Archiv für Februar 2010

Ab April darf in Nordrhein-Westfalen kein Kormoran mehr geschossen werden

Samstag, 27. Februar 2010

NABU begrüßt Entscheidung des Umweltministeriums als richtungsweisend

Der NABU Bundesverband und der NABU Nordrhein-Westfalen begrüßen die Entscheidung des Umweltministeriums, die Kormoran-Verordnung und den begleitenden Erlass in NRW auslaufen zu lassen. In einem Brief an die Vorsitzende des Umweltausschusses im Landtag von Ende Januar dieses Jahres kündigte Umweltminister Uhlenberg diese Entscheidung an. Damit dürfen ab 1. April keine Kormorane mehr geschossen werden. „Der NABU freut sich über diesen Richtungswechsel im Umweltministerium und wertet es als einen Schritt hin zu einer zukünftig verantwortungsvolleren Artenschutzpolitik“, erklärte Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW.

Besonders erfreulich sei aus Sicht des NABU, dass sich das Ministerium damit offensichtlich der Einschätzung des Naturschutzes angeschlossen habe, dass bei sinkenden Bestandszahlen die massiv angestiegenen Abschusszahlen nicht mehr zu verantworten seien. Mit Auslaufen der Verordnung dürften nun auch keine Ausnahmegenehmigungen zum Abschuss von Kormoranen in Naturschutzgebieten mehr erteilt werden. Gegen das Erteilen solcher Ausnahmegenehmigungen hatten die Naturschutzverbände in den vergangenen Jahren mehrfach erfolgreich geklagt.

„Nun ist es wichtig, die Erfassung der Kormoranbestände und deren Auswirkungen auf Fischerei, Aquakultur und heimische Fischbestände weiter fortzusetzen und zu qualifizieren“, so Tumbrinck weiter.
Selbstverständlich werde der NABU sich hier engagiert einbringen und ein anstehendes europäisch abgestimmtes Kormoran-Management konstruktiv begleiten.

Ein solches Kormoran-Management fordert das Europa-Parlament für den Kormoranbestand in ganz Europa. Zudem arbeitet die Europäische Kommission zurzeit an der Erstellung von Leitlinien für Ausnahmeregelungen von den Verbotsvorschriften zu Art.9 der EG-Vogelschutzrichtlinie, da die Mitgliedsstaaten die Ausnahmeregelung sehr unterschiedlich auslegen. Sobald die Kommission hier durch die neue Leitlinie Klarheit geschaffen hat, können – so Umweltminister Uhlenberg in seinem Schreiben weiter – die in NRW begonnenen fachlichen Überlegungen, die auch neueste wissenschaftliche Erkenntnisse und Modelle berücksichtigen werden, leitlinienkonform umgesetzt werden.

Nordrhein-Westfalen könne damit zum Vorbild für all die Bundesländer werden, in denen der Kormoran nach wie vor geschossen werden darf.
„Nachdem dort Kormoran-Verordnungen in den letzten Jahren von Mal zu Mal verschärft worden sind, deutet sich in Nordrhein-Westfalen ein Umdenken an. Für den NABU , der den Kormoran zum ‚Vogel des Jahres 2010′
ernannt hat, ist das eine hoffnungsvolle Nachricht“, erklärte Markus Nipkow, Vogelschutzexperte im NABU-Bundesverband.

Quelle: NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V.

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Bessere Bildungschancen durch Behindertenrechtskonvention der UN

Samstag, 27. Februar 2010

Der BVL, Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie, fordert den schnellen Abbau von Barrieren für Menschen mit einer Legasthenie oder Dyskalkulie.

Menschen mit einer Legasthenie oder Dyskalkulie werden bis heute an der vollen und uneingeschränkten Entfaltung ihrer Begabung gehindert und erreichen in Folge dessen meist keinen begabungsgerechten Schulabschluss. Die Bundesländer haben bisher nur ansatzweise Regelungen für einen Nachteilsausgleich geschaffen, um die Beeinträchtigungen, die mit einer Legasthenie oder Dyskalkulie einhergehen, zu kompensieren. Insbesondere für SchülerInnen mit einer Dyskalkulie fehlen die notwendigen schulrechtlichen Regelungen. „Wir erfahren täglich, welche Barrieren sich für die von einer Legasthenie und Dyskalkulie betroffenen Menschen auftun. In Schule, Ausbildung, Beruf und Gesellschaft werden sie massiv diskriminiert, weil sie an ihren Beeinträchtigungen und nicht an ihren Stärken gemessen werden“, kritisiert Christine Sczygiel, Bundesvorsitzende des BVL.

Das Bildungsministerium muss seiner Verpflichtung aus der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) nachkommen, ein inklusives Bildungssystem für alle Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Unabhängig von unterschiedlichen theoretischen Definitionsansätzen erfasst die Konvention auch Menschen mit Lernbehinderungen, zu denen die Legasthenie und Dyskalkulie zählt. Das Recht auf Bildung dient nach Artikel 24 Absatz 1 BRK dazu, die menschlichen Möglichkeiten sowie das Bewusstsein der Würde und das Selbstwertgefühl des Menschen voll zur Entfaltung zu bringen. Es soll die Achtung vor den Menschenrechten, den Grundfreiheiten und der menschlichen Vielfalt stärken. Menschen mit Behinderungen sollen ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen können und dürfen daran nicht gehindert, noch deswegen diskriminiert werden.

In Deutschland sind die Bundesländer für die Umsetzung des Rechts auf Bildung verantwortlich. Sie sind nach der BRK verpflichtet, das Recht auf Bildung für Menschen mit Behinderungen zügig und mit aller Kraft anzustreben. Den ersten Bericht über die Umsetzungserfolge muss Deutschland dem UN-Fachausschuss bereits 2011 vorlegen. Der BVL, der sich für die Rechte von 8 Millionen Menschen mit einer Legasthenie oder Dyskalkulie in Deutschland einsetzt, sieht es als erforderlich an, dass die Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen aktiv in die Gestaltung eingebunden werden, um eine zielgerichtete und zügige Umsetzung der BRK zu gewährleisten. „Der BVL kann bereits fertige Konzepte vorlegen, denn wir arbeiten seit mehr als 35 Jahren daran, eine Chancengleichheit für die betroffenen Menschen zu erreichen“, so die Bundesvorsitzende des BVL.

Weitere Informationen zum Thema und zum Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. sind im Internet unter www.bvl-legasthenie.de abrufbar.

Quelle: www.pr4you.de

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NABU: Meere werden zu Müllkippen

Freitag, 26. Februar 2010

Tschimpke: Dokumentarfilm „Plastic Planet“ rüttelt auf

6,4 Millionen Tonnen Kunststoffabfälle landen jedes Jahr in den Weltmeeren. Die Politik hat dieses Problem bisher vernachlässigt.
Das war auch ein Anlass für den Wiener Regisseur Werner Boote, unserer Welt aus Plastik mit einem aufrüttelnden  Dokumentarfilm auf den Grund zu gehen. „Plastic Planet“ läuft morgen, am 25. Februar, in den deutschen Kinos an. Der NABU unterstützt den Film als Umweltpartner für den Meeresschutz sowie für die Abfall- und Kreislaufwirtschaft. „Unsere Meere sind nicht nur überfischt, sondern auch zunehmend vermüllt. Dieser Schaden ist oftmals irreparabel. Politiker dürfen nicht weiter wegschauen, sondern müssen das Problem so schnell wie möglich auf Bundes- wie auf Europaebene angehen“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

Hunderttausende Meerestiere verenden jedes Jahr an den Folgen des Mülls. Betroffen sind Seevögel und Meeressäuger, aber auch Schildkröten und Fische. Die Tiere verfangen sich in alten Fischernetzen und ertrinken qualvoll oder sie verwechseln Plastik mit Nahrung. Allein die Nordsee wird jährlich mit mehr als 20.000 Tonnen Müll belastet. Hauptverantwortlich dafür sind einem jüngst veröffentlichten Bericht des Umweltbundesamtes zufolge die kommerzielle Schifffahrt und die Fischerei. „Was wir an den Küsten und auf dem Wasser sehen, ist nur die Spitze des Eisbergs. Mehr als 70 Prozent des Mülls sinkt zum Meeresboden und bleibt unseren Augen verborgen“, sagte NABU-Meeresexperte Kim Detloff.

Der NABU setzt sich bereits seit Jahren für Müllvermeidung, nachhaltige Ressourcennutzung und mehr Recycling ein. „Indem wir unserer Konsum- und Wegwerfverhalten ändern und Müll vermeiden, können wir dazu beitragen die faszinierende Meereswelt zu erhalten“, erklärte Detloff. Aber auch politische Maßnahmen seien nötig. Zwar habe die im Juni 2008 veröffentlichte EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie zusätzliche Möglichkeiten zum Schutz der Meere geschaffen, diese müssten aber auch rechtsverbindlich verankert werden. „Um wirklich Erfolge zu erzielen, muss die Abfallrückgabe am Hafen in Zukunft kostenfrei sein und illegale Entsorgung darf nicht mehr als Kavaliersdelikt gelten. Wir brauchen mehr Kontrollen auf See und härtere Strafen bei Verstößen“, forderte Detloff.

Die Berlin-Premiere des Films „Plastic Planet“ mit zahlreichen Gästen aus Politik und Wirtschaft und anschließender Diskussion mit dem Regisseur Werner Boote sowie Umweltexperten findet am heutigen Mittwoch, 24.Februar, um 19.30 Uhr im Filmtheater am Friedrichshain statt. Weitere Termine der Kinotour mit Publikumsgesprächen können im Internet unter www.plastic-planet.de abgerufen werden.

Quelle: NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V.

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Mitgliederversammlung: Ist eine nachträgliche Ergänzung der Tagesordnung möglich?

Mittwoch, 24. Februar 2010

Nicht selten ist es unmittelbar vor oder während der Mitgliederversammlung wünschenswert, die aufgestellte Tagesordnung abzuändern. Die rechtlichen Vorgaben des BGB setzen dem aber enge Grenzen bzw. erfordern eine besondere Satzungsregelung.

Nach § 32 BGB können in der Mitgliederversammlung nur gültige Beschlüsse gefasst werden, wenn der Gegenstand des Beschlusses “bei der Berufung bezeichnet wird”.
Voraussetzung für einen gültigen Beschluss ist also nicht nur, dass den Mitgliedern der entsprechende Tagesordnungspunkt mitgeteilt worden ist, sondern dass das bereits mit der Einberufung der Mitgliederversammlung geschah.

Über nachgereichte Tagesordnungspunkte können also nach der gesetzlichen Regelung keine gültigen Beschlüsse gefasst werden. Damit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass es jedem Mitglied vorab möglich ist zu entscheiden, ob die anstehenden Beschlüsse seine Anwesenheit auf der Mitgliederversammlung erfordern.

Diese Vorschrift des BGB ist aber “nachgiebig”. Per Satzung kann also eine abweichende Regelung getroffen werden. Die Regelung muss aber hinreichend klar sein. Oft finden sich in Satzungen zwar Regelungen zur Ergänzung der Tagesordnung; unklar ist aber, ob über die ergänzten Tagesordnungspunkte auch wirksam abgestimmt werden kann.

Nach der BGB-Regelung tritt mit der Einladung zur Versammlung eine Sperre für die Aufnahme weiterer Beschlussgegenstände ein. Anträge zur Tagesordnung mit Beschlussfassung müssen also vor der Einberufung vorliegen. Im Zweifelsfall müsste bei einer Ergänzung der Tagesordnung eine neue Einladung erfolgen.
Trifft die Satzung keine eindeutige Regelung, nach der von der BGB-Vorschrift abgewichen werden kann, können die entsprechenden Themen auf der Mitgliederversammlung nur diskutiert und beraten werden. Gültige Beschlüsse können dazu aber nicht erfolgen.

Das kann auch nicht durch offen formulierte Tagesordnungspunke umgangen werden. Die Rechtsprechung hat klargestellt, dass Beschlussgegenstände in der Einladung hinreichend genau benannt werden müssen. Ein Tagesordnungspunkt “Sonstiges” erlaubt zwar die Diskussion weiterer Themen, aber keine Beschlussfassung.

Anders bei reinen Verfahrensanträgen. Hier können auch ohne Benennung in der Einladung Beschlüsse gefasst werden. Das gilt z. B. für eine Änderung in der Reihenfolge der Tagesordnungspunkte oder eine Begrenzung der Redezeit.

Quelle: www.vereinsknowhow.de

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Hard- und Softwarespenden für Vereine

Mittwoch, 24. Februar 2010

Über das Online-Portal Stifter-helfen.de – IT for Nonprofits, www.stifter-helfen.de, können gemeinnützige Non-Profit-Organisationen (NPO) in Deutschland seit Oktober 2008 Produktspenden namhafter IT-Unternehmen beziehen und so drastisch Kosten sparen.

Insgesamt über 180 Produktspenden von Cisco, GiftWorks, Microsoft, SAP Business Objects und Symantec stehen derzeit zur Verfügung. Bereits in den ersten zwölf Monaten ermöglichte das IT-Spendenportal Einsparungen bei NPOs von insgesamt mehr als 4,5 Millionen Euro. Das Volumen, das die einzelnen Unternehmen spenden ist beachtlich. So stellt beispielsweise Microsoft jeder förderberechtigten NPO 300 Lizenzen zur Verfügung.

Das Verfahren zum Erhalt der Produktspenden ist einfach: Um eine IT-Spende zu erhalten, müssen sich gemeinnützige Organisationen auf der Webseite www.stifter-helfen.de registrieren und den Freistellungsbescheid per E-Mail oder Fax einreichen. Nach der Registrierung prüft Stiftungszentrum.de die Förderberechtigung und informiert innerhalb von fünf Tagen automatisch per E-Mail darüber, für welche IT-Stifter die Organisation förderberechtigt ist.

Für die Bestellung aus dem Produktkatalog fällt lediglich eine geringe Verwaltungsgebühr an, die circa 4% vom offiziellen Verkaufspreis beträgt und die administrativen Kosten bei der Bereitstellung des Spendenprogramms decken soll. Gemeinnützige Organisationen sparen dadurch bis zu 96% des offiziellen Verkaufspreises.

Weitere Informationen und Registrierung auf www.stifter-helfen.de.

Ihr Ansprechpartner:
Clemens Frede
Stiftungszentrum.de
02645 – 977 987 210
info@stifter-helfen.de

Quelle: www.vereinsknowhow.de

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Wann gefährden zu hohe Verwaltungskosten die Gemeinnützigkeit?

Mittwoch, 24. Februar 2010

Zu hohe Verwaltungskosten sind nicht nur für das Image einer gemeinnützigen Organisation schädlich. Schließt erwarten die Geldgeber, dass die Mittel zu einem möglichst großen Teil direkt den geförderten Zwecken zufließen. Auch steuerrechtlich gibt es Obergrenzen, bei deren Überschreitung ein Entzug der Gemeinnützigkeit droht.

Die rechtliche Grundlage dafür liefert § 55 Abgabenordnung (AO): Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Verboten sind zudem zweckfremde Ausgaben und überhöhte Vergütungen. Gelder, die in Verwaltungsaufwendungen fließen, sind für die eigentlichen Satzungszwecke natürlich verloren. Eventuell verbergen sich hinter hohen Verwaltungskosten auch überhöhte Vergütungen oder gar verdeckte Gewinnausschüttungen.

Was sind Verwaltungskosten?
Im Sinn einer satzungsgemäßen Mittelverwendung sind Verwaltungskosten alle Aufwendungen, die nicht unmittelbar den steuerbegünstigten Zwecken zugute kommen, sondern durch den allgemeinen Funktionserhalt der Organisation entstehen. Darunter können also viele Kostenarten fallen; Mieten und Personalkosten ebenso wie Büro- und Kommunikationskosten, Reisekosten oder Werbeausgaben.
Das Augenmerk der Finanzbehörden ruht dabei besonders auf Ausgaben des ideellen Bereiches – speziell in Zusammenhang mit Spenden- und Beitragseinnahmen (Mitglieder- und Spendenwerbung). Also dort, wo den Einnahmen keine wirtschaftlichen Leistungen gegenüber stehen und damit keine ertragsbezogene Bewertung der Kosten möglich ist.

Keine eindeutige Obergrenze
Natürlich lassen sich Verwaltungskosten nicht völlig vermeiden. Das ist auch nicht gefordert. Die Ausgaben dafür müssen aber für die Funktionsfähigkeit der Organisation und damit auch zur Verfolgung des satzungsgemäßen Zwecks erforderlich sein (Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 18.12.2002, I R 60/01)
Zentrales Kriterium ist, ob die Verwaltungsausgaben wirtschaftlich sinnvoll sind. Das bestimmt sich nach dem zu erwartenden Ergebnis und der Entwicklungsphase, in der sich die Organisation befindet. Deswegen gelten in der Aufbauphase andere Maßstäbe. Der BFH (23.09.1998, I B 82/98) hielt in einem konkreten Fall eine Aufbauphase – mit höheren anteiligen Ausgaben für Verwaltung und Spendenwerbung – von 4 Jahren für zulässig. Die Finanzverwaltung versteht das aber als Obergrenze und geht in der Regel von einer kürzeren Aufbauphase aus (Anwendungserlass zur Abgabenordnung [AEAO], Ziffer 19 zu § 55 Abs. 1 Nr. 1).
Für mildtätige Organisationen – die sich überwiegend durch Spenden finanzieren – hat der BFH für Verwaltungskosten eine Obergrenze von 50% definiert. (23.09.1998, I B 82/98). Zugleich lehnt er die Festlegung einer allgemeinen Grenze ab.

Nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums (BMF) kann aber im Einzelfall eine schädliche Mittelverwendung auch schon bei einem deutlich geringeren prozentualen Anteil der Verwaltungsausgaben vorliegen (15.05.2000, IV C 6 – S 0170 – 35/00). Das gilt auch, wenn Einzelkosten (z. B. Geschäftführergehalt oder Reisekosten) eine angemessene Grenze überschreiten.

Quelle: www.vereinsknowhow.de

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Welternährungsorganisation empfiehlt Fleischsteuer

Mittwoch, 24. Februar 2010

Die Welternährungsorganisation FAO empfiehlt in ihrem jüngsten Jahresbericht, die Fleischproduktion zu besteuern. Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt hält diesen Schritt für überfällig und fordert die Bundesregierung zum Handeln auf.

Die Nutztierhaltung verbraucht einen großen Anteil der weltweiten Ressourcen und verursacht einen signifikanten Anteil der weltweiten Treibhausgasemissionen. Außerdem übt sie einen immer stärker werdenden Druck auf Land, Luft, Wasser und die biologische Vielfalt aus. Korrekturmaßnahmen sind nötig, heißt es auf den Seiten 94 und 99 des am Donnerstag veröffentlichten Jahresberichts der Welternährungsorganisation FAO.

Als eine solche Korrekturmaßnahme empfiehlt die FAO, die Nutztierhaltung zu besteuern, damit die Kosten der Umweltverschmutzung durch die Produktion von Fleisch, Milch und Eiern nicht länger von der Allgemeinheit, sondern von den Verursachern getragen werden.
Diese Rückführung auf das Verursacherprinzip gehört zum Grundwerkzeug des politischen Baukastens und wird im Umweltbereich bereits an den verschiedensten Stellen eingesetzt. Allerdings haben es alle bisherigen Bundesregierungen versäumt, das Konzept auf die sogenannte Nutztierhaltung anzuwenden. Dies ist gerade deshalb unverständlich, weil der Sektor laut FAO weltweit 18% aller Treibhausgase verursacht, aber nur 2% zur gesamten Wertschöpfung beiträgt.
»Ein Sektor, der dermaßen auf Kosten der Allgemeinheit agiert, muss stärker reguliert werden«, fordert Wolfgang Schindler, Präsident der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt. Die Stiftung fordert die Bundesregierung daher auf, den Empfehlungen der FAO zu folgen.
Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt setzt sich erfolgreich gegen die industrialisierte und tierquälerische Massentierhaltung ein. Sie klärt u.a. über die Zusammenhänge zwischen Nutzierhaltung und Umweltbelastungen auf. Mehr erfahren Sie auf http://albert-schweitzer-stiftung.de.

Quelle: fair-NEWS.de

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Reporter ohne Grenzen stellt neues Referat “Hilfe für Journalisten in Not” vor

Mittwoch, 24. Februar 2010

ROG: EU muss restriktive Visa-Praxis für politisch Verfolgte aufgeben

Mit der Schaffung des neuen Referates “Hilfe für Journalisten in Not” wird die deutsche Sektion von Reporter ohne Grenzen (ROG) verfolgten Medienmitarbeitern systematisch und gezielt Unterstützung bieten.

Reporter ohne Grenzen (ROG), die Organisation zur Verteidigung der Presse- und Meinungsfreiheit reagiert damit auf die große Zahl von bedrohten oder geflüchteten Journalisten. “Diese Menschen sind weltweit auf Hilfe angewiesen”, erklärte ROG-Generalsekretär Jean-François Julliard bei der Vorstellung des neuen Arbeitsbereichs bei einer Pressekonferenz am 19. Februar in Berlin. Juristische Hilfe, finanzielle Unterstützung und sichere Unterkunft in akuten Bedrohungssituationen sowie Hilfe auf der Flucht gehören zu den Schwerpunkten des neuen Arbeitsbereichs, für den die Juristin Alexandra Tryjanowski zuständig ist.

Bei der Veranstaltung in den neuen Geschäftsräumen von Reporter ohne Grenzen in Berlin-Mitte wies Generalsekretär Julliard auch auf die weltweit hohe Flüchtlingszahl unter Medienschaffenden hin und übte scharfe Kritik an der Visa-Politik der EU. Die EU-Visa-Praxis sehe vor, dass nur Menschen, die sich bereits auf europäischem Boden befinden, Asyl beantragen können. Die starke Sicherung der “Festung Europa” und das ungeschriebene Prinzip “kein Asyl aus dem Ausland” lasse den Betroffenen nur die Wahl, in prekären Situationen in Nachbarländern auszuharren oder sich für den gefährlichen Weg einer
illegalen Einreise nach Europa zu entscheiden.

Die neue Referentin für Migrationsrecht, Flüchtlingsarbeit und Nothilfe, Alexandra Tryjanowski, kann in ihrer Arbeit auf die von der deutschen ROG-Sektion seit deren Gründung im Jahr 1994 geleistete Hilfe für Medienmitarbeitende aufbauen. “Die Unterstützung in Notfällen wird auch in Berlin nicht mehr nur ad hoc erfolgen, sondern auf eine professionellere und vernetztere Struktur zurückgreifen können. Damit wird sie schlagkräftiger, schneller und wirksamer”, so Tryjanowski, die bei der Hilfe vor Ort ansetzen möchte: “Journalisten, die wegen ihrer kritischen und mutigen Berichte unter Druck gesetzt, überfallen oder willkürlich mit Strafverfahren überzogen werden, sollen wissen, dass sie nicht allein sind. Das Signal geht aber nicht nur an die Betroffenen, sondern auch an diejenigen, die die Presse-und Meinungsfreiheit missachten.”

Quelle: fair-NEWS.de

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“BIO-ENERGETIKA Gesundheitstage 2010″ informieren über alternative Heilmethoden

Dienstag, 23. Februar 2010

Termin: 1. und 2. Mai 2010
Veranstaltungsort: Mehrzweckhalle – Nordgaustr. 1 – 93142 Maxhütte-Haidhof
Öffnungszeiten: 10.00 – 18.00 Uhr
Eintritt: 5,- Euro (Kinder sind gratis)

Alternative Heilmethoden erfreuen sich heute einer immer größeren Beliebtheit. Vor allem zur Behandlung von Alltagsbeschwerden oder chronischen Krankheiten und zur allgemeinen Gesundheitsprävention finden sie zunehmend Akzeptanz, denn Sie heilen oft ganzheitlicher und sanfter als die Schulmedizin und haben weniger oder gar keine Nebenwirkungen.

Unter dem viel versprechenden Motto „Gesundheit erleben“ finden in diesem Jahr am 1. und 2. Mai erstmalig die „BIO-ENERGETIKA Gesundheitstage 2010“ – veranstaltet vom Essener Lichtzentrum aus Burglengenfeld bei Regensburg – statt. Veranstaltungsort dieser neu geschaffenen Gesundheitsmesse ist die Mehrzweckhalle in Maxhütte-Haidhof.

Die „BIO-ENERGETIKA“ bietet den Besuchern eine ideale Plattform, um sich umfassend über alternative Wege zur Gesunderhaltung und Steigerung ihrer Vitalität zu informieren. Viele Angebote können direkt vor Ort am Messestand praktisch ausprobiert werden.

Die Aussteller, die aus der Region und dem näheren Umkreis kommen, bieten den Besuchern an beiden Tagen ein außergewöhnliches Spektrum von Informationen und Dienstleistungen rund um die Themen „Gesundheitstrends“ und „alternative Heilmethoden“. Dabei geht es unter anderem um aktuelle Themen wie Körperentgiftung, Wohnraumentstörung und die energetische Aufwertung von Lebensmitteln, aber auch um die Heilkraft von Symbolen und Edelsteinen sowie die Methode zur geistigen Wirbelsäulenaufrichtung. Auch Lomi Lomi Massage und die so genannte Schwitzhütte sind spannende Themen, die den Besuchern anschaulich vermittelt werden.

Ergänzt wird das vielfältige und abwechslungsreiche Veranstaltungsprogramm durch zahlreiche interessante Kurzvorträge und Workshops zu den unterschiedlichsten Heilmethoden und Gesundheitsthemen.

Die Besucher dürfen gespannt sein auf eine erkenntnisreiche und informative Veranstaltung, die Ihnen unterschiedlichste Wege der Heilung aufzeigt und vor Ort direkt anbietet.

Die „BIO-ENERGETIKA 2010“ ist an beiden Veranstaltungstagen von 10.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Der Eintritt für Erwachsene beträgt 5,- Euro, Kinder bis zum Alter von 16 Jahren zahlen keinen Eintritt.
Die Mehrzweckhalle In Maxhütte-Haidhof ist gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Für Besucher, die mit dem Pkw anreisen, stehen ausreichend kostenlose Parkplätze zur Verfügung.

Quelle: fair-NEWS.de

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Künstler für Haiti

Montag, 22. Februar 2010

Benefizprojekt am 28.02.2010 in der Werkstatt der Kulturen mit Musik, Tanz, Poesie, Malerei, Installation, Djs, Buffet, Bazar, Kinderprogramm, Information.

Als am 12. Januar in Haiti die Erde bebte, ging eine Welle des Mitgefühls und der Hilfsbereitschaft um die Welt.
Künstler für Haiti ist eine Benefizveranstaltung zu Gunsten von HaitiCare e.V., einer deutschen Hilfsorganisation, die schon seit Beginn der 90er Jahre in Haiti Entwicklungshilfe leistet.

Vor allem Trommeln entführen die Gäste auf eine Karibikinsel, wo ohne Musik und Tanz der Alltag überhaupt nicht denkbar wäre. Insgesamt 50 Musiker, Schauspieler, Tänzer, Poeten aus Haiti, Martinique, Brasilien, Deutschland, den USA, Spanien, Ungarn, ja sogar aus dem Iran haben sich zusammengefunden, um Haiti erlebbar zu machen.
Das Konzept der Veranstaltung gleicht einem „Taptap“ -jenen kunterbunten Bussen in Haiti, die jeden mitnehmen, der winkt. So kann ein jeder kommen und gehen, wann er/sie möchte und sich so lange amüsieren und informieren, wie er/sie das möchte.

Man wird die Magie der Voudou-Tänze erleben können und von haitianischer Poesie verzaubert. Ergänzt wird das karibische Flair durch brasilianischen Candomblé von Murah Soares & seinem Ensemble Afoxé Loni und sonnigen Steeldrums aus Guadeloupe. „Fuzztone-Legende“ Rudi Protudi wird von Madinimal, den Zauberern der Trommel aus Martinique begleitet; globales Jodeln ist angesagt sowie natürlich Musik zum Tanz um den Globus mit den World Wide Classics der Los Multikultis und DJ Ipek u.v.m.
Darüberhinaus gibt es ein haitianisches Zimmer, in dem Geschichten aus Haiti in Worten und Bildern erzählt werden und die Besucher selbst in die kreolische Kultur eintauchen und kreativ werden können.

Los geht´s um 16.00 Uhr in der Werkstatt für Kulturen in der Wissmannstr. 32 in Berlin-Neukölln. Der Eintritt beträgt 10 €, ermäßigt 7 € und kommt HaitiCare e.V. zu Gute.

Quelle: fair-NEWS.de

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