Archiv für Januar 2010

Die Zeit läuft ab – Kampf gegen Artensterben nicht weiter verschleppen

Montag, 11. Januar 2010

Tschimpke: Ein „Weiter so“ darf es nicht geben

Zum Beginn des Internationalen Jahres der biologischen Vielfalt fordert der NABU von der Bundesregierung mehr Anstrengungen zum konsequenten Schutz von natürlichen Lebensräumen für Pflanzen und Tiere.
Um den Artenverlust zu stoppen, müssten vor allem die Gefährdungsursachen stärker bekämpft werden wie zum Beispiel die Vernichtung wertvoller Lebensräume durch den Umbruch von Grünland zu Äckern oder der Flächenfraß durch Verkehrs- und Bauprojekte. Auch die mangelhafte Betreuung und Pflege bestehender Schutzgebiete trage bis heute dazu bei, dass das Ziel der EU-Staats- und Regierungschefs, das Artensterben bis 2010 zu stoppen, nicht erreicht wird.

„Die Vielfalt an Arten, Lebensräumen und genetischen Ressourcen ist das wichtigste Wirtschaftsgut und unbezahlbares Erbe unseres Planeten. Der Verlust von Arten und Lebensräumen gefährdet uns alle und ist neben dem Klimawandel die wichtigste Herausforderung der Zukunft“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Mit der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt habe sich Deutschland 2007 verpflichtet, seinen Beitrag zu leisten, um den immer noch dramatischen weltweiten Verlust der biologischen Vielfalt einzudämmen. Um diese Ziele zu erreichen, seien zunächst mehr private und öffentliche Mittel nötig.
„Diese Investitionen in das Naturkapital lohnen sich – das weist auch die Ende 2009 veröffentlichte weltweit beachtete Studie „The Economics of Ecosystems and Biodiversity“ (TEEB-Studie) nach. Die Rechnung ist einfach: Nichtstun ist teurer als Handeln, denn der Verlust von Naturkapital führt zum Verlust wirtschaftlichen Wohlstands weltweit.
Jetzt müssen den Worten auch Taten folgen“, so NABU-Naturschutzexperte Magnus Wessel.

Die Kosten der anhaltenden Naturzerstörung beziffern sich laut TEEB-Studie zwischen 2000 und 2050 auf sieben Prozent des Weltbruttoinlandproduktes. Allein für 2008 macht das vier bis fünf Billionen US-Dollar aus. Dagegen sind nach Expertenschätzungen “nur” etwa 40 bis 45 Milliarden US-Dollar an Investitionen pro Jahr erforderlich, um die Leistungen der Ökosysteme weltweit zu erhalten.

Der NABU hat bereits 2008 mit dem „Masterplan 2010“ einen konkreten Maßnahmenkatalog entwickelt, der die notwendigen Schritte zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Deutschland aufzeigt. Wichtig seien neben intakten Wäldern vor allem ökologische Rückzugsräume in der Landwirtschaft wie Brachen und Hecken für bedrohte Arten wie Feldhase, Kiebitz und Rebhuhn.

„Ein ‚Weiter so‘ darf es nicht geben, wenn wir nicht am Ende des Jahres mit einem ‚Scheitern 2010‘ dastehen wollen“, so Tschimpke.

Die Zeit läuft ab. Noch 357 Tage haben die europäischen Staaten Zeit, um das von ihnen gesetzte Ziel zu erreichen, das Artensterben in Europa bis zum Jahr 2010 zu stoppen. Die NABU-Artenschutzuhr mit Countdown ist zu finden unter www.nabu.de/artenschutz

Quelle: NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V.

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Fit für die Kälte

Donnerstag, 7. Januar 2010

Tipps des Deutschen Tierschutzbundes für den richtigen Umgang mit Tieren im Winter

Der Deutsche Tierschutzbund weist angesichts niedriger Temperaturen darauf hin, dass auch Tiere unter den winterlichen Witterungsverhältnissen leiden können. Besonders beim Gassigang sei Vorsicht geboten. „Winterbekleidung“ für gesunde Tiere sei aber unnötig und nicht artgerecht, so der Verband in Bonn. Das Fell reiche als natürlicher Wärmeschutz in der Regel völlig aus. Auch für Tiere auf Weiden oder für die Fütterung von Vögeln gibt es Tipps.

Auf die täglichen Spaziergänge muss nach Angaben des Deutschen Tierschutzbundes gerade bei gesunden Hunden nicht verzichtet werden. „Für den Gassigang gilt, zügig gehen, damit der Hund immer in Bewegung bleibt“, rät Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Wenn das Tier zittere, solle der Spaziergang jedoch sofort abgebrochen werden. Bei kurzhaarigen und kleinen Hunden könne es sinnvoll sein, statt eines ausgedehnten Spaziergangs mehrmals kürzere Gänge zu machen. Für viele Hunde ist der Schnee eine „kulinarische“ Verlockung. Es ist allerdings ratsam, darauf zu achten, dass die Tiere ihn nicht zu sich nehmen. Die Kälte und die möglicherweise im Schnee enthaltenen Erreger, Schadstoffe oder Streusalz könnten zu Erbrechen, Durchfällen bis hin zu Magen- und Darmentzündungen führen, so der Verband. Die Pfoten sollten nach dem Spaziergang mit lauwarmem Wasser abgespült werden, wenn sie in Kontakt mit Streusalz gekommen sind. Das Jugendportal des Deutschen Tierschutzverbandes gibt ebenfalls Tipps, wie man bei diesem „Hundewetter“ seine tierischen Lieblinge schützen kann: www.jugendtierschutz.de.

Pferde, Rinder und Schafe können kalte Temperaturen gut vertragen. Bei extremen Temperaturen sei es jedoch ratsam, die Tränken regelmäßig daraufhin zu kontrollieren, ob das Wasser nicht eingefroren ist. Für die Tiere sei zudem ein Witterungsschutz wichtig – mindestens in Form von Windnetzen. Liegeflächen sollten tief eingestreut sein.

Fütterung von Vögeln

Niedrige Temperaturen, Frost und Schneefälle erschweren die Nahrungssuche für heimische Vögel. Der Deutsche Tierschutzbund rät Tierfreunden, die ein Futterhäuschen oder Meisenglocken eingerichtet haben, auf geeignete Nahrung zu achten und täglich hinsichtlich der Vorräte zu kontrollieren. Tipps zum unterschiedlichen Futterbedarf und entsprechenden Fütterungsmöglichkeiten sind unter http://www.tierschutzbund.de/428.html zusammengefasst.

Quelle: Deutscher Tierschutzbund e.V.

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Wann ist ein sofortiger Austritt aus einem Verein möglich?

Donnerstag, 7. Januar 2010

Der Austritt aus dem Verein richtet sich grundsätzlich nach den entsprechenden Satzungsregelungen. Gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich, dass die Kündigungsfrist höchstens zwei Jahre betragen darf (§ 39 BGB). Neben dem befristeten Austritt hat aber jedes Vereinsmitglied beim Vorliegen eines wichtigen Grundes ein Recht zum sofortigen Austritt – und zwar auch dann, wenn die Satzung das nicht ausdrücklich vorsieht, sondern ein Austrittsrecht nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist beinhaltet.

Erforderlich ist dafür aber, dass für das Vereinsmitglied beim Verbleib im Verein eine unerträgliche Belastung entstehen würde, die dem Mitglied nicht zugemutet werden kann. Es genügt dabei ein objektiver Grund – auf ein Verschulden kommt es nicht an. Ein erhebliches Zerwürfnis mit dem Verein ist aber keine wichtiger Kündigungsgrund, wenn das kündigende Mitglied das Zerwürfnis selbst verschuldet hat.

Die Grund für die Kündigung muss aber einen Vereinsbezug haben. Er kann beim Mitglied liegen. Das gälte zum Beispiel

  • für einen Wegzug, wegen dem die Vereinsleistungen nicht mehr genutzt werden können
  • für erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten des Mitglieds (bei entsprechend hoher Beitragsbelastung)
  • für eine erhebliche oder länger andauernde Krankheit

Ein Grund für eine Kündigung der beim Verein liegt, besteht, wenn der Verein Maßnahmen trifft oder Beschlüsse fasst, die durch die sich seine rechtlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse für das Mitglied in nicht zumutbarer Weise ändern. Das wäre z. B. der Fall, wenn der Verein wichtige Satzungszwecke ändert oder hierfür relevante Leistungen nicht mehr anbietet. Ein Sonderfall sind Beitragserhöhungen.

Vereinsaustritt bei Beitragserhöhungen?

Gesetzliche Regelungen zur Höhe von Mitgliedsbeiträgen oder von zulässigen Beitragserhöhungen gibt es nicht. Eine sichere Aussage kann man deswegen nur für die rückwirkende Erhöhung treffen: Sie ist nur zulässig, wenn die Satzung das ausdrücklich erlaubt. Selbst dann ist eine rückwirkende Erhöhung nur für das laufende Geschäftsjahr möglich.
Schwieriger ist die Frage beantworten, wann eine Beitragserhöhung einen fristlosen Vereinsaustritt rechtfertigt. Hier kommt es nämlich auf die Gesamtumstände an. Grundsätzlich reicht eine Beitragserhöhung für einen fristlosen Vereinsaustritt nicht aus.
Dabei kommt es nicht allein darauf an, um welchen Prozentsatz der Mitgliedsbeitrag angehoben worden ist, sondern unter anderem darauf,

  • welche Gegenleistungen der Verein für seine Mitglieder erbringt
  • ob mit der Nutzung der Vereinsangebote weitere Kosten verbunden sind, gegenüber denen die Beiträge nicht mehr so sehr in Gewicht fallen
  • wie finanziell belastbar die Mitglieder sind
  • wie lange die ordentliche Kündigungsfrist ist, also wie lange das Mitglied die erhöhte Belastung tragen müsste.

Die zumutbare prozentuale Beitragserhöhung kann deswegen sehr unterschiedlich sein. Das Landgericht Aurich (Urteil vom 22.10.1986, 1 S 279/86) sah bei einem Tennisverein eine Erhöhung um 40% nicht als Grund für einen fristlosen Austritt an. Das Landgericht Hamburg hielt ein Sonderkündigungsrecht erst bei Erhöhungen um mehr als 100% für zulässig.

Quelle: www.vereinsknowhow.de

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Gesetzliche Änderungen zum Jahreswechsel

Donnerstag, 7. Januar 2010

Zum Jahreswechseln treten eine Reihe von sozialversicherungsrechtlichen Neuregelungen in Kraft. Steuerliche Änderungen gibt es für Vereine und gemeinnützige Organisationen nicht. Auch aus dem “Wachstumsbeschleunigungsgesetz” ergeben sich hier keine Änderungen.

Künstlersozialversicherung
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung sinkt von 4,4 Prozent auf 3,9 Prozent.
Durch die Beitragsabführung an den Gesundheitsfonds erhalten die Krankenkassen von der Künstlersozialkasse keinen Nachweis über die Beiträge der einzelnen versicherten Künstler und Publizisten mehr. Um Probleme z. B. bei der Berechnung von einkommensabhängigen Entgeltersatzleistungen zu vermeiden, wird die Meldepflicht um einen automatisierten monatlichen Melde- und Beitragsnachweis an die zuständige Krankenkasse ergänzt.

Umlagesatz für das Insolvenzgeld steigt
Der Umlagesatz für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2010 wird auf 0,41 Prozent festgelegt (Die Insolvenzgeldumlage wird allein vom Arbeitgeber bezahlt.) Die übrigen Beitragssätze zur Sozialversicherung bleiben unverändert. Das gilt auch für die Rentenversicherung (19,9%) und den einheitlichen Beitragssatz für alle Krankenkassen (14,9%).

Elektronisches Entgeltnachweisverfahren (ELENA) startet
Zum 1. Januar 2010 startet mit der erstmaligen Meldung der Beschäftigtendaten durch die Arbeitgeber an die Zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung das elektronische Entgeltnachweisverfahren (ELENA). Ab 2012 werden auch die Bescheinigungen an die Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsbescheinigung, Nebeneinkommensbescheinigung und Auskunft über Beschäftigung) sowie die Bescheinigungen für Wohngeld und nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes ersetzt. Bis 2012 werden dafür die notwendigen Daten parallel zum bestehenden papiergestützten Bescheinigungsverfahren in der Zentralen Speicherstelle in Würzburg hinterlegt. Informationen und Software finden Arbeitgeber auf der Internetseite www.das-elena-verfahren.de.

Hinweis: Gemeldet werden müssen nur sozialversicherungspflichtige Beschäftigte – nicht also Mitarbeiter, die Vergütungen im Rahmen der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale erhalten. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) müssen dagegen gemeldet werden.

Betriebsprüfer der Rentenversicherer prüfen künftig auch Beitragszahlungen zur Unfallversicherung
Erstmalig werden ab dem 1. Januar 2010 die Betriebsprüfer der Rentenversicherer bei ihren Betriebsprüfungen auch die Angaben zur Beitragszahlung in der Unfallversicherung für das Jahr 2009 mitprüfen. Die Beitragsjahre bis 2009 werden noch von den Prüfdiensten der Unfallversicherungsträger geprüft. Die vollständige Übernahme der Prüfungen durch die Rentenversicherung erfolgt schrittweise bis zum 1. Januar 2013.

Meldung der Arbeitsstunden an die Unfallversicherungsträger ab 1. Januar 2010 zwingend
Bisher war es den Arbeitgebern freigestellt, die Arbeitsstunden ihrer Beschäftigten an die Unfallversicherung zu melden. Ab dem 1. Januar 2010 gilt, dass diese Daten zwingend mitzumelden sind. Ansonsten werden die Meldungen als fehlerhaft abgewiesen. Zu melden sind entweder die tatsächlich erfassten Arbeitsstunden oder zumindest die Sollarbeitsstunden der Beschäftigten. Ist dies aus betrieblichen Gründen nicht möglich, können ersatzweise Arbeitsstunden nach dem Vollarbeiterrichtwert (1.590 Stunden) bzw. geschätzte Arbeitsstunden gemeldet werden.

Quelle: www.vereinsknowhow.de

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SozialWeb St. Georg / Neuer Online-Service für Menschen mit und ohne Assistenzbedarf

Mittwoch, 6. Januar 2010

gesellschaft1Von A wie “Abhängigkeitserkrankung” über D wie “Depression” bis V wie “Verhaltensstörung”: auf der neu gestalteten Internetseite www.sozialwerk-st-georg.de sind jetzt schnell passende Unterstützungsangebote in Nordrhein-Westfalen zu finden. Das gilt auch für gesellschaftlich immer stärker wahrgenommene Beeinträchtigungen wie Autismus, AD(H)S (Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom mit oder ohne Hyperaktivität), Borderline-Persönlichkeitsstörung, Essstörungen, Demenz und viele mehr. Über eine interaktive Landkarte und eine komfortable Suchfunktion finden Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen mit wenigen Klicks Ansprechpartner und Informationen über in Frage kommende Beratungs- oder Betreuungsangebote in 50 Einrichtungen und 25 ambulanten Anlaufstellen in NRW.

Ein “Glossar” bietet der Bevölkerung Erklärungen zu Fachbegriffen der sozialen Arbeit des Trägers der Eingliederungs-, Kinder- und Jugendhilfe. Dialogorientierte Elemente des so genannten “Web 2.0″ unterstützen die Vernetzung der Menschen: “Social Bookmarks”, Lesezeichen für Internet-Gemeinschaften und -Dienste wie MySpace, Twitter, Facebook & Co., fördern den Dialog über soziale Themen. Jobsuchende und Menschen, die an einer freiwilligen Tätigkeit interessiert sind, finden unter “Mitarbeit” Stellenanzeigen und Angebote in den Bereichen Zivildienst, Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), Praktikum und Ehrenamt. Die Seite weist auf aktuelle Veranstaltungen hin wie “Burnout – Körper, Gefühl, Verhalten außer Rand und Band” am 7. Januar in Arnsberg oder “Wann bin ich süchtig?” am 10. Februar in Neheim. Geschichten von und über Menschen im Sozialwerk St. Georg runden den weitgehend barrierefreien Internetauftritt ab. “Das neue Internetangebot informiert jetzt nutzerfreundlich über unsere Arbeit unter dem Motto ‘Nicht für, sondern mit Menschen arbeiten’”, sagt Dieter Czogalla, Vorstandssprecher des Sozialwerks St. Georg (rechts im Bild).

Das Sozialwerk St. Georg mit seinen 2.200 Mitarbeitenden ist Mitglied des Caritas-Verbands und unterstützt Menschen mit Assistenzbedarf in den Bereichen “Wohnen und Leben”, “Arbeit und Beschäftigung” sowie “Alltag und Freizeit”. Das soziale Dienstleistungsunternehmen bietet individuelle Hilfen in insgesamt rund 3.600 Betreuungsverhältnissen für Menschen überwiegend mit psychischer Erkrankung, geistiger Behinderung oder sozialen Schwierigkeiten an. “Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erbringen personzentrierte Dienstleistungen – das heißt, sie begleiten und betreuen jeden einzelnen Menschen, der es wünscht, um ihm oder ihr ein möglichst selbstbestimmtes Leben und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen”, unterstreicht Dieter Czogalla.

Quelle: fair-NEWS.de

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