Archiv für August 2010

Die Auflösung des Vereins

Dienstag, 10. August 2010

In der Regel wird ein Verein wird entweder durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung oder der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Möglich ist es auch, dass die Satzung Tatbestände für die Auflösung vorsieht, etwa einen Zeitrahmen für den Bestand des Vereins oder das Erreichen (oder Wegfallen) eines bestimmten Zweckes.

Auflösung durch Beschluss der Mitgliederversammlung
Nach § 41 BGB kann der Verein durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Dabei müssen alle Regularien zur Beschlussfassung eingehalten werden (Einladungsfrist, Bennennung der Auflösung in der Einladung usf.)

Nach § 41 BGB ist für die Auflösung des Vereins eine Mehrheit von drei Viertel der erschienenen Mitglieder erforderlich. Die Satzung kann die Mehrheitserfordernisse aber abweichend regeln. Es gelten die allgemeinen Regelung zur Beschlussfassung (Beschlussfähigkeit, Stimmauszählung usf.).

Liquidation des Vereins
Mit der Auflösung des Vereins muss auch sein Vermögen “abgewickelt” werden. Offene Verbindlichkeiten sind zu begleichen, das verbleibende Vermögen muss satzungsgemäß verwendet werden. Bei gemeinnützigen Verein muss das Restvermögen einer anderen gemeinnützigen Einrichtung zufließen (“Anfallberechtigter”).

Wenn der Verein nach der Satzung ausschließlich den Interessen seiner Mitglieder diente, fällt das Vermögen zu gleichen Teilen an die Mitglieder, wenn die Satzung keine Regelung trifft. Andernfalls fällt es an den Fiskus (§ 45 (3) BGB).

Um ermitteln zu können, welches Vermögen noch vorhanden ist, muss grundsätzlich die Liquidation durchgeführt werden (§ 47 BGB). Das gilt nicht, wenn das Vereinsvermögen dem Fiskus zufällt oder ein Insolvenzverfahren durchgeführt wird. Bis zur Beendigung der Liquidation besteht der Verein fort (§ 49 (2) BGB).

Die Liquidation erfolgt grundsätzlich durch den Vorstand. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass andere Personen durch die Mitgliederversammlung zu Liquidatoren ernannt werden. Ansonsten ist der Vorstand verpflichtet, dieses Amt zu übernehmen. Die Liquidatoren müssen durch den Vorstand zum Vereinsregister angemeldet werden.

Die Liquidatoren haben nach § 48 (2) BGB die rechtliche Stellung des Vorstandes. Sie haben die Aufgabe, die laufenden Geschäfte des Vereins zu beendigen, die Forderungen einzuziehen, das übrige Vermögen umzusetzen, die Gläubiger zu befriedigen und dann das verbliebene Vermögen an den Anfallsberechtigten auszukehren.

Nach § 50 BGB ist die Auflösung durch die Liquidatoren bekannt zu machen. In der Bekanntmachung sind die Gläubiger zur Anmeldung ihrer Ansprüche aufzufordern. Die Bekanntmachung erfolgt durch das in der Satzung für Veröffentlichungen bestimmte Blatt bzw. in dem Blatt, das für Bekanntmachungen des Amtsgerichts bestimmt ist. In der Bekanntmachung ist auf die Auflösung hinzuweisen und die Gläubiger sind aufzufordern, ihre Forderungen anzumelden.

Die Liquidation ist abgeschlossen, wenn die Forderungen eingezogen, die Verbindlichkeiten des Vereins beglichen und ggf. das Vermögen des Vereins veräußert wurde.

Meldet sich ein bekannter Gläubiger nicht, muss der entsprechende Betrag nach § 52 BGB hinterlegt werden. Reicht das Vermögen aus, werden nach der Anmeldung die Forderungen der Gläubiger befriedigt. Ergibt sich nach der Anmeldung von Ansprüchen, dass der Verein überschuldet ist, müssen die Liquidatoren die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen.

Nach § 51 BGB darf das Vermögen den Anfallberechtigten nicht vor Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung der Auflösung des Vereins ausgekehrt werden. Dieses Sperrjahr beginnt mit der Bekanntmachung. Mit dieser Auskehrung endet die Liquidation. Die Liquidatoren müssen dann nur noch der Mitgliederversammlung die Schlussrechnung vorlegen. Hier haben sie auch Anspruch auf Entlastung.

Quelle: www.vereinsknowhow.de


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Rund 400 Kirchen bieten Asyl für Turmfalke, Schleiereule und Co

Montag, 9. August 2010

Positive Bilanz nach drei Jahren Projekt „Lebensraum Kirchturm”

Drei Jahre nach Start der Aktion „Lebensraum Kirchturm“ hat der NABU erneut eine positive Bilanz gezogen: 396 Kirchen in nahezu allen Bundesländern wurden mittlerweile mit der Plakette „Lebensraum Kirchturm“ für ihr besonderes Engagement im Bereich Artenschutz ausgezeichnet. Ziel ist es, bedrohten Vogelarten wie der Schleiereule oder dem Turmfalken -Vogel des Jahres 2007 – mehr Brutmöglichkeiten zu schaffen.

Im April 2007 hatten der NABU und der Beratungsausschuss für das Deutsche Glockenwesen die gemeinsame Aktion gestartet. Als erste Kirche bundesweit wurde die Heilandskirche in Berlin ausgezeichnet. Hier waren die beiden Turmfalken „Erna“ und „Kurt“ zu Hause, die tausende Vogelfans über eine Webcam bei der Aufzucht ihrer Jungen beobachten konnten. Zahlreiche weitere Kirchen folgten diesem Beispiel.

„Wir freuen uns, dass so viele Gemeinden unserem Aufruf gefolgt sind und ihre Kirchtürme wieder für seltene Vogelarten wie Turmfalke und Schleiereule geöffnet haben. Die erfolgreiche Aktion ist ein schönes Beispiel dafür, dass das harmonische Zusammenleben von Mensch und Tier in unseren Städten möglich ist“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

Schleiereulen oder Turmfalken nutzen Kirchtürme gerne als Nistplatzersatz für natürliche Bruthöhlen in Felsen oder Bäumen. Auch Fledermäuse finden oft einen geeigneten Unterschlupf in der Kirchturmspitze. Leider gehen solche Plätze bei Kirchturmsanierungen oft verloren – wenn zum Beispiel Einfluglöcher oder Brutnischen verschlossen werden oder Gitter zum Schutz gegen Tauben angebracht werden.

Mit der Aktion „Lebensraum Kirchturm“ möchte der NABU über naturschutzfreundliche Sanierungen informieren und die Gemeinden dazu ermutigen ihre Kirchtürme für die tierischen Bewohner zu öffnen.  Neben der Öffnung von Einfluglöchern steht vor allem der Einbau von Nistkästen im Vordergrund. Unterstützung und Beratung erhalten die teilnehmenden Kirchen dabei von der jeweiligen NABU-Ortsgruppe.

Spitzenreiter bei der „Wohnraumbeschaffung“ ist momentan Baden-Württemberg mit allein über 100 ausgezeichneten Kirchen, gefolgt von Rheinland-Pfalz mit 67 und Thüringen mit 49 tiergerechten Kirchtürmen. Die Aktion „Lebensraum Kirchturm“ wird auch in den kommenden Jahren fortgesetzt.

Quelle: NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V.

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„Cruise Days 2010“ Tummelplatz für umweltschädliche Luxusliner

Freitag, 6. August 2010

Schiffsdiesel statt Schweröl – Weiße Traumschiffe gefährden Gesundheit und Klima

Anlässlich der am Freitag (30.7.) beginnenden dreitägigen Kreuzschifffahrtsschau „Cruise Days 2010“ in Hamburg zeigte der NABU Unverständnis darüber, dass Hafenstädte wie Hamburg klimaschädliche Luxuskreuzer willkommen heißen und feiern, anstatt ihnen über ökologisch differenzierte  Liegegebühren Anreize zur Abgasreinigung zu geben. „Ein Luxusliner stößt täglich umgerechnet so viel Ruß- und Schwefelpartikel aus wie 12.000 Pkw, bei einzelnen Schadstoffen sogar so viel wie 350.000 Autos. Solche Werte sind für die Anwohner lebensbedrohlich, für das Weltklima verheerend und daher an Land längst verboten“, sagte der Vorsitzende des NABU Hamburg, Alexander Porschke. Es sei Zeit, das ökologische Ruder rumzureißen und die wachsenden Feinstaubemissionen der Ozeanriesen in einem ersten Schritt durch den Umstieg auf Schiffsdiesel zu reduzieren. „Traumschiffe als Albtraum für die Umwelt – dagegen müssen alle aktiv werden: Die Hafenstädte mit Landstromanschlüssen, die Betreiber mit umweltfreundlichen Schiffen und die Urlauber mit Interesse an Umwelt- und Klimaschutz“, so Porschke.

Bei den „Cruise Days“ haben sich für  Hamburg die vermeintlichen Traumschiffe AIDAaura, AIDAluna, Astor, Columbus, Deutschland und Mein Schiff angekündigt. Ein neuer Rekord – leider auch beim Feinstaub: allein die genannten sechs Schiffe werden während der Cruise Days bis zu 1600 Tonnen Kohlendioxid, 20 Tonnen Stickoxide und 1920 Kilogramm krebserregenden Ruß in die Atmosphäre blasen. Über 100 Kreuzfahrtriesen sollen Hamburg in diesem Jahr anlaufen. Sie werden allesamt mit Schweröl betrieben, einem Abfallprodukt der Ölindustrie, an dem die Reeder aus reiner Profitgier festhalten, anstatt auf vergleichbar sauberes Flüssiggas oder Schiffsdiesel und Rußfilter umzusteigen. Der Umstieg würde den Ticketpreis nur um wenige Euro erhöhen. „Wer Luxusschiffe mit dem Billigtreibstoff Schweröl betankt, versündigt sich an Umwelt- und Klimaschutz“, sagte NABU-Verkehrsexperte Dietmar Oeliger.

Für Schiffe gibt es bisher nur sehr schwache Grenzwerte für Schadstoffemissionen. Seit Anfang Juli ist der Schwefelanteil auf Nord- und Ostsee immerhin auf 1,0 Prozent beschränkt. Und ab 2015 dürfen alle Schiffe, die die Nord- und Ostsee befahren, nur noch Treibstoff, der maximal 0,1 Prozent Schwefel enthält, verwenden. „Das ist immer noch hundertmal mehr Schwefel als bei Diesel für Pkw und Lkw, und für Ruß gibt es nach wie vor gar keine Vorgaben. Wir fordern die Reeder daher auf, mit gutem Beispiel voranzugehen und zunächst die Kreuzfahrtschiffe freiwillig mit Schiffsdiesel und Filtertechnik auszustatten“, so Oeliger.

Quelle: NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V.


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Umweltfreundliches Olympia statt grüner Feigenblätter

Donnerstag, 5. August 2010

NABU fordert Einhaltung von Umweltstandards

Sotschi – Der NABU  warnt vor einer Gefährdung westkaukasischer Schutzgebiete durch die Olympischen Winterspiele 2014. NABU-Vizepräsident und Leiter des Fachbereichs Internationales Thomas Tennhardt und NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller besuchten die im Bau befindlichen Olympiaprojekte im südrussischen Urlaubsort Sotschi.
Das UNESCO-Weltnaturerbe Westkaukasus grenzt unmittelbar an die Gebirgsregion der olympischen Winterspiele. Die Region zählt mit einer einzigartigen Flora und Fauna zu den wichtigsten Biodiversitäts-Hotspots der Welt. „Durch die olympischen Winterspiele besteht nun die Gefahr, dass es zu einem rasanten Naturverbrauch kommt. Die russischen Behörden haben uns jedoch glaubhaft  versichert, dass es inzwischen keine Bauvorhaben mehr im UNESCO-Weltnaturerbegebiet gibt“, sagte Tennhardt.

In einem Gespräch forderte der NABU die Vertreter des staatlichen Organisationskomitees Sotschi 2014 dazu auf, die selbst gesetzten Umweltstandards gewissenhaft einzuhalten. Vermeidbare Eingriffe in den Natur- und Landschaftshaushalt zögen unwiderrufliche Folgen nach sich, die weltweit beachtet würden. „Sotschi 2014 wird nicht nur an seinen sportlichen Leistungen gemessen, sondern auch daran, ob es der russischen Regierung gelingt Umweltstandards einzuhalten“, sagte Miller. Russland habe die Chance, sich entgegen bestehender Vorurteile als Vorreiter zu präsentieren. Die Vertreter des NABU boten ihre Unterstützung bei der Vorbereitung umweltgerechter Winterspiele an.
So hat der NABU ein Projekt bei der Internationalen Klimaschutzinitiative der Bundesregierung eingereicht, das die Naturwälder in der Pufferzone des Weltnaturerbes Westkaukasus innerhalb von vier Jahren schützen und den Einsatz Erneuerbarer Energien fördern möchte.

Das Organisationskomitee Sotschi 2014 betonte sein Interesse an einer verstärkten Kooperation mit deutschen Organisationen und wies darauf hin, dass man bereits eine Umwelt-, Abfallvermeidungs- und Klimaschutzstrategie entwickelt habe und diese auch umsetze. Bürgerbeteiligungen, „grüne“ Baustandards und Umweltverträglichkeitsprüfungen seien bereits implementiert. Dort wo es Beeinträchtigungen der Natur gegeben habe, sei man um Ausgleichsmaßnahmen bemüht und sehr an fachlicher Unterstützung aus Deutschland interessiert. Nach dem Gespräch erklärte Tennhardt: „Offenbar ist die Bereitschaft zur Rücksichtnahme auf Natur und Umwelt vorhanden. Damit es nicht nur bei Lippenbekenntnissen bleibt, müssen wir deutlich  machen, dass wir nicht nur grüne Feigenblätter sehen wollen, sondern dass wir auf die umweltfreundliche Ausgestaltung der Olympischen Winterspiele 2014 großen Wert legen.“

In der Region Westkaukasus befindet sich der größte europäische Hochgebirgsurwald, in dem noch frei lebende Herden von Bergwisenten leben. Der NABU engagiert sich bereits seit mehr als zehn Jahren in dieser Region zum Schutz der einmaligen Naturlandschaft und war maßgeblich an der Ausweisung des UNESCO Welterbegebietes Westkaukasus beteiligt.

Quelle: NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V.


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Pakistanflut: CARE versorgt 3.000 Menschen durch mobile Kliniken

Mittwoch, 4. August 2010

Nothilfeartikel unterwegs nach Khyber Pakhtunkhwa

Ein CARE-Konvoi aus elf Lastwagen beladen mit Zelten, Tüchern, Moskitonetzen, Plastikmatten, Küchenutensilien, Wasserreinigungstabletten und Hygieneartikeln ist auf dem Weg in die überflutete Pakistan-Provinz Khyber Pakhtunkhwa. Mit diesen ersten Verteilungen werden rund 1.800 Betroffene versorgt. Weiterhin wird CARE in den kommenden Tagen zusätzliche 500 Versorgungspakete für Familien in den Bezirken Nowshera und Charsadda verteilen.

Da CARE seit 2005 in Pakistan arbeitet, konnten die Mitarbeiter sofort mit der Nothilfe beginnen. „CARE hat eine medizinische Grundversorgung bereit gestellt. Mehr als 3.000 Patienten haben wir in mobilen Kliniken behandeln können. Darüber hinaus hat CARE in mobilen Camps die Menschen über Gesundheit und Hygiene informiert“, sagt Dr. Anton Markmiller, Hauptgeschäftsführer von CARE Deutschland-Luxemburg.

Zusammen mit lokalen Partnerorganisationen stellt CARE damit eine medizinische Grundversorgung für die Menschen in den überschwemmten Regionen Pakistans bereit. Zusätzlich versorgen Ärzte die Verletzten in mobilen Kliniken. So schließt CARE Versorgungslücken im Bereich Gesundheit, aber auch bei der Lieferung und Verteilung von Hilfsgütern. Zurückgehendes Flutwasser, überfüllte Notlager, fehlendes Trinkwasser und mangelnde sanitäre Einrichtungen erhöhen das Krankheits- und Seuchenrisiko. „Die aktuelle Flut zeigt, wie wichtig es ist, frühzeitig in Katastrophenvorsorge zu investieren“, so Markmiller.

Die südlichen Provinz Sindh ist bislang noch nicht stark betroffen. „Aber die Situation wird sich in den nächsten Tagen sehr wahrscheinlich ändern, da sich die Flut gen Süden ausbreitet“, warnt Markmiller. „Der August ist traditionell der Monat mit den stärksten Niederschlägen. Es wird also noch mehr Regen kommen.“

CARE ist Mitglied im Bündnis Aktion Deutschland Hilft (ADH), dem Zusammenschluss renommierter deutscher Hilfsorganisationen, die im Falle großer Katastrophen ihre Kräfte bündeln, um gemeinsam schnelle und effektive Hilfe zu leisten. CARE ruft im Verbund mit ADH zu Spenden auf das gemeinsame Spendenkonto auf:

Spendenkonto: 10 20 30
Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 370 205 00
Onlinespenden: www.Aktion-Deutschland-Hilft.de

Quelle: CARE Deutschland-Luxemburg e.V.

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Bundesweite LISA-Bildungskampagne: Ampelsignale zeigen Förderbedarf

Dienstag, 3. August 2010

Der Lernserver der Universität Münster bietet zusammen mit dem Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie (BVL) allen deutschen Schulen die kostenlose Analyse der Rechtschreibkompetenz ihrer Schüler an. Ampelsignale zeigen den individuellen Förderbedarf auf.

„Neue Klassen, neue Schüler, neue Lehrer: Alle Schulen stehen zu Beginn des Schuljahres vor der Herausforderung, ihre Förderbemühungen neu zu justieren. Jedes Förderkonzept ist aber immer nur so gut wie die Bestandsaufnahme des konkreten Unterstützungsbedarfs“, so Prof. Dr. Friedrich Schönweiss, Professor für Bildung und Neue Medien und Leiter des Lernserver-Projektes an der Uni Münster.

Gemeinsam mit dem BVL wurde in dem Modellprojekt „LISA“ (Lerneinheiten individuell an Schüler anpassen) erprobt, wie ein Screening der Rechtschreibkompetenzen und die individuelle schulische Förderung erfolgen kann. Pädagogen sollten jegliche Unterstützung erhalten, um schnell erkennen und fundiert beurteilen zu können, welches Kind welche Förderung braucht. „Wir haben zusätzlich zum LISA-Projekt bundesweit über 200.000 Kinder mit der Münsteraner Rechtschreibanalyse (MRA) getestet. Diese gewaltige Datenmenge und die neu geschaffenen technischen Voraussetzungen geben uns jetzt die Möglichkeit, allen Lehrern Deutschlands kostenlos ein Instrument zur Verfügung zu stellen, mit dem sie sich rasch einen Überblick über die notwendige Rechtschreibförderung im neuen Schuljahr verschaffen können“, so Prof. Schönweiss.

Neben dem ausdifferenzierten Klassenprofil und einem Förderplan erhält der Lehrer für jedes Kind den Prozentrang sowie die in Form einer Ampel auf den Punkt gebrachte Förderempfehlung. Schaltet diese Ampel auf ROT, besteht akuter Handlungsbedarf, und es sollten gezielte Maßnahmen in Absprache mit den Eltern eingeleitet werden, damit das Kind den Anschluss nicht verliert.

„Als Elternverband sehen wir in der LISA-Bildungskampagne eine große Chance für ein gerechteres und effektiveres Bildungssystem. Je früher Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten erkannt werden, umso gezielter können Schule und Eltern an einem Strang ziehen, um den Kindern einen begabungsgerechten Abschluss zu ermöglichen“, sagt Christine Sczygiel, Bundesvorsitzende des BVL. „Mit dem LISA-Projekt* konnten wir zeigen, auf welche neue, erfolgreiche Weise sich Schulen den täglichen Herausforderungen bei der individuellen Förderung stellen können“, so Sczygiel.

Mit der neuen, bundesweiten LISA-Bildungskampagne sind alle Grundschulen und weiterführenden Schulen Deutschlands eingeladen, dieses kostenlose Angebot zum neuen Schuljahr zu nutzen, das vom Lernserver-Team der Universität Münster und dem Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie getragen wird.

Und so sieht die bundesweite LISA-Bildungskampagne aus:

a)    Zu Beginn des neuen Schuljahrs können sämtliche Schüler von Grund- und weiterführenden Schulen (bis zur Klasse 6) diagnostiziert werden. Die Testung erfolgt im Klassenverband, für die Eingabe der Ergebnisse werden je Kind 5-8 Minuten benötigt.

b)    Jeder Lehrer erhält für seine Klasse einen Überblick über seine Schüler (computergestütztes Klassenleistungsprofil).

c)    Mit Hilfe der Lernserver-Normierung (verdeutlicht durch ein Ampelsystem) wird auf einen Blick ersichtlich, welche Kinder welches Maß an Förderbedarf haben.

d)    Ein Förderplan zeigt die für die jeweilige Klasse notwendigen Förderschwerpunkte.

e)    Nach einem halben Jahr oder am Ende des Schuljahres erfolgt die Nachtestung zur Messung des Fördererfolgs.

Die Anmeldung erfolgt ab dem 26. August 2010 unter http://www.lisa.lernserver.de. Weitere Informationen zur praktischen Umsetzung der LISA-Bildungskampagne sind unter http://www.lernserver.de oder http://www.bvl-legasthenie.de abrufbar.

* (Der aktuelle LISA-Bericht kann auf den Seiten des BVL und des Lernservers abgerufen werden.)

Quelle: PR4YOU

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