NABU und Grüne Liga bringen nachhaltigen Tourismus im Westkaukasus voran

9. März 2011

Internationale Tourismusbörse: Adygea stellt Ökoreisen ins Weltnaturerbegebiet vor

Die Umweltverbände NABU und Grüne Liga haben gemeinsam mit kaukasischen Partnern den Ökotourismus im Westkaukasus vorangebracht. Ziel des Projektes „Entwicklung von Ökotourismus im Weltnaturerbegebiet Westkaukasus“ ist, die Lebenssituation der lokalen Bevölkerung durch Tourismus-Einnahmen zu verbessern, ihre Akzeptanz für den Naturschutz zu steigern und gleichzeitig die Natur des UNESCO-Weltnaturerbegebietes zu erhalten. Mit dem Konzept setzt nun auch die Regierung der russischen Republik Adygea, in der sich das Gebiet größtenteils befindet, auf die Entwicklung des nachhaltigen Tourismus und stellt die Naturerlebnisreisen in den nordwestlichen Kaukasus als Schwerpunkt auf der morgen beginnenden Internationalen Tourismusbörse in Berlin vor.

Besonders an dem vom Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt geförderten Projekt ist, dass die betroffene lokale Bevölkerung von Anfang an in alle Entscheidungsprozesse miteinbezogen wurde. Außerdem gab es einen Projektwettbewerb, bei dem die Bewohner eigene Ideen zur Entwicklung des Ökotourismus in ihrer Heimat einreichen konnten. Die Realisierung der besten Ideen wurde finanziell unterstützt. Darüber hinaus wurde nach deutschem Vorbild ein Förderverein für den Naturpark „Bergiges Adygea“ gegründet, der sich nach Projektabschluss unter anderem um die Weiterentwicklung des nachhaltigen Tourismus im Weltnaturerbegebiet kümmern soll.

„Der Westkaukasus beherbergt den größten noch intakten Gebirgsurwald Europas und ist Heimat der letzten freilebenden Bergwisente“, sagte NABU-Vizepräsident Thomas Tennhardt. Mit der Entscheidung der adygeischen Regierung erführe das Weltnaturerbegebiet nun endlich die Wertschätzung, die ihm als Naturgebiet vom internationalen Rang gebühre.
„Dass die Menschen, die dort leben, dennoch ihren Lebensunterhalt bestreiten können, ist im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung möglich“, so Tennhardt weiter. Während die Natur am Kaukasus-Südhang unwiederbringlich der Olympia-Infrastruktur für die zweiwöchigen Winterspiele 2014 weichen muss, soll der sanfte Ökotourismus den Menschen am adygeischen Nordhang noch lange Einkommensmöglichkeiten bieten.

Quelle: NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V.

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Die NAJU ruft kleine Naturforscher bundesweit zum Kinderwettbewerb „Erlebter Frühling“ auf

7. März 2011

Die Naturschutzjugend (NAJU) im NABU lädt anlässlich des astronomischen Frühlingsbeginns am 21. März alle Kinder ein, die ersten Frühlingsboten zu suchen. Schulklassen, Kindergärten und Familien sind aufgerufen, sich an der Aktionswoche vom 21. bis 27. März zu beteiligen und die diesjährigen Frühlingsboten zu erforschen: den Apfelbaum, die Bänderschnecke, den Igel und den Gartenrotschwanz – NABU-Vogel des Jahres 2011. Tipps für Spiele und Aktionen finden alle Frühlingsforscher auf der Homepage zum Wettbewerb.

Guido Hammesfahr, der Schirmherr des Wettbewerbs und Schauspieler der ZDF-Kinderserie „Löwenzahn“, fordert die Kinder auf: „Taucht ein in die Welt der Frühlingsboten und zeigt, dass ihr kreative Naturforscher seid!“. Alle Einsendungen zur Aktionswoche, die bis zum 31. März 2011 bei der NAJU eingehen, haben die Chance auf einen Sonderpreis: Freikarten für Guidos neuen Film „Löwenzahn – das Kinoabenteuer“, der am 12. Mai startet. Es wird jeweils ein Sonderpreis in der Kategorie „Schulklasse“ (Kinofreikarten für alle Schüler), „Kindergruppe“ (Kinofreikarten für alle Kinder der Kindergruppe) und „Einzeleinsendung“ (Familienpaket bestehend aus vier Freikarten) verliehen. Auf die Gewinner der Kategorie „Kindergarten“ wartet ein Überraschungspaket.

Nach der Aktionswoche läuft der Wettbewerb „Erlebter Frühling“ noch bis Ende Mai weiter. Achtung, Einsendungen zur Aktionswoche haben eine doppelte Gewinnchance! Sie gehen auch in die Gesamtwertung zum Wettbewerb ein. Einsendeschluss ist hier der 28. Mai 2011. Zu gewinnen gibt es tolle Preise wie Zelte, Rucksäcke und Slacklines.

Für eine Teilnahme am Wettbewerb schicken die Kinder ihre Beobachtungen und Erlebnisse in Form von gemalten Bildern, Forschertagebüchern, Geschichten, Fotos oder Filmen unter dem Stichwort „Erlebter Frühling“ an die NAJU Bundesgeschäftsstelle, Charitéstraße 3, 10117 Berlin.

Für nur 8,- Euro erhalten Interessierte das Aktionspaket zum Erlebten Frühling mit pädagogischen Begleitmaterialien. Es umfasst ein Aktionsheft zu jedem Frühlingsboten mit Spiel- und Forschertipps, Forscherkarten für Kinder, Postkarten zu den Frühlingsboten sowie ein Poster. Mehr Infos und Bestellungen auf www.erlebter-fruehling.de.

Der „Erlebte Frühling“ ist das Markenzeichen der NAJU und zugleich Deutschlands ältester Kinderwettbewerb im Umweltbereich. Seit 1984 nehmen jedes Jahr Tausende kleiner Naturforscher mit phantasievollen Beiträgen an dem Wettbewerb teil und lernen so Pflanzen und Tiere vor ihrer eigenen Haustür kennen.

Quelle: NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V.

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Gemeinsam für eine gute Sache

4. März 2011

Arla begleitet das NABU-Projekt „Kinder entdecken die Natur“

Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) e. V. und seine Kinder- und Jugendorganisation, die Naturschutzjugend (NAJU), möchten mit Unterstützung von Arla Foods Kinder dafür begeistern, sich wieder stärker für den Schutz und den Erhalt der Natur einzusetzen. Der Startschuss für das Projekt fällt im Frühjahr 2011. Mit der Initiative macht Arla seine Unternehmensphilosophie „Der Natur ein Stück näher” unmittelbar erlebbar. Sie beginnt mit der bisher größten Handelspromotion der Dachmarke Arla und mündet im Herbst in eine bundesweite Aktionswoche für Kinder.

Die Erstellung von spannendem Aktionsmaterial für Kindergärten und Schulen ist Teil des Projekts. Es wird von Umweltpädagogen der NAJU zusammen mit Kinder- und Jugendgruppenleitern erstellt und bündelt Anregungen, Informationen und Anleitungen für Experimente, Spiele und Aktionen in der Natur. Die Kinder werden aufgerufen, in die Natur zu gehen, um Tiere zu beobachten und zu erforschen, Pflanzen zu entdecken und sich für ihren Schutz stark zu machen. Höhepunkt des Projekts ist eine bundesweite Aktionswoche im Herbst 2011, bei der Tausende von Kindern an spannenden Erlebnissen in der Natur teilnehmen, um so „der Natur ein Stück näher“ zu kommen.

Kinder im Fokus des Engagements
„Wir möchten Kinder wieder für die Natur begeistern“, begründet Matthias Brune, Marketing Director bei Arla Foods, das Engagement. „Im Zeitalter der digitalen Medien ersetzen Computer und Co. immer mehr Aktivitäten in der Natur. Wir möchten Kindern wieder einen Bezug zur Natur vermitteln – mit diesem Projekt genauso wie mit unseren Produkten.“ Der Journalist und Autor Richard Louv hat in seinem Buch „Last Child in The Woods“ wissenschaftliche Untersuchungen zusammen getragen, die zeigen, dass sich Kinder zunehmend von der Natur entfremden. Dies könne sogar zu ernst zu nehmenden Folgen für die körperliche und seelische Gesundheit führen. Die Umweltbildung von Kindern zu unterstützen ist Arla deshalb ein besonderes Anliegen.
Während der Aktion sind im Handel von April bis Juni 2011 15 Millionen Aktionspackungen der Produkte Arla Kærgården, Arla Buko, Arla Finello sowie der Hart- und Schnittkäse-Scheiben von Arla erhältlich. Mit jeder gekauften Aktionspackung unterstützen die Verbraucher das Projekt.

Starke Partner für ein starkes Projekt
„Mit der NAJU haben wir den idealen Partner für unser Vorhaben gewonnen. Die Erfahrung und Kompetenz sowie die bundesweite Vernetzung erweisen sich in allen Schritten der Projektplanung als sehr hilfreich“, so Matthias Brune. Umgekehrt ist die NAJU von Arla überzeugt: „Wir freuen uns, dass Arla es uns ermöglicht, dieses wichtige Projekt umzusetzen und so dazu beiträgt, Kindern die Natur wieder näher zu bringen“, so Hanna Piotter, Geschäftsführerin der NAJU.

Quelle: NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V.

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Abschreckung und Abschottung sind keine dauerhaften Lösungen

2. März 2011

CARE: Nur echte Entwicklungskooperation kann Flüchtlingsstrom stoppen

Die humanitäre Hilfe für die arabischen Staaten muss dringend aufgestockt und eine langfristigere Entwicklungszusammenarbeit angestrebt werden, so die Hilfsorganisation CARE Deutschland-Luxemburg. Europa, so der CARE-Vorsitzende und ehemalige Staatssekretär Heribert Scharrenbroich, könne nicht seine Grenzen schließen und Italien mit den Flüchtlingsströmen alleine lassen. „Europa hat jahrelang vom Gaddafi-Regime profitiert. Jetzt ist es an der Zeit für eine neue europäische Solidarität.“ Die EU sei aufgefordert schnellstmöglich einen Plan zu entwickeln, wie sie mit dem zu erwartenden Zustrom von Flüchtlingen aus Afrika umgehen wolle.

„Abschreckung und Abschottung dürfen keine dauerhaften Lösungen sein. Wir müssen für unsere europäischen Werte einstehen und ein humanes Konzept im Umgang mit Flüchtlingen bereithalten“, so Scharrenbroich. Für eine langfristige Lösung müsse den Menschen in den arabischen Ländern eine Perspektive gegeben werden. Als Sofortmaßnahme sei jetzt eine „Intensivierung von Bildungs-, Arbeitsbeschaffungs- und Infrastrukturmaßnahmen notwendig“.

„Die Unruhen in den arabischen Ländern schreien förmlich nach Unterstützung beim Aufbau von demokratischen Strukturen und der Bekämpfung von Korruption. Diese Unterstützung wäre vor allem eine Wiedergutmachung für das Paktieren mit autokratischen Regimes, die ohne Erbarmen die Menschenrechte ihrer Bürger verletzt haben. Mit Altruismus hat das nichts zu tun“, so der CARE-Vorsitzende. In Zukunft müsse Europa wesentlich kritischer sein beim Eingehen von Bündnissen, und korrupten oder die Menschenrechte verletzenden Regierungen die Unterstützung entziehen.

Vor allem private humanitäre Nichtregierungsorganisationen müssten weiter gestärkt werden, um mit ihrer jahrzehntelangen Erfahrung vor Ort einen wertvollen Beitrag für die Entwicklung der arabischen Staaten leisten zu können, da sie nicht mit den vermutlich noch lange korrupten Verwaltungen der Länder zusammenarbeiten.

Quelle: CARE Deutschland-Luxemburg e.V.

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Greenpeace-Aktivisten protestieren auf AKW Neckarwestheim

28. Februar 2011

Atomaufsicht verschleppt erforderliche Nachrüstungen und gefährdet Bevölkerung

Greenpeace-Kletterer entrollen in diesen Minuten am Kühlturm des AKW Neckarwestheim ein 500 Quadratmeter großes Transparent mit der Aufschrift “Atomkraft schadet dem Ländle”. Die Aktivisten protestieren damit gegen die mangelhafte Atomaufsicht in Baden-Württemberg. Der Reaktor Neckarwestheim 1 hat im Januar eine Laufzeitverlängerung von acht Jahren erhalten, ohne dass dringend notwendige Sicherheitsnachrüstungen vorgenommen wurden, die der Betreiber beantragt hatte. Die unabhängige Umweltorganisation Greenpeace fordert die sofortige Abschaltung des AKW.

“Neckarwestheim 1 ist unsicher und veraltet. Über Jahre hinweg wurden notwendige Sicherheitsnachrüstungen von Umweltministerin Tanja Gönner verschleppt und entsprechende Anträge verheimlicht”, sagt Tobias Riedl, Atomexperte von Greenpeace. “Man hat den Eindruck, dass die Kehrwoche in Baden-Württemberg schärfer kontrolliert wird als die Sicherheit von Atomkraftwerken. Die Ministerin muss den Menschen endlich die Wahrheit über den Zustand des Meilers sagen.”

In der vergangenen Woche hatte Greenpeace ein Schreiben von EnBW an das Landesumweltministerium Baden-Württemberg veröffentlicht. In diesem Dokument stellt der Betreiber des Reaktors schon 2007 einen Antrag auf Sofortvollzug verschiedener Sicherheitsnachrüstungen für Neckarwestheim 1, da diese Maßnahmen “im öffentlichen Interesse” und “zwingend erforderlich” seien. Der Antrag liegt Umweltministerin Tanja Gönner (CDU) seit 41 Monaten vor, ohne dass die Maßnahmen umgesetzt wurden.

Widersprüchliche Reaktionen aus dem Umweltministerium

Umweltministerin Gönner bestätigte am 16. Februar, dass es Sicherheitsmängel in Neckarwestheim1 gibt. Deshalb forderte sie vom Betreiber ultimativ eine Nachrüstliste. Gleichzeitig bleibt völlig unklar, wieso Gönner den ihr seit Jahren vorliegenden EnBW-Nachrüstantrag verschleppt. “Bei Gönners Atomaufsicht scheint etwas faul zu sein. Sie muss die Widersprüche sofort aufklären und die ihr offensichtlich vorliegende Mängelliste des Reaktors veröffentlichen”, sagt Riedl.

Beim Rückkauf der EnBW-Anteile durch das Land hat sich Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) in eine Zwickmühle gebracht: Ohne Gewinne aus dem abgeschriebenen Meiler Neckarwestheim wackelt die Finanzierungsstrategie, mit der EnBW-Dividende die Zinsen für zwei Milliardenanleihen zu decken. Teure Sicherungsmaßnahmen oder die Stilllegung des Reaktors würden die Dividende schmälern. “Frau Gönner scheint unter dem Druck zu stehen, die Kosten in Neckarwestheim zu minimieren. Aber die Sicherheit der Bürger darf nicht Opfer des Dividendendrucks werden”, so Riedl.

Block 1 des Atomkraftwerks Neckarwestheim ist der erste Reaktor, der die verlängerten Laufzeiten nutzt. Im Januar hatte er die im rot-grünen Ausstiegsvertrag vereinbarten Reststrommengen aufgebraucht. Der Meiler ist der zweitälteste Deutschlands und besonders unsicher, da er bauartbedingt erhebliche Sicherheitsmängel aufweist. So ist er beispielsweise wegen seiner nur wenige Zentimeter dünnen Reaktorhülle nicht ausreichend gegen einen Flugzeugabsturz geschützt.

Quelle: fair-NEWS.de

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Flüchtlinge aus Nordafrika brauchen Schutz

28. Februar 2011

Evangelische Hilfswerke fordern Solidarität mit Flüchtenden

“Brot für die Welt” und die Diakonie Katastrophenhilfe rufen dazu auf, Flüchtlingen aus Libyen ausreichenden Schutz zu gewähren. Angesichts brutaler Gewalt gegen die Zivilbevölkerung in Libyen warnen die evangelischen Hilfswerke davor, Flüchtlinge, die sich auf den Weg nach Europa machen, abzuwehren. “Flüchtlinge dürfen nicht zurückgewiesen werden”, fordern sie und kritisieren scharf die zögerliche Bereitschaft der EU, Italien dabei zu unterstützen, Schutzsuchende auf der Insel Lampedusa nach internationalen Flüchtlingsstandards aufzunehmen und ihnen ein faires Asylverfahren zu ermöglichen.

Nach Ansicht der Hilfswerke ist es Aufgabe aller EU-Staaten, Flüchtlingen sichere Zuflucht zu bieten und Sorge zu tragen, dass sie nicht unrechtmäßig abgeschoben werden. Die Verantwortung dafür liege nicht allein bei Italien. “Ganz Europa muss Solidarität mit den Flüchtlingen zeigen”, fordern “Brot für die Welt” und die Diakonie Katastrophenhilfe. Die Zuständigkeitsverteilung in der EU für Asylverfahren muss dringend verändert werden, heißt es weiter. Libyens Nachbarstaaten wie Ägypten und Tunesien sollten Hilfe erhalten, weil die meisten dorthin fliehen.

Angesichts der Nachrichten aus Libyen kann nicht bezweifelt werden, dass die Menschen vor Gewalt fliehen. Sie haben einen völkerrechtlichen Anspruch auf ein faires Asylverfahren wie Flüchtlinge aus Krisenregionen, zum Beispiel Somalia, Sudan, Eritrea. Diese wurden in der Vergangenheit durch das Gaddafi-Regime – teils in Absprache mit der EU – an der Weiterreise nach Europa gehindert und unter menschenunwürdigen Bedingungen in Lagern festgehalten.

Die angebliche Bedrohung Europas durch überwältigende Flüchtlingsbewegungen aus Nordafrika hat keinen Bestand. Die Entwicklungen in Ägypten und Tunesien belegen, dass der Massenexodus nach Europa nach dem mutigen und größtenteils gewaltfreien Aufbegehren vor allem der jungen Bevölkerungsmehrheit in mehreren arabischen Staaten ausgeblieben ist. Neben akuten Maßnahmen sollte die EU ihre Beziehungen zu den mediterranen Nachbarn einer kritischen Prüfung unterziehen und zeigen, dass Demokratie und Menschenrechte keine Lippenbekenntnisse sind.

Quelle: Offenes-Presseportal

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Umsatzsteuerbefreiung für Einrichtungen der Wohlfahrtspflege

26. Februar 2011

Die Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen der Wohlfahrtspflege setzt nach § 4 Nr. 18 Umsatzsteuergesetz (UStG) die Mitgliedschaft in einem amtlich anerkannte Wohlfahrtsverband voraus. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun entschieden, das diese Regelung nicht EU-rechtskonform ist. Leistungen der Wohlfahrtspflege können nach der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) auch dann umsatzsteuerbefreit sein, wenn der Unternehmer nicht Mitglied in einem Wohlfahrtsverband ist (Urteil vom 1.12.2010, XI R 46/08).

Artikel 132g MwStSystRL befreit von der Umsatzsteuer “eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen, einschließlich derjenigen, die durch Altenheime, Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder andere von dem betreffenden Mitgliedstaat als Einrichtungen mit sozialem Charakter anerkannte Einrichtungen bewirkt werden”.

Diese Regelung greift vor allem dann, wenn die Kosten für die erbrachten Leistungen zum großen Teil von gesetzlichen Krankenkassen oder Einrichtungen der sozialen Sicherheit (z. B. Jugendamt) übernommen werden oder vergleichbare Einrichtung nach deutschen Recht begünstigt sind.

Diese Regelung deckt sich aber nicht mit § 4 Nr. 18 UStG. Deswegen sind nach EU-Recht bestimmte Leistungen der Wohlfahrtspflege auch ohne die Mitgliedschaft in einem Wohlfahrtsverband umsatzsteuerbefreit. Das gilt z.B. für

- einen Haus-Notruf-Dienst
- die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung von bedürftigen Personen
- Legasthenie-Behandlungen
- Betreuungsleistungen
- die Vermittlung von Tageseltern

In anderen Fälle ist die Regelung der MwStSystRL enger gefasst als die nach § 4 Nr. 18 UStG. Das gilt z. B. für Mahlzeitendienste an alte, kranke und behinderte Personen oder Schülerverpflegung. Hier ist eine Befreiung nach der deutschen Regelung möglich – aber nur bei Mitgliedschaft in einem anerkannten Verband der Wohlfahrtspflege.

Quelle: www.vereinsknowhow.de

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Gutscheine für Mitarbeiter und Mitglieder

26. Februar 2011

Der Bundesfinanzhof hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass Warengutscheine immer dann ein Sachbezug sind, wenn der Gutschein nur gegen Ware – und nicht gegen Bargeld – eingelöst werden kann. Das gilt z. B. für Tank- und Büchergutscheine.

Dabei ist es ohne Bedeutung, dass der Gutschein auf Euro lautet und nicht auf eine Mengenangabe einer bestimmten Sache (z. B. 20 Liter Superbenzin). Es liegt also auch dann ein Sachbezug vor, wenn der Gutschein, weil er auf Sachen des täglichen Bedarf lautet, ähnlich wie Bargeld eingesetzt werden kann.

Vereine haben damit bessere Möglichkeiten, Mitarbeitern und Mitgliedern Sachwerte zukommen zu lassen, die nicht wie viele andere Präsente von zweifelhaftem Nutzen sind.

Für Mitglieder gilt: Sie können vom Verein pro Jahr Gutscheine in Höhe von bis zu 40-Euro als unentgeltliche Zuwendung erhalten. Bei persönlichen Anlässen sind je Anlass weitere 40 Euro möglich (z. B. 25-jähriges Vereinsjubiläum, 70. Geburtstag oder bei einem Sieg in einem wichtigen Wettkampf).

Für hauptamtliche Mitarbeiter kann zusätzlich zum Gehalt monatlich ein Gutschein in einer Höhe bis zu 44 Euro als steuerfreier Sachlohn (§ 8 Absatz 2 Satz 8 Einkommensteuergesetz) gewährt werden. Hier ist aber zu beachten, dass sich die Obergrenze von 44 Euro auf den Kalendermonat bezieht. Nicht ausgeschöpfte Beträge können also nicht einfach auf andere Monate übertragen werden können.

Quelle: www.vereinsknowhow.de

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Wann ist eine Zusammenlegung von Vorstandsämtern möglich?

26. Februar 2011

Finden sich bei Vorstandswahlen nicht genügend Kandidaten, um alle Ämter zu besetzen, liegt es nahe, Ämter zusammenzulegen und so den Vorstand zu verkleinern. Grundsätzlich ist das möglich, auch wenn die Satzung das nicht ausdrücklich vorsieht.

Das stellt ein Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm (30.11.2010, I-15 W 286/10) klar. Eine solche personengleiche Besetzung mehrerer Vorstandsämter ist zulässig, wenn die Satzung das nicht verbietet oder indirekt ausschließt.

Die Satzung muss also daraufhin überprüft werden

- ob der Vorstand aus einer bestimmten Zahl von Köpfen besteht (Beispiel: “Der Vorstand besteht aus 5 Personen.”)
- ob auch bei der verkleinerten Zahl von Vorstandsmitgliedern die Regelungen zur Vertretungsbefugnis erfüllt werden können. Sind drei Vorstandsmitglieder zur Vertretung des Vereins erforderlich, müssen sie auch vorhanden sein.
- ob nicht Ämter benannt werden, deren Zusammenlegung sich schon ihrer Definition nach ausschließt. So kann das Amt des Vorsitzenden und seines Stellvertreters nicht zusammengelegt werden. Es kommt hier also auf die Amtsbezeichnungen an.

Eine Personalunion im Vorstand ist also in Regel möglich, wenn die Satzung bei der Zusammensetzung des Vorstands nur Ämter und keine Personenzahl nennt und nicht alle Vorstandsämter für die Vertretung des Vereins erforderlich sind. Vielfach wird das nicht der Fall sein. Dann kann eine Verkleinerung des Vorstandes nur über eine Satzungsänderung erfolgen.

Quelle: www.vereinsknowhow.de

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SOS-Kinderdorf muss wegen blutiger Kämpfe in der Elfenbeinküste evakuiert werden

25. Februar 2011

Wegen der neu aufgeflammten Kämpfe in der Elfenbeinküste muss die Kinderhilfsorganisation SOS-Kinderdörfer weltweit ihr Kinderdorf in Abobo Gare, einem Vorort der Hauptstadt Abijan, evakuieren. Die gut 100 Kinder und ihre SOS-Mütter werden in das rund 110 Kilometer östlich gelegene SOS-Kinderdorf in Aboisso gebracht. Wenn sich die Lage im Lande weiter verschlechtern sollte, müsse sogar die Evakuierung aller Kinder und Mütter aus den ivorischen SOS-Kinderdörfern nach Togo in Erwägung gezogen werden, teilte die Kinderhilfsorganisation am Freitag mit.

Die Kämpfe zwischen den ehemaligen Rebellen im Norden des Landes und den Regierungstruppen im Süden waren in nach langem Waffenstillstand wieder heftig aufgeflammt. Dabei sollen mehrere hundert Menschen ums Leben gekommen sein. Hintergrund ist die Weigerung des abgewählten Präsidenten Laurent Gbagbo, die Macht an Wahlsieger Alassane Ouattara abzugeben. In den letzten Tagen war es in der Hauptstadt Abijan zu kriegsähnlichen Zuständen gekommen, die auch die Sicherheit des SOS-Kinderdorfs massiv beeinträchtigt hatten. So entschied sich das Nationalbüro von SOS, das Kinderdorf zu evakuieren.

Die Situation sei schon seit den Wahlen im November vergangenen Jahres kritisch, sagte der Direktor des SOS-Nationalbüros Elfenbeinküste, Paul Gbato. “Nun war es beim besten Willen nicht mehr hinnehmbar, welchen Gefahren unsere Kinder ausgesetzt waren. Wenn sich die Lage weiter verschlimmert, werden wir auch unser zweites Dorf schließen und alle Kinder nach Togo evakuieren.”

Auch die Versorgungslage habe sich drastisch verschlechtert, erklärte Gbato. So sei es immer schwieriger, die Kinderdörfer mit Lebensmittel zu versorgen. Zudem stiegen die Preise für die Nahrungsmittel exponentiell an. Da die Banken meist geschlossen bleiben, hat das SOS-Nationalbüro auch Schwierigkeiten, überhaupt an Geld heranzukommen.

Die Situation der anderen SOS-Kinderdorf-Einrichtungen in der Elfenbeinküste blieb zunächst unklar. Die Organisation betreibt und unterhält in Elfenbeinküste zwei Kinderdörfer, zwei Jugendeinrichtungen, zwei Kindergärten, zwei Hermann-Gmeiner-Schulen, zwei Sozialzentren und ein medizinisches Zentrum. Das SOS-Kinderdorf Abobo Gare ist das erste Kinderdorf auf dem afrikanischen Kontinent. Es wurde vor 40 Jahren gegründet.

Quelle: Offenes Presseportal

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