Archiv für Juni 2010

Ein Jahr Weltnaturerbe Wattenmeer – NABU sieht weiterhin Schutzprobleme

Mittwoch, 23. Juni 2010

Tschimpke: Einfluss wirtschaftlicher Interessen definitiv zu hoch

Ein Jahr nach Aufnahme der Wattenmeer-Nationalparke von Schleswig-Holstein und Niedersachsen sowie des Wattenmeer-Schutzgebietes der Niederlande in die Liste des Weltnaturerbes durch die UNESCO hat der NABU eine gemischte Bilanz gezogen. „Die damalige Entscheidung des Welterbekomitees der UNESCO hat wesentlich dazu beigetragen, das Wattenmeer als weltweit einmaliges und international bedeutendes Feuchtgebiet weit über die Grenzen der beteiligten Länder hinaus bekannt zu machen“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Der NABU begrüße zudem den Willen Hamburgs und Dänemarks, dem Welterbegebiet mit ihrem jeweiligen Wattenmeer beizutreten.

Doch trotz des formal hohen Schutzstatus des Wattenmeers sieht der NABU nach wie vor erhebliche Defizite beim Schutz der einmaligen Naturlandschaft. „Der Einfluss ökonomischer Interessen im Wattenmeer ist definitiv zu hoch“, so Tschimpke. Als Beispiel nannte der NABU-Präsident die Öl- und Gasförderung im Wattenmeer sowie negative Auswirkungen von Fischerei, Schiffsverkehr und in einigen Regionen auch des Tourismus für die Natur. Außerdem warnte der NABU vor Einschnitten bei der Internationalen Wattenmeerschule (IWSS), welche Kindern und Jugendlichen seit dem Jahr 2003 grenzüberschreitend den Wert des Wattenmeers nahe bringt. „Die Internationale Wattenmeerschule sollte vor dem Hintergrund, dass das Wattenmeer seit einem Jahr Weltnaturerbe ist, ausgebaut werden“, forderte Tschimpke. Mit Ausweitung der IWSS auf alle Infozentren und der neuen Aufgabe Weltnaturerbe müssten auch Koordination und Projektmittel ausreichend gesichert werden.

Zu den stärksten und akuten Bedrohungen für das Wattenmeer zählt nach Einschätzung des NABU die Förderung von Erdöl mitten im Wattenmeer. Im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer ist nahe der Vogelinsel Trischen seit 1987 die Förderplattform Mittelplate A in Betrieb, von der nach Ansicht des NABU eine erhebliche Störung und Gefahr auf die Umwelt des Wattenmeers ausgeht. Im Umfeld der Anlage befindet sich beispielsweise der weltweit wichtigste Mauserplatz der Brandgans.

Ein großes Manko sieht der NABU in dem weitestgehenden Fehlen von Nullnutzungszonen in den Schutzgebieten, die großräumig nicht mit Booten befahren und befischt werden dürften. Die Überfischung von Muscheln ist mit verantwortlich für den Rückgang vieler muschelfressender Vogelarten wie den Austernfischer. Durch die Fischerei mit Grundschleppnetzen werden zudem empfindliche Lebensgemeinschafen am Meeresboden beschädigt.
Durch Sportboote und Kutter werden in sensiblen Bereichen häufig mausernde Enten gestört. „Ein Problem besteht zudem im Kompetenzstreit zwischen Bund und Ländern über die Befahrungsregeln im Wattenmeer. Bei Niedrigwasser ist das Wattenmeer ein Nationalpark, bei Hochwasser eine Bundeswasserstraße“, so NABU-Wattenmeerexperte Dominic Cimiotti.

Durch den Welterbetitel sind steigende Besucherzahlen an der Nordseeküste zu erwarten. Gleichzeitig fehlt aus NABU-Sicht bislang ein schlüssiges Konzept für nachhaltigen Tourismus im Wattenmeer. In Niedersachsen seien zum Beispiel zu wenige Nationalpark-Ranger im Einsatz, um über die Einhaltung der Regeln zu wachen. Ein immer stärker werdendes Problem ist nach Ansicht des NABU die laufende und wenig durchdachte Ausweisung neuer Gebieten für Kite-Surfer, da durch diese Sportart in erheblichem Maße Zug- und Brutvögel verscheucht würden.

Quelle: NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V.

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NABU begrüßt Verdopplung der Schutzfläche im „Harapan Rainforest“

Mittwoch, 23. Juni 2010

Tennhardt: „Leuchtturmprojekt“ für Klimaschutz in Indonesien nimmt Fahrt auf

Aus einem Hoffnungsschimmer ist ein Leuchtturm geworden: Die indonesische Regierung hat jüngst das erste so genannte Gebiet für Ökosystemrestauration von 52.000 auf 98.000 Hektar nahezu verdoppelt.
Damit ist das auf der Insel Sumatra gelegene Regenwaldgebiet mit Namen „Harapan Rainforest“ („Regenwald der Hoffnung“) nun größer als das Land Berlin. Der NABU und der britische BirdLife-Partner Royal Society for the Protection of Birds (RSPB) unterstützen die indonesische Regenwald-Stiftung Yayasan KEHI bei dem Schutz und der Wiederherstellung des artenreichen Waldes im Rahmen eines Projektes der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) des Bundesumweltministeriums (BMU). Über die KfW Entwicklungsbank hatte das BMU Ende 2009 mehr als 7,5 Millionen Euro für den Schutz von „Harapan Rainforest“ bewilligt. Thomas Tennhardt, NABU-Vizepräsident und Leiter des Fachbereichs Internationales: „Wir freuen uns, dass die Wiederherstellung von Ökosystemen jetzt ein integraler Bestandteil von Waldmanagement-Strategien in Indonesien ist. Nun hoffen wir, dass auch andere Länder dieses Modell als praktikablen Weg des Arten- und Klimaschutzes schätzen lernen.“

Immer mehr Bewerbungen um Lizenzen zur Waldrestauration gehen zurzeit beim indonesischen Forstministerium ein – ein Zeichen dafür, dass die Pionierarbeit des BirdLife-Netzwerks, dem auch der NABU angehört, andere Organisationen zur Nachahmung inspiriert hat. Es ist ein bahnbrechender Erfolg: Im vergangenen Jahr gingen im Ministerium ebenso viele Anträge für Lizenzen zur Ökosystemrestauration ein wie solche für die Abholzung des Waldes. Die Anträge zur Ökosystemrestauration, die das Ministerium nun prüft, belaufen sich zusammen auf rund zwei Millionen Hektar Waldfläche. Was als Initiative des BirdLife-Netzwerks begann, wird inzwischen nicht nur im BMU als „Leuchtturmprojekt“ gehandelt.
Denn läuft das Projekt erfolgreich, könnte es als Modell für weitere 24 Millionen Hektar Produktions-Tropenwald in Indonesien dienen, die zurzeit weder aktiv bewirtschaftet noch geschützt werden. Schon jetzt hat das Projekt wichtige Meilensteine erreicht: So wurden mehr als 170 „grüne Jobs“ im Bereich Waldschutz für die lokale Bevölkerung geschaffen. Nicht zuletzt dadurch konnten die Fälle von illegaler Abholzung und Brandstiftung in den Wäldern maßgeblich verringert werden. Nun werden mehr als fünf Millionen Bäume in den am stärksten zerstörten Gebieten gepflanzt.

„Harapan Rainforest” ist einer der letzten Trockenniederungsregenwälder auf Sumatra und beherbergt seltene Tier- und Pflanzenarten. Unter anderem der vom Aussterben bedrohte Sumatra-Tiger, von dem schätzungsweise nur noch weniger als 300 Tiere in freier Wildbahn leben, ist im Harapan Rainforest zu Hause, ebenso wie Schabrackentapir, Rothund (Asiatischer Wildhund) und Höckerstorch, die seltenste Storchenart der Welt. Die Erweiterung des „Harapan Rainforest” ist nun auch ein wichtiger Fortschritt für die Ökologie der Region, erklärte Tennhardt: „Dank der Vergrößerung des Gebietes unter Schutzgebietsmanagement können wir nun die Population bedrohter Tierarten erhöhen. Wir werden künftig in der Lage sein noch mehr Vielfalt in der Tier- und Pflanzenwelt zu schützen als bisher.“

„Harapan Rainforest“ ist ein gemeinsames Projekt der Naturschutzorganisationen Burung Indonesia, RSPB und BirdLife International.

Quelle: NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V.

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NABU: Bahn legt dubiose Güterverkehrsprognosen für Fehmarnbeltquerung vor

Dienstag, 22. Juni 2010

Miller: Zahl der Züge deutlich nach unten korrigiert

Für das am heutigen Dienstag beginnende Raumordnungsverfahren für die Hinterlandanbindung zur festen Fehmarnbeltquerung hat die Deutsche Bahn ihre Erwartungen für den Bahngüterverkehr in den vorab versandten Unterlagen deutlich nach unten korrigiert. Anstelle von 150 Güterzügen pro Tag, die ab 2018 von Hamburg nicht mehr über Flensburg, sondern über die geplante feste Fehmarnbeltquerung nach Skandinavien laufen sollen, sind plötzlich nur noch 76 prognostiziert.

Das Raumordnungsverfahren soll klären, ob angesichts der geplanten sogenannten Ertüchtigung der Bestandsstraße zwischen Lübeck und Puttgarden – mit der eine erhebliche Schädigung der touristischen Infrastruktur durch 150 zusätzliche Güterzüge erwartet wird – teurere Neutrassierungen und extra Lärmschutzmaßnahmen für besonders stark betroffene Ortschaften notwendig werden.

„Durch die plötzlich stark abgeschwächten Zahlen wird das Verfahren zur völligen Farce. Offensichtlich soll jetzt auf Kosten der Anwohner am Lärmschutz gespart werden und doch nur wie geplant die bestehende Trasse durch die Ostseebäder ausgebaut und somit das eingespart werden, was das völlig überflüssige Projekt an bereits bekannten Mehrkosten verursachen wird. Es ist dubios, dass 2009 eine politische Zustimmung im Bundestag und Bundesrat mit hohen Bahngüterverkehrsprognosen erkauft wurde, um diese jetzt im Raumordnungsverfahren aus dem Nichts mal eben zu halbieren“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Per Staatsvertrag hat sich die Bundesrepublik Deutschland gegenüber Dänemark verpflichtet, ab 2018 die Bahnverbindung Bad Schwartau – Puttgarden zu elektrifizieren und die A1 / E47 bis Puttgarden vierstreifig auszubauen. Das auf 900 Millionen Euro berechnete, vom Bundesrechnungshof jedoch auf 1,7 Milliarden Euro geschätzte Vorhaben zur Hinterlandandbindung der Riesenbrücke ist für die gesamte Bundesrepublik infrastrukturell völlig bedeutungslos.

Aus NABU-Sicht gehört das Großprojekt auf die Streichliste unsinniger Verkehrsprojekte. „Mit Artikel 22 bietet der Staatsvertrag eine Ausstiegsklausel. Diese muss angesichts der dramatischen Finanz- und Wirtschaftskrise und der lächerlichen Bahngüterprognosen nun endlich angewendet werden. Es kann nicht sein, dass in Zeiten knapper Kassen aus diplomatischer Höflichkeit gegenüber Dänemark und als Geschenk an die Kieler Landesregierung so ein ökologisch und ökonomisch riskantes Milliarden-Projekt durchgezogen wird“, so Malte Siegert, zuständig für das Thema feste Fehmarnbeltquerung beim NABU Bundesverband.

Quelle: NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V.

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Kontenrahmen für gemeinnützige Organisationen

Dienstag, 22. Juni 2010

Es gibt keine steuerrechtliche Verpflichtung zur Nutzung bestimmter Kontenrahmen. Vorgeschrieben ist lediglich, die Aufzeichnungen geordnet vorzunehmen und Einnahmen und Ausgaben getrennt aufzuzeichnen. Natürlich muss die Kontierung die Gliederungsvorgaben des EÜR-Vordrucks, bzw. die gesetzliche Gliederung der Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV) und Bilanz berücksichtigen. Dabei wird sich aber der Kontenplan (also die konkrete Aufteilung und Ordnung der Konten in einem bestimmten Verein) nicht nach den steuerlichen Mindesterfordernissen, sondern nach den Informations- und Organisationsbedürfnissen des Vereins richten.

Eine Spezialkontenrahmen zur Gemeinnützigkeit ist nicht unbedingt erforderlich. Viele Vereine haben im Wesentlichen nur Einnahmen im nichtunternehmerischen Bereich. Die übrigen Einnahmen und Ausgaben können mit wenigen zusätzlichen Konten erfasst werden. Ein nach steuerlichen Bereichen gegliederter Kontenplan ist dann nicht erforderlich. Es können dann vertraute Kontenrahmen benutzt werden (wie z. B. der SKR 03). Dort fehlen zwar Konten für die typischen Einnahmen des ideellen Bereiches (Mitgliedsbeiträge, Spenden) die können aber ergänzt werden (bei den Erlöskonten).

Anders wenn auch in anderen steuerlichen Bereichen nennenswerte Einnahmen und Ausgaben vorliegen. Die getrennte Erfolgsrechnung – also die Aufteilung aller Einnahmen und Ausgaben auf ideellen Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetriebe und steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe stellt hier besondere Anforderungen an die Kontierung. Der Kontenplan muss das wiederspiegeln. Die für gewerbliche Unternehmen gängigen Kontenrahmen (z. B. SKR 03, SKR 04) tun dies nicht und sind deswegen hier meist nicht geeignet.

Neben der unterschiedlichen ertragsteuerlichen Behandlung gibt es in Vereinen und gemeinnützigen Körperschaften auch regelmäßig ein Nebeneinander von umsatzsteuerpflichtigen und umsatzsteuerfreien Einnahmen. Das ergibt sich zum einen aus den Vorhandensein eines nichtunternehmerischen Bereiches, zum anderen aus eine Reihe von Befreiungsregelung (besondern § 4 Nr. 18 bis 25 UStG). Da von der Steuerpflicht der Ausgangsumsätze der Vorsteuerabzug bei den Eingangsumsätzen abhängt, ist eine Trennung nach steuerfreien und steuerpflichtigen Bereichen erforderlich und wird im SKR 49 auch so umgesetzt.

Der SKR 49 gliedert die Einnahmen und Ausgaben zunächst nach den steuerlichen Bereichen und dann nach Erlös- und Kostenarten. Das führt zu einer sehr viel größeren Zahl von Konten als z. B. beim SKR 03. Andererseits sind in einigen steuerlichen Bereichen einzelne Erlös- und Kostenarten nicht vorhanden. In der Regel wird man hier entsprechende Konten einfügen, weil die Buchung auf Sammelkonten (sonstige Erlöse/Kosten) bei regelmäßig vorkommenden Geschäftsvorfällen nicht sinnvoll ist.

Der SKR 49 bildet die große Bedeutung der Sportvereine in eigenen Kontenklassen (5 und 7) ab. Für Nicht-Sportvereine sind diese Bereiche natürlich überflüssig. Umgekehrt sind die Zweckbetriebe anderer Vereine in der Kontenklasse 6 nur ungenügend abgebildet. Auch hier werden dann Anpassung durch das Einfügen entsprechender Konten nötig sein.

Quelle: www.vereinsknowhow.de

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Steuerfalle “Gesellige Veranstaltungen”

Dienstag, 22. Juni 2010

“Geselligkeit” ist ein wichtiger Aspekt des Vereinslebens. “Gesellige Veranstaltungen” kollidieren aber u. U. mit der Gemeinnützigkeit – oder zeitigen zumindest oft nicht bedachte steuerliche Folgen.

Als gesellige Veranstaltung gilt alles, bei dem das bloße Zusammensein der Mitglieder gegenüber den Satzungszwecken in den Vordergrund tritt. Das sind Weihnachts- oder Karnevalsfeiern ebenso wie Vereinsausflüge oder die Siegesfeier nach dem Turnier. Geselligkeit gehört natürlich ganz selbstverständlich zum Vereinsleben. Deswegen stellt der Gesetzgeber in § 58 Nr. 8 Abgabenordnung (AO) klar, dass sie nicht grundsätzlich gemeinnützigkeitsschädlich sein soll. “Gesellige Zusammenkünfte” sind danach ohne Schaden für die Gemeinnützigkeit, wenn sie im Vergleich zur steuerbegünstigten Tätigkeit “von untergeordneter Bedeutung” sind.

Was untergeordnet bedeutet, ist hierfür bisher nicht geklärt. Grundsätzlich wird wie auch sonst bei zweckfremden Tätigkeiten gelten, dass sie gegenüber den begünstigten nicht überwiegen dürfen. Das bemisst sich am Sach- und Zeitaufwand, nicht an den Einnahmen. Allerdings können dabei die geselligen Veranstaltungen nicht isoliert betrachtet werden. Insgesamt muss immer die Satzungstätigkeit dem Verein sein “Gepräge” geben.

Das gilt auch für die Mittelverwendung. Werden zweckgebundene Mittel für gesellige Veranstaltungen verwendet, droht der Entzug der Gemeinnützigkeit. Hier gelten die allgemeinen Grenzen für unentgeltliche Zuwendungen (40-Euro-Grenze).

Gesellige Veranstaltungen können in aller Regel kein Zweckbetrieb sein. Nur im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe oder bei der Betreuung alter Menschen gilt auch die Freizeitgestaltung (bei entsprechender pädagogischer o.ä. Ausrichtung) als Zweckbetrieb. Problematisch sind Veranstaltungen, die zwar grundsätzlich dem Zweckbetrieb zugeordnet sind, aber “gesellige Anteile” haben. Hier muss sichergestellt sein, dass der zweckfremde Anteil nicht überwiegt. Die Finanzämter ordnen sonst die Veranstaltung dem steuerpflichtigen Bereich zu.

Beispiel: Dem Auftritt des Chores bei der Weihnachtsfeier folgt eine ausgiebiges geselliges Zusammensein bei Glühwein und Plätzchen. Die Eintrittsgelder können eventuell nicht mehr dem Zweckbetrieb “kulturelle Veranstaltung” zugeordnet werden.

Werden mit geselligen Veranstaltungen Einnahmen erzielt (z. B. Eintrittsgelder) fallen diese immer in den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftbetrieb. Aus der Regelung des § 58 Nr. 8 AO ergibt sich hier keine Begünstigung.

Tipp: Der Verein sollte gesellige Veranstaltungen nicht aus Mitteln des Vereins, sondern aus eigenen Umlagen oder Eintrittsgeldern finanzieren. Es gibt auch oft keine Notwendigkeit, das gesellige Beisammensein als Vereinsveranstaltung zu behandeln.

Quelle: www.vereinsknowhow.de

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NABU: Die IWC verhandelt in Marokko über die Zukunft der Wale

Sonntag, 20. Juni 2010

Tschimpke: Deutschland muss sich für den Walschutz stark machen

Vom 21. bis zum 25. Juni findet in der marokkanischen Hafenstadt Agadir die Jahrestagung der Internationalen Walfangkommission
(IWC) statt. Die 88 Mitgliedsstaaten verhandeln dann über den umstrittenen Kompromissvorschlag, der über die Zukunft des Gremiums und damit der Wale entscheiden wird. Legitimiert die IWC für eine Übergangszeit die kommerzielle Waljagd oder hat das Walfangmoratorium von 1986 Bestand.

Lange Zeit schien es, als würde das zuständige Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz dem faulen Kompromissvorschlag des IWC-Präsidenten Christian Maquiera folgen, der den Walfangnationen Japan, Island und Norwegen die Möglichkeit geben würde, Jahr für Jahr bis zu 1.400 Wale zu wirtschaftlichen Zwecken zu töten. Die massive Kritik zahlreicher Natur- und Umweltverbände sowie ein daraufhin formulierter fraktionsübergreifender Beschluss des Deutschen Bundestages, führten dazu, dass Deutschland dem vorgelegten Kompromiss nicht zustimmen und sich auch zukünftig für einen konsequenten Walschutz einsetzen will. Mehr als 7.400 Menschen beteiligten sich allein an der NABU-Protestaktion im Internet.

„Ein mögliches Ende des Walfangmoratoriums wäre eine weitere bittere Niederlage für den Artenschutz und ein fatales Signal im Internationalen UN-Jahr der Artenvielfalt“, sagte NABU Präsident Olaf Tschimpke. Nun gelte es für alle Walfanggegner in Agadir, für die Wale zu streiten und sich gegen die zu erwartenden politischen Attacken der Walfangnationen zu wehren.

Der bisherige Kompromiss sah vor, das bestehende kommerzielle Walfangverbot für zehn Jahre auszusetzen, um die verhärteten Fronten zwischen Walfanggegnern und Walfangbefürworten aufzubrechen und die IWC wieder beschlussfähig zu machen. Die nun formulierten und von Deutschland unterstützten Änderungen beinhalten ein Verbot der Jagd im antarktischen Schutzgebiet, ein Festhalten am Verbot des internationalen Handels mit Walprodukten sowie ein konkretes Enddatum aller kommerziellen oder wissenschaftlichen Walfangaktivitäten.

Quelle: NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V.

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Schwarzer Tag für den Wald

Freitag, 18. Juni 2010

Miller: Kein Bekenntnis zu Nachhaltigkeit im neuen Bundeswaldgesetz

Zur abschließenden Beratung über das Bundeswaldgesetz im Bundestag am heutigen Donnerstag hat der NABU eine ernüchternde Bilanz gezogen. „Dies ist ein schwarzer Tag für den Wald, denn der vorliegende Entwurf zur Änderung des Bundeswaldgesetzes ist absolut unzureichend. Er liefert keine Antworten auf die gestiegene Holznachfrage, den Klimawandel und den fortschreitenden Verlust der Artenvielfalt“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Mit der Änderung des Bundeswaldgesetzes hätte Schwarz-Gelb die Möglichkeit gehabt, den vielen verbalen Bekenntnissen zu einer nachhaltigen Forstwirtschaft in Deutschland endlich handfeste Taten folgen zu lassen. „Anscheinend liegt den Regierungsparteien nichts an einem klaren Bekenntnis zur nachhaltigen Forstwirtschaft, stattdessen bleiben sie lieber unkonkret und unverbindlich“, kritisierte Miller.
Das sei reine Klientelpflege, der Wald gehe dabei leer aus. Aus NABU-Sicht ist es unverständlich, dass sich die Lobby der Waldbesitzer und große Kreise der Forstwirtschaft so vehement gegen ein klares Bekenntnis zur Nachhaltigkeit im Bundeswaldgesetz sträuben.

„Der Aufbau naturnaher Wälder, der Verzicht auf Kahlschläge, der Schutz des Bodens und die Förderung der biologischen Vielfalt sind für jeden vernünftigen Waldbesitzer und Förster selbstverständliche Ziele. Sie gelten in Bayern genauso wie in Schleswig-Holstein. Die Forstwirtschaft klopft sich immerzu selber auf die Schulter, wie hervorragend und nachhaltig sie angeblich ist, wenn es aber darum geht, Farbe zu bekennen, werden alle blass“, sagte NABU-Waldexperte Johannes Enssle.

Dabei gehe es darum, endlich allgemeingültige Grundsätze für eine moderne und nachhaltige Waldwirtschaft zu formulieren. „Aus meiner Sicht wäre das doch eher ein Lob und eine Bestätigung für all diejenigen, die schon seit Jahrzehnten die sogenannte gute fachliche Praxis im Wald umsetzen und dies zum Beispiel durch eine Zertifizierung dokumentieren“, so Enssle. Spekulanten und Investoren, die mit dem Kauf von Wald kurzfristig Profit machen wollten, könnte so leichter das Handwerk gelegt werden.

Quelle: NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V.

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NABU: Mehrweg retten – Umweltsteuer hilft

Freitag, 18. Juni 2010

Miller: Rote Karte für die Getränkedose

Ob gemeinsames Fußballgucken, Grillen im Park oder der Ausflug ins Grüne – im Sommer sind meistens Getränkeflaschen mit von der Partie.
Der NABU appelliert an Verbraucher, beim Getränkekauf auf Mehrwegflaschen aus Glas- oder PET zu achten. Auch Getränkekartons und Beutel seien der Einwegflasche vorzuziehen. Wegen fehlender Kennzeichnung, empfiehlt es sich, umweltschädliche Einwegbehälter mit einem Pfandbetrag von 0,25 Euro zu meiden. Besonders bedenklich ist, dass Discounter wie Penny sogar die Blechdose wieder gelistet haben. Der NABU fordert den Handel auf, diesem Beispiel nicht zu folgen.

NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller:„Dose und Plastikeinwegflasche muss die Rote Karte gezeigt werden. Es darf keine Rolle rückwärts bei umweltschädlichen Getränkeverpackungen geben.“ Der Marktanteil umweltfreundlicher Getränkeverpackungen ging trotz Dosenpfand dramatisch zurück. Statt der gesetzlich angestrebten Quote von 80 Prozent werden nur noch 50 Prozent erreicht. Bei den alkoholfreien Getränken sind nur mehr 30 Prozent zu verzeichnen. Das Pfand allein kann diesen Trend offensichtlich nicht mehr umkehren.

Daher präsentierte der NABU im vergangenen Jahr einen Vorschlag für eine Steuer auf Getränkeverpackungen. Sie gewinnt nun auch mit Blick auf die bundesdeutsche Haushaltslage immer mehr an Bedeutung. „Eine nach einfachen Umweltkriterien gestaffelte Steuer auf Getränkeverpackungen kann nicht mehr nur die Mehrwegquoten retten, sondern auch dazu beitragen, den Bundeshaushalt zu konsolidieren. Umwelt- und Haushaltspolitiker aller Fraktionen sollten diesen Vorschlag für mehr Nachhaltigkeit ernsthaft in Erwägung ziehen“, so Miller.

Die von Materialart und -menge abhängige Steuer brächte beim derzeitigen Boom der Einwegflaschen jährlich 3,3 Milliarden Euro ein.
Die Umweltabgabe bevorteile umweltfreundliche Flaschen und Behälter.
Jährlich könnten so bis zu 1,5 Millionen Tonnen Kohlendioxid und 400.000 Tonnen Plastikmüll vermieden werden.

„Diese oft bezweifelte Lenkungswirkung umweltorientierter Abgaben ist vielfach bewiesen, wie die jüngsten Analysen zur Ökosteuer gezeigt haben. Auch die staatliche Verteuerung sogenannter Alkopop-Getränke erfüllte ihre gewollte Wirkung“, erläuterte NABU-Abfallexperte Benjamin Bongardt. Die Getränkeverpackungssteuer sei ein eindeutiges Preissignal für Abfüller und Verbraucher. „Sie belohnt den ökologischen Konsum, stärkt die Abfallvermeidung und erteilt dem Profitstreben von Herstellern und Discount-Händlern auf Kosten der Umwelt eine Absage“, so Bongardt weiter.

Quelle: NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V.

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Die schriftliche Beschlussfassung im Verein

Montag, 14. Juni 2010

§ 32 (2) BGB sieht unabhängig von einer besonderen Satzungsregelung vor, dass Beschlüsse im Verein auch schriftlich gefasst werden können – also ohne dass eine Mitgliedersammlung einberufen werden muss. Für Vereine kann das eine erhebliche organisatorische Vereinfachung darstellen. Es sind aber einige Vorgaben zu beachten.

Grundsätzlich sieht das Vereinsrecht für Beschlüsse der Mitgliederversammlung eine tatsächliche Zusammenkunft der Mitglieder vor. Die Satzung kann davon abweichen und für alle oder bestimmte Beschlüsse auch eine schriftliche Beschlussfassung zulassen. Enthält die Satzung keine Regelung, gelten für schriftliche Abstimmungen die strengen Anforderungen des § 32 BGB Absatz 2. Danach müssen alle Mitglieder zustimmen. Ein einzige Mitglied, dass auf ein entsprechendes Schreiben des Vereins nicht reagiert, macht also die schriftliche Beschlussfassung unmöglich. Der Verein kann nicht eine fehlende Antwort als stillschweigende Zustimmung auslegen – auch wenn er das in seinem Schreiben an die Mitglieder so formuliert.

Aus diesem Grund wird eine schriftliche Abstimmung – ohne Vereinfachung des Verfahrens durch entsprechende Satzungsregelungen – nur in kleinen Vereinen praktikabel sein. Sinnvoll ist sie besonders dann, wenn die Mitglieder weit verstreut wohnen.

Die BGB-Regelung zur schriftlichen Beschlussfassung kann per Satzung sowohl erleichtert als auch erschwert werden. So kann z. B. die Einstimmigkeit entfallen. Sinnvoll kann es sein, Verfahrenvorschriften einzuführen, ohne dass die Einstimmigkeit aufgehoben wird. Gerade in kleinen Vereinen können so Abstimmungen am Vorstand vorbei verhindert werden. Die Satzung kann die schriftliche Abstimmung nur für bestimmte Fälle vorsehen und dabei auch die Anforderung des § 32 BGB mildern, in dem sie auf die Einstimmigkeit verzichtet. Möglich wäre auch eine Kombination von schriftlicher Beschlussfassung und Mitgliederversammlung. Denkbar wäre so z. B. ein Briefwahlverfahren bei Vorstandswahlen, das Mitglieder nutzen können, die an der Versammlung nicht teilnehmen können.

Grundsätzlich kann zu jedem Gegenstand ein schriftlicher Beschluss gefasst werden. Die einzige Ausnahme ist die Verschmelzung von Vereinen. Hier ist nach § 13 Absatz 1 Umwandlungsgesetz eine Versammlung zwingend erforderlich.

Abgestimmt werden kann durch Einzelschreiben, aber auch im Umlaufverfahren, also mit einem Schriftstück, das jedes Mitglied unterzeichnet. Im Anschreiben sollte darauf hingewiesen werden, dass das Abstimmungsverfahren nach der Satzung zulässig ist. Neben einem einfachen Brief sind auch Telefax oder Telegramm zulässig. E-Mail erfüllt zwar die Schriftformerfordernis, wirft aber Probleme beim Nachweis der Urheberschaft auf. Eine Abstimmung per E-Mail wird also nur dann nicht anfechtbar sein, wenn die Satzung das ausdrücklich erlaubt und ein sicheres Authentifizierungsverfahren eingesetzt wird. Da für ein schriftliches Abstimmungsverfahren die Einstimmigkeit nachzuweisen ist, muss die genaue Mitgliederzahl festgestellt werden. Für die erforderlichen Mehrheiten gelten die allgemeinen Vorschriften.

Quelle: www.vereinsknowhow.de

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Vorsicht beim Mähen von Wiesen und Weiden! Gefahren für Wildtiere durch geeignete Maßnahmen minimieren

Montag, 14. Juni 2010

Jedes Jahr sterben zahlreiche Wildtiere auf grausame Art und Weise. In den Messern landwirtschaftlicher Mähwerke werden sie regelrecht zerstückelt. Jetzt Mitte Juni sind besonders neugeborene Rehkitze gefährdet, da sie von den Ricken ins hohe Gras abgesetzt werden. Dort suchen sie die Jungtiere in den ersten Wochen nur kurz auf, um sie mit Nahrung zu versorgen. Der Deutsche Tierschutzbund appelliert an die Landwirte, durch umsichtiges Verhalten sicherzustellen, dass der grausame Tod von Jungtieren auf der Weide vermieden wird.

Für viele Wildtiere wie Rehe, Feldhasen und Bodenbrüter dienen Felder und Wiesen als Unterschlupf. Doch angesichts der immer früheren und intensiveren Mahd (Mähen) von Grünlandflächen und des Einsatzes von zum Teil sehr schnellen großen Landmaschinen sind die Tiere einer immensen Gefahr ausgesetzt. Tausenden von jungen Wildtieren werden durch die scharfen Klingen der Maschinen schwere Verletzungen zugefügt. Diese enden oftmals tödlich.

Der Verband appelliert daher an alle Landwirte, deren Landmaschinen noch nicht über entsprechende Sensoren zum Aufspüren von Wildtieren verfügen, vor dem Mähen die Felder gründlich zu begutachten und sicherzustellen, dass sich dort keine Tiere mehr aufhalten. Nester von Bodenbrütern können bei einer Begehung durch Förster oder Vogelkundler ausfindig gemacht und markiert werden. Auch die Wahl der Mähtechnik und die Schnitthöhe sind wichtige Faktoren, die es zu berücksichtigen gilt. Zudem ist es ratsam, Wiesen und Weiden immer von innen nach außen zu mähen, um Fluchtmöglichkeiten zu bieten. Am Tag vor dem Mähen können die Tiere durch Stangen mit flatternden Tüchern oder auch Blinklampen gewarnt werden. Die Muttertiere nehmen die Störung wahr und verlassen mit ihren Jungen das Feld. Vor dem Mähen können Tiere auch durch akustische Signale von den entsprechenden Wiesen vertrieben werden. Dazu eignen sich zum Beispiel Flatterbänder, die bei Wind entsprechende Geräusche machen. Im Handel sind darüber hinaus Schutzvorrichtungen für die Maschinen erhältlich, die zusätzlich helfen können, die Tiere vor einem qualvollen Tod zu bewahren.

Quelle: Deutscher Tierschutzbund e.V.

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