Aktuelles aus Rechtsprechung und finanzbehördlichen Erlässen

Haftungsfreistellung für ehrenamtlich tätige Mitglieder

1. Ein Verein hat seine Mitglieder grundsätzlich von der Haftung ganz oder teilweise freizustellen, wenn sich bei der unentgeltlichen Durchführung der satzungsmäßigen Aufgaben eine damit typischerweise verbundene Gefahr verwirklicht hat und dem Mitglied weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.
2. Das Haftungsprivileg entfällt nicht durch eine freiwillige Haftpflichtversicherung des Vereinsmitglieds.
3. Der Vorstandsbeschluss eines Vereins zur Erteilung eines unentgeltlichen Auftrags ist noch keine Entgeltvereinbarung mit dem erst zu Beauftragenden.Steuersatz.

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht – Urteil vom 24.09.2009 – 11 U 156/08

Keine Übertragung der Mitgliedschaftsrechte auf Mitglieder juristischer Personen

Ein Verstoß gegen das Abspaltungsverbot führt zur Nichtigkeit einer Regelung in einer Vereinssatzung, mit der Organschaftsrechte (hier: Stimm- und Wahlrechte) übertragen werden von einem Vereinsmitglied, das eine juristische Person ist, auf die ihm angeschlossenen Unternehmen, die insoweit jeweils den Status eines ordentlichen Mitglieds erhalten sollen. Die dadurch bewirkte Vervielfachung des abgespaltenen Stimmrechts führt nicht nur zu einer Ungleichbehandlung der übrigen ordentlichen Mitglieder, sondern unter Umständen sogar zu ihrer Entrechtung.

OLG Stuttgart – Beschluss vom 19.03.2010 – 8 W 112/10

Vereinsstrafen können Betriebseinnahmen sein

Geldstrafen, die die Satzung als Vereinsstrafen festlegt, können bei wirtschaftlichen Vereinen Betriebseinnahmen sein. Zahlungen der Mitglieder sind nicht durch das Mitgliedschaftsverhältnis veranlasst, wenn sie dem betrieblichen Bereich zuzuordnen sind. Für die Strafzahlungen gilt das, wenn sie auf die vertraglichen, wirtschaftlichen Pflichten der Mitglieder ausgerichtet sind.

Niedersächsisches Finanzgericht – Urteil vom 29.10.2009 – 6 K 239/09

Quelle: www.vereinsknowhow.de

Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • Digg
  • del.icio.us
  • StumbleUpon
  • Reddit
  • Webnews
  • MisterWong
  • Y!GG
  • Facebook
  • Furl
  • Google Bookmarks
  • LinkedIn
  • Slashdot
  • Technorati
  • TwitThis
  • Weblinkr
  • YahooMyWeb

Schlagworte:

Kommentieren