Archiv für September 2010

25 Jahre Nationalpark Wattenmeer: Nur halber Grund zum Feiern

Montag, 27. September 2010

Naturschutzverbände warnen vor Schwächung des Nationalparks in Schleswig-Holstein

Anlässlich des 25jährigen Geburtstags des Nationalparks Wattenmeer in Schleswig-Holstein bekennen sich die Naturschutzverbände NABU, Schutzstation Wattenmeer und WWF klar zum Nationalpark und seinen Erfolgen. Zu ihnen zählen der bessere Schutz der Salzwiesen, das Verbot der Jagd auf rastende Wasservögel oder die Bestandserholung von Seehunden und Kegelrobben. Ein großer Erfolg sei auch die breite Zustimmung der Öffentlichkeit für den Schutz und die Anerkennung des Nationalparks als Weltnaturerbe, die 2009 gemeinsam mit dem niedersächsischen und dem niederländischen Wattenmeer erreicht wurde.

Die Naturschutzverbände warnen angesichts zahlreicher Schutzprobleme im Nationalpark zugleich aber vor einem wachsenden Glaubwürdigkeitsproblem: „Die Nationalparkverwaltung wird bei vielen entscheidenden Fragen innerhalb des eigenen Nationalparks gar nicht beteiligt“, sagte Hans-Ulrich Rösner, Leiter des Wattenmeerbüros beim WWF. Ihr fehle zu oft der Rückhalt der Landesregierung zum Erreichen der Schutzziele. Es sei nach 25 Jahren Nationalpark nun wichtiger denn je, dass Schleswig-Holsteins Umweltministerin Juliane Rumpf den Vorrang der Natur im Nationalpark durchsetzt.

Zu den lange bekannten Problemen zählt, dass schon kurz nach der Gründung mitten im Nationalpark die Ölförderung auf der Mittelplate begann. Sie wurde seitdem nicht nur intensiviert, jüngst wurde sogar ohne Not auf Geheiß des schleswig-holsteinischen Wirtschaftsministeriums die Konzession um 30 Jahre verlängert. Dabei blieb es nicht: „Selbst eine von RWE Dea geplante Ausweitung der Ölförderung mit Bohrungen außerhalb der Mittelplate wurde von der Landesregierung noch nicht ausgeschlossen“, beklagte Johann Waller, Vorsitzender der Schutzstation Wattenmeer.

Doch hat der Nationalpark auch in anderen Fragen zu wenig Wirkung: So mausert hier jedes Jahr im Sommer fast der gesamte nordwesteuropäische Bestand der Brandgänse. Rund 200.000 Tiere sind in dieser Zeit flugunfähig und sehr empfindlich, so dass sie auf ein besonders ruhiges und ungestörtes Wattgebiet nahe der Elbmündung angewiesen sind.
„Doch trotz einer freiwilligen Vereinbarung mit der Fischerei, das entsprechende Gebiet in dieser Zeit nicht zu befahren, gibt es noch so viele Störungen durch einzelne uneinsichtige Fischer, dass die Erhaltung dieses Mausergebietes gefährdet ist“, sagte Hermann Schultz, Vorsitzender des NABU Schleswig-Holstein.

Für die Naturschutzverbände zeigt es sich nach 25 Jahren als ein zentrales Problem des Nationalparks, dass die Unterwasserwelt dort kaum geschützt werde. Die Fischereibehörden umgehen die eigentlich notwendige Anwendung des europäischen Naturschutzrechts auf die Fischerei und opponieren gegen jede Regelung zugunsten des Naturschutzes. Immer wieder werden Eingriffe durch die Fischerei ohne Beteiligung der Nationalparkverwaltung genehmigt. Jüngstes Beispiel sind die Importe von Miesmuscheln aus anderen Ländern, mit denen weitere gebietsfremde und invasive Arten ins Watt eingeschleppt werden können.

Eine 1999 gesetzlich bestimmte Nullnutzungszone ist das einzige Gebiet des Nationalparks, in dem sich auch die Unterwassernatur erholen könnte. Dies ist einer der ganz wenigen Regelungen, die es für die Fischerei im Nationalpark gibt. Auch sie ist fast wirkungslos, denn dort angetroffene Fischkutter können meist nicht belangt werden, weil das Gebiet nicht in den von Bundesbehörden verantworteten Seekarten dargestellt wird.

Bis heute gelang es auch nicht, die bereits 1999 veränderte Begrenzung des Nationalparks und seiner Schutzzonen in jene Befahrensregelung für Boote und Schiffe zu übernehmen, für die das Bundesverkehrsministerium zuständig ist. So ist ein unüberschaubares Regelwirrwarr entstanden, bei dem nicht überrascht, dass es niemand versteht und Verstöße auch kaum verfolgt werden. Lösbar wäre dies leicht, denn schon seit 2004 liegt ein mit allen Betroffenen an der Küste einvernehmlich besprochener Vorschlag für eine neue Befahrensregelung vor.

WWF, Schutzstation Wattenmeer und NABU betonen, dass nach 25 Jahren genügend Zeit war, um allen Behörden zu vermitteln, dass die Natur im Nationalpark gesetzlichen Vorrang hat. Dies gilt für Landes- wie Bundesbehörden, denn das Bundesnaturschutzgesetz (§ 24) sagt ganz klar: „Nationalparke sind rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete … Nationalparke haben zum Ziel, in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik zu gewährleisten.“

Quelle: NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V.


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NABU: Transporterhersteller zeigen enorme Möglichkeiten zur Verbrauchseinsparung

Freitag, 24. September 2010

Miller: EU-Umweltausschuss muss am 28.9. die Weichen für mehr Klimaschutz stellen

Aus Sicht des NABU haben die Automobilhersteller enorme Möglichkeiten zur Verbrauchseinsparung bei Transportern. Das werde bei der Produktpalette auf der IAA-Nutzfahrzeuge (23.-30.9.) in Hannover deutlich. Dennoch blockieren die Hersteller geplante schärfere EU-Klimaschutzauflagen für leichte Nutzfahrzeuge. Ähnlich wie bereits bei der CO2-Regulierung von Pkw vor wenigen Jahren halten die Unternehmen die Pläne der EU-Kommission für nicht erreichbar, fordern mehr Zeit und warnen vor hohen Kosten. Der federführende Umweltausschuss des Europäischen Parlamentes will am 28.9. über eine CO2-Regulierung für leichte Nutzfahrzeuge abstimmen. Der NABU fordert, dass die Vorgabe von
175 Gramm CO2 pro Kilometer bereits ab 2012 greifen müsse und als Langfristziel für das Jahr 2020 ein Flottendurchschnitt von 125 Gramm CO2 pro Kilometer einzuhalten sei.

NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: „Bei der derzeitigen Diskussion um Klimaschutzvorgaben für leichte Nutzfahrzeuge erleben wir ein Déjà-vu. Alle Argumente, die von der Industrie gegen die Pläne der EU vorgebracht werden, sind altbekannt und werden mit neuen, effizienten Fahrzeugmodellen von ihr selbst widerlegt. Der Umweltausschuss des EU-Parlaments muss deshalb am kommenden Dienstag bei seiner Abstimmung zu CO2-Vorgaben für Transporter die Weichen für mehr Klimaschutz stellen.“

So präsentieren beispielsweise Mercedes-Benz und Volkswagen, zwei der größten Nutzfahrzeughersteller in Europa, derzeit gleich mehrere Modelle, die ohne große Kostensteigerung, ohne Modellwechsel und mit vergleichsweise einfacher Technik erhebliche Effizienzsteigerungen erlauben. Laut VW wird mit der BlueMotion-Variante des VW Transporters zusätzlich zu den bereits erreichten Einsparungen ein nochmaliger Effizienzsprung von 0,5 Liter Diesel oder 11 g CO2 je Kilometer erzielt.
Auch die Überarbeitung des VW Caddy kann mit einem Verbrauchsvorteil von bis zu 21 Prozent gegenüber dem Vorgänger aufwarten. In der sogenannten Sprinter-Klasse zeigt Mercedes-Benz, was bei existierenden Modellen ohne Mehrkosten machbar ist. So sei der überarbeitete Sprinter um 21 Prozent sparsamer als das bisherige Fahrzeug.

NABU-Verkehrsexperte Dietmar Oeliger: „Für Flottenbetreiber spielen Verbrauch und CO2-Emissionen ihrer Transporter eine immer wichtigere Rolle. Für den Käufer ergeben sich durch sinkende Verbräuche über die Lebenszeit eines Fahrzeuges Ersparnisse von einigen tausend Euro. Europäische Hersteller können diesen Markt bedienen, müssen aber klare und langfristige Rahmenbedingungen zur Produktion erhalten.“

Quelle: NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V.

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Neues Kreislaufwirtschaftsgesetz bleibt hinter Erwartungen zurück

Donnerstag, 23. September 2010

Miller: Anreize zur Müllvermeidung, für mehr Recycling und Klimaschutz fehlen

Aus NABU-Sicht wird das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz keine Umweltverbesserungen bringen, wenn am jetzigen Entwurf festgehalten wird. Deutschland setze seine Rolle als Vorreiter einer nachhaltigen Abfallwirtschaft aufs Spiel, teilte der NABU anlässlich der heutigen Anhörung in Bonn zum neuen Gesetzesentwurf mit. Die Müllverbrennung (energetische Verwertung) werde darin mit der stofflichen Verwertung gleichgestellt. Das entspreche nicht den europäischen Vorgaben, die klar das Recycling vor der Verbrennung einstufen. Zudem werden weder nachprüfbare Müllvermeidungsziele festgeschrieben, noch werde die Möglichkeit der Wieder- und Weiterverwendung von Produkten gefördert.

„Die Bundesregierung macht sich unglaubwürdig, wenn sie einerseits natürliche Ressourcen sparen und Rohstoffsicherheit für Deutschland garantieren will, aber andererseits nicht die Weichen in der Kreislaufwirtschaft dafür stellt. Der Entwurf ist ein Geschenk für Besitzstandwahrer und eine Ohrfeige für die ehemals so fortschrittliche Kreislaufwirtschaft“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Beim Siedlungsabfall seien statt 65 Prozent mindestens 80 Prozent Recyclingquote umsetzbar, und zwar für jeden einzelnen Stoffstrom wie Papier, Plastik oder Holz.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz muss bis Dezember dieses Jahres neu geschrieben werden, weil die im Jahr 2008 verabschiedete Abfallrahmenrichtlinie der EU wesentliche Änderungen im Abfallrecht verlangt. Zentral ist hieran der Wechsel von einer Dreistufen- zu einer Fünfstufenhierarchie für die Abfallbehandlung. Die neue Hierarchie ist die Leitlinie für den Umgang mit Abfällen. Der Umgang mit dem Abfall sollte folgender Hierarchie folgen: Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling. Erst wenn dies nicht möglich ist, sollte der Müll energetisch verwertet, also verbrannt werden. Beseitigung ist letztes Glied der Rangfolge. Der Regierungsentwurf sieht jedoch vor, es dem Entsorgungsunternehmen zu überlassen, ob es gut brennbare Abfälle verbrennen, recyceln oder wiederverwenden möchte.

„Der Gesetzentwurf missachtet die Abfallhierarchie der EU. Er muss grundsätzlich überarbeitet werden. Politisches Wort und gesetzgeberische Realität klaffen weit auseinander: Es wird immer wieder betont, dass die Abfallwirtschaft viel zum Klimaschutz beiträgt. Diese Klimaschutzziele sucht man im jetzigen Entwurf aber vergeblich. Hier muss deutlich nachgebessert werden“, so NABU-Abfallexperte Benjamin Bongardt.

Um das Recycling in Deutschland zu stärken, hat der NABU eine öffentliche Petition zur Mitzeichnung beim Bundestag eingereicht, in der die Einführung der Wertstofftonne als Grundlage für qualitativ hochwertiges Recycling gefordert wird. Die Petition kann noch bis zum 20. Oktober 2010 unter http://www.NABU.de/petition mitgezeichnet werden.

Quelle: NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V.

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Millenniumsgipfel in New York: CARE warnt vor Resignation

Donnerstag, 16. September 2010

Scharrenbroich: „Bundesregierung bricht die von ihr eingegangenen internationalen Verpflichtungen zur Erreichung der Millenniumsziele“

Fünf Jahre vor der Zielmarke des Jahres 2015, in dem die Millenniumsentwicklungsziele erreicht sein sollten, warnt die Hilfsorganisation CARE vor Resignation angesichts der langsamen Fortschritte im Kampf gegen Armut. „Die Millenniumsentwicklungsziele leiteten vor zehn Jahren einen Paradigmenwechsel ein. Denn erstmals wurden konkrete, zeitlich begrenzte Erfolgsindikatoren genannt, an denen sich die Staaten messen müssen“, erinnert der Vorstandsvorsitzende von CARE Deutschland-Luxemburg, Heribert Scharrenbroich. Gerade wegen der unzureichenden Fortschritte müssten die Anstrengungen jetzt verstärkt werden, sowohl bei der Mittelaufbringung wie bei der Mittelverwendung. „Denn im Falle eines Scheitern werden künftige Generationen ein scharfes Urteil über uns fällen“, mahnt Scharrenbroich.

Von der Bundesregierung forderte der CARE-Vorsitzende mehr Kohärenz zwischen den einzelnen Politikressorts sowie die Verabschiedung eines nationalen Aktionsplans zur Erreichung der Ziele. „Auch wenn der Haushalt des Entwicklungshilfeministeriums von den Kürzungen verschont bleibt, ist es nicht akzeptabel, wenn die Bundesregierung den von der EU 2002 in Barcelona verabschiedeten Fahrplan zur Steigerung der Entwicklungshilfe wiederum nicht einhält. Dies ist ein Bruch der von ihr eingegangenen internationalen Verpflichtungen zur Erreichung der Millenniumsziele.“

Es gebe zu viele Akteure, die die Nichteinhaltung internationaler Zusagen mit Kritik an der Mittelverwendung glauben entschuldigen zu können, so Scharrenbroich. „Derartige Stimmen sollten sich lieber bei den Partnern in Entwicklungsländern, bei den Vereinten Nationen und den Entwicklungsagenturen dafür einsetzen, dass weniger Gelder in Verwaltungs- und Personalkosten oder gar in die Hände korrupter Regierungen fallen.“ So solle die EU-Kommission dafür Sorge tragen, dass strengere Kriterien bei der Gewährung von Budgethilfen angelegt werden, wie das die Bundesregierung für ihren Bereich angekündigt habe, ergänzt der CARE-Vorsitzende.

Am wenigsten Fortschritte wurden nach Auffassung von CARE im Bereich der Müttersterblichkeit (MDG 5) gemacht. Sie sollte bis 2015 um Dreiviertel gesenkt werden. Obwohl die Weltgesundheitsorganisation WHO heute meldet, dass die Todesfälle zurückgehen, sind weiter enorme Anstrengungen nötig. „Aber hier fehlt es offensichtlich an politischem Willen der noch zu oft männlich dominierten Eliten vieler Länder“, betont Scharrenbroich. 90 Prozent der Todesfälle bei Schwangerschaft und Geburt seien mit einfachen Mitteln zu verhindern. „Wir wissen aus erfolgreichen Projekten, was nötig ist: Mehr medizinisches Personal, Vorsorge während der Schwangerschaft und Begleitung der Geburt sowie Familienplanung und Beratung. Das ist kein Hexenwerk“, so Scharrenbroich.

Hintergrund: Vom 20. bis 22. September treffen sich die Staats- und Regierungschef der Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen zu einem Gipfeltreffen über die Millenniumsentwicklungsziele. Im Jahr 2000 verabschiedet, sehen die acht Ziele unter anderem eine Halbierung der Armut bis 2015 vor. Fünf Jahre vor Ende der Frist wird darüber beraten, wie die Ziele trotz magerer Zwischenergebnisse noch erreicht werden können.

Quelle: CARE Deutschland-Luxemburg e.V.

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NABU für bundesweite Einführung der Wertstofftonne

Mittwoch, 15. September 2010

Miller: Bürger können für mehr Recycling stimmen – E-Petition gestartet

Momentan landen in Deutschland wertvolle Ressourcen in der Müllverbrennung und gehen somit endgültig verloren. Unter dem Motto „Verwerten statt Verbrennen“ fordert der NABU die Einführung einer Wertstoffmülltonne für jeden deutschen Haushalt ab dem Jahr 2012, in der neben Verpackungen auch alle anderen recycelbaren Materialien wie Metall und Kunststoffe gesammelt werden sollen. Vor diesem Hintergrund hat der NABU beim deutschen Bundestag eine öffentliche elektronische Petition zur Einführung einer Wertstofftonne eingereicht. Ab sofort können alle Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme für die Wertstofftonne bis zum 20.Oktober unter www.NABU.de/petition abgeben. Kommen ausreichend Unterschriften zusammen, wird es eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss des Bundestages geben.

„Die Menschen in Deutschland wollen eine umweltfreundliche Müllpolitik. Wer eine einfachere Mülltrennung und mehr Recycling will, sollte die Petition mit seiner Unterschrift unterstützen. Sie bietet die einmalige Gelegenheit, Politik und Wirtschaft zu zeigen, dass in Deutschland zu viel Müll verbrannt und zu wenig recycelt wird“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Recyclingmaterialien ersetzen Tag für Tag wertvolle und begrenzte Rohstoffe und schonen zusätzlich das Klima. Durch die Wertstofftonne und einen entsprechenden Anstieg der Recyclingmengen rechnen Experten mit 1,3 Millionen Tonnen weniger Abfall und zwei Millionen Tonnen weniger Kohlendioxid pro Jahr. „Für die Bevölkerung wird das Mülltrennen mit der Wertstofftonne einfacher, weil dann ausgediente Putzeimer, Plastiktüten und Kochtöpfe endlich in einen Abfallbehälter gehören und die komplizierte Unterscheidung zwischen Verpackung und Nicht-Verpackung wegfällt. Außerdem sollte die Müllentsorgung nicht teurer, sondern billiger werden, weil sich mit den recycelten Rohstoffen mittlerweile gutes Geld verdienen lässt“, erläuterte NABU-Abfallexperte Benjamin Bongardt.

Das Thema Wertstofftonne ist hoch aktuell: die Bundesregierung schreibt gerade das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz neu und hat bis Mitte September um Stellungnahmen unter anderem von Verbänden gebeten. Die Petition kann bis zum 20.10.2010 auf den Seiten des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags oder über Unterschriftenlisten des NABU mitgezeichnet werden.

Weitere Informationen zum Thema im Internet unter: www.verwerten-statt-verbrennen.de.

Ein NABU-Hintergrundpapier zur Wertstofftonne gibt es im Internet unter: www.nabu.de/downloads/Hintergrundpapier_Wertstofftonne.pdf

Quelle: NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V.


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Office 2010 als Spende an gemeinnützige Organisationen

Mittwoch, 8. September 2010

Im Rahmen ihrer Aktivitäten zur Stärkung des gemeinnützigen Sektors stellen Microsoft, Cisco, SAP, Symantec, GiftWorks und Efficient Elements über 180 aktuelle Produkte als Spende an gemeinnützige Organisationen zur Verfügung. Neben Windows 7 und anderen Standardprodukten steht ab sofort auch Office 2010 als Spende zur Verfügung.

Im Rahmen ihrer Aktivitäten zur Stärkung des gemeinnützigen Sektors stellen Microsoft, Cisco, SAP, Symantec, GiftWorks und Efficient Elements über 180 aktuelle Produkte als Spende an gemeinnützige Organisationen zur Verfügung. Neben Windows 7 und anderen Standardprodukten steht ab sofort auch Office 2010 als Spende zur Verfügung.

In den zirka 800.000 deutschen gemeinnützigen Organisationen arbeiten rund zwei Drittel aller Mitarbeiter mit PC und Internet. “IT vereinfacht den Arbeitsablauf. Gerade bei gemeinnützigen Einrichtungen wird viel Geld durch Ineffektivität in der Verwaltung und im Organisationsablauf verschwendet. Hier greift Stifter-helfen.de ein”, erklärt Alexander Brochier, Initiator von Stifter-helfen.de und Gründer von Stiftungszentrum.de, dem Betreiber des IT-Spendenportals. “Unser Ziel es ist es, gemeinsam mit Partnern wie Microsoft Deutschland in den kommenden Jahren mindestens 10.000 gemeinnützige Vereine und Organisationen zu unterstützen und ihnen rund 100 Millionen Euro an Einsparungen zu ermöglichen”, sagt Brochier.

Gemeinnützige Organisationen die Interesse an einer Förderung haben können sich einfach auf www.stifter-helfen.de registrieren und den Freistellungsbescheid per E-Mail oder als Fax einreichen. Im Anschluss überprüft das Stifter-helfen.de Team die Angaben und teilt den Organisationen innerhalb von fünf Tagen den Status ihrer Förderberechtigung bei den verschiedenen Spendenprogrammen mit. Im Anschluss können die Produktspenden über die Spendenplattform bezogen werden.

Quelle: www.vereinsknowhow.de


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Wann ist der Verkauf von Speisen und Getränken ein Zweckbetrieb?

Mittwoch, 8. September 2010

Der Verkauf von Speisen und Getränken gehört zu den häufigsten wirtschaftlichen Betätigungen gemeinnütziger Vereine – sei es in festen Gaststätten, im Rahmen von Veranstaltungen oder als Leistung im Bereich der Satzungszwecke. Meist sind gastronomische Leistungen ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. In bestimmten Fällen ist aber eine Zuordnung zum Zweckbetrieb möglich. Das ist aber immer abhängig vom Satzungszweck.

Cafeterien
Eine für die Allgemeinheit zugängliche Cafeteria ist ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (Anwendungserlass zur Abgabenordnung/AEAO Nr. 2 zu § 68 Nr. 1). Das gilt z. B. für Cafeterien und Kioske in Krankenhäusern und Altenheimen. Auch in Jugendzentren oder soziokulturellen Zentren sind Cafés, Teestuben u.ä. kein Zweckbetrieb.
Eine Ausnahme sind Cafeteria-Betriebe von Studentenwerken. Sie gelten ist als Zweckbetrieb (AEAO Nr. 5 zu § 66) – aber nur soweit sie ihre Leistungen für Studierende erbringen.
Ebenfalls um einen Zweckbetrieb kann es sich bei Cafeterien von Behinderten- und Integrationsbetrieben handeln, wenn hier der Arbeitseinsatz von Behinderten im Vordergrund steht.

Versorgung von Schülern
Die Grundversorgung von Schülerinnen und Schülern mit Speisen und Getränken an Schulen ist ein Zweckbetrieb (AEAO Nr. 5 zu § 66). Auch Schulfördervereine – die also nicht unmittelbar im Erziehungsbereich tätig sind – fallen darunter. Das gilt auch für Mensa- oder Schulvereine, deren einziger Zweck die Versorgung der Schüler mit Speisen und Getränken ist. Nach neuerer Auffassung der Finanzverwaltung muss die Schülerverpflegung aber ausdrücklich als Satzungszweck aufgeführt sein.

Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen
Zweckbetriebe sind auch Einrichtungen, die Kinder- und Jugendliche zu Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecken bei sich aufnehmen und in diesem Rahmen verpflegen. Dazu gehören z. B. Kindergärten und -tagesstätten, Kinder- und Schullandheime.

Jugendherbergen
Jugendherbergen sind Zweckbetriebe nach § 68 Nr. 1b Abgabenordnung (AO). Das umfasst auch die entsprechenden gastronomischen Leistungen – aber nur an Jugendliche (bis zum Alter von 27 Jahren).

Krankenhäuser, Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen
Als Teilleistung von Krankenhäusern, Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen sind auch deren Verpflegungsleistungen ein Zweckbetrieb. Das gilt aber nur für Personen, die in der Einrichtung untergebracht sind. Öffentlich zugängliche Cafeterien u.ä. sind nicht begünstigt.
Auch ambulanten Pflegeeinrichtungen fallen darunter. In diesem Rahmen sind auch Mahlzeitendienste (“Essen auf Rädern”) ein Zweckbetrieb.

Studentenwerke
Ein Sonderstellung haben die Studentenwerke. Die Belieferung von Studentinnen und Studenten mit Speisen und Getränken in Mensa- und Cafeteria-Betrieben ist ein Zweckbetrieb. Der Verkauf von alkoholischen Getränken, Tabakwaren und sonstigen Handelswaren darf jedoch nicht mehr als 5 Prozent des Gesamtumsatzes ausmachen (AEAO Nr. 5 zu § 66).

Bildungseinrichtungen
Ein Zweckbetrieb ist bei Volkshochschulen und andere Bildungseinrichtungen, die Beherbergung und Beköstigung von Teilnehmern der Bildungsveranstaltungen (AO § 68 Nr. 8). Voraussetzung ist, dass ausschließlich die Teilnehmer dieser Veranstaltungen beherbergt und beköstigt werden und die gastronomischen Leistungen von der Bildungseinrichtung selbst erbracht werden.

Mildtätige Zwecke
Zweckbetriebe sind auch die vielfältigen Einrichtungen, die wirtschaftlich hilfsbedürftige Personen versorgen (z.B. Tafelvereine, Obdachlosen- und Flüchtlingshilfeeinrichtungen). Die Abgabe von Speisen und Getränken muss dabei nicht kostenfrei sein. Die mildtätige Zuwendung darf nur nicht des Entgelts wegen erfolgen (AEAO Nr. 2 zu § 53). Als Zweckbetriebe gelten solche Betriebe deswegen nur, wenn die Einnahmen aus dem Verkauf überwiegend nur die Kosten decken.

Quelle: www.vereinsknowhow.de


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Satzungsklausel zur Vermögensbindung

Mittwoch, 8. September 2010

Das Bundesfinanzministerium gibt Entwarnung zu einem Urteil des Bundesfinanzhofs bezüglich der Satzungsklausel zur Vermögensbindung.

Der Bundesfinanzhofes (BFH) hatte mit Urteil vom 23.07.2009 (V R 20/08) festgestellt, dass der ermäßigte Umsatzsteuersatz im Zweckbetrieb (§ 12 Abs. 2 Nr. 8 Umsatzsteuergesetz) nur gewährt werden kann, wenn die Satzung eine entsprechenden Vermögensbindungsklausel enthält. Dort muss die Verwendung des Vermögens zu steuerbegünstigten Zwecken für die Fälle
- der Auflösung der Körperschaft
- der Aufhebung der Körperschaft
- oder bei Wegfall des bisherigen Zwecks der Körperschaft
festgelegt sein.

Bei Vereinen gibt es aber keine Aufhebung. Die Aufhebung kann allenfalls Stiftungen (§ 87 BGB) betreffen.

Das Bundesfinanzministerium hat nun mit Schreiben vom 7.07.2010 (IV C 4-S 0180/07/0001:01) klargestellt, dass die Vereinssatzung für den Fall der Beendigung der Vereinsaktivitäten lediglich den Fall der Auflösung und den Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke aufzählen muss.

Überprüft werden sollte aber, ob diese Formulierungen aus der aktuellen finanzbehördlichen Mustersatzung in der eigenen Satzung enthalten sind. Viele Satzungen enthalten nämlich noch eine Regelung, nach der das Vermögen bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen Zwecks zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden ist und der Beschluss über die Verwendung erst nach Einwilligung des Finanzamts ausgeführt werden darf. Diese Regelung ist aber seit 2009 (Jahressteuergesetz 2009) nicht mehr zulässig. Organisationen, deren Satzung noch eine solche Regelung enthielt, müssen aber keine sofortige Satzungsanpassung vornehmen, sondern konnten damit warten, bis ohnehin Satzungsänderungen anstanden.

Quelle: www.vereinsknowhow.de


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Fluten Pakistan: Zwei Millionen Kinder verpassen Schulbeginn

Dienstag, 7. September 2010

CARE renoviert Schulen und plant psychologische Unterstützung betroffener Kinder

“Am Weltbildungstag sollte sich die Internationale Gemeinschaft der katastrophalen Schulsituation nach den Überschwemmungen in Pakistan besonders annehmen”, fordert Heribert Scharrenbroich, Vorsitzender von CARE Deutschland-Luxemburg anlässlich des Weltbildungstages am Mittwoch, den 8. September.

Wegen der Fluten in Pakistan könnten voraussichtlich zwei Millionen Kinder nicht zur Schule gehen. Denn entweder seien die Schulgebäude zerstört oder sie würden als Notunterkünfte gebraucht.  “Wenn Kinder längere Zeit nicht zur Schule gehen können, dann wankt der wichtigste Pfeiler der Armutsbekämpfung. Denn Bildung ist für Kinder und Jugendliche das Sprungbrett in eine bessere Zukunft”, so Scharrenbroich.

Im September hat offiziell das Schuljahr in Pakistan wieder angefangen. Doch in den überfluteten Regionen wurde der Schulbeginn verschoben. Die Situation für die Menschen in Pakistan ist weiterhin dramatisch. Laut den Vereinten Nationen sind neun Millionen Kinder betroffen; knapp 10.000 Schulen sind zerstört und 6.700 Schulen werden als Notunterkünfte von Vertriebenen genutzt.

CARE will in einem ersten Schritt 42 Schulen in der Provinz Khyber  Pakhtoonkwa, nahe der Grenze zu Afghanistan, sanieren oder wieder aufbauen und mit Möbeln und Schulmaterialien ausstatten. Der größte Teil dieser Schulen sind Mädchenschulen. Es sei aber auch wichtig, dass man sich nicht nur um Gebäude kümmere, sondern auch um die traumatisierten Seelen der Kinder, so der CARE-Vorsitzende. Scharrenbroich weiter: “In den kommenden Wochen wird CARE traumatisierte Kinder psychologisch unterstützen. In einer Katastrophensituation ist es neben der Verteilung von Hilfsgütern und dem Bau von Unterkünften auch wichtig, die Kinder und Jugendlichen aufzufangen und mit Sport, Spiel und Lernen zu betreuen. So können wir Depressionen und Trauma mit ihnen verarbeiten. Dazu werden wir auch Workshops durchführen, bei denen die Eltern lernen, die Traumatisierung ihrer Kinder zu erkennen und sie bei deren Überwindung zu unterstützen.”

Quelle: CARE Deutschland-Luxemburg e.V.

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Ende der Qual: Verbot des Brandzeichens bei Fohlen in Sicht

Samstag, 4. September 2010

Am kommenden Montag berät der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz des Bundesrates über den Antrag des Landes Rheinland-Pfalz „zum bundesweiten gesetzlichen Verbot des Schenkelbrandes bei Pferden“. Der Deutsche Tierschutzbund appellierte im Vorfeld an die Ausschussmitglieder, sich für das Verbot auszusprechen. Fohlen erleiden beim so genannten Brennen eine hochgradige Verbrennung, das bedeutet für die Tiere erhebliches und völlig unnötiges Leid.

Seit dem 1. Juli 2009 ist die neue Vorschrift in Kraft, nach der alle Fohlen EU-weit grundsätzlich mit einem Transponderchip gekennzeichnet werden. Das „Chippen“ ist fälschungssicher und macht jedes Pferd individuell identifizierbar. Das Brandzeichen stellt dagegen nur ein Markenzeichen für das jeweilige Zuchtgebiet dar. Obwohl die in diesem Frühling geborenen Fohlen bereits gechippt sind, müssen viele von ihnen trotzdem zusätzlich die Prozedur des Brennens erleiden.  „Völlig unsinnig und überflüssig ist diese Brandmarkung der Fohlen als Hannoveraner, Oldenburger oder Holsteiner“, kritisiert Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Sie aus traditionellen Gründen und wegen züchterischer Eitelkeiten immer noch mit Brandzeichen zu quälen, muss endlich ein Ende haben“, so Apel weiter.

Fohlen erleiden beim Schenkelbrand eine Verbrennung dritten Grades (irreversible Zerstörung der Oberhaut und der Haarfollikel). Dadurch werden große Narben künstlich herbeigeführt, die sich von der gesunden Haut abheben und lebenslang sichtbar sind. Diese gezielt herbeigeführte Brandnarbe dient in erster Linie als Werbezweck für den jeweiligen Zuchtverband. Ein Brandzeichen stellt keine individuelle und unverwechselbare Kennzeichnungsmethode dar.

Das Chippen der Pferde ermöglicht eine sichere Identifizierung ohne Tierleid und macht das Tier unverwechselbar. Den Tieren werden Transponder, etwa reiskorngroße Implantate, am Hals unter die Haut  gesetzt. Jeder Chip enthält einen Code, welcher mit einem passenden Ablesegerät identifiziert werden kann.

In Dänemark ist der Schenkelbrand seit 1. März 2010 gesetzlich verboten.

Quelle: Deutscher Tierschutzbund e.V.

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