Archiv für die Kategorie „Gesundheit“

CARE unterstützt Evakuierungszentren mit warmen Mahlzeiten

Donnerstag, 31. März 2011

Hilfe für insgesamt 20.000 betroffene Menschen in Nothilfe- und Übergangsunterkünften

CARE initiiert in den nächsten Monaten in der von Erdbeben und Tsunami besonders betroffenen Iwate Präfektur ein Hilfsprogramm zur Unterstützung von 20.000 in Evakuierungszentren und Übergangsunterkünften lebenden Menschen. Nach einer vorherigen Einschätzung der Lage vor Ort und nach Absprache mit der lokalen Regierung, beginnt CARE Japan am Freitag in einem Evakuierungszentrum in der Stadt Yamada mit der Verteilung von warmen, nährstoffreichen Mahlzeiten. Trotz enormer Bemühungen der japanischen Regierung, die Lage für die evakuierten Menschen zu verbessern, ist die Situation auch über zwei Wochen nach der Katastrophe in der großflächig zerstörten Stadt Yamada kritisch. Mahlzeiten für die rund 580 Menschen im Evakuierungszentrum in Yamada, so CARE Japan, beschränken sich auf die Vergabe von Reis und Miso-Suppe.

„Die Gesundheitssituation der Menschen in den Evakuierungszentren ist besorgniserregend. Es fehlt an nährstoffreichen Mahlzeiten, die die Menschen vor Krankheiten bewahren. Wenn sich die Situation in den Evakuierungszentren nicht bald verbessert, könnte es zu Durchfallepidemien und anderen infektiösen Krankheiten kommen“, so Dr. Anton Markmiller, Hauptgeschäftsführer von CARE Deutschland-Luxemburg e.V. Viele der Freiwilligen, die Essen verteilen, müssten sich zudem gleichzeitig auch um ihre eigenen Familien kümmern und sähen sich einer enormen Doppelbelastung ausgesetzt. CARE Japan stellt daher so schnell wie möglich Personal und Nahrungsmittel bereit, um die Suppenküchen betreiben zu können.

Um die geplante Hilfe gezielter durchführen zu können, erwägt CARE Japan, weitere Büros auf- und die Strukturen der Organisation auszubauen. „Mit einer weitreichenden Struktur könnten wir mehr Spenden sammeln, Freiwillige besser einsetzen und Nothilfe im größeren Rahmen leisten“, so Terumi Tamamizu, Medienreferentin von CARE Japan. CARE Japan schließt hierbei an bereits vorhandene lokale Kapazitäten an und arbeitet eng mit lokalen Regierungen und Freiwilligenorganisationen zusammen, um Doppelungen zu vermeiden.

Neben der Verteilung von Mahlzeiten und der Verbesserung der Situation in den Evakuierungszentren, plant CARE auch die Bereitstellung von Werkzeug und Material für die Reparatur zerstörter Häuser. Mittel- und langfristig sollen auch psychosoziale Dienste errichtet werden, die vor allem älteren Leuten bei der Bewältigung erlebter Traumata helfen. Des Weiteren sollen – zusammen mit lokalen Organisationen – Frühwarnsysteme und Katastrophenvorsorge verbessert werden.

Quelle: CARE Deutschland-Luxemburg e.V.



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Dioxin-Skandal: Gift im Tierfutter stammt aus Pestizidrückständen

Montag, 10. Januar 2011

foodwatch: Aigner deckt Giftmischer, anstatt Lücken im System zu schließen – Grenzwert um das 164-fache überschritten

Nach Informationen der Verbraucherorganisation foodwatch sind Rückstände von Pflanzenschutzmitteln die Quelle für die hohe Dioxinbelastung von Futtermitteln. Das ergibt sich nach Einschätzung von Experten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit aus dem so genannten Kongenerenmuster einer Futterfett-Probe aus der zu Harles & Jentzsch gehörenden Spedition Lübbe. Diese Häufigkeitsanalyse verschiedener Dioxin- und Furanverbindungen in der Probe, die foodwatch vorliegt, weist auf Rückstände einer Pentachlorphenol-Verbindung hin, wie sie als Fungizid eingesetzt wird. Andere mögliche Dioxin-Quellen wie etwa Erhitzungsvorgänge können demnach weitgehend ausgeschlossen werden. Die analysierte Futterfett-Probe war mit 123 Nanogramm Dioxin pro Kilogramm belastet – der gesetzliche Höchstwert von 0,75 ng/kg wurde damit um das 164-fache überschritten.

Vor ihrem Treffen mit Vertretern der Futtermittelindustrie am heutigen Montag forderte foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner auf, die offensichtlichen Mängel bei der Futtermittelproduktion endlich an ihrer Wurzel zu bekämpfen. “Die derzeitigen Ablenkungsdebatten um Zulassungsregeln für Futtermittelbetriebe oder eine Trennung zwischen der Herstellung von Futter- und Industriefetten verhindern nur eine echte Lösung. Frau Aigner deckt mit ihren Vorschlägen nur die Giftmischer in der Futtermittelindustrie, anstatt die offensichtlichen Sicherheitslücken im System zu schließen, wie es ihre Aufgabe wäre”, kritisierte Bode. “Die Ministerin muss die Unternehmen per Gesetz verpflichten, jede Charge jeder Futtermittelzutat selbst auf Dioxin zu testen und dies für die Behörden zu belegen. Bei Überschreitung des Grenzwertes muss die Charge vernichtet werden. Nur eine derartige Test- und Entsorgungspflicht für die Firmen schafft die nötige Futtermittel- und Lebensmittelsicherheit – denn staatliche Kontrolleure, auch wenn es zehn Mal so viele gäbe wie bisher, können immer nur Stichproben nehmen.”

Auch im aktuellen Fall waren die hohen Dioxinbelastungen bei amtlichen Kontrollen im Juli 2010 nicht aufgefallen, obwohl sie dem Unternehmen Harles & Jentzsch bereits seit März bekannt waren. Bisher gibt es keine gesetzliche Verpflichtung für die Unternehmen, selbst Tests durchzuführen. “Eine Test- und Entsorgungspflicht für die Firmen verhindert auch die verbreitete, illegale Praxis, zu hoch belastete Einzelchargen mit anderen Zutaten zu vermischen, um die Gesamtbelastung des Mischfuttermittels unter den zulässigen Grenzwert zu drücken”, so foodwatch-Geschäftsführer Bode.

Redaktioneller Hinweis: Das Kongenerenmuster der Futterfett-Probe aus einem Tank der Firma Lübbe können Sie unter http://foodwatch.de/presse/pressearchiv/2011/dioxin_im_futtermittel herunterladen.

Quelle: fair-NEWS

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Cholera in Haiti: Langfristige Investitionen in sanitäre Anlagen notwendig

Mittwoch, 24. November 2010

Sorge um eingeschränkten Hilfszugang während der Wahlen

Um die Cholera in Haiti langfristig einzudämmen und zukünftige Ausbrüche zu vermeiden, fordern CARE Deutschland-Luxemburg und action medeor eine langfristige Strategie der haitianischen Regierung und ihrer internationalen Partnern zur Verbesserung der Wasserversorgung sowie der Hygienestandards im Land. Nach Angaben der Vereinten Nationen haben nur 58 Prozent der haitianischen Bevölkerung Zugang zu sauberem Trinkwasser, nur 19 Prozent können sanitäre Anlagen nutzen.

Die beiden deutschen Hilfsorganisationen verschicken heute gemeinsam zwei „CARE-Pakete gegen Cholera“ nach Haiti. In den Paketen im Umfang von je 2,5 Tonnen und in der Abmessung von je sieben Kubikmetern sind Cholera-Medikamente sowie medizinisches Material enthalten. Der Wert eines Paketes liegt bei rund 22.000 Euro. Damit können weitere zahlreiche Cholera-Infizierte behandelt werden. „Diese Pakete sind speziell für die Situation jetzt zusammengestellt: sie enthalten vor allem Arzneien, die der Dehydrierung entgegenwirken, Tabletten zur Wasserreinigung, Kochsalzlösungen und Antibiotika“, sagt Bernd Pastors, Vorstand von action medeor.

CARE und medeor konzentrieren sich darauf, den Menschen schnell zu helfen. „Aber um auch in der Zukunft Epidemien solchen Ausmaßes zu verhindern, müssen wir die sanitäre Infrastruktur, den Zugang zu Wasser und Gesundheitsversorgung langfristig verbessern“, sagt Dr. Anton Markmiller, Hauptgeschäftsführer von CARE Deutschland-Luxemburg. „Diese Bemühungen können nur von der haitianischen Regierung ergriffen und koordiniert werden.“

In diesem Zusammenhang hoffen CARE und medeor auf faire und friedliche Präsidentschaftswahlen am 28. November, um die Sicherheit der Entwicklungshelfer, die auch während der Wahl unter Hochdruck arbeiten werden, nicht zu gefährden. „Wir sorgen uns um eventuell beschränkten Zugang zu den betroffenen Regionen während der Wahl-Woche“, sagt Markmiller. „Die Sicherheit unserer Teams und der Hilfsempfänger ist natürlich vorrangig, trotzdem können wir unsere Arbeit nicht vollkommen aussetzen. Es stehen zu viele Menschenleben auf dem Spiel.“

In den vergangenen Tagen hat CARE seine Hilfe in den vom Ausbruch der Cholera am meisten betroffenen Gebieten, in Artibonite und im Nord-Westen des Landes, aufgestockt. Außerdem werden die vom Erdbeben betroffenen Städte Léogâne und Carrefour weiterhin mit sauberem Trinkwasser versorgt. Bisher konnte CARE 85.000 Menschen mit Aufklärungskampagnen durch lokale Radiostationen und Freiwillige vor Ort, Lieferung von sauberem Wasser, sanitären Maßnahmen, der Verteilung von Hygienesets und Wasseraufbereitungsmitteln wie Reinigungstabletten und Wasserfiltern, erreichen.

medeor hat bereits sieben Tonnen lebensrettende Cholera-Module versendet, Medikamente und Infusions- und Desinfektionsmitteln, die in Port-au-Prince von seinen Partnern zur Behandlung aber auch Prävention eingesetzt werden wie zum Beispiel Wasserentkeimungstabletten für die Aufbereitung von 8,4 Millionen Liter Wasser. Weitere Hilfspakete werden zurzeit im Tönisvorster Medikamentenlager gepackt.

Quelle: CARE Deutschland-Luxemburg e.V.

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Millenniumsgipfel in New York: CARE warnt vor Resignation

Donnerstag, 16. September 2010

Scharrenbroich: „Bundesregierung bricht die von ihr eingegangenen internationalen Verpflichtungen zur Erreichung der Millenniumsziele“

Fünf Jahre vor der Zielmarke des Jahres 2015, in dem die Millenniumsentwicklungsziele erreicht sein sollten, warnt die Hilfsorganisation CARE vor Resignation angesichts der langsamen Fortschritte im Kampf gegen Armut. „Die Millenniumsentwicklungsziele leiteten vor zehn Jahren einen Paradigmenwechsel ein. Denn erstmals wurden konkrete, zeitlich begrenzte Erfolgsindikatoren genannt, an denen sich die Staaten messen müssen“, erinnert der Vorstandsvorsitzende von CARE Deutschland-Luxemburg, Heribert Scharrenbroich. Gerade wegen der unzureichenden Fortschritte müssten die Anstrengungen jetzt verstärkt werden, sowohl bei der Mittelaufbringung wie bei der Mittelverwendung. „Denn im Falle eines Scheitern werden künftige Generationen ein scharfes Urteil über uns fällen“, mahnt Scharrenbroich.

Von der Bundesregierung forderte der CARE-Vorsitzende mehr Kohärenz zwischen den einzelnen Politikressorts sowie die Verabschiedung eines nationalen Aktionsplans zur Erreichung der Ziele. „Auch wenn der Haushalt des Entwicklungshilfeministeriums von den Kürzungen verschont bleibt, ist es nicht akzeptabel, wenn die Bundesregierung den von der EU 2002 in Barcelona verabschiedeten Fahrplan zur Steigerung der Entwicklungshilfe wiederum nicht einhält. Dies ist ein Bruch der von ihr eingegangenen internationalen Verpflichtungen zur Erreichung der Millenniumsziele.“

Es gebe zu viele Akteure, die die Nichteinhaltung internationaler Zusagen mit Kritik an der Mittelverwendung glauben entschuldigen zu können, so Scharrenbroich. „Derartige Stimmen sollten sich lieber bei den Partnern in Entwicklungsländern, bei den Vereinten Nationen und den Entwicklungsagenturen dafür einsetzen, dass weniger Gelder in Verwaltungs- und Personalkosten oder gar in die Hände korrupter Regierungen fallen.“ So solle die EU-Kommission dafür Sorge tragen, dass strengere Kriterien bei der Gewährung von Budgethilfen angelegt werden, wie das die Bundesregierung für ihren Bereich angekündigt habe, ergänzt der CARE-Vorsitzende.

Am wenigsten Fortschritte wurden nach Auffassung von CARE im Bereich der Müttersterblichkeit (MDG 5) gemacht. Sie sollte bis 2015 um Dreiviertel gesenkt werden. Obwohl die Weltgesundheitsorganisation WHO heute meldet, dass die Todesfälle zurückgehen, sind weiter enorme Anstrengungen nötig. „Aber hier fehlt es offensichtlich an politischem Willen der noch zu oft männlich dominierten Eliten vieler Länder“, betont Scharrenbroich. 90 Prozent der Todesfälle bei Schwangerschaft und Geburt seien mit einfachen Mitteln zu verhindern. „Wir wissen aus erfolgreichen Projekten, was nötig ist: Mehr medizinisches Personal, Vorsorge während der Schwangerschaft und Begleitung der Geburt sowie Familienplanung und Beratung. Das ist kein Hexenwerk“, so Scharrenbroich.

Hintergrund: Vom 20. bis 22. September treffen sich die Staats- und Regierungschef der Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen zu einem Gipfeltreffen über die Millenniumsentwicklungsziele. Im Jahr 2000 verabschiedet, sehen die acht Ziele unter anderem eine Halbierung der Armut bis 2015 vor. Fünf Jahre vor Ende der Frist wird darüber beraten, wie die Ziele trotz magerer Zwischenergebnisse noch erreicht werden können.

Quelle: CARE Deutschland-Luxemburg e.V.

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Unabhängigkeit in der Selbsthilfe

Montag, 19. Juli 2010

Forum chronisch kranker und behinderter Menschen im Paritätischen und BAG Selbsthilfe veröffentlichen 2. Jahresbericht zum Monitoring-Verfahren

Unabhängigkeit und Neutralität sind seit Jahren ein wichtiges Thema bei den Mitgliedsverbänden der BAG SELBSTHILFE und des FORUMs chronisch kranker und behinderter Menschen im PARITÄTISCHEN Gesamtverband. Dies gilt insbesondere für den Umgang mit der Pharmaindustrie. Aus diesem Grunde haben die BAG SELBSTHILFE und das FORUM im PARITÄTISCHEN Leitsätze erarbeitet, die die Grenzen des Zulässigen aufzeigen. Die Einhaltung dieser Leitsätze wird durch das sogenannte Monitoring- Verfahren gesichert, in dem mögliche Verstöße überprüft werden. Um zukünftige Verstöße zu vermeiden, beraten die Monitoring-Ausschüsse zudem die Mitgliedsverbände. Die Eigenmittel der chronisch kranken und behinderten Menschen, die die Selbsthilfeorganisationen tragen, reichen oftmals nicht aus, die Vielzahl ihrer Aktivitäten zu finanzieren. Von daher sind die Organisationen häufig auf Spenden und Förderungen angewiesen. Auch Wirtschaftsunternehmen fördern Selbsthilfeprojekte. Die Annahme dieser Fördermittel birgt aber die Gefahr, dass sich die Selbsthilfeverbände bewusst oder unbewusst an den Anliegen der Wirtschaftsunternehmen orientieren, oder dass die Unternehmen gezielt versuchen, auf die Willensbildungsprozesse der Selbsthilfe Einfluss zu nehmen.

Es ist unabdingbar, dass die Selbsthilfeverbände als Anlaufstellen von ratsuchenden Menschen ihre Neutralität und Unabhängigkeit bewahren. Um dies zu gewährleisten, gibt es seit 2005 das sogenannte Monitoring-Verfahren, das der Beratung und Information der Mitgliedsverbände dient, mit dem aber auch die Leitsätze weiterentwickelt und Verstöße gegen diese Leitsätze sanktioniert werden sollen. Der Monitoring-Ausschuss nimmt dabei selbst initiativ Prüfungen problematischer Fälle vor. Weiter bringen die Mitgliedsorganisationen eigene Fälle ein, wenn sie einen Verstoß gegen die Leitsätze befürchten. Aber auch Dritte – wie beispielsweise Krankenkassen – können sich an die Monitoring-Prüfstelle wenden, wenn sie bei Verbänden den Verdacht auf einen Verstoß gegen die Selbsthilfe-Leitsätze vermuten. Die Ausschüsse haben im vergangenen Jahr 13 Fälle entschieden, weitere Verfahren sind derzeit noch in der Bearbeitung.

Das Monitoring Verfahren soll jedoch nicht nur dazu dienen, vergangene Verstöße festzustellen, sondern auch neue zu verhindern. So wurde etwa ein Muster zur Selbstauskunft für Wissenschaftliche Beiräte entwickelt. Denn viele Selbsthilfeorganisationen werden von ihren wissenschaftlichen Beiräten in medizinischen Fragen beraten und möchten wissen, ob es hier Kontakte zu Wirtschaftsunternehmen gibt und wie diese aussehen. Zur Erläuterung der Leitsätze hat der Monitoring-Ausschuss zudem die Arbeitshilfe aktualisiert, die den Verbänden die Leitsätze anhand praktischer Beispiele und entschiedener Fälle konkret nahe bringen soll. “Die Arbeitshilfe ist eine sehr gute inhaltliche Ergänzung zu den Leitsätzen, so dass die Selbsthilfeorganisationen chronisch kranker und behinderter Menschen eine noch größere Handlungssicherheit im Umgang mit Wirtschaftsunternehmen erhalten” fasst Dr. Martin Danner, Geschäftsführer der BAG SELBSTHILFE, das Arbeitsergebnis zusammen. “Die Verbände können jetzt noch einfacher als bislang konkrete Vorhaben anhand der Arbeitshilfe überprüfen und einschätzen”, urteilt Burkhard Stork, Leiter der Bundesgeschäftstelle der Deutschen Morbus Crohn/Colitis ulcerosa Vereinigung DCCV e.V. und Vorsitzender des Monitoringausschusses.

Die BAG SELBSTHILFE e.V. – Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen – ist die Vereinigung der Selbsthilfeverbände behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen in Deutschland. Sie ist Dachverband von 109 bundesweit tätigen Selbsthilfeorganisationen, 14 Landesarbeitsgemeinschaften und 5 Fachverbänden. Über ihre Mitgliedsverbände sind in der BAG SELBSTHILFE mehr als eine Million Menschen mit körperlichen, seelischen und geistigen sowie Sinnes-Behinderungen und Menschen mit unterschiedlichsten chronischen Erkrankungen zusammengeschlossen.

Das “Forum chronisch kranker und behinderter Menschen” wurde im Jahre 1986 als ein übergreifender Zusammenschluss von 37 der 92 bundesweit agierenden Selbsthilfeorganisationen und zugleich Mitgliedsverbänden des PARITÄTISCHEN Gesamtverbandes gegründet. Das FORUM vertritt die Interessen chronisch kranker und behinderter Menschen im PARITÄTISCHEN nach innen (Mitglieder, Verbandsrat, Vorstand, Hauptgeschäftsstelle) und außen. Der PARITÄTISCHE Gesamtverband unterstützt diese Aktivitäten auf Bundesebene und durch seine 15 Landesverbände.

Quelle: fair-NEWS.de

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AWD-Stiftung Kinderhilfe etabliert interdisziplinäres medizinisches Behandlungszentrum in Kirgistan

Freitag, 4. Juni 2010

Bereits seit sieben Jahren leistet die AWD-Stiftung Kinderhilfe im Rahmen eines Großprojektes humanitäre medizinische Hilfe in Kirgistan. Schon zwölf ärztliche Einsatzteams waren vor Ort und haben im “National Center for Maternity and Childhood Protection” in der Hauptstadt Bischkek Kinder mit Gesichtsfehlbildungen chirurgisch rehabilitiert. In Absprache mit örtlichen Ärzten und Regierungsvertretern wurde damit begonnen, ein interdisziplinäres Behandlungszentrum aufzubauen, das auch die kieferorthopädische und phoniatrische/pädaudiologische Behandlung im Gefolge der operativen Rehabilitierung ermöglicht. Dies kann durch die zentrale Lage eine einzigartige Versorgung für Kinder mit entsprechender gesundheitlicher Beeinträchtigung in Zentralasien bieten. Träger dieses wegweisenden Projektes sind die AWD-Stiftungen Kinderhilfe Schweiz und Deutschland.

Die Behandlung von Kindern mit Lippen-Kiefer-Gaumenspalten besteht bisher in Kirgistan weitgehend lediglich im operativen Verschluss der Spaltbildung. Keine Seltenheit sind Kinder, die noch im Schulalter nicht operierte Gaumenspalten haben, sogar gibt es Kinder in diesem Alter mit noch nicht verschlossenen Lippenspalten. Unberücksichtigt bleiben stets sekundäre funktionelle Störungen, wie Hörprobleme, Sprachschwierigkeiten oder Fehlstellungen der Kiefer- und Zahnbögen. Konservative Behandlungsmaßnahmen, wie Sprachheilbehandlung, kieferorthopädische Therapie oder HNO-ärztliche Betreuung der Kinder mit Lippen-Kiefer-Gaumenspalten, gibt es noch nicht. Daher hat es sich die Stiftung Kinderhilfe zur Aufgabe gemacht, ein interdisziplinäres Behandlungszentrum aufzubauen, dass eine umfassende Behandlung und Betreuung der Kinder von der Geburt an bis ins frühe Erwachsenenalter unter Einschluss aller operativen und konservativen Behandlungsmaßnahmen ermöglicht. “Besonders freut es uns, dass wir dieses Projekt kontinuierlich ausbauen und nachhaltig betreuen können. So können wir in kleinen aber wichtigen Schritten zum Ausbau der Abteilungen zur Nachbehandlung wie der Kieferorthopädie beitragen”, sagt Dr. Martina Adam, Vorstand der Stiftung.

Die medizinische Projektleitung hat Prof. Dr. Dr. med. Jarg-Erich Hausamen (ehemaliger Direktor der Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie an der Medizinischen Hochschule Hannover) in enger Kooperation mit Dr. med. Brigitte Winkler, die zugleich den Schweizer Stiftungsrat vertritt. Die administrative Leitung des Projektes liegt bei Dr. Martina Adam, Vorstandsmitglied der AWD-Stiftung Kinderhilfe Deutschland. Die gesamte Projektlogistik wird über die deutsche AWD-Stiftung Kinderhilfe abgewickelt. So auch die anstehende Reise Mitte Juni, die trotz derzeitiger politischer Unruhen im Land möglichst termingenau starten soll. “Wir sind uns der Risiken bewusst, doch gerade in Krisenzeiten leiden vermehrt die Kinder in den Regionen. Umso wichtiger ist uns, dass die anstehende Reise zur medizinischen Hilfe diesen Sommer stattfinden kann um den weiteren Ausbau des medizinischen Zentrums voranzubringen”, betont Dr. Adam.

Hintergrundinformationen:

Die zentralasiatische Republik Kirgistan ist nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion in ihrem Übergang zur Marktwirtschaft nach wie vor dringend auf internationale Hilfe angewiesen. Angesichts der geringen Wirtschaftskraft leben noch 34 Prozent der Bevölkerung unterhalb der Armutsgrenze. Darunter leiden ganz besonders die Kinder. Die deutsche AWD-Stiftung Kinderhilfe arbeitet auf Initiative ihres damaligen Kuratoriums-Mitgliedes Dr. Ernst Albrecht (der bis 2005 den ehemaligen kirgisischen Präsidenten Akajev beriet) bereits seit zehn Jahren vor Ort und kümmerte sich in den vergangenen Jahren in verschiedenen Bereichen um bedürftige Kinder (zuckerkranke Kinder, Waisen, Aidsaufklärung, Straßenkinder). Sie arbeitete dabei bisher eng mit der Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) vor Ort in der Hauptstadt Bischkek zusammen.

Die Lippen-Kiefer-Gaumenspalten (LKG-Spalten) sind eine Gruppe von recht häufigen, angeborenen Fehlbildungen beim Menschen. Ihnen ist gemeinsam, dass sich in der Embryonalentwicklung Teile der Mundpartie nicht normal entwickeln. Umgangssprachlich werden sie diskriminierend oft als “Hasenscharte” (nach dem charakteristischen Spalt in der Oberlippe) oder in der schweren Form als “Wolfsrachen” (schwere anatomische Beeinträchtigung durch Spaltung des Oberkiefer-, Zahn- und Gesichtsskelettes) bezeichnet.

Die vollständige Rehabilitation von Kindern mit LKG-Spalten erfordert nicht nur einen kompletten anatomischen und funktionellen Verschluss der Spaltbildung durch einen operativen Eingriff, sondern auch den Einsatz verschiedener konservativer Behandlungsmaßnahmen. Nur durch eine solche kombinierte Therapie, die eine Langzeitbehandlung von der Geburt bis ins frühe Erwachsenenalter bedingt, sind dauerhafte funktionelle Störungen, wie Sprachprobleme, Schwerhörigkeit als Folge der ungenügenden Ventilation des Mittelohres, Gebissfehlstellungen und Probleme der Nahrungsaufnahme durch Restperforationen im Gaumen, zu vermeiden. Eine solche umfassende Behandlung kann erfahrungsgemäß nur durch ein interdisziplinäres Behandlungsteam in einem Behandlungszentrum erreicht werden. Das ideale Kernbehandlungsteam setzt sich somit aus Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen, Kieferorthopäden und Phoniatern/Pädaudiologen zusammen.

In Kirgistan (rd. 5 Mio. Einwohner) gibt es pro Jahr ca. 250 – 300 Neuerkrankungen, also Kinder, die mit Lippen-Kiefer-Gaumenspalten geboren werden. Diese Kinder müssen alle bis ins Erwachsenenalter versorgt werden. D.h. innerhalb der nächsten zehn Jahre werden rd. 2.500 Kinder und Jugendliche von dem Spaltenzentrum profitieren. Diese Kinder sollen durch das neu erworbene Know-how der einheimischen Chirurgen und Anästhesisten und die Etablierung einer Kieferorthopädie und einer Phoniatrie / Pädaudiologie vor einer dauerhaften schweren Behinderung bewahrt werden. Denn sie sollen nicht nur von einer schweren Entstellung befreit werden, sondern auch normal essen, hören, atmen und sprechen lernen.

Quelle: Offenes-Presseportal

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ÄRZTE OHNE GRENZEN warnt vor Rückzug im Kampf gegen HIV/Aids

Donnerstag, 3. Juni 2010

Mit dem Bericht “No time to quit: HIV/Aids treatment gap widening in Africa” warnt ÄRZTE OHNE GRENZEN vor dem Rückzug der internationalen Gebergemeinschaft aus dem Kampf gegen HIV/Aids.

Der Bericht analysiert, wie sich der Rückzug der Geber in acht Ländern südlich der Sahara auswirkt. ÄRZTE OHNE GRENZEN hat in diesen Ländern aus erster Hand erfahren, wie unzureichende Finanzmittel den Kampf gegen Aids gefährden.

“Neun Millionen Menschen weltweit benötigen dringend eine Behandlung und haben immer noch keinen Zugang zu lebensrettenden Medikamenten. Es besteht die Gefahr, dass viele von ihnen in den nächsten Jahren sterben, wenn die erforderlichen Maßnahmen nicht getroffen werden. Der Rückzug der Geber droht, all die Erfolge zu untergraben, die in den letzten Jahren erzielt wurden”, sagt Mit Philips, Expertin für Gesundheitspolitik bei ÄRZTE OHNE GRENZEN und eine der Autorinnen des Berichts. “Wie können wir den Kampf auf halber Strecke aufgeben und so tun, als sei die Krise überwunden?”

Das US-amerikanische PEPFAR-Programm zur Bekämpfung von HIV/Aids hat die Ausgaben für HIV-Medikamente 2009 und 2010 gesenkt und sein Gesamtbudget eingefroren. Der Globale Fonds, die größte Finanzierungsorganisation im Kampf gegen HIV/Aids, sieht sich mit einem massiven Finanzierungsdefizit konfrontiert. In den Jahren 2009 und 2010 wurden bereits genehmigte Länderzuschüsse um 8 bis 12 Prozent reduziert. Ein entscheidendes Datum wird die Geberkonferenz des Globalen Fonds im Oktober in New York sein, wo die Geberländer ihre Finanzzusagen für die nächsten drei Jahre bekannt geben.

Die Kürzungen der Finanzmittel haben in Ländern wie Südafrika, Uganda und in der Demokratischen Republik Kongo unmittelbare Auswirkungen. In der Demokratischen Republik Kongo musste die Zahl neuer Patienten für eine antiretrovirale Therapie auf ein Sechstel reduziert werden.

Unterbrechungen und Verzögerungen der Medikamentenversorgung sind bereits Realität und könnten zur Regel werden, wenn nicht genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. ÄRZTE OHNE GRENZEN hat erst kürzlich Malawi, Simbabwe, die Demokratische Republik Kongo, Kenia und Uganda mit Notfall-Medikamenten unterstützt.

“HIV/Aids bleibt eine massive Krise und erfordert eine außergewöhnliche Antwort. ÄRZTE OHNE GRENZEN fordert daher ein nachhaltiges und erneuertes Engagement der Geber und der nationalen Regierungen im Kampf gegen HIV/Aids, so dass dieser verheerenden Krise angemessen begegnet werden kann”, sagt Mit Philips.

Quelle: Offenes-Presseportal

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Bundesrat will Genitalverstümmelung nicht völlig verbieten: Entfernung der Schamlippen durch Ärzte bleibt legal

Montag, 17. Mai 2010

Der Bundesrat verabschiedete im März 2010 den Entwurf für einen eigenen Straftatbestand „Genitalverstümmelung“. Verstümmelnde Eingriffe, die von Ärzten durchgeführt werden – wie die Entfernung der inneren Schamlippen – sollen jedoch von der Strafnorm ausgeschlossen bleiben.

Nach dem Willen der Gesetzesinitiatoren sollen Ärzte weiterhin ungestraft Schamlippen abschneiden dürfen. Wörtlich heißt es in der Gesetzesbegründung (BT Drucksache 867-09), es „sollen rein kosmetisch motivierte Eingriffe, wie … die in neuerer Zeit zunehmende Erscheinung der ´Schönheitsoperationen` im Genitalbereich vom Anwendungsbereich der Strafnorm ausgenommen bleiben.“

Zu diesen sogenannten Schönheitsoperationen gehört die teilweise oder vollständige Entfernung der inneren Schamlippen. Mit solchen Eingriffen verdienen deutsche Ärzte mittlerweile ganz legal rund 20 Millionen Euro pro Jahr.
Das Ergebnis dieser gewinnträchtigen „Operation“ unterscheidet sich jedoch in keiner Weise von der kulturell oder religiös motivierten Genitalverstümmelung, wenn dabei die Schamlippen abgeschnitten werden.

Dass Politiker bewusst mit „zweierlei Maߓ messen, geht aus der Begründung klar hervor: Während das pseudo-ästhetisch begründete Abschneiden der Schamlippen durch Ärzte straf-frei und einwilligungsfähig bleiben soll, ist für die gleiche Tat aus kulturell-religiöser Motivation heraus der „minder schwere Fall“ vorgesehen: Gemeint sind jene Taten, „in denen die Tatfolgen nicht wesentlich über das Ergebnis der … kosmetischen Eingriffe hinausreichen.“ Das Strafmaß soll bei diesen Fällen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft liegen.

Ziel muss aber die konsequente strafrechtliche Ahndung aller Formen genitaler Verstümmelung sein. Wer aus anderen als medizinisch indizierten – und somit äußerst seltenen – Gründen einem Mädchen oder einer Frau die Schamlippen abschneidet, muss dafür straf-rechtlich zur Verantwortung gezogen werden und zwar im Hinblick auf die Tat selbst und auf ihre Folgen.
Die Gesetzesinitiative lenkt von den tatsächlichen Problemen ab: Die Anwendung geltenden, völlig ausreichenden Rechts wird durch massive Ermittlungsbarrieren behindert.
Die verantwortlichen Politiker stehen in der Pflicht, endlich die nötigen Rahmenbedingungen für die Verfolgung sämtlicher Verstümmelungstaten und den umfassenden Schutz der gefährdeten Mädchen zu schaffen.

Quelle: fair-NEWS.de

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Genitalverstümmelung an Mädchen in Deutschland: Staat muss Opfer entschädigen

Dienstag, 11. Mai 2010

Opfer von Genitalverstümmelung haben Anspruch auf Entschädigung durch den Staat

Das Kinderschutz-Projekt „SOS FGM“ informiert über die gesetzliche Pflicht des Staats, die Opfer von Genitalverstümmelung zu entschädigen. SOS FGM hilft Opfern dieser Gewalttaten, ihre Ansprüche geltend zu machen.

Ziel des gesetzlich verankerten Entschädigungsanspruchs ist es zu gewährleisten, dass das Opfer von Gewalt den Folgen der Tat nicht mehr hilflos gegenüber steht.
Gelingt es der staatlichen Gemeinschaft nicht, Gewalttaten zu verhindern, muss der Staat für die Opfer der Straftaten einstehen – so der Leitgedanke des Opferentschädigungsgesetzes (OEG).
In Deutschland leben bis zu 50.000 Mädchen, die von der Gewalt genitaler Verstümmelung bedroht sind. Bis zu 80% der gefährdeten Kinder werden tatsächlich der Verstümmelung
unterworfen.

Da Genitalverstümmlung einen erheblichen Grundrechtseingriff darstellt und die Gefahr für die gefährdeten Mädchen sehr konkret ist, muss der Staat seine Schutzpflicht erfüllen.
Bislang werden bis auf wenige Einzelfälle keinerlei Schutzmaßnahmen für diese Kinder getroffen, obwohl die gesamte Gruppe der gefährdeten Mädchen dem Staat bekannt ist.
Durch dieses Unterlassen trägt der deutsche Staat sogar eine Mitschuld an den Verbrechen.

Grundsätzlich erfüllen alle Opfer von Genitalverstümmelung, die zum Tatzeitpunkt in Deutschland lebten, die wichtigste Anspruchsvoraussetzung für eine staatliche Entschädigung:
Sie sind durch einen vorsätzlichen, rechtswidrigen, tätlichen Angriff gesundheitlich geschädigt worden.
Auch wenn die Mädchen für die Tat ins Ausland gebracht wurden, bleibt der Anspruch auf Entschädigung – zumindest teilweise – bestehen.
Die individuellen Entschädigungsleistungen umfassen neben Heilbehandlungen auch Lohnersatz-Zahlungen und einkommensunabhängige Renten bei bleibenden Schädigungsfolgen.

SOS FGM setzt sich mit einem Notruf und Beratungsangebot für den konkreten Schutz von Mädchen ein – aber ebenso für die Rechte der Opfer, indem sie über ihren Anspruch auf
Entschädigung informiert und bei der Durchsetzung ihres Entschädigungsanspruchs unterstützt werden (z.B. durch Vermittlung engagierter Opferanwälte). www.sosfgm.org

Quelle: fair-NEWS.de

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Deutsche Tierärzte unterstützen die Gesundheit von Mensch und Tier in Afrika

Freitag, 7. Mai 2010

Am 11. Mai ist es wieder soweit: Wenn Hunde und Katzen an diesem Tag geimpft werden, fließt die Hälfte der Impfeinnahmen aus bundesweit mehr als 900 Tierarztpraxen an “Tierärzte ohne Grenzen”. Mit den Spenden fördert der Verein Tiergesundheitsprojekte in Ostafrika. In diesem Jahr steht die Tollwutbekämpfung in Kenia im Vordergrund.

“Impfen für Afrika’ schlägt zwei Fliegen mit einer Klappe,” erklärt Dr. Hans-Joachim Götz, Präsident des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte und Schirmherr des Aktionstages sein Engagement. “Er ist eine gute Gelegenheit, auf die gleichbleibend hohe Bedeutung von Impfungen hinzuweisen. Denn nur durch konsequente und flächendeckende Impfung ist ein Schutz gegen viele Infektionskrankheiten gewährleistet. Außerdem bietet er die Chance über den geografischen Tellerrand zu schauen und sich zu verdeutlichen, was gesunde Tiere in anderen Ländern bedeuten.”

Laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sterben jedes Jahr in Afrika und Asien mehr als 50.000 Menschen an Tollwut. Hunde sind dort die häufigste Infektionsquelle. Um die Tollwut weltweit kostengünstig einzudämmen, empfiehlt deshalb die WHO die vorbeugende Impfung von Hunden. Hier setzt das seit 2006 laufende Projekt von “Tierärzte ohne Grenzen” an. Im kenianischen Massai Mara werden etwa 20.000 Haushunde zum Schutz der Nutztiere vor Raubtierangriffen gehalten. Früher stellte die Tollwut in diesem Gebiet ein massives Problem dar. Durch vorbeugende Impfungen und intensive Aufklärungsarbeit ist es gelungen, die Zahl der Ausbrüche von Tollwut bei Menschen durch Hundebisse deutlich zu reduzieren. Bis Ende des Jahres sollen weitere 5.000 Hunde geimpft werden.

“Eine Impfung unserer Hunde und Katzen am Aktionstag ist also besonders wirksam”, betont Götz. “Sie schützt unsere Haustiere vor zum Teil tödlichen Infektionskrankheiten. Gleichzeitig leistet die Spende der Tierärzte einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit von Mensch und Tier in Afrika.”

Quelle: Offenes-Presseportal

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