Archiv für die Kategorie „Menschenrechte“

Kinderschutzorganisation CareChild zur Kinderpornostrategie Niedersachsens

Dienstag, 9. März 2010

Zu den Plänen Niedersachsens, digitale Fingerabdrücke in Kooperation mit Suchmaschinen und kommerziellen Diensteanbietern zu nutzen um Kinderpornografie aufzuspüren und löschen zu lassen.

Das Niedersächsiche Innenministerium und das Landeskriminalamt haben eine Strategie entwickelt, die am Mittwoch von Innenminister Uwe Schünemann (CDU) auf der CeBit vorgestellt werden soll. Dabei soll das BKA zukünftig eine Datei mit Hashwerten (”digitalen Fingerabdrücken”) von kinderpornografischen Bildern und Videos führen und diese an Suchmaschinen und Diensteanbieter weitergeben, damit diese teilweise 40 Jahre alte Bilder aufspüren und dauerhaft aus dem Internet verbannen könnten.

Die Kinderschutzorganisation CareChild hält dieses Projekt zwar für förderlich im Sinne einer flankierenden Teilmassnahme gegen Kinderpornografie, jedoch nicht für eine Strategie.

Die Hashwertdatei wird bereits seit über 10 Jahren beim Bundeskriminalamt geführt und auch intensiv bundesweit durch Polizeibehörden in Ermittlungsverfahren und sogar von einigen Internetprovidern genutzt um inkriminiertes Material innerhalb der eigenen Infrastruktur aufzuspüren und zu entfernen (ähnlich einem Virenscanner).

“Es ist zwar wünschenswert, dass auch 40 Jahre altes Material aus dem Netz verschwindet, jedoch sollte die maximale Energie darauf verwendet werden den aktuellen Missbrauch von Kindern, der gegenwärtig stattfindet, zu verhindern.”, so CareChild Sprecher Michael Kappe.

Kinderpornografie wird heute, von wenigen Ausnahmen abgesehen, nicht mehr offen auf Webseiten abgelegt sondern in privaten Gruppen und gänzlich anderen Internetdiensten getauscht. Innerhalb dieser Tauschgruppen wird auch neues Material produziert und damit tatsächlich gegenwärtig Kinder missbraucht um diesen Bedarf zu decken. Diese Art der Verbreitung entzieht sich vollständig dem Zugriff von Suchmaschinen.

Für eine effektivere Verfolgung von Kinderpornografie und der damit verbundenen Verhinderung sexuellen Missbrauchs von Kindern, benötigt die Polizei nach Auffassung von CareChild dringend mehr gut ausgebildetes Personal und eine funktonierende, schnellere internationale Vernetzung. Darüber hinaus müssten zukünftig auch Anbahnungspunkte im Internet, wie beispielsweise aktive Pädophilenforen, bekämpft werden.

Quelle: fair-NEWS.de

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Geplanter Straftatbestand „Genitalverstümmelung“ ist Volksbetrug

Dienstag, 2. März 2010

gesellschaft1Bundesrat will eigenen Straftatbestand

Strafmaß soll herabgesetzt werden. Änderungen gehen an den tatsächlichen Problemen vorbei. Keine Aufhebung der Hindernisse für die Strafverfolgung. Täter genießen weiterhin staatlichen Schutz. Kein Schutz der Opfer in Sicht.

Hamburg, den 24.Februar 2010: Die TaskForce verschärft ihre Kritik an der Absicht deutscher Politiker, einen eigenen Straftatbestand „Genitalverstümmelung“ zu schaffen. Ein entsprechender Entwurf wurde am 12. Februar 2010 mehrheitlich von der Länderkammer des Bundesrates angenommen. Nun ist das Bundesjustizministerium mit einer Einschätzung befasst und muss den Entwurf bis zum 24. März dem Bundestag vorlegen.

Die Initiatorin der TaskForce, Ines Laufer, bezeichnet die geplanten Strafrechtsänderungen als handfesten Volksbetrug und vor allem Betrug an den Opfern – denn die fehlende Verurteilung von Verstümmelungstätern ist keinesfalls Defiziten im Strafrecht geschuldet, wie die Politiker glauben machen wollen. Vielmehr werden die Täter und Anstifter (Familienmitglieder) durch Täter-schützende Rechtsnormen (z.B. die ärztliche Schweigepflicht) vor der Verurteilung bewahrt, bzw. davor, dass die Strafverfolgungsbehörden überhaupt Kenntnis von den Verbrechen erlangen.

Zudem soll mit dem neuen Gesetz absichtlich die derzeit mögliche Mindeststrafe von „nicht unter drei Jahren“ (§226, Abs. 2, StGB) auf „nicht unter zwei Jahre“ herabgesetzt werden – um die Abschiebung der Täter zu verhindern.

In ihrer aktuellen Veröffentlichung (www.taskforcefgm.de/wp-content/uploads/2010/02/Analyse-zu-Gesetzesänderungen_Volksbetrug1.pdf) begründet die TaskForce in schlüssiger Weise, warum die geplanten Gesetzesänderungen

- Keine Verbesserung der Strafverfolgung erwarten lassen,

- Zu einer Verringerung der Mindeststrafe führen,

- Keine abschreckende Wirkung haben werden,

- Verstümmelungen aus pseudo-ästhetischer Motivation (z.B. Entfernung der Schamlippen) unbegründet von der Strafbarkeit ausnehmen,

- Für die Verfolgbarkeit von Genitalverstümmelungen im Ausland unnötig sind,

- Überflüssig hinsichtlich des Ruhens der Verjährung bis zur Volljährigkeit der Opfer sind, da dies bereist klar geregelt ist und

- Keinen Schutz für potentielle Opfer bieten können.

Gleichzeitig verweist die TaskForce wiederholt auf die gravierenden Schutzlücken, die es zu schließen gilt, um allen gefährdeten Mädchen den Schutz zu gewähren, der ihnen verfassungsrechtlich zusteht.

Wir fordern von Regierung und Parlamentariern – mit Ausnahme der Aufnahme der relevanten Körperverletzungsdelikte in den Katalog der Auslandsstraftaten (§5 StGB) – von sämtlichen Änderungen im Strafrecht abzusehen.
Stattdessen rufen wir die Bundesregierung auf, effiziente Maßnahmen einzuführen, die sowohl umfassenden Schutz für alle gefährdeten Mädchen bieten können, als auch die konsequente strafrechtliche Verurteilung, besonders der Anstifter (Eltern/Familie) ermöglichen, wie z.B.:

- Gesetzliche Meldepflicht (sowohl im Fall bereits verübter Verstümmelungen als auch bei Kenntnis bevorstehender Verstümmelungen);

- Untersuchungspflicht, einschließlich regelmäßiger Überprüfung der genitalen Unversehrtheit (entweder nur für die Mädchen der genau bestimmbaren Risikogruppen oder für alle in Deutschland lebenden Kinder bis zum 18. Lebensjahr);

- Kollektive familienrechtliche Maßnahmen für alle bis zu 50.000 minderjährigen Mädchen der Risikogruppen, um die Verstümmelungen in den Herkunftsländern der Eltern effektiv zu unterbinden (gem. Beschluss BGH, XII ZB 166/03 v. 15.12.2004).

Quelle: fair-NEWS.de

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Reporter ohne Grenzen stellt neues Referat “Hilfe für Journalisten in Not” vor

Mittwoch, 24. Februar 2010

ROG: EU muss restriktive Visa-Praxis für politisch Verfolgte aufgeben

Mit der Schaffung des neuen Referates “Hilfe für Journalisten in Not” wird die deutsche Sektion von Reporter ohne Grenzen (ROG) verfolgten Medienmitarbeitern systematisch und gezielt Unterstützung bieten.

Reporter ohne Grenzen (ROG), die Organisation zur Verteidigung der Presse- und Meinungsfreiheit reagiert damit auf die große Zahl von bedrohten oder geflüchteten Journalisten. “Diese Menschen sind weltweit auf Hilfe angewiesen”, erklärte ROG-Generalsekretär Jean-François Julliard bei der Vorstellung des neuen Arbeitsbereichs bei einer Pressekonferenz am 19. Februar in Berlin. Juristische Hilfe, finanzielle Unterstützung und sichere Unterkunft in akuten Bedrohungssituationen sowie Hilfe auf der Flucht gehören zu den Schwerpunkten des neuen Arbeitsbereichs, für den die Juristin Alexandra Tryjanowski zuständig ist.

Bei der Veranstaltung in den neuen Geschäftsräumen von Reporter ohne Grenzen in Berlin-Mitte wies Generalsekretär Julliard auch auf die weltweit hohe Flüchtlingszahl unter Medienschaffenden hin und übte scharfe Kritik an der Visa-Politik der EU. Die EU-Visa-Praxis sehe vor, dass nur Menschen, die sich bereits auf europäischem Boden befinden, Asyl beantragen können. Die starke Sicherung der “Festung Europa” und das ungeschriebene Prinzip “kein Asyl aus dem Ausland” lasse den Betroffenen nur die Wahl, in prekären Situationen in Nachbarländern auszuharren oder sich für den gefährlichen Weg einer
illegalen Einreise nach Europa zu entscheiden.

Die neue Referentin für Migrationsrecht, Flüchtlingsarbeit und Nothilfe, Alexandra Tryjanowski, kann in ihrer Arbeit auf die von der deutschen ROG-Sektion seit deren Gründung im Jahr 1994 geleistete Hilfe für Medienmitarbeitende aufbauen. “Die Unterstützung in Notfällen wird auch in Berlin nicht mehr nur ad hoc erfolgen, sondern auf eine professionellere und vernetztere Struktur zurückgreifen können. Damit wird sie schlagkräftiger, schneller und wirksamer”, so Tryjanowski, die bei der Hilfe vor Ort ansetzen möchte: “Journalisten, die wegen ihrer kritischen und mutigen Berichte unter Druck gesetzt, überfallen oder willkürlich mit Strafverfahren überzogen werden, sollen wissen, dass sie nicht allein sind. Das Signal geht aber nicht nur an die Betroffenen, sondern auch an diejenigen, die die Presse-und Meinungsfreiheit missachten.”

Quelle: fair-NEWS.de

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„Null Toleranz“ für Genitalverstümmelungen an Mädchen? In Deutschland längst keine Realität

Donnerstag, 4. Februar 2010

Ärzte müssen schweigen, Schutz von Mädchen bleibt die Ausnahme. Bis zu 50.000 Kinder in Deutschland sind gefährdet, aber keine effektiven Schutzmaßnahmen durch die Politik in Sicht.

Am Samstag jährt sich der UN-Tag „Null Toleranz gegenüber weiblicher Genitalverstümmelung“ zum siebten Mal. Wirft man einen Blick auf die Situation in Deutschland, fällt das Ergebnis ernüchternd aus. Obwohl Genitalverstümmelung seit 12 Jahren auf der Agenda der Bundesregierung steht und von Politikern aller Fraktionen als schwere Menschenrechtsverletzung verurteilt wird, hat sich an der Lage der gefährdeten minderjährigen Mädchen in Deutschland praktisch nichts geändert:

- Bis zu 50.000 minderjährige Mädchen gelten als gefährdet, siehe: www.news4press.com/Genitalverstuemmelung-in-DeutschlandN_511305.html

- Besonders in den Hochrisikogruppen (über 70% Verstümmelungsrate in den Herkunftsländern Somalia, Äthiopien, Ägypten, Sierra Leone, Gambia u.v.m.) werden bis zu 80% der Mädchen verstümmelt, meist während sog. „Ferienreisen“ in das Heimatland der Eltern.

- Der enormen Anzahl an Opfern steht die fehlende Strafverfolgung der Täter, besonders der Anstifter (d.h. Eltern/Familie) entgegen. Dies ist wesentlich der ärztlichen Schweigepflicht geschuldet: Ärzte, die ein Kind als Genitalverstümmelungsopfer identifizieren, dürfen die Behörden nicht einschalten. Und selbst wenn Ärzte Verdacht oder gar Kenntnis über eine geplante Verstümmelung haben, müssen sie an das Jugendamt keine Meldung geben.

- Bis auf wenige Ausnahmen, bei denen Mädchen durch Gerichtsbeschlüsse vor der Verstümmelungsgefahr im Heimatland der Eltern geschützt wurden, dürfen Eltern ihre Töchter ungehindert zur Verstümmelung ins Ausland verbringen.

- Weder Ministerien noch Parlamentarier haben bislang angemessene Lösungen erarbeitet. Auch die geplante Änderung des Strafrechts führt zu keiner Verbesserung, siehe: www.news4press.com/Kritik-an-Gesetzesinitiative-zu-eigenem-Straftatbestand-GenitalverstuemmelungN_503447.html

Die „TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung“, die am 6. Februar drei Jahre alt wird, setzt sich weiter für nachhaltigen und umfassenden Schutz der gefährdeten Mädchen im Rahmen der staatlichen Schutzpflicht ein. Denn durch die Verstümmelung werden die höchsten Grundrechte der Opfer systematisch und vorhersehbar verletzt.

Mehr als die Hälfte der bisherigen Gerichtsbeschlüsse zum Schutz gefährdeter Mädchen (siehe www.taskforcefgm.de/gerichtsbeschluesse.html) wurden von der TaskForce initiiert und/oder mit fachlicher Expertise begleitet.
Um die gravierenden Schutzlücken zu schließen und allen gefährdeten Mädchen den Schutz zu gewähren, der ihnen verfassungsrechtlich zusteht, fordern wir von der Bundesregierung die Einführung der folgenden Maßnahmen:

- Gesetzliche Meldepflicht (sowohl im Fall bereits verübter Verstümmelungen als auch bei Kenntnis bevorstehender Verstümmelungen);

- Untersuchungspflicht, einschließlich regelmäßiger Überprüfung der genitalen Unversehrtheit (entweder nur für die Mädchen der genau bestimmbaren Risikogruppen oder für alle in Deutschland lebenden Kinder bis zum 18. Lebensjahr);

- Kollektive familienrechtliche Maßnahmen für alle bis zu 50.000 minderjährigen Mädchen der Risikogruppen, um die Verstümmelungen in den Herkunftsländern der Eltern effektiv zu unterbinden (gem. Beschluss BGH, XII ZB 166/03 v. 15.12.2004).

Die TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung ist ein Netzwerk zum Schutz von Mädchen vor Genitalverstümmelung der Organisationen Akifra e.V. www.akifra.org • Lobby für Menschenrechte e.V. www.lobby-fuer-menschenrechte.de • TABU e.V. www.verein-tabu.de • WADI e.V. www.wadinet.de

Quelle: fair-NEWS.de

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Afghanistan: Bildung unter Beschuss

Dienstag, 24. November 2009

CARE, Weltbank und Regierung präsentieren Studie / Mehr Engagement der Gemeinden und weniger sichtbare Einflussnahme von Regierung und Militär notwendig

Wenn Gemeinden sich bei der Bildung selbst engagieren und Regierung sowie Militär dabei wenig Einfluss nehmen, dann können sich Angriffe auf Schulen reduzieren. Zu dieser Schlussfolgerung kommt eine Studie, die CARE gemeinsam mit der afghanischen Regierung und der Weltbank heute veröffentlicht. Die Studie „Bildung unter Beschuss. Angriffe auf Bildungseinrichtungen in Afghanistan“ untersucht die Faktoren, die die Gefahr von Angriffen erhöhen und zeigt Maßnahmen auf, die das Risiko für Schülerinnen, Schüler und für das Lehrpersonal verringern können.

Die Angriffe auf Schulen sind ein alarmierender Trend in Afghanistan. Im Jahr 2008 gab es 670 Übergriffe auf Schulen, dabei wurden auch Lehrer und Schüler ermordet. Das afghanische Bildungsministerium gibt an, dass zwischen 2006 und 2007 insgesamt 230 Menschen bei Angriffen auf Schulen getötet wurden. “Hör auf, an dieser Mädchenschule zu unterrichten, oder Du wirst abgeschlachtet.“ Diese Nachricht erhielt der Direktor einer Mädchenschule in Logar, südlich von Kabul, als maskierte Männer ihn abends aus seinem Haus zerrten und zusammenschlugen.

Im Rahmen der Studie „Bildung unter Beschuss“ wurden über eintausend Menschen befragt, darunter Mitglieder lokaler shuras (Räte), Schuldirektoren, Lehrer, Eltern und Schüler. Auf der Basis dieser Interviews und einer Analyse der Daten zu Angriffen konnten die Autoren deutliche lokale Muster im Bezug auf die Gewalt feststellen und daraus wichtige Schlussfolgerungen ziehen.

Einige Schlüsselfaktoren, die das Risiko von Angriffen erhöhen:

-         Bildung von Mädchen. Die Unzufriedenheit darüber, dass Mädchen in die Schule gehen dürfen, ist der am häufigsten genannte Grund für Angriffe. Obwohl nur 19 Prozent aller Schulen in Afghanistan reine Mädchenschulen sind, gelten 40 Prozent der Angriffe ihnen.

-         Präsenz von internationalen Gebern und Streitkräften. Gemeinden wissen genau, wer die örtlichen Schulen finanziert. Besuche der Regionalen Aufbauteams (Provincial Reconstruction Teams, PRTs) und ihre finanzielle Unterstützung erhöhen das Risiko von Angriffen auf diese Schulen.

-         Fehlende Absprachen mit Gemeinden vor dem Bau einer Schule. Die Studie macht deutlich, dass diejenigen Schulen, die von Gemeinden ausdrücklich gewünscht waren, weniger häufig angegriffen werden. Wenn eine Gemeinde eine Schule selbst besitzt und verwaltet, dann kann sie diese Einrichtung auch besser schützen.

Die Studie zeigt auf, wie das Risiko von Angriffen gemindert werden kann. Der Schwerpunkt liegt dabei darauf, die Entscheidungsprozesse und die Einführung von Schutzmechanismen dezentral der Bezirks- und Gemeindeebene in die Hand zu geben. Die Gemeinden müssen dafür die nötige Unterstützung erhalten. Die Studie beinhaltet unter anderem folgende Empfehlungen:

-         Aufmerksamkeit dafür schaffen, wie wichtig Mädchenbildung ist. Starke Förderung von Schulbildung – vor allem für Mädchen – in lokalen Gemeinden kann dabei helfen, einen „Schutzschirm“ für Schulen zu bilden.

-         Vorbeugende Verhandlungen. Gemeindeälteste und Mitglieder der shura können in manchen Fällen vorbeugende Gespräche mit denjenigen Gruppen führen, die der Bildung gegenüber feindselig eingestellt sind. Verhandlungstraining und -unterstützung sowie andere Risiko mindernde Techniken müssen den Gemeinden zur Verfügung gestellt werden. So können sie selbst entscheiden, welche Strategien sie anwenden.

-         Polizeiregelungen für Schulen überarbeiten. Eine erhöhte Polizei- oder Militärpräsenz in der Nähe von Schulen muss nicht unbedingt Schutz bieten. In einigen Fällen kann sie sogar schädlich sein, weil in einigen Provinzen Sicherheitsbeamte selbst Ziel von Angriffen sind.

-         Die Einflussnahme von PRTs und Militär in Schulen beschränken. PRTs (Provincial Reconstruction Teams) sind kein notwendiger Akteur im Bildungssektor von Afghanistan. Das Geld, das derzeit durch PRTs für Bildungseinrichtungen ausgegeben wird, könnte direkt in nicht-militärische Finanzierungsmechanismen übergeben werden.

-         Schulen unauffällig bauen und platzieren. Schulen sollten nicht in Gebieten errichtet werden, wo sie ins Kreuzfeuer von Kämpfen kommen könnten. Die offene Erkennbarkeit von Schulen kann auch reduziert werden, um das Angriffsrisiko zu verringern.

„Ich habe gesehen, wie Gemeinden die Bildung, auch die von Mädchen, unterstützen und fördern, wenn sie selbst für die örtlichen Schulen und deren Sicherheit verantwortlich sind“, sagt Lex Kassenberg, Länderdirektor von CARE in Afghanistan. „Und wenn wir die Lage in Afghanistan heute wirklich verändern wollen, müssen wir dafür Sorge tragen, dass die ganze Bevölkerung Zugang zu Bildung bekommt, einschließlich der Mädchen. Dann können wir eine stabile Gesellschaft aufbauen, in der Armut und Gewalt keinen Platz haben.“

Quelle: www.care.de

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Vergessene Krisen im Fokus

Samstag, 19. September 2009

Am 2. Oktober um 19 Uhr findet die diesjährige Vernissage der Ausstellung „Luis Valtueña International Humanitarian Photographic Award“ zum Thema „Vergessene Krisen im Fokus“ statt. Die humanitäre Organisation Ärzte der Welt -Médecins du Monde zeigt die ausgezeichneten Werke des Fotowettbewerbs in der Berliner Urania am Wittenbergplatz. Interessierte können die 31 ausgewählten Fotografien internationaler Künstler vom 3. Oktober bis zum 31. Oktober kostenfrei anschauen.

Prof. Dr. med. Heinz-Jochen Zenker, Präsident Ärzte der Welt e.V., eröffnet neben Dirk Bleyer, Autor und Fotograf und anderen prominenten Gästen die Ausstellung.
281 Teilnehmer aus 42 Ländern haben 806 Fotografien eingereicht. Professor Zenker: „So eine starke Resonanz haben wir noch in keinem Jahr gehabt. Wir freuen uns, die 31 besten Arbeiten am 2. Oktober erstmals in Deutschland der Öffentlichkeit präsentieren zu können.“

Als Gewinner kürt die Jury dieses Jahr den aus Nordirland stammenden Fotojournalisten Andrew McConnell. Er spiegelt mit seiner eindringlichen Momentaufnahme die Situation der überfüllten Flüchtlingslager in Nord-Kivu wider. Im Laufe der letzten zehn Jahre sind 5,4 Millionen Menschen in der Demokratischen Republik Kongo umgekommen. Seit 2004 machen Kinder 47 Prozent der Opfer aus, in Folgen von Konflikten oder auf Grund von Krankheiten wie Malaria, Lungenentzündungen, Unterernährung und anderer normalerweise vermeidbaren Krankheiten. Professor Zenker: „Oberstes Leitprinzip unserer Organistation ist es, nicht nur Hilfe zu leisten, sondern auch Verstöße gegen Menschenrechte zu dokumentieren. Veranstaltungen wie unser Fotowettbewerb sind nötig, um gegen das Vergessen der Menschen vorzugehen.“

Namensgeber des Wettbewerbs und Fotograf Luis Valtueña kam 1997 als Mitglied von Médecins du Monde Spanien bei einem Einsatz in Ruanda ums Leben. Ihm und seinen Kolleginnen und Kollegen Mercedes Navarro, Flors Sirera und Manuel Madrazo widmet Ärzte der Welt -Médecins du Monde den 1998 gestifteten Preis.

Ärzte der Welt e.V. arbeitet seit 2000 als deutscher Zweig der internationalen humanitären Organisation Médecins du Monde. Unabhängig von ihrer Herkunft, behandeln und versorgen sie hilfsbedürftige Menschen in Krisensituationen wie Krieg und Gewalt, Naturkatastrophen, Krankheit, Armut und Ausgrenzung.

Quelle: openBroadcast
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