Archiv für Mai 2010

Ausschreibung des 4. Wissenschaftspreises Legasthenie und Dyskalkulie

Montag, 31. Mai 2010

Der BVL, Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie, schreibt anlässlich des 17. Bundeskongresses vom 18. bis 20. März 2011 seinen vierten Wissenschaftspreis aus.

Der BVL, Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V., vergibt zum vierten Mal den Wissenschaftspreis des BVL für empirische Arbeiten auf den Gebieten der Legasthenie und Dyskalkulie. Damit soll die wissenschaftliche Forschung in den Bereichen Grundlagenforschung, Diagnostik, Prävention und Therapie gefördert werden. Der Preis beträgt 3.000 Euro und wird auf dem 17. Bundeskongress des Bundesverbandes Legasthenie und Dyskalkulie vom 18. bis 20. März 2011 in Erfurt verliehen.

Der BVL möchte so insbesondere jüngere Wissenschaftler motivieren, ihre wissenschaftlichen Arbeiten zu den Themen Legasthenie oder Dyskalkulie einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen und mit dazu beizutragen, dass die betroffenen Menschen eine bessere Unterstützung erfahren. Bewerber müssen Autoren einer oder mehrerer Arbeiten sein, die innerhalb der letzten drei Jahre in Fachzeitschriften allgemein zugänglich publiziert wurden. Die Bewerbungsunterlagen müssen zudem bis zum 31.12.2010 bei dem wissenschaftlichen Leiter des Bundeskongresses, Herrn Prof. Dr. Gerd Schulte-Körne (Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie der Universität München, Pettenkoferstr. 8a, 80336 München) eingehen.

Mit dem 17. Bundeskongress Legasthenie und Dyskalkulie „Stärken erkennen – Stärken fördern“ soll erneut ein Forum für den wissenschaftlichen Austausch auf nationaler und internationaler Ebene geschaffen werden. Die erwarteten 1.000 Kongressteilnehmer sollen so einen aktuellen Überblick zu den wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Legasthenie und Dyskalkulie erhalten.

Weitere Informationen zum 17. BVL-Kongress vom 18. bis 20. März 2011 und den Ausschreibungsbedingungen sind im Internet unter www.bvl-legasthenie.de abrufbar.

Quelle: PR4YOU

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Naturschutzorganisationen fordern: Kyritz-Ruppiner Heide zusätzlich in die Liste des Nationalen Naturerbes aufnehmen

Montag, 31. Mai 2010

DNR-Vizepräsident Leif Miller: “Die von der Bundesregierung geplante Sicherung von 25.000 Hektar national bedeutsamer Naturschutzflächen muss um die Fläche des ehemaligen Bombodroms erweitert werden!”

Im Vorfeld des 3. Nationalen Forums zur Biologischen Vielfalt in Köln fordern die in der Strategiegruppe “Naturschutzflächen” des Deutschen Naturschutzrings organisierten Umweltstiftungen und -verbände die langfristige Sicherung der knapp 13.000 Hektar großen Kyritz-Ruppiner Heide in Nord-Brandenburg als “Nationales Naturerbe”. Das ehemalige Bombodrom erfüllt aufgrund seiner Großflächigkeit und Unzerschnittenheit in herausragender Weise die Kriterien des Nationalen Naturerbes.

Leif Miller, DNR-Vizepräsident, fordert deshalb: “Die Bundesregierung muss auf die durch den Nutzungsverzicht des Bundesverteidigungsministeriums eingetretene neue Situation reagieren und die Kyritz-Ruppiner Heide zusätzlich zu den im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP vereinbarten 125.000 Hektar Naturschutzflächen als ‘Nationales Naturerbe’ ausweisen. Die Sicherung der Fläche darf jedoch nicht zu Lasten anderer wertvoller Naturschutzflächen im Bundeseigentum gehen!”

Die Naturschutzorganisationen verweisen darauf, dass es bundesweit sehr viele wertvolle Naturschutzflächen gibt, die als “Nationales Naturerbe” zu sichern sind. Im Jahr 2005 hatte eine Studie des DNR aufgezeigt, dass 125.000 Hektar Bundesflächen von der Privatisierung ausgenommen werden müssen. 100.000 Hektar konnten bisher gesichert werden. Die verbleibenden 25.000 Hektar will die Bundesregierung dem Naturschutz in dieser Legislaturperiode zur Verfügung stellen. Im Dezember 2009 hat der DNR hierzu dem Bundesumweltminister eine Liste besonders schützenswerter Flächen übergeben. Da sich im Jahr 2005 noch nicht abgezeichnet hatte, dass sich das Militär endgültig aus der Kyritz-Ruppiner Heide zurückziehen würde, war die Fläche in der seinerzeitigen Berechnung nicht berücksichtigt worden.

Soweit diese Fläche nicht direkt an einen Naturschutzträger übertragen werden kann, kommt nach Auffassung der in der DNR-Strategiegruppe organisierten Stiftungen und Verbände auch eine Regelung in Frage, die das Gebiet im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) belässt, aber vom Privatisierungsauftrag ausnimmt. DNR-Vizepräsident Leif Miller verweist in diesem Zusammenhang auf den ehemaligen Übungsplatz Münsingen in Baden-Württemberg. Diese Fläche ist Teil des Biosphärengebietes “Schwäbische Alb” und wird von der BImA als Eigentümer langfristig als Naturschutzfläche betreut – ohne dass die Fläche als Teil des Kontingents den 125.000 Hektar angerechnet wurde. Leif Miller: “Ein Verzicht auf eine Privatisierung ist also grundsätzlich auch außerhalb der beschlossenen 125.000 Hektar möglich, wenn der politische Wille vorhanden ist. Die Bundesregierung muss jetzt handeln und die Kyritz-Ruppiner Heide für das Nationale Naturerbe sichern!”

Quelle: Offenes-Presseportal

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INTERSPORT zeichnet Naturprojekte in Berlin und Eckernförde aus

Montag, 31. Mai 2010

Insgesamt 50.000 Euro für die Natur übergeben

Den Gewinn des INTERSPORT Wettbewerbs “50.000 Euro für die Natur” teilen sich zwei Naturprojekte: 25.000 Euro gehen jeweils nach Berlin an den Förderverein Landschaftspark Herzberge und nach Eckernförde an den Förderverein Steilküsten-Panoramaweg Eckernförder Bucht. Die beiden Projekte setzten sich bei der Jury und bei der Abstimmung im Internet gegen starke Konkurrenz durch. Die Umsetzung der Gewinner-Projekte startet in den nächsten Wochen.

Roland Scheuermeyer, Pressesprecher INTERSPORT Deutschland, hat den Initiatoren der Projekte in einer kleinen Zeremonie vor Ort jeweils einen symbolischen Scheck mit der Fördersumme übergeben. Er erzählt: “INTERSPORT feierte im Jahr 2009 25 Jahre Outdoor-Kompetenz. Dazu gehörten viele Aktionen, mit denen wir uns bei unseren Kunden für ihre Treue und Anregungen bedankten. Mit dem Naturprojekt-Wettbewerb “50.000 Euro für die Natur” wollen wir auch der Natur Danke sagen – und den Menschen, die sich für ihren Erhalt einsetzen. Schließlich steht das Naturerlebnis für die meisten Outdoor-Fans an erster Stelle.”

Im Rahmen des Naturprojekt-Wettbewerbs wurden jeweils zwei Projekte ausgezeichnet, bei denen das Outdoor- und Naturerlebnis in nächster Nähe im Zentrum steht: Mit dem Natur- und Gesundheitspfad durch den Landschaftspark Herzberge wird ein Projekt mitten in der Großstadt Berlin realisiert. Ziel ist es, den Bewohnern von Berlin-Lichtenberg den einzigartigen Stadtnaturraum des Parks erlebbar zu machen. Der Steilküsten-Panoramaweg Eckernförder Bucht erschließt eine einzigartige Steilküstenlandschaft für Wanderer und Sportler, die bisher nur über wilde Trampelpfade zugänglich war. Die INTERSPORT Jury hat bei beiden Projekten besonders das ehrenamtliche Engagement der Initiatoren beeindruckt, die so Natur und Menschen einander näher bringen wollen.

Quelle: Offenes-Presseportal

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Bezahlte Sportler im Verein: Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht

Samstag, 29. Mai 2010

Vergütungen an Sportler werden nicht nur in Proficlubs bezahlt. Auch kleine Vereine werten ihre Veranstaltungen oft auf, indem sie bezahlte Sportler als “Zugpferde” engagieren. Dann ist zu klären, ob die Sportler als selbstständig oder als abhängig beschäftigt gelten und der Verein damit entsprechenden Arbeitgeberpflichten hat.

Steuerpflicht
Vergütungen an Sportler sind grundsätzlich einkommensteuerpflichtig, wenn sie über den Ersatz nachgewiesener Aufwendungen hinausgehen. Handelt es sich bei den Sportlern um abhängig Beschäftigte, muss der Verein Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abführen.

Aufwandsersatz und geringfügige Vergütungen
Einen Sonderfall sind Vergütungen für Amateursportler, die nur unwesentlich über eine gezahlte Aufwandserstattung (z. B. für Fahrkosten, Nutzung eigener Sportkleidung und -geräte) hinausgehen. Typischerweise wird das der Fall sein, wenn vom Veranstalter eine Aufwandspauschale bezahlt wird, die nur wenig über den Eigenkosten liegt, die der Amateursportler aufrechnen kann.
In diesem Fall geht die Rechtsprechung davon aus, das der Sport nicht wegen des Entgelts ausgeübt wird. Es liegt dann keine Einkunftserzielung vor, sondern die Zahlungen bewegen sich noch im Bereich der Liebhaberei (Bundesfinanzhof, Urteil vom 23.10.1992, VI R 59/91). Diese Vergütungen sind dann nach § 22 Nr. 3 EStG zumindest bis zu einer Höhe von 256 Euro im Jahr einkommensteuerfrei.

Selbstständige Sportler sind gewerblich tätig
Sind die Sportler nicht abhängig beschäftigt, üben sie eine gewerbliche Tätigkeit aus. Die Einkünfte unterliegen also nicht nur der Einkommens- sondern auch die Gewerbsteuer. Auch Zahlungen von dritter Seite an Spieler im Rahmen eines Sponsorenvertrages können – je nach Vertragsgestaltung – Arbeitslohn sein.

Sozialversicherungspflicht
Auch für Sportler gelten die allgemeinen Vorgaben für die sozialversicherungsrechtliche Einstufung: § 7 Sozialgesetzbuch IV nennt als Kriterien für eine nichtselbstständige Beschäftigung:

  1. eine Tätigkeit nach Weisungen, d. h. Beschäftige unterliegt einem Zeit, Dauer, Ort und Art der Ausführungen umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers.
  2. und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers (Vereins).

Demgegenüber ist typisch für eine selbstständige Tätigkeit:

  1. das eigene Unternehmerrisiko
  2. das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte
  3. die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft
  4. und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit

Diese Kriterien sind dabei für jeden Einzelfall zu gewichten. Für Sportler gelten hier natürlich spezifische Bedingungen. So müssen Sie Ihre “Arbeitsleistung” in jedem Fall persönlich erbringen. Typischerweise gibt es auch – zumindest für den Wettkampf – feste Orts- und Zeitvorgaben. Beides spricht für eine abhängige Tätigkeit, schließt aber deswegen eine Selbstständigkeit nicht grundsätzlich aus.
Die Einbindung in den “Betrieb” ist dabei wegen der unterschiedlichen organisatorischen Voraussetzungen (z. B. gemeinsame Trainingszeiten) bei Mannschaftssportarten zwangsläufig höher als bei Einzelsportarten. Als Faustregel gilt deswegen: Athleten aus Einzelsportarten können im Einzelfall als Selbstständige behandelt werden – Mannschaftssportler gelten dagegen fast immer als abhängig Beschäftigte.
Sportler in Einzelsportarten gehen Bindungen gegenüber einem Sportveranstalter in der Regel nur für einen oder einige Termine ein. Sie verpflichten sich z. B. lediglich, an einem Leichtathletikwettkampf, einem Tennisturnier oder einem Boxkampf teilzunehmen. Meist fehlt es hier an weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit. Dann liegt eine selbstständige Tätigkeit vor.
In Mannschaftssportarten stellt sich die Situation in aller Regel anders dar. Die Spieler sind durch die Trainingseinheiten, meist auf der vereinseigenen Trainingsanlage, und durch den festen Turnus der Ligawettkämpfe weitgehend gebunden und unterliegen darin engen Weisungen des Vereins.

Quelle: www.vereinsknowhow.de

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Umsatzsteuer bei Geld- und Sachsponsoring

Samstag, 29. Mai 2010

Anders als Spenden werden Zahlungen eines Sponsors meist innerhalb eines Leistungsaustausches erbracht. Regelmäßig sind Einnahmen aus Sponsorships deshalb umsatzsteuerpflichtig. Das gilt auch für Sachleistungen.

Zu klären ist jeweils, ob es sich bei einer Geld- oder Sachzuwendung um eine Spende (z. B. echter Zuschuss) oder ein Entgelt für eine Leistung handelt.

Geldzuwendungen ohne Leistungsaustausch
Im Rahmen von Sponsoringverträgen mit einer steuerbegünstigten Organisation fehlt es regelmäßig an einem Leistungsaustausch, wenn der Zuwendungsgeber Geld für gemeinnützige Zwecke zahlt. Zu diesem Zweck werden im Vorfeld die Modalitäten der Auszahlung und sachgerechten Verwendung der Fördermittel vereinbart. Gleichzeitig wird der Zuwendungsempfänger verpflichtet, die Öffentlichkeit auf diese Förderung und die dadurch erfolgte Zweckverwirklichung hinzuweisen. Dieser Hinweis unterscheidet sich von üblichen Werbeleistungen erheblich. Er ist von nur geringer Intensität (bloße öffentliche Nennung und Ehrung des Spenders). Er ist nicht auf Wiederholung angelegt, weil er sich in der Regel mit Beendigung des geförderten Projekts erledigt hat oder sich nur in einem einmaligen Umsatz erschöpft. Der Zuwendungsempfänger beteiligt sich an keinem Werbemarkt, weil die Werbeleistung in einem deutlichen Missverhältnis zur “Gegenleistung” steht und insofern keine marktübliche Tätigkeit vorliegt. Es handelt sich vielmehr um eine Tätigkeit, die ohne den Zusammenhang mit einer im Kern altruistischen Beteiligung des Zuwendungsgebers nicht denkbar ist.
Sind die Einnahmen dem ideellen Bereich zuzurechnen, darf keine Rechnung ausgestellt werden.

Geldzuwendungen des Sponsors als Leistungsaustausch
Erbringt die Organisation wiederholt konkrete aktive Werbeleistungen an den Sponsor (z. B. Trikot- oder Bandenwerbung, Anzeigen, Lautsprecherdurchsagen ö. Ä.) zur Erzielung von Einnahmen, werden diese regelmäßig im Rahmen eines nicht begünstigten wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes erbracht und unterliegen grundsätzlich dem allgemeinen Umsatzsteuersatz (19%).
Die steuerbegünstigte Organisation ist grundsätzlich verpflichtet, dem Sponsor eine Rechnung mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer auszustellen.
Gewährt ein Verein dem Sponsor neben den Werbeleistungen auch Eintrittskarten zu Veranstaltungen, die nicht dem allgemeinen Steuersatz unterliegen (z. B. Theatervorführung, Konzert- oder Sportveranstaltung des Vereins als Zweckbetrieb), ist die auf die Eintrittsberechtigung entfallende Zahlung des Sponsors entsprechend zu besteuern (7%). In diesen Fällen muss durch eine sachgerechte Schätzung ein angemessener Aufteilungsmaßstab ermittelt werden, nach dem das Gesamtentgelt aufzuteilen ist.

Sachzuwendungen
Besteht die Gegenleistung des Sponsors nicht in einer Geldzahlung, sondern in einer Lieferung oder sonstigen Leistung, gilt für die Umsatzbesteuerung das Gleiche wie für Geldzahlungen.
Als Bemessungsgrundlage für die steuerpflichtige Leistung ist grundsätzlich der Wert der Sach- oder Dienstleistung des Sponsors anzusetzen. Soweit der Wert nicht ermittelt werden kann, muss er geschätzt werden. Anhaltspunkt für die Bewertung der Gegenleistung können die Aufwendungen sein, die dem Sponsor für die Leistung entstanden sind.
Der Sponsor und die steuerbegünstigte Körperschaft sind berechtigt, für die erbrachten Leistungen Rechnungen mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer zu erteilen.
Die Zulässigkeit eines Vorsteuerabzugs aus der Rechnung des Sponsors bestimmt sich nach der tatsächlichen Verwendung der Sach- oder Dienstleistung.
Während eine Zuordnung zum ideellen Bereich den Vorsteuerabzug ausschließt, ist bei einer Nutzung im Rahmen von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, Zweckbetrieben oder der Vermögensverwaltung der Vorsteuerabzug grundsätzlich zulässig.

Beispiel: Das Unternehmen A stellt einem gemeinnützigen Luftsportverein Freiluft-Ballons mit dem Firmenlogo zur Nutzung für Sport- und Aktionsfahrten zur Verfügung und übernimmt die Betriebs- und Unterhaltungskosten. Als Gegenleistung verpflichtet sich der Verein, dem Unternehmen eine bestimmte Anzahl an Mitfahrplätzen zur Verfügung zu stellen und eine Mindestanzahl von Fahrten in dessen Interessengebiet durchzuführen. Der Verein soll mit den Fahrten ein Medienecho erzielen und dem Unternehmen darüber berichten.

Der Verein erbringt Werbeleistungen gegen Entgelt in Form tauschähnlicher Umsätze. Das Entgelt für die Werbeleistung besteht in der Überlassung von fahrbereiten Ballons zur Nutzung. Die Werbeleistungen werden im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs erbracht, weil der Verein an der Werbemaßnahme aktiv mitwirkt. Die sonstige Leistung unterliegt dem allgemeinen Steuersatz.

Oberfinanzdirektion Magdeburg, Schreiben vom 29.04.2010, S 7100-97-St 243

Quelle: www.vereinsknowhow.de

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Schon über 100.000 Euro für Schulen, Kindergärten und Vereine in Deutschland

Samstag, 29. Mai 2010

Das Recyclingprojekt SAMMEL MIT! wird sechsstellig – Schülerfirma „Tipatoka“ von der Ludgerusschule in Heiden schickt die 100.000 Euro Glücksbox ein

Das Recyclingprojekt SAMMEL MIT! (www.sammel-mit.de) wird sechsstellig: Seit 2008 verhilft die bundesweite Sammelaktion Kindergärten, Schulen und Vereinen durch die umweltfreundliche Wiederaufbereitung von leeren Tintenpatronen zu zusätzlichen Spendeneinnahmen. In dieser Woche nun kletterte der an die teilnehmenden Sammelstellen ausgezahlte Erlös für verbrauchten Druckermodule über die Schwelle von 100.000 Euro. Bei einem Kontostand von zuletzt 97.153 Euro suchten die Organisatoren von SAMMEL MIT! in den zurückliegenden Wochen unter den 4.000 Sammelstellen in Deutschland die „100.000 Euro-Box“. Die Schülerfirma „Tipatoka“ der Ludgerusschule im nordrhein-westfälischen Heiden brachte den Sammeltopf mit ihrer Leergutlieferung nach Angaben der SAMMEL MIT! Organisatoren jetzt zum Überlaufen.

„Seit sieben Jahren schon sammeln unsere Schülerinnen und Schüler im Rahmen unserer Schulfirma ‚Tipatoka’ das wertvolle Druckerleergut von Unternehmen und Einzelhändlern in Heiden“, sagt Ewald Meis, Mathematik- und Erdkundelehrer an der Ludgerusschule im westlichen Münsterland. Im Gegenzug zahlt das Recyclingprojekt SAMMEL MIT! den engagierten Hauptschülern einen Sammelerlös – je nach Patrone reicht dieser von wenigen Cent bis zu 13 Euro. Vor einem Jahr, erinnert sich Meis, wechselte die Schülerfirma den Sammelpartner. Mit SAMMEL MIT! sind Meis und seine Schüler seither äußerst zufrieden. „Die Arbeitsabläufe sind gut organisiert und transparent. Dank SAMMEL MIT! haben wir in den zurückliegenden Monaten bereits über 450 Euro verdient“, so der Hauptschullehrer weiter.

Mit Hilfe der Schülerfirma „Tipatoka“, einer Kurzform von Tintenpatronen & Tonerkartuschen, lernen die Schülerinnen und Schüler in Heiden die Funktionsweise eines Unternehmens kennen und schützen zudem die Umwelt. Für ihr Boxenglück freuen sich die Jungunternehmer der Ludgerusschule über einen Warengutschein des SAMMEL MIT! Partners Erhard Sport im Wert von 50 Euro.

Weiterführende Informationen zu SAMMEL MIT! unter www.sammel-mit.de.

Quelle: Offenes-Presseportal

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Mündliche Verhandlung zu Bremer Primatenversuchen: Tierschützer hoffen auf ausgewogenes Verfahren

Samstag, 29. Mai 2010

Am 28.05.2010 soll die mündliche Verhandlung über die Primatenversuche an der Universität Bremen vor dem Bremer Verwaltungsgericht beginnen. Der Vorsitzende des Bremer Tierschutzvereins und Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Wolfgang Apel, hofft auf ein ausgewogenes Verfahren. Gleichzeitig wirft er der Universität vor, die Öffentlichkeit gezielt zu täuschen. Hierzu veröffentlichen die Organisationen nun auch brisantes Material im Internet.

Tierschützer und Ethologen unterstreichen aber, dass den Affen in Bremen tatsächlich erhebliche und lang anhaltende Leiden zugefügt werden. Dies geht auch aus der behördlichen Ablehnung der Versuche hervor, welche Tierschutzbund und Bremer Tierschutzverein nun auf ihren Internetseiten öffentlich machen. Und selbst die Hirnforscherkollegen Kreiters haben mittlerweile eingeräumt, dass dessen Experimente gar nicht auf medizinische Anwendungen abzielen und solche auch in mehr als zehn Jahren Affenqual nicht erbracht haben. „Wir erwarten vom Bremer Verwaltungsgericht einen Prozess, bei dem alle Fakten – auch die den Affen zugefügten Leiden – gebührend gewürdigt werden. Dies muss ohne Ansehen von Personen und Institutionen geschehen. Bisher ist das Verfahren durch wiederholte Aufschübe gekennzeichnet. Es ist jetzt an der Zeit, dass ein Ende des Tierleids in Sicht kommt“, fordert Apel.

Kurz vor Prozessauftakt belegen der Bremer Tierschutzverein und sein Dachverband auch erneut, dass es die Universität bei der Auseinandersetzung um die umstrittenen Primatenversuche mit der Wahrheit nicht so genau nimmt. Als Reaktion auf eine Broschüre der Universität Bremen mit dem Titel „Vertrauen in Forschung“ präsentieren sie eine Veröffentlichung, in der die dort aufgestellten Behauptungen widerlegt werden. In den Internetauftritten der Organisationen wird in einer 28-seitigen Stellungnahme nahezu jede Aussage der Uni-Broschüre Punkt für Punkt entkräftet. „Ich halte es in diesem Zusammenhang für einen ausgemachten Skandal, dass die Universität gezielt Fakten verzerrt und verdreht – und das noch unter dem Deckmantel der Vertrauensbildung!“ konstatiert Apel. Unter anderem verweist er darauf, dass die Universität in der Broschüre behauptet, auf ihrer Internetseite ein „vollständiges Fachgutachten“, welches im Auftrag des Bremer Senats erstellt wurde, zur Verfügung zu stellen. In Wirklichkeit handelt es sich um ein Gesprächsprotokoll, aus dem die Universität alle kritischen Aussagen des einzigen fachlich kundigen Tierschutzvertreters entfernt hat. Der Vorgang erhält eine zusätzliche pikante Note, da Kreiter erst vor wenigen Wochen eine Unterlassungserklärung unterzeichnen musste, nachdem er der Sprecherin des Wissenschaftsausschusses der Bremer Bürgerschaft unterstellt hatte, sie ziehe ein Ende der Affenversuche der Heilung kranker Kinder vor.

Für Interviews vor Ort:
Wolfgang Apel und Roman Kolar stehen Ihnen am 28. Mai vor Ort für Interviews zur Verfügung. Beide sind Mitglieder der Ethikkommission, welche die Bremer Genehmigungsbehörde bei Tierversuchsgenehmigungen berät. Herr Kolar war ebenfalls Mitglied der vom Bremer Senat eingesetzten Expertenkommission zur Begutachtung der Forschungsarbeit Kreiters. Bitte wenden Sie sich an die Nummer 0228-60496-24.

Quelle: Deutscher Tierschutzbund e.V.

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NABU: Weltweites Artensterben bei Vögeln schreitet ungebremst fort

Samstag, 29. Mai 2010

Alarmierende neue Rote Liste vorgestellt

Anlässlich einer Aktualisierung der Roten Liste der Vögel durch seinen Dachverband BirdLife International macht der NABU auf den voranschreitenden Artenschwund aufmerksam. Von den weltweit rund 10.000 Vogelarten seien bereits 132 Arten ausgestorben. Jüngstes Opfer ist der auf Madagaskar lebende Delacour-Zwergtaucher. „In diesem Fall haben von Seiten der Fischerei eingeführte Raubfische zu einem dramatischen Bestandsrückgang des mit unserem Zwergtaucher verwandten Wasservogels geführt, der zuletzt nicht mehr zu stoppen war“, erklärte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Auch im Internationalen Jahr der biologischen Vielfalt sei es nicht gelungen, den Verlust der biologischen Vielfalt aufzuhalten.

Die im Auftrag der IUCN (International Union for Conservation of Nature) erstellte Liste verdeutlicht, dass schon mehr als zwölf Prozent aller Vogelarten vom Aussterben bedroht sind oder als besonders gefährdet gelten. Auch in Deutschland besteht nach Angaben des NABU das Risiko, jede achte heimische Vogelart zu verlieren. Während global bedrohte Arten oft nur kleinste Regionen besiedeln und dadurch einem höheren Aussterberisiko unterliegen, gehen in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten der EU vor allem die Zahlen weit verbreiteter und ehemals häufiger Vögel zurück. „Hier macht den Tieren die immer intensiver betriebene Landwirtschaft am meisten zu schaffen“, sagte NABU-Vogelschutzexperte Markus Nipkow. Wo etwa Grünland zu Äckern umgebrochen werde und Pestizide jegliche Insekten und Wildkräuter vernichteten, hätten viele Vögel keine Chance zu überleben. Ein Beispiel sei der zunehmend als Energiepflanze angebaute Mais. „Der Maisanbau hat allein in den letzten fünf Jahren um 25 Prozent zugenommen und macht mittlerweile fast 18 Prozent der gesamten Ackerfläche in Deutschland aus. Riesige Maisäcker ohne Fruchtfolge bieten unseren Feldvögeln keine ausreichende Nahrungsgrundlage, ihr Bruterfolg geht daher gegen Null“, so Nipkow. Um das Artensterben zu stoppen, sei daher ein drastischer Umbau der EU-Agrarpolitik notwendig. „Die 56 Milliarden Euro, mit denen die europäischen Steuerzahler jährlich die Landwirtschaft subventionieren, müssen endlich für die Förderung nachhaltiger Anbaumethoden und die Unterstützung ökologischer Leistungen verwendet werden“, so Nipkow.

Die neue internationale Liste gefährdeter Vogelarten zeigt aber auch, dass es gelingen kann, vom Aussterben bedrohte Vogelarten durch Naturschutzmaßnahmen zu fördern. So erholten sich die Bestände des Azorengimpels durch eine gezielte Renaturierung seiner Lebensräume. Auch viele durch die EG-Vogelschutzrichtlinie geschützte Arten wie Schwarzstorch, Kranich, Seeadler, Wanderfalke und Uhu profitierten durch Jagdverbote und die Ausweisung von europäischen Vogelschutzgebieten.
Diese Beispiele zeigten den Erfolg des Naturschutzes, wenn neben dem Bekenntnis zum Schutz der biologischen Vielfalt auch konkrete Maßnahmen unternommen und ausreichende finanzielle Mittel zu deren Umsetzung bereit gestellt würden.

Quelle: NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V.

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Jubiläum: 10 Jahre Kampf für Straßentiere in der Ukraine/ 5 Jahre erfolgreiches Tierschutzprojekt Odessa

Mittwoch, 26. Mai 2010

Der Deutsche Tierschutzbund kämpft in Odessa in der Ukraine seit dem Jahr 2000 für ein besseres Leben der zigtausend Straßentiere. Vor fünf Jahren öffnete dann das Tierschutz- und Kastrationszentrum des Deutschen Tierschutzbundes in Odessa seine Türen.  Mit dem Konzept “Fangen, Kastrieren, Freilassen” haben die Tierschützer das qualvolle Fangen und das Töten der Straßentiere in Odessa beendet. Mit diesem Kastrationsprogramm verfolgt der Verband anschaulich das Prinzip der „Hilfe zur Selbsthilfe”. Denn der Versuch, durch den Transport von Straßentieren aus anderen Ländern nach Deutschland zu helfen, löst das offensichtliche Tierschutzproblem vor Ort nicht. Mithilfe des Projekts werden Hunde und Katzen medizinisch versorgt, geimpft, kastriert und anschließend an ihrem Herkunftsort wieder freigelassen. Erfreulicherweise können aber auch immer mehr Hunde und Katzen an Tierfreunde in Odessa vermittelt werden.  Zum Projekt in der Ukraine ist nun auch ein neuer Video-Podcast erschienen, der auf der Homepage www.tierschutzbund.de heruntergeladen werden kann.

„Durch die Unterstützung vieler Tierfreunde konnten wir tausende Straßentiere medizinisch versorgen, kastrieren und ihnen eine lebenswerte Zukunft geben“, freut sich Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Vor Beginn des Tierschutzprojekts wurden jährlich tausende Hunde qualvoll erstickt, weil man glaubte, nur so die große Zahl an Straßentieren reduzieren zu können. Doch die Fang- und Tötungsmethoden waren nicht nur brutal, sondern auch sinnlos: Die Lücken, welche die Hunde in ihren Revieren hinterließen, nahmen schnell nachrückende Tiere ein. Ein Teufelskreis.

Mehr als 25.000 Straßentiere konnten seit der Eröffnung des Tierschutz- und Kastrationszentrums behandelt werden. Nach der Kastration und einer Erholungsphase im Tierschutzzentrum, in der sie umfassende Pflege erhalten, werden sie wieder in ihr angestammtes Revier entlassen oder an Tierfreunde in Odessa vermittelt. Erfreulicherweise lassen auch immer mehr Tierhalter ihre eigenen Hunde und Katzen kastrieren, denn nur so lässt sich das Problem dauerhaft lösen.

Unter www.tierschutzbund.de/odessa_quiz.html ist ein Preisausschreiben zum Tierschutzprojekt zu finden. Ebenso wie der aktuelle Video-Podcast, der auch bei iTunes abgerufen werden kann.

Quelle: Deutscher Tierschutzbund e.V.

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Spendentransport mit dem Motorrad in den Kosovo

Dienstag, 25. Mai 2010

8. Eurobiker-Tour bringt Hilfsgüter nach Pristina

Die deutschen Eurobiker fiebern der 8. Eurotour entgegen, die zahlreiche Hilfsgüter auf den Balkan bringen wird. Für die Motorradfahrer, aber auch für die LKW-Gruppe hält die Reise zahlreiche Highlights bereit. Die Planungen und Vorbereitungen laufen auf Hochtouren, der Endspurt hat sozusagen begonnen. Die Beladungen der LKW mit Hilfsgütern haben am letzten Wochenende bereits begonnen. Das Roadbook ist in den Druck gegeben, die Vorbereitungen der Streckenführungen sind abgeschlossen. Hotels sind gebucht, Zusammentreffen und Begegnungen auf der Reise organisiert. Dieser Tage wurde bekannt, dass auch im Kosovo vielerlei Vorbereitungen zum Empfang der Eurotour getätigt werden. So wird der Präsident des Kosovo, Dr. Fatmir Sejdiu, eine Delegation der Eurobiker in seiner Residenz empfangen, bevor der gesamte Konvoi nach Prizren fährt, dem Ziel der Reise, wo auch die LKWs eintreffen werde. Dort ist für den Abend ein Fest geplant; es heißt, die ganze Stadt habe Vorbereitungen getroffen.

Starten werden die deutschen Teilnehmer am Samstag, den 22.5.10 in München. Am folgenden Tag um 12.00 Uhr findet der Internationale Start in Zagreb statt. Dort kommen die kroatischen, vojvodinischen und bosnischen Eurobiker dazu, ebenso der Charity Konvoi mit 7 LKW-Zügen. Gemeinsam fahren alle am Nachmittag nach Slavonski Brod, wo die kroatischen Freunde ein großes Bikerfest vorbereitet haben werden. Während die Motorradfahrer ab dem nächsten Tag, Pfingstmontag, ihre Weiterfahrt über Sarajewo, durch die berühmte Tara-Schlucht (Grand Canyon Europas) zum Kosovo aufnehmen werden, fahren die LKWs über größere Straßen quer durch Bosnien, dann Montenegro, durch Nord-Albanien, Richtung Prizren in den Kosovo hinein.

Gemeinsam treffen sich alle abends in Prizren, nachdem die Motorradgruppe, weiterhin verstärkt durch die albanischen Eurobiker, die Bulgaren und natürlich die Kosovaren, zuvor am Vormittag im Ort Zllakuqan die Geldspende der Motorradfahrer übergeben haben. In Prizren übergeben die Eurobiker eine große Spende mit Sportkleidung des Charity-Partners Werder Bremen, damit dort für Jugendliche des Ortes und für die Schule ein Sportplatz gebaut werden kann. Die Trikots und Trainingsanzüge bilden die Startausrüstung. Man bereitet sich dort bereits auf die Ankunft der Motorrad-Gruppe vor, auch dort ist die gesamte Stadtbevölkerung auf den Beinen. Die LKWs werden am Tage in Prishtina ausgeladen werden: Die ärztlichen Chefs von 5 Krankenhäusern zusammen mit einem Vertreter der deutschen Botschaft sowie unserem Freund und ärztlichen Kollegen Mumin Sadiko werden gemeinsam als Kommission die Verteilung der Spendengüter regeln, deren Nutzwert bei ca 600.000 Euro liegt.

Es ist schon fantastisch, welche Aktivitäten ein Netzwerk engagierter Motorradfahrerinnen und -fahrer starten kann und mit welchem Enthusiasmus sich Freunde aus dem Transportgewerbe einklinken. Getragen wird dieses Projekt von den Eurobikern e.V., deren Hilfsverein “Eurobiker Charity e.V.”, dem Verein “Lachen-Helfen e.V.” sowie dem Arbeiter-Samariterbund. Für das Zustandekommen des ersten Spendentransportes für die kosovarische Bevölkerung überhaupt sei allen Verbänden, Unternehmern, Gruppen und Einzelpersonen im In- und Ausland herzlich gedankt. Wir werden über den Transport berichten, es fahren überdies Journalisten mit, man wird teilweise von unterwegs Mitteilungen und Bilder senden.

Quelle: fair-NEWS.de

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