Archiv für März 2010

Augen auf beim Waldspaziergang – Wald ist nicht gleich Wald

Mittwoch, 24. März 2010

Tschimpke: Weniger als ein Prozent echte Naturwälder in Deutschland

Zum Tag des Waldes an diesem Sonntag hat der NABU auf den geringen Anteil echter Naturwälder aufmerksam gemacht. Damit reagiert der Verband auf Meldungen der vergangenen Wochen, wonach die Waldfläche zugenommen habe und es Deutschlands Waldbäumen insgesamt wieder etwas besser gehe. „Diese Nachrichten sind zwar auf den ersten Blick erfreulich, dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir es in Deutschland nur noch mit einem verschwindend geringen Anteil von weniger als ein Prozent echter Naturwälder zu tun haben“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

Echte Naturwälder unterscheiden sich deutlich von den Wirtschaftswäldern rund um unsere Städte und Dörfer: „Im Wirtschaftswald werden die Bäume bereits zwischen 80 und 140 Jahren geerntet, das klingt alt, in Wahrheit sind das aber noch wahre Jungspunde“, erklärte NABU-Waldexperte Johannes Enssle. Mit Blick auf den Artenschutz seien gerade mehrere hundert Jahre alte Bäume besonders wichtig. Hohle Stämme, Spechtlöcher, abgebrochene Äste und Faulstellen machten diese Baum-Greise erst so richtig wertvoll für die Natur, weil sie bis zu ihrem Zerfall tausenden von Lebewesen als Kinderstube und Nahrungsgrundlage dienten.

Der NABU fordert vor diesem Hintergrund, dass auch in unseren Wirtschaftswäldern wieder mehr Bäume richtig alt werden dürfen. In einigen Bundesländern sei die Notwendigkeit dafür bereits erkannt und Programme zur Förderung von Alt- und Totholz aufgelegt worden. Aus Sicht des NABU sind aber zusätzliche Maßnahmen nötig: denn nur auf Flächen, die mehrere 100 Hektar groß sind kann sich eine echte Naturwalddynamik entwickeln. „Es ist nicht besonders glaubwürdig, von anderen Ländern zu fordern, dass sie ihre Regenwälder besser schützen sollen, wenn wir selber nicht dazu in der Lage sind, auf einem kleinen Teil von mindestens fünf Prozent der Waldfläche Urwälder von morgen heranwachsen zu lassen“, so NABU-Präsident Tschimpke.

Quelle: NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V.

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NABU: Eisige Zeiten für den Eisbären

Mittwoch, 24. März 2010

EU-Staaten handeln mit Votum gegen Eisbären-Handelsverbot verantwortungslos

Knuts wilde Vettern müssen sich warm anziehen. Am heutigen Donnerstag stimmten die EU-Staaten auf der 15. CITES-Konferenz in Katar geschlossen gegen den Antrag der USA, den internationalen Handel mit Eisbären und Fellen zu verbieten und den Eisbären (Ursus maritimus) von Anhang-II auf Anhang-I hoch zu stufen. Die Konsequenz einer solchen Listung hätte einen kompletten internationalen Handelsstopp für Eisbären und Eisbärprodukte bedeutet.

„Jetzt bleibt nur noch die Hoffnung, dass das Plenum auf der CITES-Konferenz nächste Woche den Antrag noch einmal aufgreift. Die EU ist eindeutig mit verantwortlich für dieses Resultat. Mit ihren 27 Stimmen ist sie der stärkste Stimmblock auf der Konferenz – ihre Zustimmung hätte das Blatt gewendet“, sagte NABU-Artenschutzexpertin Heike Finke in Doha. Geschätzte 20.000 bis 25.000 Eisbären streifen noch durch Kanada, Grönland, Norwegen, Russland und die USA. Der Klimawandel setzt den Tieren zu, Eisbären sind massiv gefährdet. Eine Anhang-I Listung hätte verhindert, dass den Eisbären zumindest die Bedrohung durch den internationalen Handel erspart bleibt.

In einigen Herkunftsländern, wie beispielsweise Kanada, werden Eisbären traditionell von indigenen Völkern bejagt – sie erhalten eine Quote. Die Inuit fürchten nun um dieses Vorrecht. Dabei berührt eine Anhang-I Listung weder diese Subsistenzwirtschaft noch die Trophäenjagd.
Lediglich der internationale Handel mit z.B. Fellen von Kanada nach Japan wird unterbunden.  Durchschnittlich werden 216 Felle jährlich
exportiert: Davon 87 Prozent aus Kanada und 13 Prozent aus Grönland. 59 Prozent des Gesamtexportes geht nach Japan, dem Hauptabnehmer für Felle.
Außerdem übt die Wilderei Druck auf die bedrohte Art aus. Geschätzte 700 Eisbären werden in Russland jährlich gewildert.

„Alles in allem setzen diesem charismatischen Tier viele verschiedene Faktoren zu. Den internationalen Handel zu unterbinden und damit die illegale Jagd weniger reizvoll zu machen, wäre eine Verantwortung von CITES – man nennt das ‚Vorsorgeprinzip‘, so Finke.

Alle Eisbären-Länder, außer den USA, sprachen sich gegen ein Handelsverbot aus – Klimawandel sei das Hauptproblem, so die Begründung.
Unterstützung fand der Antrag der USA hingegen aus Afrika – die Redebeiträge einiger Delegierter ließen keinen Zweifel offen: Die Art ist massiv bedroht und wir müssen alles in unserer Macht stehende tun, um den Eisbären zu schützen.

Finke: „Gerade weil Eisbären massiv durch den Klimawandel unter Druck geraten, muss verhindert werden, dass jährlich zudem noch hunderte Tiere für den Handel abgeschossen werden.“

Quelle: NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V.

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Hoffnung für Sumatra-Tiger und Co.

Mittwoch, 24. März 2010

Regenwald-Pilotprojekt soll Klima und Arten schützen

Ein zukunftsweisendes Pilotprojekt im indonesischen Regenwald macht Hoffnung für das Klima und unzählige vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten, darunter der Sumatra-Tiger, der Sumatra-Elefant, der Schabrackentapir, der Höckerstorch, die seltenste Storchenart der Welt, und der Agarbaum. Das Bundesumweltministerium stellt aus Mitteln der internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) über die KfW Entwicklungsbank mehr als 7,5 Millionen Euro für den Schutz des 1.000 Quadratkilometer großen Regenwaldgebietes „Harapan Rainforest“  in den Provinzen Süd-Sumatra und Jambi auf der indonesischen Insel Sumatra zur Verfügung. Das Projekt ermöglicht der indonesischen Regenwald-Stiftung Yayasan KEHI die Wiederherstellung von zerstörten Lebensräumen und einen effektiven Schutz des artenreichen Waldes im Rahmen einer neuen Partnerschaft mit den Naturschutzverbänden NABU und dem britischen BirdLife-Partner Royal Society for the Protection of Birds (RSPB).

„Dieses Vorhaben demonstriert auf beeindruckende Weise, wie Klimaschutz und der Erhalt der biologischen Vielfalt Hand in Hand gehen“, sagte Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen anlässlich des offiziellen Starts des Projektes. „Mit diesem Projekt – einem der größten in unserer Internationalen Klimaschutzinitiative – tragen wir dazu bei, den Waldverlust in Indonesien zu bremsen und den Harapan-Regenwald als weltweit bedeutenden Kohlenstoffspeicher zu sichern.“

„Wir sind der deutschen Regierung sehr dankbar, dass sie dieses großartige Projekt unterstützt. Harapan Rainforest ist das erste so genannte Gebiet für Ökosystem-Restaurationen in Indonesien. Durch diese neue Art von Forstlizenz ergibt sich die Chance, einen der artenreichsten Wälder der Erde und seine seltenen Bewohner zu schützen und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Das Projekt könnte als Modell auch für andere Länder dienen. Wir sind glücklich darüber, dass wir bei einem international so bedeutenden Projekt zu den Pionieren zählen dürfen“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

In Indonesien befinden sich etwa zehn Prozent (90 Millionen Hektar) der weltweit verbliebenen tropischen Wälder. Zwei Drittel davon sind als Produktionswald klassifiziert. Werden diese Waldgebiete wie bisher genutzt, könnten nach Schätzungen der indonesischen Regierung innerhalb der nächsten 20 Jahre 14 Millionen Hektar Wald zerstört oder nachhaltig geschädigt sein, was einen Ausstoß von 2,8 Milliarden Tonnen Kohlendioxid zur Folge hätte. Mit einer verstärkten Anwendung der im Jahr 2004 neu geschaffenen Forstlizenz, die nun den Schutz des Harapan-Regenwaldes ermöglicht, könnte dies in Indonesien tatsächlich verringert werden, denn sie garantiert die Sicherung vor Abholzung für die nächsten 100 Jahre und verlangt vom Inhaber Schutz und Wiederherstellung des Waldökosystems. „Die dabei notwendigen Investitionen in die Aufforstung, die Infrastruktur, das Management und den Schutz des Gebietes werden in den nächsten vier Jahren über die KfW Entwicklungsbank finanziert“, erläutert Uwe Ohls, Leiter des Bereichs Europa und Asien innerhalb der KfW Entwicklungsbank, und ergänzt: „Damit sollen nicht nur die natürlichen Lebensgrundlagen der im und um das Gebiet lebenden Einwohner geschützt, sondern auch deren wirtschaftliche und soziale Lage verbessert werden.“

„Harapan Rainforest“ ist das erste Waldgebiet in Indonesien, das dank dieser neu geschaffenen Forstlizenz in einer völlig neuartigen Weise organisiert und von der Stiftung Yayasan KEHI verwaltet wird. Yayasan KEHI wurde von den Naturschutzverbänden Burung Indonesia, RSPB und dem NABU-Partner BirdLife International zur Verwaltung des „Harapan Rainforest“ gegründet. In vier Jahren, wenn die Förderung durch die KfW ausläuft, soll die Stiftung den langfristigen Schutz des Regenwaldes gewährleisten.

Der Regenwald ist ein natürlicher Kohlenstoff-Speicher. Durch seinen Schutz und die Wiederherstellung des Ökosystems sollen innerhalb von 30 Jahren zwischen zehn und 15 Millionen Tonnen Kohlendioxid gesichert werden. Damit ist „Harapan Rainforest“  ein wichtiger Bestandteil der indonesischen Strategie zur Reduktion von Kohlenstoffemissionen. Neben dem Schutz des Klimas geht es darum, die Wasserversorgung der Region sicherzustellen, die Lebensbedingungen der Anwohner zu verbessern und den Lebensraum seltener Tierarten wie des Sumatra-Tigers zu schützen.
Etwa 20 Tiger dieser Art, von der weltweit nur noch 100 bis 300 in freier Wildbahn leben, haben ihre Heimat im „Harapan Rainforest“.
„Harapan“ ist das indonesische Wort für Hoffnung, und diese verbinden nicht nur die etwa 100 Projektmitarbeiter vor Ort mit dem artenreichen Wald, sondern Naturschützer auf der ganzen Welt: Läuft das Projekt erfolgreich, könnte es als Modell für weitere 24 Millionen Hektar Produktions-Tropenwald in Indonesien dienen, die zurzeit weder aktiv bewirtschaftet noch geschützt werden.
Mit der 2008 ins Leben gerufenen Internationalen Klimaschutzinitiative fördert das Bundesumweltministerium Klimaschutzprojekte in Entwicklungs-, Schwellen- und Transformationsländern. Die Initiative wird aus der Versteigerung von Emissionszertifikaten finanziert.

Quelle: NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V.

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„Vergiss Aids nicht e.V.“ präsentiert neben dem Livestream nun auch ein Web Radio und Live Chat

Freitag, 19. März 2010

gesundheit1Mehr Offenheit und Transparenz im Kampf gegen Aids.

Der gemeinnützige Verein „Vergiss Aids nicht“ stellt heute sein neues Web Radio und Live Chat zum Thema HIV und Aids in Berlin vor. Diese neuen Angebote unterstützen den Verein dabei, den Kampf gegen Aids offen und transparent zu gestalten.

Beiträge im Kampf gegen Aids

„Nur wenn man offen über die Themen HIV und Aids spricht, ohne sich aus falscher Scham einzuschränken, kann der Kampf gegen Aids gewonnen werden“, erklärt Heiko Schüßling, Vorstand von Vergiss Aids nicht e.V. Mit „Internet Web Radio“ bietet der Verein nun den Internetnutzern einen weiteren Zugang zu relevanten Informationen. Darüber hinaus haben Interessierte hier auch die Möglichkeit, sich selber aktiv in die Aufklärungsarbeit einzubringen.

Unter www.vergissaidsnicht.de/internetradio_berlin.html können selbst produzierte oder zur Verfügung gestellte Radio-Sendungen, Radio-Spots und andere Beiträge rund um die Themen HIV und Aids und Weltaidstag kostenlos angehört werden.

Neben dem Internet Web Radio ist nun auch der Live Chat von Vergiss Aids nicht e.V. gestartet unter www.vergissaidsnicht.de/aids_beratung_online.html haben Interessierte hier die Möglichkeit, sich über den Verein, den Thema HIV / Aids und Weltaidstag zu Informieren. HIV und an Aids erkranke Menschen geben im Rahmen der Selbsthilfe Informationen zum Thema HIV und AIDS und des täglichen Lebens.

Einsatz vor Ort

Der Verein möchte Offenheit und Transparenz im Kampf gegen Aids demonstrieren. Zu diesem Zweck hat „Vergiss Aids nicht“ einen Livestream und ein Web Radio im Internet eingerichtet. Hierfür wurden eigens mehrere Kameras in den Büroräumen des Vereins installiert und im Sendestudio des Webradios 2 Mikrofone für die Moderation des Radios. So lässt sich ab sofort die Arbeit des Vereins in dessen Berliner Büroräumen live mit verfolgen. Unter www.vergissaidsnicht.de/livestream.html ist es möglich, werktags von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr dabei zuzuschauen, wie der Kampf gegen Aids von der Zentrale aus geführt wird. Nur an Wochenend- und Feiertagen, bzw. nach 17.00 Uhr, zeigt die Kamera Aufnahmen einer Berliner Hauptstraße.

Quelle: fair-NEWS.de

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NABU stellt Bericht zur Lage der Vögel im deutschen Wattenmeer vor

Freitag, 19. März 2010

Tschimpke: Bestände vieler Vogelarten gehen zurück

Anlässlich der morgen beginnenden Umweltminister-Konferenz der drei Wattenmeeranrainerstaaten auf Sylt warnt der NABU in einem Bericht vor dramatischen Rückgängen bei vielen Vogelarten im deutschen Wattenmeer. „Die Situation ist alarmierend.
Einige Vogelarten werden deutlich seltener, ohne dass die Ursachen dafür genau bekannt sind. Der Schutz des Wattenmeeres lässt noch viele Wünsche offen“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Der NABU fordert die Minister auf, die Schutzbemühungen für das Wattenmeer zu verstärken, eine Anpassungsstrategie für das Wattenmeer mit Blick auf den Klimawandel zu entwickeln und die Umweltgefahren durch die überfällige Ausdehnung des PSSA-Gebietes (Particular Sensitive Sea Area) zu verringern.

19 von 33 im NABU-Bericht untersuchte Zugvogelarten (ca. 60 Prozent) haben in den letzten 20 Jahren in ihren Beständen abgenommen. Besonders betroffen sind neben seltenen Arten wie dem Seeregenpfeifer auch Charakterarten wie Austernfischer, Knutt und Brandgans. Die Rückgänge dieser Arten liegen bei 30 bis 50 Prozent. Als langjährig bekannte Bedrohungen der Vogelbestände des Wattenmeeres sind vor allem die Muschelfischerei, Öl- und Gasbohrungen sowie die zunehmende Verschmutzung des Meeres durch Plastikmüll und Öl zu nennen.

„Eine neue und große Bedrohung für das Wattenmeer ist der Klimawandel.
Da die Landseite des Wattenmeeres durch Deiche festgelegt ist, führt ein steigender Meeresspiegel zur Erosion der Wattflächen und Salzwiesen.
Dieser Verlust von Lebensraum und Nahrungsgrundlage wird sich unmittelbar auf die Bestandsgrößen der Wattenmeervögel auswirken“, so Hermann Hötker, Autor des Berichts und Leiter des Michael-Otto-Instituts im NABU.

Zusammen mit seinen Partnern in Dänemark und den Niederlanden wird sich der NABU in Zukunft deutlich stärker für den Schutz des Wattenmeeres engagieren. Schwerpunkte der Arbeit sind dabei der Schutz des Wattenmeeres gegen akute Bedrohungen, die Entwicklung von Visionen für das Wattenmeer der Zukunft sowie eine ökologisch nachhaltige Entwicklung der Wattenmeer-Region.

Das Wattenmeer ist von herausragender Bedeutung für Millionen von Vögeln, die es als Zugvögel passieren oder als Brutvögel zur Aufzucht ihres Nachwuchses nutzen. Es ist eines der größten Feuchtgebiete der Erde und wird geprägt von ausgedehnten, im Rhythmus der Gezeiten trocken fallenden Wattflächen sowie angrenzenden Stränden, Dünen und Salzwiesen.
Als eines der letzten großräumig naturnahen Ökosysteme Europas wurde es
2009 in großen Teilen von der UNESCO zum Weltnaturerbe ernannt.

Seit Mitte der 1980er Jahre haben die Küsten-Bundesländer die überwiegenden Teile des deutschen Wattenmeeres zu Nationalparken erklärt, der höchsten deutschen Schutzkategorie. Der NABU-Bericht würdigt die bisherigen Anstrengungen, zeigt jedoch auch erhebliche Defizite bei der Ausgestaltung des Naturschutz-Managements in diesen Schutzgebieten. So ist der Einfluss ökonomischer Interessen wie Fischerei, Ölförderung, Schifffahrt und Tourismus nach wie vor hoch.
Nullnutzungsgebiete, also Bereiche, in denen sich die Natur ohne den Einfluss menschlicher Aktivitäten entwickeln könnte, fehlen weitgehend.

Meeresgebiete von hoher ökologischer Bedeutung können von der Internationalen Schifffahrtsorganisation (IMO) als PSSA ausgewiesen werden, wenn sie durch die Schifffahrt bedroht sind. Durch z. B.
Lotsenpflicht und Meldesysteme kann hier die Schiffssicherheit erhöht werden. Das seit 2002 bestehende PSSA Wattenmeer umfasst bislang lediglich die Nationalparke und weitere Schutzgebiete, nicht aber die sehr dicht befahrenen Schifffahrtswege.

Der Bericht mit dem Titel „Status, Threats and Conservation of Birds in the German Wadden Sea“ ist erhältlich für 2,50 € zzgl. Versandkosten im NABU-Shop, 0511-2157111, info@nabu-natur-shop.de.

Quelle: NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V.

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NABU: Zerstörung von Mooren, Wäldern und Auen kostet Millionen

Freitag, 19. März 2010

Tschimpke: Intakte Ökosysteme sind weit unterschätzter Wirtschaftsfaktor

Angesichts des fortschreitenden Artensterbens hat der NABU an Bund und Länder appelliert, den wirtschaftlichen Wert intakter Ökosysteme stärker in den Blickwinkel zu rücken. „Der Schutz der Natur darf nicht länger als lästiger Kostenfaktor betrachtet werden.
Intakte Lebensräume sind Gratis-Dienstleister für gesunde Luft, sauberes Wasser und Böden. Anstatt sie zu erhalten, werden sie zerstört. Die entstehenden Folgeschäden müssen dann aber alle bezahlen. Das ist absurd“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke anlässlich der NABU-Konferenz „Biologische Vielfalt 2010: Fast Weg? Neue Wege aus alter Krise“ in Frankfurt am Main. Rund 200 Vertreter aus Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft, darunter Bundesumweltminister Norbert Röttgen, befassten sich bei der NABU-Konferenz mit Lösungen und Konzepten zum nationalen und internationalen Artenschutz.

NABU-Präsident Tschimpke verwies auf die Bedeutung intakter Moore, Wälder und Auen für den Naturschutz. „Ihre Zerstörung verursacht nicht nur Millionenkosten, sondern erschwert gleichzeitig das Erreichen der Klimaziele“, so Tschimpke. Neben Wäldern seien vor allem Moore ein wichtiger Faktor für den Klimaschutz. Mehr als 30 Prozent schädlicher Klimagase in der Landwirtschaft entstünden allein durch die Entwässerung von Moorböden.

Ferner forderte der NABU einen Biodiverstitäts-Check bei Gesetzesvorhaben, um die Folgen für die biologische Vielfalt transparent zu machen und mögliche Schäden zu verhindern. Das Spar-Potenzial hierbei sei enorm, wie das Bundesamt für Naturschutz errechnet habe. So wurden beispielsweise allein durch 350 Quadratkilometer wiedergewonnene natürliche Überflutungsfläche an der Elbe jährlich 37 Millionen Euro Kosten für Klärleistung eingespart. Insgesamt könnte an der Elbe durch eine konsequente Deichrückverlegung sogar bis zu eine Milliarde Euro im Hochwasserschutz gespart werden.

Der NABU appellierte an Bundesumweltminister Norbert Röttgen, die Biodiversitätsstrategie nun mit dem geplanten „Bundesprogramm Biologische Vielfalt“ zügig voranzubringen und sich bei seinen Kabinettskollegen für einen ressortübergreifenden Naturschutz stark zu machen. Nach NABU-Schätzung werden rund 300 Millionen Euro pro Jahr dafür benötigt. Die Mittel müssten aus Umschichtungen im Agrar- und Verkehrsetat, dem Abbau schädlicher Subventionen sowie bis zu zehn Prozent aus Erlösen der Versteigerung von Verschmutzungsrechten kommen.
Ferner müsse die Bundesregierung die Wiedervernetzung natürlicher Lebensräume in die Bundesverkehrswegeplanung einbeziehen und Auen als „Autobahnen der biologischen Vielfalt“ sichern und revitalisieren.

„Der Verlust der biologischen Vielfalt zählt neben dem Klimawandel zu den dringlichsten globalen Politikfeldern und damit zu den zentralen Herausforderungen unserer Zeit“, sagte der Bundesumweltminister in seiner Ansprache. Röttgen: „Mit dem Bundesprogramm Biologische Vielfalt sollen Schutz und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt verbunden sowie innovative Ideen und Konzepte entwickelt und erprobt werden.“ Als Beispiele nannte er  die Sicherung von Ökosystemdienstleistungen, Synergieeffekte zwischen biologischer Vielfalt und Klimaschutz und die Bewahrung von Arten, Lebensräumen und Landschaften, für die Deutschland international eine besondere Verantwortung trägt.

„Einen Schwerpunkt werden wir in den nächsten vier Jahren bei der Vernetzung ökologisch besonders wertvoller Gebiete in einem Verbundsystem setzen. Es wird ein Bundesprogramm Wiedervernetzung als Grundlage für den Bau von Querungshilfen im Bundesverkehrswegenetz in den wichtigsten Lebensraumkorridoren ausgearbeitet“, so Röttgen. Auch die Durchgängigkeit der Flüsse für wandernde Fische sollte wiederhergestellt,  natürliche Auen sollten reaktiviert und Flusstäler, wo immer möglich, renaturiert werden.

In Deutschland ist die Bilanz beim Schutz von Arten- und Lebensräumen weiterhin ernüchternd: 72,5 Prozent der Lebensräume in Deutschland sind gefährdet und damit viele Tiere, Pflanzen und Pilze, die in ihnen leben.
40 Prozent unserer Tierarten stehen auf der Roten Liste, drei Prozent sind bereits ausgestorben. Jede zweite einheimische Vogelart gilt als gefährdet, und 30 Prozent unserer Farn- und Blütenpflanzen sind gefährdet oder bereits ausgestorben.

Vor diesem Hintergrund forderte NABU-Artenschutzreferent Magnus Wessel „eine starke Allianz für den Naturschutz“. Nur wenn Politik, Wirtschaft und Gesellschaft bereit seien, sich dem Naturschutz als Gemeinschaftsaufgabe zu widmen, werde es im Jahr 2010, dem UN-Jahr der Biologischen Vielfalt, einen Schritt vorangehen im Kampf gegen das Artensterben.

Quelle: NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V.

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Folk auf BURG FÜRSTENECK – neun parallele Workshops bei der Folkwerkstatt

Mittwoch, 17. März 2010

bildung1Jan Budweis bei der Fürstenecker Folkwerkstatt

Akademie BURG FÜRSTENECK erklingt an Fronleichnam mit traditioneller und moderner Folkmusik.

Zur 16. Fürstenecker Folkwerkstatt lädt die Akademie BURG FÜRSTENECK am Fronleichnam-Wochenende vom 3. bis 6. Juni 2010 nach Eiterfeld im hessischen Landkreis Fulda ein. Angesprochen sind mit den neun parallelen Workshops Musiker und Musikerinnen mit Freude an Folkmusik vom Anfänger bis zum weit Fortgeschrittenen. Angeboten werden Instrumentalkurse für Drehleier, Dudelsack und diatonisches Akkordeon in verschiedenen Niveaus sowie Ensemblekurse für alle Instrumente. Während der Kurstage werden Unterkunft in komfortablen Zimmern und Vollverpflegung auf der Burg gestellt. Dies ist in den Kursgebühren bereits enthalten.

Der Ensemble-Workshop von Andreas Uhlmann befasst sich mit Arrangement und Improvisation. Alle Instrumente sind erwünscht, egal ob Melodie-, Begleit-, Bass- oder Rhythmusinstrumente. Gemeinsam entwickeln die Teilnehmenden im Kurs dann eine ausdruckstarke Musik, die auch ein paar neue Klangfarben einschließen kann. Ausgangspunkte sind das eu-ropäische Folkrepertoire und besonders gerne auch eigenen Kompositionen.

Zum Tanz aufspielen, das ist einer der großartigsten Aufgaben für Musiker/innen, und an dieser Aufgabe arbeitet der Workshop “Tanzmusikensemble” mit Johannes Mayr. Gute Tanzmusik, so sehr sie manchmal “nur” Hintergrundcharakter zu haben scheint, sollte im richtigen Tempo gespielt werden, unmittelbar “in die Beine gehen”, schwungvoll gespielt werden und abwechslungsreich sein. Anhand von traditionellen und neuen Tanzstücken von Frankreich bis Skandinavien soll es im Kurs vor allem um unverkrampften gemeinsamen Musizierspaß gehen. Jeder kann sich mit seinen Qualitäten und Talenten in den Ensembleklang einbringen, egal ob mit Akkordeon, Dudelsack, Drehleier, Harfe, Gitarre, Mandoline, Geige, Flöte, Bass, Tuba … Parallel arbeitet Christoph Pelgen mit den Dudelsäcken und Schalmeien. Und beide Workshops gemeinsam werden dann Abends und zum Abschluss die Tänzer in Schwung bringen.

Für die Drehleier, ein Instrument bei dem die Saiten mit einem Rad statt einem Bogen gestri-chen werden und eine Tastatur die Tonhöhe variiert, werden drei Workshops eingerichtet. Die Anfänger/innen unterrichtet Ulrike Fritsch. Sie erlernen in diesem Kurs leichte Melodien auf der Drehleier in Verbindung mit dem Rhythmisieren durch die “Schnarre”. Außerdem werden die Grundlagen der Handhabung, Einrichtung und auch sonst viel Wissenswertes rund um die Drehleier vermittelt. Für diesen Kurs können auch Instrumente ausgeliehen werden, wenn man erst mal “Schnuppern” will.

Fortgeschrittene Drehleierspieler kommen in diesem Jahr in den Genuss, von zwei Referenten, Konstanze Kulinsky und Till Uhlmann, intensiv betreut zu werden. Somit besteht die Möglichkeit, Kleingruppen (nach Bedarf, individuellen Fähigkeiten und Teilnehmerwünschen) zu bilden, deren Schwerpunkte im Melodiespiel, der Schnarrbegleitung oder in der Improvisation liegen können. Das Repertoire orientiert sich an traditionellen Stücken, wobei auch moderne Interpretationen erarbeitet werden können.

Einen Kurs für Spieler des diatonischen Akkordeons, die zumindest mit den Grundfertigkei-ten des Instruments vertraut sind, bietet Oliver Stoffregen an. Auch für diesen Kurs können Instrumente ausgeliehen werden. Neben der Festigung der Grundlagen werden Techniken zur Bearbeitung einfachster Stücke vermittelt: Melodieverzierungen, Balgarbeit und Begleitmöglichkeiten mit den Bässen.

Für fortgeschrittene Akkordeonspieler bieten Jan Budweis und Johannes Uhlmann Workshops auf unterschiedlichem Niveau an. Einfache Tanzmelodien sind oft kurz und leben durch ständige Wiederholungen. An Hand von Stücken aus dem Repertoire der europäischen Folkmusik werden erweiterte Variation und Spielmöglichkeiten auf dem diatonischen Akkordeons ausgelotet. Auf die unterschiedlichen Vorkenntnisse und Probleme wird natür-lich individuell eingegangen.

Spontane Konzerte und Sessions, gemeinsames Tanzen oder Singen, Klönen am offenen Kamin, ein Basar mit allem, was rund um die Musik den Besitzer wechseln soll usw. lassen über das Workshop-Programm hinaus spannende Tage (und Nächte) auf BURG FÜRSTENECK erwarten.

Quelle: fair-NEWS.de

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Die Vorstandssitzung

Mittwoch, 17. März 2010

Beschlüsse des Vorstandes, der aus mehreren Personen besteht, können regelmäßig nur in einer Versammlung des Vorstandes gefasst werden. Für diese Vorstandssitzung gelten hinsichtlich Einberufung, Mitteilung der Tagesordnung, Beschlussfähigkeit usw. grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie für die Mitgliederversammlung.

Einladung zur Vorstandssitzung
Die Anberaumung einer Vorstandssitzung und Ladung der Vorstandsmitglieder ist, wenn die Satzung nichts anderes bestimmt, Sache des Vorsitzenden des Vorstandsvorsitzenden. Der in der Satzung vorgesehene Stellvertreter des Vorsitzenden kann die Vorstandssitzung einberufen, wenn der Vorsitzende verhindert ist oder er die Einberufung grundlos unterlässt oder verweigert.
Zur Vorstandssitzung müssen alle Vorstandsmitglieder unter Angabe des Ortes und der Zeit der Sitzung geladen werden. Der Ort, an dem die Vorstandssitzung stattfindet, kann in der Satzung bestimmt werden. Ist das nicht der Fall, kann der für die Einberufung Zuständige bestimmen, wo die Sitzung stattfinden soll. Hierbei muss er sich aber ebenso wie bei der Wahl des Zeitpunktes im Rahmen des den übrigen Vorstandsmitgliedern Zumutbaren halten. Er kann also nicht die Sitzung morgens anberaumen, wenn der Vorstand überwiegend aus Berufstätigen besteht.
Das Gesetz sieht für die Einladung zur Vorstandssitzung keine bestimmte Form vor Es kann also schriftlich, telefonisch, telegrafisch, durch Anschlag im Vereinsheim oder in sonstiger Weise zur Vorstandssitzung eingeladen werden. Dasselbe gilt, wenn in der Satzung eine Ladungsfrist für die Einberufung des Vorstandes nicht ausdrücklich bestimmt ist. Es muss dann nicht die zur Einberufung der Mitgliederversammlung vorgesehene Frist eingehalten werden. Der für die Einberufung Zuständige kann die Ladungsfrist frei bestimmen, allerdings muss die Frist angemessen, d. h. nicht zu kurz, sein.
Grundsätzlich muss den Vorstandsmitgliedern mit der Einladung die Tagesordnung mitgeteilt werden, wenn auf der Vorstandssitzung gültige Beschlüsse gefasst werden sollen. Für die Abfassung der Tagesordnung gelten die gleichen Regeln wie für die Mitteilung der Tagesordnung bei der Einladung zur Mitgliederversammlung.

Die Beschlussfähigkeit des Vorstandes
Die Beschlussfähigkeit des Vorstandes ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt. In der Satzung kann jedoch eine Bestimmung getroffen werden, dass zur Beschlussfähigkeit des Vorstandes die Anwesenheit eines bestimmten Mitglieds des Vorstandes (z. B. des 1. Vorsitzenden oder des Stellvertreters), einer bestimmten Zahl von Vorstandsmitgliedern oder eines bestimmten Bruchteils der Vorstandsmitglieder (z. B. eines Drittels oder der Hälfte) erforderlich ist.
Im letzten Fall ist bei der Feststellung der Beschlussfähigkeit von der in der Satzung festgelegten Zahl der Vorstandsmitglieder auszugehen, unberücksichtigt bleiben die Vorstandsmitglieder, die im Vorstand kein Stimmrecht haben, sondern nur mit beratender Stimme an den Vorstandssitzungen teilnehmen. Für Mitglieder des sog. erweiterten Vorstands – die keine Vertretungsberechtigung haben – gilt da aber nicht. Sie müssen geladen werden und haben Stimmrecht.

Wirksamkeit von Beschlüssen
Formfehler bei der Einladung, etwa die Nichtladung eines Vorstandsmitglieds, machen die in der Vorstandssitzung gefassten Beschlüsse nichtig, wenn das Mitglied nicht von sich aus an der Vorstandssitzung teilnimmt. Grundsätzlich kann ein Vorstandsbeschluss nur in einer Vorstandssitzung gefasst werden. Daneben können folgende andere Formen möglich sein:

Auf schriftlichem Wege ist ein Vorstandsbeschluss nur mit Zustimmung aller Vorstandsmitglieder zur Beschlusssache möglich (§§ 28 (1), 32 (2) BGB).
Die Satzung kann ebenfalls andere Formen zulassen, so z. B. einen Vorstandsbeschluss durch telefonische Absprache.
Schließlich können auch sämtliche Vorstandsmitglieder ohne Einhaltung von Verfahrensvorschriften zu einer Vorstands Sitzung zusammentreten und wirksame Beschlüsse fassen, wenn kein Vorstandsmitglied dieser Verfahrensweise widerspricht.
Es empfiehlt sich, um späteren Ärger zu vermeiden, den fehlenden Widerspruch in das Sitzungsprotokoll aufzunehmen.

Quelle: www.vereinsknowhow.de

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Können Vorstandsämter zusammengelegt werden?

Mittwoch, 17. März 2010

Häufig finden sich bei Vorstandswahlen in Vereinen nicht für alle Ämter, die die Satzung vorsieht, Kandidaten. Es bietet sich dann an, dass ein Mitglied des Vorstandes zwei verschiedene Ämter ausübt. Rechtlich ist das aber nicht in jedem Fall möglich.

Grundsätzlich kein Problem ist die zeitweilige, vertretungsweise Übernahme eines zweiten Vorstandsamtes, wenn also ein Vorstandsmitglied ausfällt.

Anders sieht es aus, wenn eine Person bei der Mitgliederversammlung auf zwei Vorstandsposten gewählt werden soll (Personalunion). Dann wird der Vorstand verkleinert, d. h. die Zahl der Vorstandsmitglieder ist kleiner, auch wenn die Zahl der Ämter unverändert bleibt.

In Literatur und Rechtssprechung gibt es für diesen Fall keine eindeutige Bewertung. Ausschlaggebend ist in jedem Fall die Satzung. Trifft sie keine besondere Regelung, muss durch Auslegung der entsprechenden Satzungsklauseln geklärt werden, ob eine Personalunion möglich ist.

Voraussetzung für eine Zusammenlegung von Ämtern ist aber immer, dass der Verein auch mit der kleineren Zahl von Vorstandsmitgliedern noch vertreten nach außen werden kann. Ausgeschlossen ist die Personalunion also, wenn Personen fehlen, die laut Satzung zu Vertretung des Vereins nötig sind. Wenn also z. B. die Satzung zwei Vorstandsämter vorsieht und der Verein durch beide gerichtlich und außergerichtlich vertreten wird, kommt eine Zusammenlegung der Ämter nicht in Frage

Grundsätzlich gilt: Wenn die Satzung des Vereins nicht eine bestimmte Kopfzahl vorsieht oder eine Personalunion ausdrücklich verbietet, ist die Ausübung mehrerer Ämter durch eine Person möglich.

Wenn die Satzung drei Vorstandsämter vorsieht und der Verein durch zwei Mitglieder des Vorstandes gerichtlich und außergerichtlich vertreten wird und der Vorstand bei Anwesenheit von zwei Mitgliedern beschlussfähig ist, liegt die Mindestzahl der Vorstandsmitglieder bei zwei Personen. Ein Vorstandsmitglied könnte somit zwei Ämter ausüben.
Das gilt aber nur, wenn sich aus der Art der Ämter nichts anderes ergibt. Das Amt des Vorsitzenden und seines Stellvertreters etwa kann nicht von ein und derselben Person wahrgenommen werden.

Ist eine Verkleinerung des Vorstands durch Zusammenlegen von Ämtern nicht möglich, bleibt nur die Satzungsänderung. Zu prüfen ist dann, ob man nicht auf eine bestimmte Aufgabenteilung im Vorstands ganz verzichtet und eventuell auch die Zahl der Vorstandsmitglieder nicht per Satzung festlegt, sondern erst bei der Wahl. Beides ist durchaus möglich.

Quelle: www.vereinsknowhow.de

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CareChild zu Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch von Kindern

Mittwoch, 17. März 2010

Zu den Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch von Kindern und einer möglichen Ausweitung der Fristen, sowie Änderungen beim Täter/Opfer Ausgleich.

Durch den exorbitanten Missbrauchskandal innerhalb der katholischen Kirche und den vielfach bereits verjährten schweren Straftaten die nicht mehr verfolgt werden können, haben einige Politiker den Vorschlag gemacht, die Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch von Kindern deutlich auszuweiten.

Die Kinderschutzorganisation CareChild unterstützt diesen Vorschlag ausdrücklich. Kinder sind strafrechtlich immer noch Opfer 2. Klasse.

Die Bundesjustizministerin Leutheuser-Schnarrenberger (FDP) lehnt eine Verlängerung der Verjährungsfristen ab, weil diese , ihrer Auffassung nach, bereits 20 Jahre betragen.

CareChild Sprecher Michael Kappe: “Durch Weglassungen kann man die wirkliche Lage auch verbiegen. Frau Leutheuser-Schnarrenberger versucht den Eindruck zu erwecken, dass die Verjährungsfrist generell bereits 20 Jahre beträgt. Das ist nicht der Fall. In er Regel verjährt sexueller Missbrauch von Kindern 10 Jahre nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Viele Opfer sind aber erst viel später dazu in der Lage darüber auch nur zu reden. Nur in ganz besonders schweren Ausnahmefällen, beträgt die Verjährungsfrist 20 Jahre. Bei einer Vergewaltigung hingegen beträgt die Verjährungsfrist generell 20 Jahre. Das macht Kinder zu Opfern 2. Klasse.”

Eine Ausweitung der Verjährungsfrist ist dringend erforderlich, damit schwerste Verbrechen gegen die schwächsten der Gesellschaft nicht so oft unbestraft bleiben.

Darüber hinaus hält es CareChild.für dringend erforderlich, dass auch Mitwisser, die die Augen verschliessen, wegsehen und damit weiteren Missbrauch nicht verhindern, konsequent wegen Beihilfe/Strafvereitelung verfolgt werden. Eine langjährige Forderung von CareChild ist eine generelle Anzeigepflicht bei Kindesmissbrauch.

Täter sollen zudem schon per Gesetz generell zu einem umfangreichen Täter/Opfer Ausgleich verpflichtet werden und damit beispielsweise die Kosten einer möglicherweise jahrelangen Therapie ihrer Opfer übernehmen müssen.

Quelle: fair-NEWS.de

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