Archiv für Februar 2011

Greenpeace-Aktivisten protestieren auf AKW Neckarwestheim

Montag, 28. Februar 2011

Atomaufsicht verschleppt erforderliche Nachrüstungen und gefährdet Bevölkerung

Greenpeace-Kletterer entrollen in diesen Minuten am Kühlturm des AKW Neckarwestheim ein 500 Quadratmeter großes Transparent mit der Aufschrift “Atomkraft schadet dem Ländle”. Die Aktivisten protestieren damit gegen die mangelhafte Atomaufsicht in Baden-Württemberg. Der Reaktor Neckarwestheim 1 hat im Januar eine Laufzeitverlängerung von acht Jahren erhalten, ohne dass dringend notwendige Sicherheitsnachrüstungen vorgenommen wurden, die der Betreiber beantragt hatte. Die unabhängige Umweltorganisation Greenpeace fordert die sofortige Abschaltung des AKW.

“Neckarwestheim 1 ist unsicher und veraltet. Über Jahre hinweg wurden notwendige Sicherheitsnachrüstungen von Umweltministerin Tanja Gönner verschleppt und entsprechende Anträge verheimlicht”, sagt Tobias Riedl, Atomexperte von Greenpeace. “Man hat den Eindruck, dass die Kehrwoche in Baden-Württemberg schärfer kontrolliert wird als die Sicherheit von Atomkraftwerken. Die Ministerin muss den Menschen endlich die Wahrheit über den Zustand des Meilers sagen.”

In der vergangenen Woche hatte Greenpeace ein Schreiben von EnBW an das Landesumweltministerium Baden-Württemberg veröffentlicht. In diesem Dokument stellt der Betreiber des Reaktors schon 2007 einen Antrag auf Sofortvollzug verschiedener Sicherheitsnachrüstungen für Neckarwestheim 1, da diese Maßnahmen “im öffentlichen Interesse” und “zwingend erforderlich” seien. Der Antrag liegt Umweltministerin Tanja Gönner (CDU) seit 41 Monaten vor, ohne dass die Maßnahmen umgesetzt wurden.

Widersprüchliche Reaktionen aus dem Umweltministerium

Umweltministerin Gönner bestätigte am 16. Februar, dass es Sicherheitsmängel in Neckarwestheim1 gibt. Deshalb forderte sie vom Betreiber ultimativ eine Nachrüstliste. Gleichzeitig bleibt völlig unklar, wieso Gönner den ihr seit Jahren vorliegenden EnBW-Nachrüstantrag verschleppt. “Bei Gönners Atomaufsicht scheint etwas faul zu sein. Sie muss die Widersprüche sofort aufklären und die ihr offensichtlich vorliegende Mängelliste des Reaktors veröffentlichen”, sagt Riedl.

Beim Rückkauf der EnBW-Anteile durch das Land hat sich Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) in eine Zwickmühle gebracht: Ohne Gewinne aus dem abgeschriebenen Meiler Neckarwestheim wackelt die Finanzierungsstrategie, mit der EnBW-Dividende die Zinsen für zwei Milliardenanleihen zu decken. Teure Sicherungsmaßnahmen oder die Stilllegung des Reaktors würden die Dividende schmälern. “Frau Gönner scheint unter dem Druck zu stehen, die Kosten in Neckarwestheim zu minimieren. Aber die Sicherheit der Bürger darf nicht Opfer des Dividendendrucks werden”, so Riedl.

Block 1 des Atomkraftwerks Neckarwestheim ist der erste Reaktor, der die verlängerten Laufzeiten nutzt. Im Januar hatte er die im rot-grünen Ausstiegsvertrag vereinbarten Reststrommengen aufgebraucht. Der Meiler ist der zweitälteste Deutschlands und besonders unsicher, da er bauartbedingt erhebliche Sicherheitsmängel aufweist. So ist er beispielsweise wegen seiner nur wenige Zentimeter dünnen Reaktorhülle nicht ausreichend gegen einen Flugzeugabsturz geschützt.

Quelle: fair-NEWS.de

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Flüchtlinge aus Nordafrika brauchen Schutz

Montag, 28. Februar 2011

Evangelische Hilfswerke fordern Solidarität mit Flüchtenden

“Brot für die Welt” und die Diakonie Katastrophenhilfe rufen dazu auf, Flüchtlingen aus Libyen ausreichenden Schutz zu gewähren. Angesichts brutaler Gewalt gegen die Zivilbevölkerung in Libyen warnen die evangelischen Hilfswerke davor, Flüchtlinge, die sich auf den Weg nach Europa machen, abzuwehren. “Flüchtlinge dürfen nicht zurückgewiesen werden”, fordern sie und kritisieren scharf die zögerliche Bereitschaft der EU, Italien dabei zu unterstützen, Schutzsuchende auf der Insel Lampedusa nach internationalen Flüchtlingsstandards aufzunehmen und ihnen ein faires Asylverfahren zu ermöglichen.

Nach Ansicht der Hilfswerke ist es Aufgabe aller EU-Staaten, Flüchtlingen sichere Zuflucht zu bieten und Sorge zu tragen, dass sie nicht unrechtmäßig abgeschoben werden. Die Verantwortung dafür liege nicht allein bei Italien. “Ganz Europa muss Solidarität mit den Flüchtlingen zeigen”, fordern “Brot für die Welt” und die Diakonie Katastrophenhilfe. Die Zuständigkeitsverteilung in der EU für Asylverfahren muss dringend verändert werden, heißt es weiter. Libyens Nachbarstaaten wie Ägypten und Tunesien sollten Hilfe erhalten, weil die meisten dorthin fliehen.

Angesichts der Nachrichten aus Libyen kann nicht bezweifelt werden, dass die Menschen vor Gewalt fliehen. Sie haben einen völkerrechtlichen Anspruch auf ein faires Asylverfahren wie Flüchtlinge aus Krisenregionen, zum Beispiel Somalia, Sudan, Eritrea. Diese wurden in der Vergangenheit durch das Gaddafi-Regime – teils in Absprache mit der EU – an der Weiterreise nach Europa gehindert und unter menschenunwürdigen Bedingungen in Lagern festgehalten.

Die angebliche Bedrohung Europas durch überwältigende Flüchtlingsbewegungen aus Nordafrika hat keinen Bestand. Die Entwicklungen in Ägypten und Tunesien belegen, dass der Massenexodus nach Europa nach dem mutigen und größtenteils gewaltfreien Aufbegehren vor allem der jungen Bevölkerungsmehrheit in mehreren arabischen Staaten ausgeblieben ist. Neben akuten Maßnahmen sollte die EU ihre Beziehungen zu den mediterranen Nachbarn einer kritischen Prüfung unterziehen und zeigen, dass Demokratie und Menschenrechte keine Lippenbekenntnisse sind.

Quelle: Offenes-Presseportal

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Umsatzsteuerbefreiung für Einrichtungen der Wohlfahrtspflege

Samstag, 26. Februar 2011

Die Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen der Wohlfahrtspflege setzt nach § 4 Nr. 18 Umsatzsteuergesetz (UStG) die Mitgliedschaft in einem amtlich anerkannte Wohlfahrtsverband voraus. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun entschieden, das diese Regelung nicht EU-rechtskonform ist. Leistungen der Wohlfahrtspflege können nach der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) auch dann umsatzsteuerbefreit sein, wenn der Unternehmer nicht Mitglied in einem Wohlfahrtsverband ist (Urteil vom 1.12.2010, XI R 46/08).

Artikel 132g MwStSystRL befreit von der Umsatzsteuer “eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen, einschließlich derjenigen, die durch Altenheime, Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder andere von dem betreffenden Mitgliedstaat als Einrichtungen mit sozialem Charakter anerkannte Einrichtungen bewirkt werden”.

Diese Regelung greift vor allem dann, wenn die Kosten für die erbrachten Leistungen zum großen Teil von gesetzlichen Krankenkassen oder Einrichtungen der sozialen Sicherheit (z. B. Jugendamt) übernommen werden oder vergleichbare Einrichtung nach deutschen Recht begünstigt sind.

Diese Regelung deckt sich aber nicht mit § 4 Nr. 18 UStG. Deswegen sind nach EU-Recht bestimmte Leistungen der Wohlfahrtspflege auch ohne die Mitgliedschaft in einem Wohlfahrtsverband umsatzsteuerbefreit. Das gilt z.B. für

- einen Haus-Notruf-Dienst
- die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung von bedürftigen Personen
- Legasthenie-Behandlungen
- Betreuungsleistungen
- die Vermittlung von Tageseltern

In anderen Fälle ist die Regelung der MwStSystRL enger gefasst als die nach § 4 Nr. 18 UStG. Das gilt z. B. für Mahlzeitendienste an alte, kranke und behinderte Personen oder Schülerverpflegung. Hier ist eine Befreiung nach der deutschen Regelung möglich – aber nur bei Mitgliedschaft in einem anerkannten Verband der Wohlfahrtspflege.

Quelle: www.vereinsknowhow.de

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Gutscheine für Mitarbeiter und Mitglieder

Samstag, 26. Februar 2011

Der Bundesfinanzhof hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass Warengutscheine immer dann ein Sachbezug sind, wenn der Gutschein nur gegen Ware – und nicht gegen Bargeld – eingelöst werden kann. Das gilt z. B. für Tank- und Büchergutscheine.

Dabei ist es ohne Bedeutung, dass der Gutschein auf Euro lautet und nicht auf eine Mengenangabe einer bestimmten Sache (z. B. 20 Liter Superbenzin). Es liegt also auch dann ein Sachbezug vor, wenn der Gutschein, weil er auf Sachen des täglichen Bedarf lautet, ähnlich wie Bargeld eingesetzt werden kann.

Vereine haben damit bessere Möglichkeiten, Mitarbeitern und Mitgliedern Sachwerte zukommen zu lassen, die nicht wie viele andere Präsente von zweifelhaftem Nutzen sind.

Für Mitglieder gilt: Sie können vom Verein pro Jahr Gutscheine in Höhe von bis zu 40-Euro als unentgeltliche Zuwendung erhalten. Bei persönlichen Anlässen sind je Anlass weitere 40 Euro möglich (z. B. 25-jähriges Vereinsjubiläum, 70. Geburtstag oder bei einem Sieg in einem wichtigen Wettkampf).

Für hauptamtliche Mitarbeiter kann zusätzlich zum Gehalt monatlich ein Gutschein in einer Höhe bis zu 44 Euro als steuerfreier Sachlohn (§ 8 Absatz 2 Satz 8 Einkommensteuergesetz) gewährt werden. Hier ist aber zu beachten, dass sich die Obergrenze von 44 Euro auf den Kalendermonat bezieht. Nicht ausgeschöpfte Beträge können also nicht einfach auf andere Monate übertragen werden können.

Quelle: www.vereinsknowhow.de

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Wann ist eine Zusammenlegung von Vorstandsämtern möglich?

Samstag, 26. Februar 2011

Finden sich bei Vorstandswahlen nicht genügend Kandidaten, um alle Ämter zu besetzen, liegt es nahe, Ämter zusammenzulegen und so den Vorstand zu verkleinern. Grundsätzlich ist das möglich, auch wenn die Satzung das nicht ausdrücklich vorsieht.

Das stellt ein Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm (30.11.2010, I-15 W 286/10) klar. Eine solche personengleiche Besetzung mehrerer Vorstandsämter ist zulässig, wenn die Satzung das nicht verbietet oder indirekt ausschließt.

Die Satzung muss also daraufhin überprüft werden

- ob der Vorstand aus einer bestimmten Zahl von Köpfen besteht (Beispiel: “Der Vorstand besteht aus 5 Personen.”)
- ob auch bei der verkleinerten Zahl von Vorstandsmitgliedern die Regelungen zur Vertretungsbefugnis erfüllt werden können. Sind drei Vorstandsmitglieder zur Vertretung des Vereins erforderlich, müssen sie auch vorhanden sein.
- ob nicht Ämter benannt werden, deren Zusammenlegung sich schon ihrer Definition nach ausschließt. So kann das Amt des Vorsitzenden und seines Stellvertreters nicht zusammengelegt werden. Es kommt hier also auf die Amtsbezeichnungen an.

Eine Personalunion im Vorstand ist also in Regel möglich, wenn die Satzung bei der Zusammensetzung des Vorstands nur Ämter und keine Personenzahl nennt und nicht alle Vorstandsämter für die Vertretung des Vereins erforderlich sind. Vielfach wird das nicht der Fall sein. Dann kann eine Verkleinerung des Vorstandes nur über eine Satzungsänderung erfolgen.

Quelle: www.vereinsknowhow.de

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SOS-Kinderdorf muss wegen blutiger Kämpfe in der Elfenbeinküste evakuiert werden

Freitag, 25. Februar 2011

Wegen der neu aufgeflammten Kämpfe in der Elfenbeinküste muss die Kinderhilfsorganisation SOS-Kinderdörfer weltweit ihr Kinderdorf in Abobo Gare, einem Vorort der Hauptstadt Abijan, evakuieren. Die gut 100 Kinder und ihre SOS-Mütter werden in das rund 110 Kilometer östlich gelegene SOS-Kinderdorf in Aboisso gebracht. Wenn sich die Lage im Lande weiter verschlechtern sollte, müsse sogar die Evakuierung aller Kinder und Mütter aus den ivorischen SOS-Kinderdörfern nach Togo in Erwägung gezogen werden, teilte die Kinderhilfsorganisation am Freitag mit.

Die Kämpfe zwischen den ehemaligen Rebellen im Norden des Landes und den Regierungstruppen im Süden waren in nach langem Waffenstillstand wieder heftig aufgeflammt. Dabei sollen mehrere hundert Menschen ums Leben gekommen sein. Hintergrund ist die Weigerung des abgewählten Präsidenten Laurent Gbagbo, die Macht an Wahlsieger Alassane Ouattara abzugeben. In den letzten Tagen war es in der Hauptstadt Abijan zu kriegsähnlichen Zuständen gekommen, die auch die Sicherheit des SOS-Kinderdorfs massiv beeinträchtigt hatten. So entschied sich das Nationalbüro von SOS, das Kinderdorf zu evakuieren.

Die Situation sei schon seit den Wahlen im November vergangenen Jahres kritisch, sagte der Direktor des SOS-Nationalbüros Elfenbeinküste, Paul Gbato. “Nun war es beim besten Willen nicht mehr hinnehmbar, welchen Gefahren unsere Kinder ausgesetzt waren. Wenn sich die Lage weiter verschlimmert, werden wir auch unser zweites Dorf schließen und alle Kinder nach Togo evakuieren.”

Auch die Versorgungslage habe sich drastisch verschlechtert, erklärte Gbato. So sei es immer schwieriger, die Kinderdörfer mit Lebensmittel zu versorgen. Zudem stiegen die Preise für die Nahrungsmittel exponentiell an. Da die Banken meist geschlossen bleiben, hat das SOS-Nationalbüro auch Schwierigkeiten, überhaupt an Geld heranzukommen.

Die Situation der anderen SOS-Kinderdorf-Einrichtungen in der Elfenbeinküste blieb zunächst unklar. Die Organisation betreibt und unterhält in Elfenbeinküste zwei Kinderdörfer, zwei Jugendeinrichtungen, zwei Kindergärten, zwei Hermann-Gmeiner-Schulen, zwei Sozialzentren und ein medizinisches Zentrum. Das SOS-Kinderdorf Abobo Gare ist das erste Kinderdorf auf dem afrikanischen Kontinent. Es wurde vor 40 Jahren gegründet.

Quelle: Offenes Presseportal

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Afghanistan: Mädchenbildung ist gefährdet

Donnerstag, 24. Februar 2011

CARE, OXFAM und andere Hilfsorganisationen fordern mehr Investitionen in Bildung

Eine der wenigen echten Erfolgsgeschichten in Afghanistan droht zu scheitern – so das Ergebnis der am 24. Februar veröffentlichten Studie „High Stakes – Girls’ Education in Afghanistan“ von OXFAM, CARE und weiteren 14 humanitären Organisationen. Der Befragung von 1.600 Schülerinnen, Eltern und Lehrern in Afghanistan zufolge gefährden unter anderem Armut, frühe oder erzwungene Heirat sowie die schwierige Sicherheitslage die bisherigen Erfolge in der Mädchenbildung. Die Herausgeber fordern die internationale Gemeinschaft und die afghanische Regierung auf, mehr in die Bildung von Mädchen zu investieren.

“Afghanische Mädchen dürsten nach Bildung – knapp zwei Drittel der befragten Mädchen würden gern zur Universität gehen. Sie haben jedoch kaum realistische Chancen dazu “, sagt Robert Lindner, Berater für Humanitäre Hilfe bei Oxfam Deutschland. „Erstmals seit zehn Jahren droht in Afghanistan der Ausbau der Mädchenbildung zu stagnieren. So würde ein riesiges Potenzial für die friedliche Entwicklung des Landes verspielt”, so Lindner.

CARE-Hauptgeschäftsführer Dr. Anton Markmiller fordert eine „massive Kraftanstrengung, ohne die es eine echte Entwicklung des Landes nicht geben kann.“ Es stehe „zuviel auf dem Spiel, wenn man den Mädchen die Möglichkeit zum Lernen wieder nehmen sollte.“ Ein falscher Ansatz, so Markmiller schließlich, sei „die Unterordnung der Entwicklungsarbeit unter kurzfristige Interessen vor Ort. Was fehlt, ist eine systematische Investition in die Bildung von Mädchen und jungen Frauen.“ Neben geeigneten Schulgebäuden mangele es vor allem an qualifiziertem weiblichem Lehrpersonal.

In umkämpften Landesteilen schicken viele Eltern ihre Töchter nicht mehr zur Schule. Oxfam und CARE fordern, dass im Zuge der geplanten Übergabe der Sicherheitsverantwortung durch die NATO-Staaten an die afghanische Regierung das Recht auf Bildung für Mädchen und Frauen dauerhaft, wie in der Verfassung vorgeschrieben, garantiert wird.

Quelle: CARE Deutschland-Luxemburg e.V

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Gartenoasen schaffen für den Vogel des Jahres

Mittwoch, 23. Februar 2011

NABU und LBV rufen zur Mitmachaktion für den Gartenrotschwanz auf

Der Gartenrotschwanz braucht Hilfe. Der NABU und sein bayerischer Partner Landesbund für Vogelschutz (LBV) rufen darum Naturfreunde auf, dem Vogel des Jahres eine „GARTENrotschwanzOASE“ zu schaffen. Wie dem kleinen Sänger mit dem ziegelroten Schwanz und der orangefarbenen Brust am besten zu helfen ist, beschreibt der NABU in einem Aktionsheft und auf www.vogel-des-jahres.de. Ziel der Aktion „GARTENrotschwanzOASEN“ samt Gewinnspiel ist es auch, Rotschwanzbeobachtungen und Gartenerfolge für eine bundesweite Auswertung zu sammeln. Teilnehmen kann jeder, der einen Garten hat und sich für die Vogelwelt einsetzt oder künftig einsetzen möchte. Zu gewinnen gibt es unter anderem eine professionelle Gartenberatung durch den renommierten Naturgärtner Reinhard Witt.

„Der Gartenrotschwanz war früher recht häufig, doch mittlerweile ist er in vielen Regionen selten geworden“, erläutert NABU-Vogelschutzexperte Markus Nipkow das Problem. „Seine Bestände sind ebenso zurückgegangen wie die Zahl großer, vielfältiger Naturgärten und abwechslungsreicher Streuobstwiesen.“ Denn der zierliche Singvogel ist anspruchsvoller als sein naher Verwandter, der viel häufigere Hausrotschwanz: Gefragt sind hochgewachsene Obstbäume, Sitzwarten und eine abwechslungsreiche Landschaft.

Lebensräume, in denen sich der Gartenrotschwanz wohl fühlt, können mit einfachen Mitteln selbst geschaffen werden. So hilft es oft schon, einen Nistkasten aufzuhängen, heimische Blumen, Sträucher und Bäume zu pflanzen und auf Gifte wie künstlichen Dünger und Chemikalien zu verzichten. „Mit Maßnahmen wie diesen tut man nicht nur dem Gartenrotschwanz etwas Gutes“, so LBV-Artenschutzexperte Andreas von Lindeiner. „Auch viele andere Tiere profitieren von der Oase, zu der ein Garten durch wenige Maßnahmen werden kann.“

Quelle: NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V.

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Greenpeace veröffentlicht Gesetzentwurf für CO2-Speicherung

Montag, 21. Februar 2011

Analyse zeigt: Länderaustiegsregelung nicht rechtsverbindlich

Greenpeace veröffentlicht heute den bislang unter Verschluss gehaltenen Gesetzentwurf zur Endlagerung von Kohlendioxid. Er kann ab sofort auf der Internetseite der Umweltschutzorganisation heruntergeladen werden. Der neue Entwurf von Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) beinhaltet eine Sonderregel, die es Ländern ermöglichen soll, einzelne Regionen von der CO2-Endlagerung auszuschließen. Um die Formulierung wurde monatelang gerungen. Das Ministerium wertet den Entwurf als Durchbruch. Nach der Analyse von Greenpeace besteht für den Ausschluss der CO2-Verpressung in einzelnen Bundesländern jedoch keine Rechtssicherheit. Greenpeace fordert Umweltminister Norbert Röttgen auf, den Gesetzentwurf zurückzuziehen und ein Kohleausstiegsgesetz auf den Weg zu bringen.

“Der neue Gesetzentwurf von Minister Röttgen ist ein fauler Kompromiss, der den Bürgern in Schleswig-Holstein und Niedersachsen nicht hilft, CO2-Endlagerung vor ihrer Haustür zu verhindern. Gleichzeitig werden die Menschen in Brandenburg zu Versuchskaninchen gemacht.” erklärt Greenpeace Klimaexperte Karsten Smid. Der Gesetzentwurf macht dort den Weg für die erste Anlage zur CO2-Verpressung frei. In Beeskow und Neutrebbin plant Vattenfall, CO2 aus einer Versuchsanlage in Jänschwalde zu verpressen. “Die Methode Röttgen heißt: Erst vollendete Tatsachen schaffen und dann mit viel öffentlichem Getöse mit den Bürgern in einen Scheindialog treten. Das ist unglaubwürdig und durchschaubar.”

In dem 90-seitigen Gesetzentwurf sind einzelne Passagen, die einen Länderausstieg regeln, rot markiert. Darin heißt es in Paragraf 2 Absatz 5: “Die Länder können durch Landesgesetz die Gebiete bestimmen, in denen die Erprobung und Demonstration der dauerhaften Speicherung zulässig ist.” Für die Verabschiedung eines entsprechenden Landesgesetzes, das die CO2-Endlagerung untersagt, bleibt den Ländern drei Jahre Zeit. Die Formulierungen im Gesetzentwurf schließen damit keineswegs eine CO2-Endlagerung in den Bundesländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen aus. Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) und David McAllister (CDU) lösen damit ihren Bürgern gegebene Versprechungen nicht ein.

Ein Kohleausstiegsgesetz muss den Ausstieg aus der Kohleverstromung regeln

Greenpeace fordert Umweltminister Röttgen auf, statt eines Gesetzes zur CO2-Endlagerung den Ausstieg aus der klimaschädlichen Kohleverstromung in einem Kohleausstiegsgesetz vorzuschreiben. Hierin muss ein exakter Zeitplan für einen Ausstieg aus der klimaschädlichen Kohleverstromung bis 2040 enthalten sein.

Greenpeace hält die Risiken der CCS-Technik für unkalkulierbar. So ist die Haftung der Industrie bei möglichen Leckagen derzeit auf 30 Jahre beschränkt. Die Langzeitsicherheit über 10.000 Jahre ist nicht gewährleistet. Zudem muss eine unabhängige Stelle für die Umsetzung des Gesetzes zuständig sein. Bislang soll dies die Bundesanstalt für Geowissenschaften übernehmen. Die als industrienah geltende Behörde hatte Informationen zu möglichen CO2-Endlagern unter Verschluss gehalten. Greenpeace hatte die Daten der Bundesanstalt am vergangenen Sonntag veröffentlicht.

Quelle: fairNEWS.de

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Anzeige gegen KaDeWe – Tierschützer fordern grundsätzliches Verbot der Fisch-Hälterung

Donnerstag, 17. Februar 2011

Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband, der Tierschutzverein Berlin, fordern ein Verbot der Lebendhaltung von Fischen und Krustentieren im Handel und der Gastronomie. Diese sogenannte Hälterung, die Aufbewahrung von lebenden Fischen und Krustentieren ohne Fütterung zur Qualitätssteigerung des Fischfleisches, ist für Tierschützer Quälerei und damit ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Gegen das Berliner KADEWE haben die beiden Verbände Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz gestellt. In den letzten Jahren wurde mehrfach wissenschaftlich nachgewiesen, dass Fische schmerz-, stress- und leidensfähige Tiere sind und höhere kognitive Eigenschaften aufweisen, als bisher angenommen.

Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes und Vorsitzender des Tierschutzvereins Berlin dazu: „Es gibt im Zeitalter geschlossener Kühlketten keinen vernünftigen Grund, warum die Tiere nicht direkt nach dem Entnehmen aus dem Meer, See oder Zuchtbecken sachkundig betäubt und getötet werden sollen.“

Alle Transportwege sowie die Hälterung ohne Fütterung in kleinen Becken, in denen die Fische dem Besucherverkehr ausgesetzt sind, bedeuten zusätzliches unnötiges Leiden für die Tiere. Hinzu kommt zum Schluss eine Tötung der Tiere unter meist hektischen Bedingungen. Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse muss dringend die diesbezügliche Gesetzgebung überarbeitet werden. So hat in Österreich beispielsweise der dortige Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass das Anbieten von lebenden Hummern unter den praxisüblichen Umständen in einer Supermarktkette einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz darstellt. Die Verbände kritisieren ebenfalls die Haltung von Hummer mit zusammengebundenen Scheren in nackten Becken.

Strafanzeige gegen das KaDeWe in Berlin

Der Deutsche Tierschutzbund hat gegen das KaDeWe Strafanzeige gestellt. In dem „Luxuskaufhaus“ scheiterte der Versuch, einen Karpfen sachgemäß zu töten, woraufhin er bei Bewusstsein in die Kühltheke verfrachtet wurde und somit minutenlangem Leiden und Schmerzen ausgesetzt war. „Das ist sicher kein Einzelfall. Fische vor den Augen der Kunden auf die Theke zu schlagen ist systematische Tierqual, dem gehen wir in jedem uns bekannten Fall konsequent nach. Wenn der Gesetzgeber nicht reagiert, dann müssen wir den Handel zwingen, sich zu bewegen“, so Apel.

Quelle: Deutscher Tierschutzbund e.V.

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