanzieren. Dass auf der internen Streichliste auch die Fehmarnbeltquerung steht, wundert NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller nicht. Der Bundesrechnungshof habe bereits in einem Bericht vom Mai 2009 prognostiziert, dass sich allein die Kosten der deutschen Anbindung auf rund 1,7 Milliarden verdoppeln würden. „Das Verkehrsgutachten des NABU zur Fehmarnbeltquerung hat bereits 2008 aufgezeigt, dass die exorbitanten Kosten weder im Verhältnis zum tatsächlichen Bedarf, noch zu den absehbaren ökologischen Schäden stehen. Ein so anachronistisches Projekt gehört ganz nach oben auf die Streichliste“, so Miller.

Das Verkehrssystem kranke hierzulande nicht an einer Unterfinanzierung, sondern an zu vielen unbezahlbaren Prestigeprojekten. Miller: „Politiker schmücken sich zu gerne mit neuen Großbauten, die keiner braucht. Für wirklich notwendige Instandhaltungs- und Ausbauarbeiten fehlt dann das Geld.“ Auch wenn das Bundesverkehrsministerium die Existenz einer solchen Liste bestreite, fänden angesichts fehlender finanzieller Mittel unbestreitbar harte Verteilungskämpfe zwischen den konkurrierenden Infrastrukturprojekten statt und führten, wie die bei der deutschen Hinterlandanbindung zur Fehmarnbeltquerung, wahrscheinlich zu Billiglösungen. Da Bund und Bahn für eine Neutrassierung entlang der A 1 das Geld fehlt, sollen ab 2018 bis zu 150 Güterzüge auf einer lediglich ertüchtigten Trasse durch beschauliche Ostsee-Küstendörfer wie Timmendorfer Strand rollen. „Das hat nicht nur negative Folgen für Mensch und Natur, sondern vernichtet wichtige gewachsene Arbeitsplätze in der Tourismuswirtschaft“, so NABU-Fehmarnbeltexperte Malte Siegert.

Der NABU fordert Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer auf, von Artikel 22 des Staatsvertrages zwischen Dänemark und Deutschland Gebrauch zu machen. Wesentliche Kostensteigerungen sowie eine Änderung der Projektvoraussetzungen erlauben einen Ausstieg aus dem deutsch-dänischen Projekt. „Verantwortungsvolles staatliches Handeln kann in Bezug auf die feste Fehmarnbeltquerung nur bedeuten, sich vom Projekt umgehend zu verabschieden“, forderte NABU-Bundesgeschäftsführer Miller.

Quelle: NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V.

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Bella Italia, dolce vita und die Hundehölle auf Erden!

Montag, 18. Januar 2010

tierschutz1ETN startet Kampagne gegen die Hundelager in Italien.

Mit einer Aufsehen erregenden Aktion in der Kölner Fußgängerzone startete der Europäische Tier- und Naturschutz e.V. (ETN) am 16.1.2010 seine Kampagne gegen die Missstände in den italienischen Hundelagern. Hunderttausende Hunde vegetieren in den so genannten Canili unter katastrophalen Umständen vor sich hin, ohne jede Hoffnung auf Erlösung. Sie leiden an nicht behandelten Wunden und Krankheiten. Zusammengepfercht in Zwingern liegen sie auf blankem Beton. Auslauf, Zuwendung oder Pflege gibt es keine. Notdürftig werden sie mit Abfällen am Leben erhalten – allein um des Profits willen. Denn der Unterhalt von Hundelagern hat sich zu einem lukrativen Geschäftszweig entwickelt. Um diese Missstände zu beenden, fordert der ETN die italienischen Behörden auf, das Tierelend in den Canili umgehend zu beenden. Um seinem Appell Nachdruck zu verleihen, ruft er die Bevölkerung in Deutschland auf, italienische Produkte zu boykottieren und Italien als Urlaubsland zu meiden, bis die Hunde artgerecht behandelt und untergebracht werden.

„Die Canili sind die Hundehölle auf Erden: Hier herrscht totale Hoffnungslosigkeit“, beschreibt Wolfgang Stephanow, designierter Präsident des ETN, die italienischen Hundelager, die er im Dezember 2009 besucht hat, anlässlich des Kampagnenstarts am Samstag, 16.1.2010 in Köln. „Der Tod ist eine Erlösung für diese Hunde, die zum Teil ihr gesamtes Leben in einem engen Zwinger dahinvegetieren. Die Betreiber bereichern sich, indem sie die Hunde unter erbärmlichsten Umständen am Leben erhalten. Eine Kulturnation wie Italien sollte eine solche Schande nicht zulassen und dieses bestialische Geschäft umgehend verbieten.“

Zwar gibt es in Italien seit 1991 ein Tierschutzgesetz, das die Tötung von Streunern untersagt. Da die Gemeinden aber mit der Unterbringung der Hunde überfordert waren, wurden Privatfirmen mit dem Unterhalt der Canili betraut – ein lukratives Geschäft. Zwischen 1,80 und sieben Euro erhält der Betreiber pro Tier am Tag. Profitabel werden die Tierheime dadurch, dass die Tiere nur am Rande des Existenzminimums dahinvegetieren. Um den Gewinn weiter zu steigern, überschreiten fast alle Betreiber die staatliche Begrenzung auf 200 Hunde pro Canile. In einigen Tierheimen sind weit über 1.000, in manchen bis zu 2.000 Hunde eingesperrt. Da keine Kontrolle stattfindet, bleiben häufig auch tote Tiere noch tage- und wochenlang in den Zwingern liegen, während weiter staatliche Gelder auf die Konten der Profiteure fließen. Um die Futterkosten zu senken werden sogar tote Tiere an ihre Artgenossen verfüttert. Statt die Hunde an tierliebe Menschen zu vermitteln, soll in den Canili sogar gezüchtet werden, um den Profit auf Kosten der Tiere zu steigern.

Der ETN fordert von den zuständigen Behörden, die Tiere umgehend artgerecht unterzubringen und zu versorgen. Die Einhaltung der Bestimmungen soll von unabhängigen Beobachtern kontrolliert, Verstöße streng geahndet werden. Die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ruft der ETN zum Protest auf. Eine Protestmöglichkeit findet sich auf der Website des ETN. Außerdem appelliert der ETN an die Bevölkerung, so lange keine italienischen Produkte mehr zu kaufen und Italien als Reiseland zu meiden, bis die Missstände behoben sind.

Quelle: fair-NEWS.de

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Aigner nimmt Klimaschutz in der Landwirtschaft nicht ernst genug

Montag, 18. Januar 2010

Tschimpke: Zahnlose Agrarpolitik und Verbraucher-Appelle greifen zu kurz

Mit Blick auf den internationalen Agrarministergipfel auf der Grünen Woche in Berlin hat der NABU Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner vorgeworfen, den notwendigen Beitrag der Landwirtschaft zur Verringerung von klimaschädlichen Treibhausgas-Emissionen zu verharmlosen. „Wir begrüßen die Initiative der Bundesregierung, sich für konkrete Klimaschutzziele im Agrarbereich einzusetzen. Wer aber wie Ilse Aigner vorrangig über Maßnahmen wie erhöhten Reifendruck in Traktoren spricht, um Sprit zu sparen, hat die Dimension des Problems nicht verstanden“, kritisierte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Zu den größten Emissionsquellen in der Landwirtschaft zählen neben der intensiven Tierhaltung und den Stickstoffüberschüssen aus der Düngung vor allem die Zerstörung von natürlichen Kohlenstoffspeichern in Böden und Ökosystemen.

„In der Klimabilanz der Landwirtschaft lassen die Politiker gerne den Umbruch von Grünland und die Entwässerung von Mooren unter den Tisch fallen, obwohl dadurch in Deutschland rund 40 Prozent der Agraremissionen verursacht werden“, so Tschimpke. Gut gemeinte Appelle an die Landwirte und die Verbraucher, sich klimafreundlicher zu verhalten, greifen aber aus Sicht des NABU zu kurz. Die Agrarpolitik müsse sich ihrer Verantwortung stellen und dafür sorgen, dass die Landwirtschaft künftig nur noch Subventionen erhalte, wenn sie konkrete Leistungen für den Klima- und Umweltschutz erbringe. „Wenn wir weiter machen wie bisher, wird die deutsche Landwirtschaft ihre Treibhausgasemissionen bis 2020 gerade mal um 20 Prozent gegenüber 1990 verringern können. Notwendig ist aber wie im Verkehrs- und Energiebereich das Doppelte, nämlich 40 Prozent“, so NABU-Klimaexperte Carsten Wachholz.

Mit der Ausarbeitung eines verbindlichen Aktionsprogramms für mehr Klimaschutz in der Landwirtschaft sollte der Schwerpunkt nach Auffassung des NABU auf Maßnahmen gelegt werden, die tatsächlich zur Verringerung der Treibhausgas-Emissionen beitragen und gleichzeitig Vorteile für Natur und Umwelt gewährleisten. „Klimaschutz muss konsequenter als bisher in der Agrarpolitik verankert werden. Wir benötigen ein Umbruchverbot für Grünland, Programme für dauerhaften Schutz und Wiedervernässung von Mooren, eine Verschärfung der Düngeverordnung sowie mehr Ökolandbau“, erläuterte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

Quelle: NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V.

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E-Learning bewährt sich seit zehn Jahren in der Ausbildung behinderter Jugendlicher

Sonntag, 17. Januar 2010

bildung1Fachtagung des Virtuellen Berufsbildungswerks Neckargemünd am 29./30. April 2010 zeigt Zukunftsperspektiven

E-Learning wird vom Berufsbildungswerk Neckargemünd seit dem Jahr 2000 eingesetzt, um schwerstbehinderten Jugendlichen einen Berufsabschluss zu ermöglichen. Zehn Jahre nach dem Beginn des zunächst als Modellversuch konzipierten virtuellen Ausbildungsgangs lädt das Berufsbildungswerk Neckargemünd am 29./30. April Fachleute und Interessierte aus Wissenschaft, Politik und Bildung wie auch Behindertenverbänden und Selbsthilfegruppen zur Fachtagung „Lernen – Teilhaben – Zukunft gestalten. 10 Jahre virtuelles Berufsbildungswerk Neckargemünd“ ein.

Das Berufsbildungswerk Neckargemünd (BBW) ist ein Unternehmen der außerbetrieblichen Berufsausbildung, das sich an junge Menschen mit besonderem Förderbedarf richtet.
In seiner Vorreiterrolle als Anbieter eines umfassenden E-Learning-Ausbildungskonzepts für behinderte Jugendliche, die ihre häusliche Umgebung nicht verlassen können oder wollen, hat das Berufsbildungswerk Neckargemünd vielfältige Erfahrungen gesammelt.

In verschiedenen Foren bietet sich den Teilnehmern der Tagung Gelegenheit, die Chancen durch den Einsatz der E-Learning-Technologien in der Virtuellen Ausbildung zu bewerten. Erörtert werden darüber hinaus auch die Teilhabe-Perspektiven und konkreten Beschäftigungsmöglichkeiten für behinderte Menschen, die eine E-Learning-basierte Berufsausbildung absolviert haben. Auch die veränderten technischen Möglichkeiten der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien und ihre Auswirkung auf die Lern- und Arbeitswelt von morgen werden als zentrale Fragestellung fokussiert.

Referenten aus Wissenschaft, Ausbildungspraxis, Bildungspolitik sowie Integrationsbeauftragte aus Unternehmen und Absolventen der E-Learning-Berufsausbildung werden bei der Fachtagung zum Erfahrungsaustausch und zur Entwicklung von Zukunftsperspektiven beitragen. Anmeldungen können bis 15. April 2010 eingereicht werden. Das Anmeldungsformular kann angefragt werden unter fachtagung@bbw.srh.de
Weitere Informationen unter: www.fachtagung-vbbw.de

Quelle: Offenes-Presseportal

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Haiti: CARE sorgt für Nahrung, Trinkwasser und Notunterkünfte

Freitag, 15. Januar 2010

Bonn/Port-au-Prince, 15. Januar 2010.
„ Neben der Seuchengefahr durch Verwesung sowie der katastrophalen medizinischen Versorgung bedrohen Hunger, mangelndes sauberes Trinkwasser und fehlende Notunterkünfte die Menschen in Haiti. Im Rahmen der Arbeitsteilung zwischen den Hilfswerken konzentriert sich CARE auf Nahrungsmittelhilfe sowie die Aufbereitung von Trinkwasser und den Bau von Notunterkünften“, so der Vorsitzende von CARE Deutschland-Luxemburg, Heribert Scharrenbroich zu den angelaufenen Aktivitäten in Haiti.

Erste Ladungen mit Wasseraufbereitungsmitteln seien von Panama unterwegs nach Port-au-Prince. Die Verteilung von Nahrungsmitteln werde gemeinsam mit dem Welternährungsprogramm (WFP) in Angriff genommen. Auch die ersten internationalen CARE-Helfer seien in Port-au-Prince eingetroffen, Mitarbeiter aus ganz Haiti werden in der Erdbebenregion eingesetzt. „Die Erfahrungen unseres bereits vorhandenen, überwiegend einheimischen Personals ermöglicht CARE qualifizierte Hilfe in einer der größten Katastrophen“, so Scharrenbroich.

„Das Erdbeben war ein schwerer Schlag für das Land, aber auch für unsere Kollegen, von denen viele ihre Familienangehörigen verloren haben. Neben der Versorgung mit Wasser und Nahrung geht es jetzt auch darum, den Menschen psychosoziale Hilfe zukommen zu lassen und ihnen langfristig zu helfen, ihre Häuser und ein neues Leben aufzubauen“, erklärt Scharrenbroich.

CARE arbeitet seit 1954 in Haiti und organisierte schon früher Nothilfemaßnahmen. Vor dem Erdbeben arbeitete CARE bereits mit 130 Mitarbeitern in Haiti, insbesondere in den Bereichen HIV/AIDS, Gesundheit von Müttern und Kindern, Nahrungsmittelsicherheit sowie Wasser und sanitäre Anlagen.

CARE ist Mitglied im Bündnis Aktion Deutschland Hilft (ADH), dem Zusammenschluss renommierter deutscher Hilfsorganisationen, die im Falle großer Katastrophen ihre Kräfte bündeln, um gemeinsam schnelle und effektive Hilfe zu leisten. CARE ruft im Verbund mit ADH zu Spenden auf das gemeinsame Spendenkonto auf:

Spendenkonto: 10 20 30
Bank für Sozialwirtschaft: BLZ 370 205 00

Quelle: CARE Deutschland-Luxemburg e.V.

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Gefährliche Genpflanzen auf deutschen Äckern – Neue Broschüre erschienen

Freitag, 15. Januar 2010

Tschimpke: Aigner muss Mensch und Natur vor Risiken schützen

Zur Eröffnung der Grünen Woche im diesjährigen UN-Jahr der biologischen Vielfalt hat der NABU Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner aufgefordert, sich den Artenschutz in der Landwirtschaft stärker auf die Fahnen zu schreiben. So fehlten nach wie vor klare gesetzliche Regelungen zum Anbau von Genmais in Naturschutzgebieten. „Die ökologischen Folgen von genmanipulierten Pflanzen wie zum Beispiel Mais der Sorte MON 810 auf die Natur sind immer noch zu wenig erforscht und damit nicht absehbar“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Der NABU fordert ein Anbauverbot von Genmais, solange die Risiken für Mensch und Natur ungeklärt sind, ein generelles Anbauverbot von Genpflanzen in Naturschutzgebieten sowie eine Abstandsregelung zu Schutzgebieten von mindestens 1000 Metern. 2009 war der Anbau von Genmais in Deutschland nicht erlaubt, über eine Zulassung für 2010 ist noch nicht entschieden.

Nach wie vor ist nicht ausreichend bekannt, wie sich ein großflächiger Anbau von genmanipulierten Pflanzen auf die biologische Vielfalt auswirkt. „Die Bundesregierung muss endlich Geld in die Hand nehmen und eine vernünftige Forschung zu den ökologischen Risiken auf den Weg bringen. Die biologische Sicherheitsforschung der Bundesregierung trägt eher dazu bei, die Risiken zu verschleiern als sie zu erforschen“, so Tschimpke. Der NABU hat zur Grünen Woche die Broschüre „Agrogentechnik und Naturschutz“ vorgelegt. Darin werden die bisherigen wissenschaftlichen Untersuchungen zum sogenannten Bt-Mais sowie die möglichen Folgen für Käfer, Schmetterlinge, Bienen und Wasserorganismen zusammengefasst sowie die bestehenden Forschungslücken aufgezeigt.

Gefährlich ist das mangelnde Wissen zum Beispiel für Marienkäfer oder auch für Schmetterlinge, von denen viele europaweit auf der Roten Liste stehen. Weiterhin wird aus NABU-Sicht auch die Anwendung des Herbizids Glyphosat, das beim Anbau von Genmais oder -zuckerrübe verwendet wird, unterschätzt. „Glyphosat ist wahrscheinlich toxischer und beständiger als lange angenommen, auch für menschliche Zellen. Das würde auch erklären, warum in Argentinien, einem Land mit ausgedehntem Gensojaanbau, immer häufiger missgebildete und totgeborene Kinder auf die Welt kommen“, so NABU-Gentechnikexpertin Steffi Ober.

In Deutschland wird auf 2,1 Millionen Hektar Mais angebaut – Tendenz steigend. Rund 3.000 Hektar Genmais wurden 2008 angebaut. „Großflächiger Maisanbau erzeugt ökologische Wüsten. Das ist schon jetzt eine Fehlentwicklung, die durch den Einsatz von Agrogentechnik noch befördert wird“, betonte Ober.

Quelle: NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V.

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NABU begrüßt Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Schutz der Ems

Freitag, 15. Januar 2010

Tschimpke: Auch Niedersachsen muss sich an die Spielregeln der EU halten

Der NABU hat die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Schutzstatus der Tideems und des Emsästuars in den Landkreisen Leer und  Aurich sowie in der Stadt Emden begrüßt. Unter der Bezeichnung „Unter- und Außenems“ soll das Gebiet durch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der Europäischen Union geschützt werden. Die Stadt Papenburg hatte sich jedoch gerichtlich dagegen gewehrt, das Gebiet als Schutzgebiet von europäischer Bedeutung („Natura 2000“) zu melden. Dazu hatten sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union aber bereits 1992 mit Verabschiedung der FFH-Richtlinie verpflichtet.

Weil einige Bundesländer Schutzgebiete nur zögerlich gemeldet hatten, nahm der Aufbau des „Natura 2000“-Netzwerks in Deutschland sehr viel mehr Zeit in Anspruch als in anderen EU-Mitgliedstaaten. Jetzt ist er bis auf wenige Ausnahmen wie die Ems abgeschlossen. „Das Urteil beweist, dass auch Niedersachsen sich endlich an die von allen Mitgliedstaaten akzeptierten Spielregeln halten muss“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. NABU-Europaexperte Claus Mayr ergänzte, dass dies nicht zuletzt im Interesse der Stadt Papenburg sei: Schon seit den ersten EuGH-Urteilen Mitte der 90er Jahre sei klar, dass die FFH-Schutzgebiete zunächst für „Natura 2000“ gemeldet werden müssten, um Rechtsklarheit für Kommunen, Investoren und Landnutzer zu schaffen. Erst danach könne im Rahmen von Verträglichkeitsprüfungen über Ausnahmen wie die Vertiefung der Ems für die Überführung der Schiffe der Meyer-Werft entschieden werden. „Die Prozesshanselei der Stadt Papenburg war daher kontraproduktiv und hat die Steuerzahler überflüssig belastet“, kritisierte Mayr.

Zudem habe der EuGH klargestellt, dass die früheren Genehmigungen zur Ausbaggerung der Ems mit deren Meldung als Schutzgebiet nichtig seien und alle Arbeiten einer Verträglichkeitsprüfung nach Artikel 6 der FFH-Richtlinie unterzogen werden müssen. „Daher müssen die  aktuellen Arbeiten sofort eingestellt und einer ordnungsgemäßen Prüfung nach Recht und Gesetz unterzogen werden“, forderte Mayr.

Quelle: NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V.

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Die Mittelverwendungsrechnung in gemeinnützigen Körperschaften

Freitag, 15. Januar 2010

Eine Mittelverwendungsrechnung fordern die Finanzämter in der Praxis meist nur an, wenn Unklarheiten über die Mittelverwendung bestehen. Das gilt besonders bei nennenswerten Überschüssen über mehrere Jahre weg. Ergibt sich aus den Jahresnachweisen, dass kein Mittelüberhang besteht, also die Mittel laufend zeitnah verwendet wurden, ist eine Mittelverwendungsrechnung nicht erforderlich.

Zur Mittelverwendungsrechnung gibt es weder gesetzliche Vorgaben noch verbindliche Aussagen der Finanzverwaltung. Meist wird sie zusammen mit einer Vermögensaufstellung angefordert. Die Notwendigkeit, die zeitnahe und zweckgebundene Mittelverwendung in einer eigenen Rechung nachzueisen, ergibt sich vor allem bei nicht bilanzierenden Vereinen.

Was muss eine Mittelverwendungsrechnung leisten?

Von einer Mittelverwendungsrechnung ist meist in Zusammenhang mit der Bildung gemeinnützigkeitsrechtlicher Rücklagen die Rede (AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 5). Der Nachweis der zeitnahen Mittelverwendung wird in den meisten Vereinen auch die wichtigste Funktion der Mittelverwendungsrechnung sein. Dazu kommen weitere Punkte, die gemeinnützigkeitsrechtlich von Bedeutung sind:

- der Nachweis, dass keine unzulässigen Mittelentnahmen (verdeckte Gewinnausschüttung) erfolgten
- die Klärung der Frage, wie eventuelle Verluste in steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben gedeckt wurden.
- die zweckbezogene Verwendung des Sachvermögens (bzw. seine Zuordnung zu Vermögensverwaltung und steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben)

Ausgangspunkt für die Mittelverwendungsrechung sind die Überschüsse des jeweiligen Jahres. Ihre zweckgebundene Verwendung ist nachzuweisen. Zudem gilt der Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung (§ 55 Absatz 1 Nr. 5 AO). Danach müssen die Mittel spätestens in dem auf den Zufluss folgenden Kalender- oder Wirtschaftsjahr für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Für die zeitnahe Mittelverwendung ist demnach der Mittelüberhang – als die Überschüsse aus dem Vorjahr – wichtig. Ihre zweckgebundene Verwendung – oder Zuführung zu freien und zweckgebundenen Rücklagen ist nachzuweisen.

Folgendes Schema sollte in den meisten Fällen genügen. In der Regel werden dabei einige Posten entfallen.

1.

überschüssige Einnahmen/Unterdeckung aus dem ideellen Bereich

2.

+

Überschüsse/Verluste aus Zweckbetrieben

3.

+

Überschüsse/Verluste aus der Vermögensverwaltung

4.

+

Überschüsse/Verluste sämtlicher steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe

5.

=

Zwischensumme

6.

Zuführung zum nutzungsgebunden Anlagevermögen abzgl. Abschreibungen

7.

+

Aufnahme von Darlehen

8.

Tilgung von Darlehen

9.

Ausgaben für satzungsmäßige Zwecke, soweit sie nicht in der EÜR erfasst sind

10.

Zuführung zur Betriebsmittelrücklage (in Vermögensverwaltung und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb)

11.

Zuführung zu zweckgebundenen Rücklagen

12.

-–

Zuführung zu freien Rücklagen,

13.

-–

Mittel zum Erwerb von Gesellschaftsrechten zur Erhaltung der prozentualen Beteiligung an Kapitalgesellschaften

14.

-–

Vermögenszuführungen nach § 58 Nr. 11 und 12 AO

15.

=

verbleibende nicht verwendete Mittel

17.

+

nicht verwendete Mittel aus Vorjahren (Verwendungsüberhang)

18.

=

Mittelvortrag in das Folgejahr

Dieses Berechnungsschema bezieht sich auf eine Überschussermittlung per Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EÜR). Die Erfassung von Verbindlichkeiten und offenen Forderungen ist hier nicht nötig, weil nach dem Zufluss-/Abfluss-Prinzip gebucht wird (also erst bei Zahlungsein- bzw. -ausgang. Ebenso wenig werden Periodenabgrenzungen vorgenommen (Rechnungsabgrenzungsposten und Rückstellungen).

Quelle: www.vereinsknowhow.de

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Umsatzsteuerermäßigung bei fehlender Vermögensbindung – BMF gibt Entwarnung

Freitag, 15. Januar 2010

Mit Urteil vom 23.07.2009 (V R 20/08) hatte der Bundesfinanzhof (BFH) festgestellt, dass der ermäßigte Steuersatz für Zweckbetriebe nur gewährt wird, wenn die Vereinssatzung die formellen Anforderungen an die sog. Vermögensbindung nach § 61 Abgabenordnung (AO) erfüllt. Ein Schreiben des BMF stellt jetzt klar, dass für vom Finanzamt geprüfte Satzungen ein Vertrauensschutz besteht.

Voraussetzung für die Nutzung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes ist nach Auffassung des BFH nicht einfach die Anerkennung der Gemeinnützigkeit – per Freistellungsbescheid des Finanzamtes. Die Satzung der Körperschaft muss zudem eine Vermögensbindungsklausel enthalten, in der die Verwendung des Vermögens zu steuerbegünstigten Zwecken für die Fälle

  • der Auflösung der Körperschaft
  • der Aufhebung der Körperschaft
  • oder bei Wegfall des bisherigen Zwecks der Körperschaft

festgelegt wird.

Das ist der Fall, wenn in der Satzung die Klausel aus der Mustersatzung der Finanzverwaltung enthalten ist (früher Anlage 1 zum Anwendungserlass zur AO, jetzt Anhang 1 zu § 60 AO). Viele Satzungen enthalten aber noch eine Regelung, nach der das Vermögen bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen Zwecks zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden ist und der Beschluss über die Verwendung erst nach Einwilligung des Finanzamts ausgeführt werden darf. Diese Regelung ist aber seit 2009 (Jahressteuergesetz 2009) nicht mehr zulässig. Unklar war zunächst, ob nun Vereinen, deren Satzung nicht die Musterklausel der Finanzverwaltung enthält. Umsatzsteuernachforderungen drohen.

In der Antwort auf von uns initiierte parlamentarische Anfrage gibt das BMF nun Entwarnung. Nach Auffassung des BMF gilt auch bei der Umsatzsteuerermäßigung für Zweckbetriebe die Regelung, nach der die Körperschaft trotz der fehlerhaften Satzung für abgelaufene Veranlagungszeiträume und für das Kalenderjahr, in dem die Satzung beanstandet wird, als steuerbegünstigt zu behandeln ist, wenn die Satzung vom Finanzamt geprüft und ein Freistellungsbescheid erteilt wurde (Anwendungserlass zur Abgabenordnung zu § 59 Nr. 8).

Das Finanzamt muss die Körperschaft mit Fristsetzung auffordern, die Satzung entsprechend anzupassen. Ein Entzug der Steuerbegünstigung droht nur, wenn die Satzung ohne Abstimmung mit dem Finanzamt geändert wurde.

Das BMF folgt hier also den allgemeinen Vorgaben zur Gewährung der Gemeinnützigkeit. Ein Vertrauensschutz durch die Satzung besteht also auch für den ermäßigten Steuersatz für Zweckbetriebe.

Hinweis:
Im Rahmen ohnehin anstehender Satzungsänderungen sollten Sie in jedem Fall auch überprüfen, ob die Vermögensbindungsklausel der Mustersatzung der Finanzverwaltung entspricht.

Quelle: www.vereinsknowhow.de

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Tatort Wiesenhof: Tierqual in der Masthühnerhaltung systemimmanent

Dienstag, 12. Januar 2010

Deutscher Tierschutzbund startet Kampagne

Durch Videoaufnahmen (ausgestrahlt in Report Mainz am 11.1.2010) wurden Verstöße gegen das Tierschutzgesetz in einer Elterntierhaltung für Masthühner im niedersächsischen Twistringen, Nähe Rechterfeld, aufgedeckt. Das Unternehmen Wiesenhof (PHW Gruppe) hat die Verstöße zugegeben und „personelle Maßnahmen angekündigt“. Für den Deutschen Tierschutzbund steht fest, die Vorfälle mögen in der Schwere ein Einzelfall sein. Viele Tierquälereien sowohl in der Elterntierhaltung als auch in der Masthühnerhaltung sind jedoch systemimmanent. Europas größte Tier- und Naturschutzorganisation kündigt heute, kurz vor Beginn der Grünen Woche,  den Start einer Kampagne gegen diese Form der quälerischen Intensivtierhaltung an. Zudem ruft der Deutsche Tierschutzbund zu einem Boykott von Produkten der Wiesenhofgruppe und aus Intensivtierhaltung auf.

tierschutz1

Die Firma Wiesenhof wirbt vollmundig mit gesunden Hühnern und weitgehenden Kontrollen bei der Hühnerhaltung, angefangen bei der Haltung der Elterntiere, die die eigentlichen Masthühner hervorbringen. Videoaufnahmen aus einer solchen Elterntierfarm in Twistringen zeigen jedoch die traurige Wahrheit: schwer verletzte Hühner, die auf ihrem eigenen Kot liegen und tote Tiere im Stall. Brutal werfen Betreuer und Impftrupps einzelne Hühner aus großer Höhe in Kisten. Auch diese Behältnisse mit den lebenden Tieren werden getreten und geworfen. Dokumentiert wurde auch, wie ein Betreuer Hühner hin und herschleudert, um ihnen das Genick zu brechen. Dies sind allesamt schwere Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Auch das Unternehmen Wiesenhof (PHW-Gruppe) räumt inakzeptable Zustände ein und kündigt neben personellen Konsequenzen zusätzliche Kontrollen an.

tierschutz2

Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, dazu: „Der Name ‚Wiesenhof’ suggeriert heile Welt, aber das Gegenteil ist der Fall, besser hieße es: Qualhof. Es ist klar, dass eine Intensivhaltung der Hühner systemimmanente Tierquälereien mit sich bringt, die auch eine noch so gute Kontrolle nicht verhindert. Vorstandschef Wesjohann darf diesen Vorfall nicht auf angeblich versagende Mitarbeiter abschieben.“

Masthühner und Elterntiere leiden aufgrund der Zucht auf schnelles Wachstum unter schmerzhaften Beinschäden. Die Tiere können zum Teil kaum mehr laufen. Aufgrund der immer schmutziger werdenden Einstreu entstehen schmerzhafte Entzündungen und Geschwüre an den Fußballen. Darüber hinaus werden Elterntiere, damit sie nicht so schwer werden, restriktiv gefüttert und hungern. Die Zucht und die Haltung in den Intensivstallanlagen sind bereits im Grundsatz ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

Der Appell des Deutsche  Tierschutzbundes: Wenn die Politik versagt, müssen Verbraucher handeln: Jetzt gilt es im Besonderen die Wiesenhof-Produkte zu boykottieren und – wenn noch Hühnerfleisch verzehrt wird – immer nur das von Fleisch von Hühnern zu verwenden, die tiergerecht gehalten wurden. Letzteres gilt für Produkte von Bauern, die sich dem NEULAND-Verein für tiergerechte und umweltschonende Nutztierhaltung oder einem Verband des Ökologischen Landbaus angeschlossen haben.

Quelle: Deutscher Tierschutzbund e.V.

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