Archiv für März 2010

Neues Verfahren lässt biologische Bypässe wachsen

Mittwoch, 31. März 2010

Erkrankungen des Gefäßsystems und daraus resultierende Durchblutungsstörungen gehören zu den häufigsten Zivilisationsleiden. Die Folgen sind gravierend – Herzinfarkte, Schlaganfälle oder Beinamputationen. Jetzt hilft eine Therapie ohne Operation, die Durchblutung wieder herzustellen, indem sie auf natürliche Weise neue gesunde Gefäße wachsen lässt. Helfen kann sie Betroffenen, deren Blutversorgung durch Arterienverstopfung in den Herzkranzgefäßen, in den hirnversorgenden Arterien und in den Beinarterien beeinträchtigt ist.

Etwa 280.000 Deutsche erleiden jedes Jahr einen Herzinfarkt – durchschnittlich alle zwei Minuten trifft es einen. Die Ursache dafür sind Verschlüsse oder Verengungen in den Herzkranzgefäßen. Sie unterbinden die Versorgung des Herzmuskels mit lebenswichtigem Sauerstoff. Frühzeitig erkannt können diese Engstellen mit einem Bypass überbrückt werden. Dieses invasive Verfahren, eine Umleitung für das Blut zu legen, wurde 1967 erstmals von dem argentinischen Herzchirurgen Rene G. Favaloro durchgeführt. Heute erhalten in Deutschland jährlich rund 70.000 Patienten Bypässe eingesetzt. In dem bis zu fünfstündigen Eingriff wird nach dem Durchsägen des Brustbeins der Brustkorb aufgeklappt, so dass das Herz frei liegt. Atmung und Herzschlag werden angehalten und von der Herz-Lungen-Maschine übernommen. Dann wird für das verengte Gefäß ein kleines Stück körpereigene Vene oder Arterie eingesetzt. Auch wenn die Operation heute eine Routineeingriff ist, bleibt sie dennoch mit Risiken behaftet. Rund 700 Patienten überleben in Deutschland jedes Jahr den Eingriff nicht, bei etwa 3.500 kommt es während der Arbeit der Herzchirurgen noch im Operationssaal zu einem Herzinfarkt.

Neu und nicht von diesen Risiken begleitet ist ein sanftes und natürliches Bypass-Verfahren, dessen Wirksamkeit von Ärzten der renommierten Charité in Berlin kürzlich durch Studien belegt wurde und jetzt im Schwarzwald MedicalResort Obertal erstmals in der medizinischen Praxis angewandt wird: die Enhanced External Counterpulsation EECP. “Die Methode kommt ohne Operation aus. Die Selbstheilungskräfte werden aktiviert und das Wachstum biologischer Bypässe im Körper wird angeregt”, erklärt Professor Dr. Rafael Adam, Gefäßmediziner, Chefarzt und Ärztlicher Direktor im Schwarzwald MedicalResort Obertal. “Diese Kombination von Schulmedizin und Selbstregeneration des Gefäßsystems entspricht unserem Obertaler Konzept der Integrativen Medizin.” Hintergrund des Verfahrens ist die Fähigkeit des Organismus, bei drohenden Gefäßverschlüssen selbst Umgehungsgefäße bilden zu können – die so genannte Arteriogenese. Dazu wachsen winzige Gefäße, die zahlreich im Gewebe vorhanden sind und oft nur den Bruchteil eines Millimeters durchmessen, bis zur Größe der vom Verschluss bedrohten Arterie an und leiten den Blutfluss um die verengte Stelle herum. Auf diese Weise wird der Herzmuskel weiterhin mit Sauerstoff versorgt.

Allerdings benötigen die Kollaterale genannten Mikrogefäße einen Reiz, der ihr Wachstum in Gang setzt. Der könnte durch regelmäßige und gezielte Bewegung ausgelöst werden, wobei es aber bei den meisten Betroffenen an der konsequenten Umsetzung fehlt. Dann kann die Enhanced External Counterpulsation EECP helfen, wie sie im Schwarzwald MedicalResort Obertal angewandt wird. “Im Herzrhythmus aufblasbare Manschetten um die Waden, Oberschenkel und Hüften pumpen das Blut mit rhythmischem Druck in Richtung Herz”, beschreibt Dr. Kai Ruffmann, Leitender Arzt Kardiologie im Schwarzwald MedicalResort Obertal. “Dieser Vorgang ist für die Patienten nicht im geringsten unangenehm oder beeinträchtigend. Dabei entsteht ein Reiz, der in den Zellen der Mikrogefäße Gene aktiviert. Es kommt zur vermehrten Ausschüttung von Wachstumsfaktoren und die Gefäße legen kontinuierlich an Wachstum zu, bis sie schon nach wenigen Wochen die Aufgabe der verschlossenen Herzkranzgefäße übernehmen können.” Der Gefahr eines Herzinfarktes kann so begegnet werden.. Auch Herzenge, die Angina pectoris, bessert sich. Dr. Kai Ruffmann: “Die Brustschmerzen treten seltener auf oder bleiben ganz aus. Betroffene sind wieder belastbar, können sich sportlich betätigen und ohne Angst verreisen.”

Ein weiteres Anwendungsgebiet der Enhanced External Counterpulsation EECP sind verengte Beinarterien, zum Beispiel bei der Schaufensterkrankheit oder beim Raucherbein. Davon sind in Deutschland jährlich etwa 100.000 Raucher betroffen, jedem Zehnten bleibt nur noch die Amputation. “Auch in den Beinen lässt sich mit diesem Verfahren das Wachstum von Kollateralen anregen, so dass sich neue Arterien bilden”, sagt Professor Dr. Rafael Adam.

“Bislang können wir auf mehr als 30, teilweise schwerkranke Patienten zurück blicken, die mit erstaunlichem Erfolg behandelt wurden”, sagt Dr. Kai Ruffmann. Aktuelle Forschungen weisen darauf hin, dass die Enhanced External Counterpulsation EECP nicht nur in den Beinen und am Herzen geeignet ist, die lebensrettende Gefäßneubildung anzuregen, sondern ebenfalls im Becken und im Gehirn. Bestätigen sich diese Erkenntnisse, wäre sie auch eine sanfte und natürliche Methode, um Schlaganfälle zu verhindern oder deren Folgen zu mildern.

Quelle: fair-NEWS.de

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Lehrreicher Spaß an der frischen Luft

Montag, 29. März 2010

Die erste Kinder-Umwelt-Werkstatt sorgte für leuchtende Kinderaugen. Beim Start des innovativen Kinderprojekts in der Fechenheimer KiTa 75 lernten die Kleinen am Beispiel Windkraft viel Neues zum Thema erneuerbare Energien. Kindereinrichtungen in ganz Hessen können sich künftig für das von SKD Frankfurt initiierte Kinderprojekt bewerben.

Strom kommt aus der Steckdose. Dass es so einfach nicht ist, war für viele Kinder der erste Aha-Effekt bei der Kinder-Umwelt-Werkstatt, die am Dienstag in der Fechenheimer KiTa 75 statt fand. Unter den aufmerksamen Augen von Projektleiterin Susanne Schiffke erfuhren die Kleinen auf spielerische Weise, welche Kraft im Wind steckt und wie sie sich nutzen lässt, ja dass man damit sogar Strom erzeugen kann. Begeistert bastelten die Kleinen Windräder, die sie sofort auf dem KiTa-Gelände testen konnten.
Besonders spannend fanden die Nachwuchsbastler die Experimente, bei denen sie mit Windrädern und einem kleinen Generator selbst Strom aus Windkraft erzeugen konnten. Lampen, Autos, Kühlschränke und Staubsauger – viele Dinge des täglichen Lebens fielen den Vorschülern ein, die ohne Strom nicht funktionieren.
Von Susanne Schiffke lernten die neugierigen Zuhörer von Kohlekraftwerken bis hin zur Atomkraft verschiedene Formen der Stromerzeugung kennen. Dass man dabei auch auf die Umwelt achten und erneuerbare Energien verwenden sollte, leuchtete allen schnell ein – und genau darum geht es bei der Kinder-Umwelt-Werkstatt.

Für die Zukunft unserer Kinder vorsorgen – SKD Frankfurt
„Mit diesem Projekt wollen wir schon bei den Kleinen auf spielerische Weise und mit vielen Mitmach-Aktionen ein Bewusstsein für Umweltthemen und erneuerbare Energien wecken“, erklärt Susanne Schiffke.
Die Kinder-Umwelt-Werkstatt in Fechenheim war der Start dieses innovativen Projekts, das von der SKD Steueroptimierte Kapitalanlagen Deutschland GmbH (http://www.skd-frankfurt.de) ins Leben gerufen wurde und an die von der BHF-BANK-Stiftung geförderte Erfindertagesstätte anknüpft.
„Gerade in der derzeitigen wirtschaftlichen Krise dürfen wir die Kinder nicht vergessen“, sagt Monika Fauser, Geschäftsführerin von SKD Frankfurt, und fügt hinzu: „Es liegt an der jetzigen Generation, die Vorsorge für unsere Kinder und deren Zukunft zu treffen – sowohl finanziell als auch im Hinblick auf eine lebenswerte Umwelt. Mit der Kinder-Umwelt-Werkstatt setzen wir uns für dieses Ziel ein.“
Die Kinder-Umwelt-Werkstatt soll künftig regelmäßig in hessischen Kindereinrichtungen stattfinden. Interessierte Einrichtungen können sich ab sofort bei SKD Frankfurt bewerben.

Weitere Informationen zur SKD Kinderförderung finden sich im Internet unter: http://skd-kinderfoerderung-frankfurt.de

Quelle: Offenes Presseportal

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Gemeinsam für naturnahe Fließgewässer kämpfen statt gegen Vögel

Montag, 29. März 2010

Tschimpke: Regierung muss die Renaturierung auf den Weg bringen

Anlässlich des zehnjährigen Bestehens der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und des internationalen „Tag des Wassers“ (22. März) bewertet der NABU den Zustand der Gewässer in Deutschland immer noch kritisch: „Ziel ist es, bis 2015 Wasserqualität und Artenreichtum an und in unseren Bächen, Flüssen und Seen europaweit zu verbessern.
Hierbei kommt Deutschland nur sehr schleppend voran“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Schuld daran seien vor allem die Belastung des Grundwassers durch die Landwirtschaft, die massive Verbauung vieler Flüsse und Eingriffe, wie beispielsweise die Elbvertiefung.

Wie es um unsere Fließgewässer steht, welches Leben es in und an ihnen gibt, und die wichtigsten Lösungsvorschläge für die Probleme des Artenreichtums hat der NABU jetzt in der Broschüre „Lebensraum Fließgewässer“ anschaulich dargestellt. „Flüsse, Bäche und ihre Auen nehmen zwar nur wenige Prozent der Landfläche in Anspruch, beherbergen im naturnahen Zustand aber weit mehr als ein Zehntel der heimischen Tier- und Pflanzenwelt und sind die produktivsten Lebensräume Mitteleuropas“, so NABU-Naturschutzexperte Magnus Wessel.
„Renaturierungsprojekte des NABU wie an Rhein, Elbe und Havel zeigen, dass sich geschundene Fließgewässer und Auen erholen können, wenn wir ihnen das zurückgeben, was sie brauchen, um wieder gesunde Lebensräume zu bilden: Raum und die gestalterische Kraft des fließenden Wassers.“

Dennoch ist der Weg zum Erfolg der Wasserrahmenrichtlinie noch weit.
„Die bislang vorliegenden Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme müssen dringend finanziell unterstützt werden.
Hier liegen die wahren Herausforderungen für Naturschutz, Wasserwirtschaft und Gesellschaft – nicht im Kampf gegen Vögel“, sagte Tschimpke mit Blick auf die Proteste der Anglerverbände gegen den Schutz des Kormorans. „Wir haben ein gemeinsames Ziel: lebendige Fließgewässer bis 2015. Das geht nur miteinander. Daher begrüßen wir den Zusammenschluss der Sportfischer- und Anglerverbände und erwarten bei den drohenden Ausbauten von Elbe, Donau und Weser engagierten Einsatz für unsere Fische“, so Tschimpke abschließend.

Quelle: NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V.

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Aktive Jugend gegen Alkohol / Jugend hilft sich selbst

Donnerstag, 25. März 2010

gesellschaft1Solidarkreis-Sucht-U-21 bietet Konzept der Suchtselbsthilfe für Jugendliche an

Das Problem ist bekannt:
Die verschiedenen Verbände von Sucht-Selbsthilfegruppen beklagen allesamt ihre Schwierigkeiten bei der Integration von suchtgefährdeten bzw. schon abhängigen Jugendlichen.

„Komasaufen“ bei Jugendlichen, von uns zum Unwort 2010 als empfehlenswert empfunden, beherrscht seit Monaten die mediale Landschaft, in blasphemische Absichten gekleidete Überschriften geben vor, zur Problemlösung beitragen zu wollen. Tatsächlich jedoch geht es um Auflagensteigerungen und Quoten.

In Deutschland gibt es über 7.000 Selbsthilfegruppen zum Thema Alkoholismus und Sucht, die samt und sonders, so kann man es leichtfertig pauschalierend formulieren, in Jahrzehnte währenden Strukturen erstarrt sind.
Langjährige Abstinenzen stehen der unerschöpflichen Kraft der Jugend integrationsunfährig gegenüber. Längst spricht man eine andere Sprache.
Einer(m) Jugendlichen begreiflich machen zu wollen, er solle möglichst in seinem Leben keinen Alkohol mehr konsumieren hieße „Eulen nach Athen tragen“, oder, wäre so „überflüssig wie ein Kropf“.. Ein verächtliches Lachen wäre die Folge, oder der Bescheid „man habe sie nicht mehr alle“.

Um Missverständnissen zu vorzubeugen:
Selbsthilfegruppen sind zur Abstinenzsicherung unverzichtbar.
Unzähligen Menschen haben Sie „raus aus der Sucht“ zu einer neuen und nie gekannten Zufriedenheit verholfen.

Wir haben uns Gedanken gemacht:
Wie kann man Jugendlichen die Tür zur Motivation, über Selbsthilfe nachzudenken, einen Spalt weit öffnen? Das Medium „Internet“ brachte uns auf die Spur. Ein ideales Instrument sich über das Erlernen der Herstellung und Gestaltung von Internetauftritten und über Teilnahme an TV-Produktionen mit dem Thema „Sucht“ auseinander zusetzen.

Der Suchthilfe e.V. aus Detmold hat eine solches Konzept entwickelt. Gegründet wurde der Verein von zwei älteren Männer, Peter Korff (58) und Wolfgang Schwalenstöcker (65), die nach jahrzehntelangem Alkoholkonsum abhängig geworden sind und nach Ihrer Entwöhnungsbehandlung in verschiedenen Suchtkliniken sich der Suchthilfe verschrieben haben. Aktiv betreiben Sie ein umfangreiches Internetportal (www.suchthilfe-magazin.de,” target=”_blank”>http://.www.suchthilfe-magazin.de, ein Suchthilfe-Tvmit regelmäßigen Video-Beiträgen zum Thema und den Solidarkreis-Sucht, 2 Selbsthilfe-Projekte, in denen Betroffene an ihren Projekten mitarbeiten können.

Quelle: fair-NEWS.de

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Mindeststrafe für Genitalverstümmelung soll durch Bundesratsinitiative herabgesetzt werden

Donnerstag, 25. März 2010

Abschiebung der Täter soll auf diese Weise verhindert werden.

In ihrem Gesetzesentwurf zur Schaffung eines Straftatbestandes „Genitalverstümmelung“ wollen die Justizminister Uwe Hahn (Hessen) und Ulrich Goll (Baden-Württemberg) die Herabsetzung der möglichen Mindeststrafe bei Genitalverstümmelung von „nicht unter drei Jahren“ auf „nicht unter zwei Jahre“ durchsetzen.

Damit wollen die Politiker sicherstellen, dass die Täter nach einer Verurteilung nicht abgeschoben werden, wie aus der Bundesrats-Drucksache 867/09 hervorgeht.

Hintergrund: Zum heutigen Zeitpunkt kann die Genitalverstümmelung als schwere Körperverletzung (§226, Abs. 2 StGB) mit einem Mindeststrafmaß „nicht unter drei Jahren“ geahndet werden. Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass die Tat mit geringerer Strafe bewährt wäre. Denn bisher wurde kein einziges Strafverfahren geführt, das Genitalverstümmelung zum Gegenstand hatte.
Neuere juristische Bewertungen des „wichtigen Gliedes“ (z.B. nach der subjektiven Wichtigkeit), dessen Schädigung u.a. als Voraussetzung für die Erfüllung des Straftatbestandes „schwere Körperverletzung“ gilt legen nahe, dass Genitalverstümmelung selbst dann als schwere Körperverletzung geahndet werden könnte, wenn die Fruchtbarkeit des Opfers nicht beeinträchtigt wird.
Hinzu kommt die – bisher völlig vernachlässigte – einschlägige Fallgruppe der „dauerhaften Entstellung“, die ebenfalls die Bewertung von Genitalverstümmelung als „schwere Körperverletzung“ bedingt.
Die Verurteilung ausländischer Verstümmelungs-Täter/Anstifter mit der Mindeststrafe „nicht unter drei Jahren“ würde zu deren Ausweisung (§53 Nr. 1 Aufenthaltsgesetz) führen.
Genau diese Konsequenz für Täter wollen die Politiker verhindern, obwohl Uwe Hahn zugibt, dass „dies auf Grund der Schwere der Straftat angemessen erscheinen mag.“

Die Politiker begründen die Herabsetzung der Mindeststrafe damit, dass die drohende Abschiebung der Täter einer Anzeige durch das Opfer entgegenstehen könnte.
Dazu ist anzumerken, dass von den (i.d.R. schwer traumatisierten Opfern) grundsätzlich keine Anzeige zu erwarten ist – unabhängig davon, ob die Täter abgeschoben werden oder nicht. Dies belegt die Rechts-Praxis in allen europäischen Ländern, in denen Verstümmelungstäter grundsätzlich nicht von Abschiebung bedroht sind.

Indem die Politiker weiterhin die Einleitung der Strafverfolgung von Genitalverstümmelungen auf die minderjährigen, bzw. traumatisierten Opfer abstellen wollen, während sie gleichzeitig durch die ärztliche Schweigepflicht einen sicheren Täterschutz gewähren (siehe Pressemitteilung der TaskForce vom 03. März 2010), wird deutlich, dass ihre Aussagen, Genitalverstümmelungen energisch bekämpfen zu wollen, nicht wirklich ernst genommen werden können.
Der Gesetzesentwurf, für die Justizminister eine Mehrheit im Bundesrat gewinnen konnten, liegt nun dem Bundesjustizministerium zur Stellungnahme vor und muss bis zum 24. März dem Bundestag vorgelegt werden. Es bleibt in zu hoffen, dass das Bundesjustizministerium seiner bisherigen Linie zur Absage an Änderungen im Strafrecht treu bleibt.

Quelle: fair-NEWS.de

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Jahresvogel Kormoran: Naturschutzverbände setzen auf sachlichen Dialog

Donnerstag, 25. März 2010

NABU und LBV von Streitsucht der Fischer und Angler enttäuscht

Der NABU und der Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) haben anlässlich ihrer heutigen Fachtagung zum Kormoran die Fischereiverbände und die rund eine Million Hobby-Angler in Deutschland zum Dialog und zu einer Rückbesinnung auf den Artenschutz aufgerufen.
Die angekündigte Demonstration der Petrijünger auf dem Ulmer Münsterplatz wertete NABU-Vizepräsident Helmut Opitz als ein falsches Signal. „Wir sind von der Reaktion des Landesfischereiverbandes Baden-Württemberg, der anlässlich unserer Jahresvogeltagung zu dieser Gegenveranstaltung aufgerufen hat, zutiefst enttäuscht“, sagte Opitz.
Auch der LBV-Vorsitzende Ludwig Sothmann reagierte mit Unverständnis auf den Konfrontationskurs der Demonstranten: „Anstatt die Gelegenheit zu nutzen, den jahrelangen Streit um Kormorane zu versachlichen und gemeinsam an Lösungen zu arbeiten, gießen Angler und Fischer Öl ins Feuer.“ Mit einer Aufklärung der Öffentlichkeit über den richtigen Umgang mit dem Fisch fressenden Vogel habe die Demonstration leider wenig zu tun.

In ihrer Auffassung bestätigt sehen sich NABU und LBV durch die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Danach geht die Regierung nicht davon aus, dass sich die Zahl der Kormoranbrutpaare in den nächsten Jahren weiter erhöht, sondern „dass der Kormoran in Deutschland die Kapazitätsgrenze seines Lebensraumes inzwischen erreicht hat“. NABU-Vizepräsident Opitz dazu:
„Das immer wieder hervorgebrachte Gerede von ‚Überpopulationen‘ des Kormorans sollte damit endlich ein Ende haben.“ Die Bundesregierung hatte ferner darauf verwiesen, dass die Europäische Kommission einen „Kormoranmanagementplan“ auf europäischer Ebene als „nicht verhältnismäßig“ erachte. Vertreter von NABU und LBV präsentierten auf der gemeinsamen Fachtagung auch Zahlen zur Bestandsentwicklung des Kormorans in den Bundesländern. Danach sind Zuwächse schon seit längerem nur noch in Mecklenburg-Vorpommern festzustellen. Den 24.000 Kormoranpaaren in Deutschland stehen fast eine Million organisierte Hobby-Fischer gegenüber.

NABU und LBV setzten auch den Fischartenschutz auf die Tagesordnung ihrer Veranstaltung. Ihr Fazit: Kormorane rotten keine Fischarten aus.
„Der Kormoran erbeutet Fische, die am häufigsten und am leichtesten zu erbeuten sind. Seltene Arten sind daher auch auf seinem Speiseplan nur selten zu finden“, erläuterte NABU-Vogelschutzexperte Markus Nipkow. Wer es mit dem Schutz selten gewordener Fische wie der Äsche ernst meine, solle sich für die Erhaltung und Wiederherstellung naturnaher Fließgewässer stark machen, hierbei könnten Angler und Naturschützer an einem Strang ziehen. Stattdessen seien beispielsweise Schonmaßnahmen für den Äschenbestand im Rhein von der Jagd- und Fischereiverwaltung im schweizerischen Thurgau unlängst wieder gelockert worden, nachdem sich der Bestand dieser Rote-Liste-Art gerade erst etwas erholt hatte. „Hier wünschen wir uns mehr Redlichkeit seitens der Angler. Sie dürfen trotz aller Legitimität ihres Hobbys nicht bundes- und europarechtliche Vorgaben des Artenschutzes aus den Augen verlieren“, so Nipkow.

Quelle: NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V.

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Playboy-Playmate des Jahrtausends Janine Habeck und weitere Models sind “Bunnys für Bunnys”

Donnerstag, 25. März 2010

tierschutz1Tierschutzbündnis “Kaninchenmast, nein danke” startet ungewöhnliche Osteraktion – Gerade zu Ostern ist Kaninchenfleisch sehr beliebt.

In der Osterzeit möchte das Tierschutzbündnis “Kaninchenmast, nein danke” mit einer ungewöhnlichen Aktion auf das leidvolle Leben der Mastkaninchen in Deutschland aufmerksam machen. Zu Ostern wird vielerorts traditionell Kaninchen gegessen, das Fleisch der Tiere liegt im Trend, nach den Skandalen um BSE, MKS und Vogelgrippe hat sich der Verzehr von 1995 auf 2008 regelrecht verdoppelt. Unter deutschen Konsumenten gilt das Fleisch als besonders fett und cholesterinarm, mehr als 25 Millionen Kaninchen werden so jährlich verspeist. Doch wie die Tiere gehalten werden, bleibt für den ahnungslosen Verbraucher meist im Dunkeln verborgen. Lobbyvereinigung und Handelskonzerne suggerieren gerne eine ländliche Tieridylle, doch das Gegenteil ist oftmals der Fall. In engen Käfigen hocken tausende Kaninchen und warten auf ihren Tod, artgerechte Haltung: Fehlanzeige, das Geschäft mit der Ware Tiere.

Unter dem Tierschutzbündnis “Kaninchenmast, nein danke” haben sich bundesweit mehr als 70 Tierschutzvereine und Organisationen zusammengeschlossen, um für eine gesetzliche Haltungsverordnung für Mastkaninchen sowie für die Abschaffung der Käfighaltung zu kämpfen.
Um in der Osterzeit auf das Thema Kaninchenmast aufmerksam zu machen, hat das Tierschutzbündnis die Aktion “Bunnys für Bunnys” ins Leben gerufen.
Wunderschöne Models engagieren sich für die Kaninchen und stellen sich im knappen Hasenkostüm für ein Fotoshooting zur Verfügung – unter ihnen auch ein echtes, ganz besonderes “Playmate”: Janine Habeck, Cover-Playmate 2004 und 2006 sowie Miss German Playmate of the year, zierte schon mehrfach die Titelseite des deutschen Playboys. Gerade wurde sie zum Playmate des Jahrtausends gekürt und lächelt vom aktuellen Cover der Zeitschrift. Sie engagiert sich seit Jahren auch für den Tierschutz, so etwa gegen das Tragen von Pelz.
Die Bilder werden für eine bundesweite Plakataktion genutzt. “Nach dem Shooting gingen die Models im sommerlichen Hasenkostüm auf den frostigen Berliner Kudamm, dort haben sie Flyer verteilt, um die Bevölkerung über die katastrophalen Haltungsbedingungen in deutschen Kaninchenmastställen zu informieren”, so Stefan Klippstein, Sprecher des Tierschutzbündnisses “Kaninchenmast, nein danke”, heute Mittag in Berlin.
“Die Aktion ist bei den Berlinern gut angekommen, die Models waren in mehrerer Hinsicht ein Hingucker und überzeugten viele Verbraucher, zu Ostern eben nicht Kaninchenfleisch zu essen”, so Klippstein abschließend.

Weitere Informationen zum Thema Kaninchenmast sowie zu dem Tierschutzbündnis erhalten Sie unter www.kaninchenmast.info.

An dieser Stelle möchten wir uns herzlich für die Unterstützung von Helmut Biess (Capital Duck Studio, http://capital-duck-studio.de) bedanken. Er stellt nicht nur sein luxuriöses Fotostudio samt umfangreichem Equipment zur Verfügung, sondern erstellt auch die Fotos von den Models.
Ebenso möchten wir der Berliner Modelagentur PMM Models (www.pmm-models.com) sowie den wunderschönen und engagierten Models Sarah sowie Mandy Lena Mendez (www.lenamendez.de) und Janine Habeck (www.janine-habeck-online.com) herzlich für ihre Unterstützung danken.

Quelle: fair-NEWS.de

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Berliner Wappentier wird 730 Jahre alt

Donnerstag, 25. März 2010

Tierschützer fordern: Schenkt “Schnute” und “Maxi” ein besseres Leben

Am Montag, dem 22. März 2010, wird der Berliner Bär 730 Jahre alt. Der Tierschutzverein animal public e.V. fordert den überalterten Bärenzwinger im Köllnischen Park endlich zu schließen und den beiden lebenden Wappentieren “Schnute” und “Maxi” ein besseres Leben in einer Auffangstation zu schenken.

Der erste Nachweis des Bären als Berliner Wappentier stammt vom 22. März des Jahres 1280 und findet sich auf einem Siegel eines Gildebriefes. Heute kennt jeder den Berliner Bären, eines der Wahrzeichen Berlins. Was viele Berliner aber nicht kennen, ist der Berliner Bärenzwinger im Köllnischen Park. Dieser wurde im August 1939 eingeweiht und nach dem Krieg wieder aufgebaut. Weitgehend von der Öffentlichkeit unbemerkt fristen noch heute in der alten Zwingeranlage zwei Braunbären ein tristes Dasein; Mutter Schnute und Tochter Maxi. Sie trotten nun schon ihr ganzes Leben am Rand des mit riesigen Eisendornen gesäumten Grabens entlang. Ein paar Schritte hin, ein paar Schritte zurück. Alu-Bierfässer, Autoreifen und eine Art Planschbecken sollen als Abwechslung dienen.

Das reicht nicht, kritisieren Tierschützer. Laura Zimprich, Sprecherin des Vereins animal public e.V.: “Die Tiere können ihre natürlichen Verhaltensweisen nicht ausleben, nicht laufen, klettern, graben oder schwimmen. Diese Haltung ist nicht artgerecht.”
Dabei gibt es Alternativen. In den letzten Jahren wurden in Deutschland zahlreiche Bärenauffangstationen eröffnet. Sie bieten den Tieren weitläufige, natürliche Gehege. Dort können sie ihre arttypischen Bedürfnisse wieder entdecken und befriedigen.
Bereits mehrfach hat der renommierte Alternative Bärenpark Worbis angeboten bei der Umsiedlung von Schnute und Maxi behilflich zu sein.
Die Tierschützer von animal public fordern vom politisch verantwortlichen Bezirksbürgermeiser Dr. Christian Hanke, dieses Angebot endlich anzunehmen und den beiden lebenden Berliner Wappentieren zum 730. Geburtstag eine bessere Zukunft zu schenken. Damit sind sie nicht allein. Bei Facebook gibt es eine Gruppe, die sich für die Befreiung von Schnute und Maxi einsetzt. Über 900 Menschen aus aller Welt sind bereits Mitglied.

Quelle: fair-NEWS.de

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Überleben ist Alles

Donnerstag, 25. März 2010

EU-Aktionsplan zum Schutz der Haie auf dem Prüfstand.

Gut ein Jahr ist er alt, der von der Europäischen Kommission vorgelegte und von vielen Tierschutzorganisationen begrüßte Aktionsplan zum Schutz der Haie. Der Plan sieht vor, den Informationsstand über Haie zu verbessern und den Schutz bedrohter Arten voranzutreiben etwa durch strenge Fangquoten. Fundamentales Anliegen ist es zudem, Gesetzeslücken zu schließen, durch die Fischer das bereits bestehende Finning-Verbot (Abtrennen der Hai-Flossen und Zurückwerfen des Körpers über Bord) bisher erfolgreich aushebeln. 13 Monate nach Verabschiedung des Aktionsplans zieht Rette den Hai e. V. eine erste Bilanz:

Beschlossen, und jetzt?
“Nachdem der Rat der EU-Fischereiminister im April 2009 den Aktionsplan offiziell begrüßt hat, sind bis heute noch keine handfesten Resultate erzielt worden”, beschreibt Dr. Folkart Schweizer, Vereinsgründer und -Vorsitzender von Rette den Hai e. V. die momentane Situation. “Die Ratsbeschlüsse haben darüber hinaus leider keinen bindenden Charakter und müssen daher von den einzelnen EU-Staaten auch nicht zwingend in Gesetze umgesetzt werden. Mir sind noch keine Gesetzesvorlagen bekannt, die auf dem Aktionsplan basieren und dem Haischutz zugutekommen”, so Schweizer weiter.

Rette den Hai e. V. setzt sich besonders für eine Verschärfung des Finning-Verbots sowie für ein generelles Fangverbot für stark bedrohte Haiarten ein wie Heringshai und Dornhai. Letzterer kommt als “Schillerlocke” oder in “Fish”n”Chips” auch auf viele europäische Tische.

Neuer Anlauf in Doha:
Eines der zentralen Anliegen des Aktionsplans ist es, den Wissensstand über Haie zu verbessern. Hier kann die bis zum 25. März 2010 in Doha stattfindende CITES-Konferenz (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) hilfreiche Vorarbeit leisten: Deutschland und weitere Teilnehmerländer wie der Südseestaat Palau haben den Antrag gestellt, mehrere Haiarten auf Anhang II der CITES-Schutzliste zu setzen. Das hätte zur Folge, dass die Tiere nur noch mit einer behördlichen Ausfuhrgenehmigung des Ursprungslandes ein- und ausgeführt werden dürfen. Zu den betreffenden Spezies zählen Dornhai, Heringshai und mehrere Hammerhai-Arten. Sind die Anträge erfolgreich, müssen für diese Tiere detaillierte Fangstatistiken erhoben werden, die über die Bestände der Tiere umfangreiche Auskunft geben. Als positiver Nebeneffekt wird eine Listung zumindest den legalen, internationalen Handel erschweren und so wirtschaftlich unrentabel machen.

Quelle: fair-NEWS.de

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Kormoranbestände rückläufig, neue Verordnung unnötig und illegal

Mittwoch, 24. März 2010

Neueste Zahlen der OGBW zeigen Rückwärtstrend beim Kormoranbestand / NABU fordert Abschuss der geplanten Kormoranverordnung

Die Bestände der Kormorane in Baden-Württemberg sind stabil und in vielen Regionen sogar rückläufig. Mit einer Ausnahme: Ausgerechnet die umstrittenen Vergrämungsaktionen sorgten 2009 für einen Ausreißer nach oben: Tiere die andernorts verjagt wurden, siedelten sich im Ländle neu an. Das zeigen die neuesten Zahlen der Ornithologischen Gesellschaft Baden-Württemberg (OGBW), die diese am Freitag auf einer gemeinsamen Landespressekonferenz mit dem NABU vorgestellt hat. „Das Land möchte Kormorane künftig flächendeckend abschießen lassen. Das ist vor diesem Hintergrund unverständlich und offensichtlich unnötig. Die neue Kormoran-Verordnung ist nicht nur eine naturschutzfachliche Geisterfahrt, sie ist auch rechtswidrig“, kritisiert der Vorsitzende des NABU Baden-Württemberg Dr. Andre Baumann.

Neueste Kormoran-Zahlen der OGBW
2009 lebten in Deutschland 23.913 Kormoranbrutpaare, davon 548 in Baden-Württemberg. Das entspricht 2,3 Prozent. „Der Kormoran ist in Baden-Württemberg ein heimischer Vogel und kein exotischer Einwanderer, wie oft behauptet wird. Trotzdem beginnen die Bestandskurven in den 1990er Jahren bei Null. Das liegt daran, dass der Kormoran in den Jahrzehnten davor mit härtesten Mitteln verfolgt und ausgerottet wurde – übrigens aus den gleichen Gründen, aus denen er auch heute wieder abgeschossen werden soll“, erklärt der OGBW-Vorsitzende Dr. Martin Boschert. „Die Zahl der brütenden Kormoranpaare liegt in Baden-Württemberg seit einigen Jahren stabil bei knapp 450. Nur im Jahr 2009 gab es dann mit einem Plus von über 100 Paaren einen plötzlichen Sprung nach oben. Die Erklärung dafür ist einfach und
eindeutig: Weil im Vorarlberger Rheindelta während der Brutzeit massiv nahezu täglich Kormorane abgeschossen wurden, ist ein Teil der Vögel zu uns ins Eriskircher Ried geflohen und hat sich dort niedergelassen. Für den Bodensee insgesamt hat sich dadurch an der Zahl der Kormorane nichts geändert. Die Zahlen beim Brut- und beim Winterbestand an Oberrhein und Bodensee zeigen deutlich, dass die Bestände nicht mehr anwachsen, sondern gleichbleibend bzw. rückläufig sind.“ (siehe Hintergrundpapier mit Bestandsgrafiken unter www.NABU-BW.de)

Für den NABU-Vorsitzenden Baumann sprechen die Zahlen eine deutliche Sprache: „Viele Angler und Fischer warnen davor, dass der Kormoran sich ungebremst weitervermehren würde, weil er keine natürlichen Feinde hat. Hier müsse der Jäger eingreifen. Das ist Unsinn. Sowohl die Theorie spricht dagegen, weil sich die Kormoran-Bestände durch die Verfügbarkeit der Beute regulieren, als auch die Praxis: Diese Zahlen sind eindeutig.“

Gutachten: Neue Kormoran-Verordnung stellt das Recht auf den Kopf Ein vom NABU in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zudem zu dem Schluss, dass die neue Kormoran-Verordnung – völlig abgesehen von der naturschutzfachlichen Unsinnigkeit – auch noch rechtswidrig ist. „Durch die europäische Vogelschutzrichtlinie ist der Kormoran geschützt und darf nur in Ausnahmefällen geschossen werden“, erklärt Baumann. „Das Land stellt diese Vorgabe auf den Kopf: Der Abschuss soll zur Regel werden, der Schutz zur Ausnahme. Das ist absolut inakzeptabel und dagegen protestieren wir vehement.“ Laut Verordnungsentwurf sollen Kormorane an allen Gewässern im Land geschossen werden dürfen – außer in Schutzgebieten. Die bisherige Regelung sah vor, dass die Landratsämter ausnahmsweise einzelne Gewässerabschnitte aus besonderem Grund (Fischartenschutz oder erhebliche wirtschaftliche Schäden) zum Abschuss frei geben durften.

NABU bietet Kompromiss an
Der NABU plädiert dafür, sowohl den Fischartenschutz voranzubringen, als auch den Vögeln einen echten Lebensraum zu bieten. „Wir schlagen vor, dass das Land Vorranggebiete für den Fischartenschutz ausweist. Also begrenzte Gebiete, in denen bedrohte Fischarten besonders geschützt werden– im Zweifel auch gegen ihren natürlichen Feind, den Kormoran. Zugleich muss es dann Ruhezonen für den Kormoran geben, in denen der Vogel des Jahres 2010 ungestört brüten, leben und jagen darf. Wer die Vögel an einzelnen Stellen vertreibt, muss ihnen natürlich an anderer Stelle einen Rückzugsraum zum Leben einräumen. Ich halte das für einen vernünftigen Vorschlag, um hier konstruktiv zu einem Ergebnis zu kommen“, sagte Baumann. „Diese Lösung würde den gefährdeten Fischarten tatsächlich helfen – im Gegensatz zum aktuellen Verordnungsentwurf, die nur aufgrund wütender Proteste der Angler zustande gekommen ist. Ziel einer neuen Kormoranverordnung darf jedoch nicht sein, die Angler zufrieden zu stellen, sondern Fischen und Vögeln zu helfen.
Auch hier gilt: Der Wurm muss dem Fisch schmecken, nicht dem Angler!“

Der NABU fordert Naturschutzministerin Tanja Gönner auf, die Kormoranverordnung so zu ändern, dass sie rechtskonform ist, tatsächlich dem Schutz der Fischarten dient und einem modernen Naturschutz entspricht. „Statt ‚Feuer frei im ganzen Land’ muss die Devise heißen ‚Intakte Lebensräume für Fische und Vögel im ganzen Land’“, fordert Baumann.

Ornithologische Gesellschaft Baden-Württemberg (OGBW) Die OGBW ist die landesweit tätige wissenschaftliche Vereinigung, die die Vogelwelt Baden-Württembergs erforscht. Die OGBW erfasst alljährlich landesweit Vogelbestände und verfügt somit über die aktuellsten und genauesten Zahlen. Keine andere Organisation erhebt die Daten – etwa zum Kormoran – in ähnlicher Seriosität. Die Zahlen der OGBW dienen als Grundlage u.a. für wissenschaftliche Grundlagenwerke des Landes oder zur Erstellung der Roten Liste der gefährdeten Brutvogelarten.

Quelle: NABU Baden-Württemberg und OGBW

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