Artikel-Schlagworte: „Gesellschaft“

Kinderschutzorganisation CareChild zur Kinderpornostrategie Niedersachsens

Dienstag, 9. März 2010

Zu den Plänen Niedersachsens, digitale Fingerabdrücke in Kooperation mit Suchmaschinen und kommerziellen Diensteanbietern zu nutzen um Kinderpornografie aufzuspüren und löschen zu lassen.

Das Niedersächsiche Innenministerium und das Landeskriminalamt haben eine Strategie entwickelt, die am Mittwoch von Innenminister Uwe Schünemann (CDU) auf der CeBit vorgestellt werden soll. Dabei soll das BKA zukünftig eine Datei mit Hashwerten (”digitalen Fingerabdrücken”) von kinderpornografischen Bildern und Videos führen und diese an Suchmaschinen und Diensteanbieter weitergeben, damit diese teilweise 40 Jahre alte Bilder aufspüren und dauerhaft aus dem Internet verbannen könnten.

Die Kinderschutzorganisation CareChild hält dieses Projekt zwar für förderlich im Sinne einer flankierenden Teilmassnahme gegen Kinderpornografie, jedoch nicht für eine Strategie.

Die Hashwertdatei wird bereits seit über 10 Jahren beim Bundeskriminalamt geführt und auch intensiv bundesweit durch Polizeibehörden in Ermittlungsverfahren und sogar von einigen Internetprovidern genutzt um inkriminiertes Material innerhalb der eigenen Infrastruktur aufzuspüren und zu entfernen (ähnlich einem Virenscanner).

“Es ist zwar wünschenswert, dass auch 40 Jahre altes Material aus dem Netz verschwindet, jedoch sollte die maximale Energie darauf verwendet werden den aktuellen Missbrauch von Kindern, der gegenwärtig stattfindet, zu verhindern.”, so CareChild Sprecher Michael Kappe.

Kinderpornografie wird heute, von wenigen Ausnahmen abgesehen, nicht mehr offen auf Webseiten abgelegt sondern in privaten Gruppen und gänzlich anderen Internetdiensten getauscht. Innerhalb dieser Tauschgruppen wird auch neues Material produziert und damit tatsächlich gegenwärtig Kinder missbraucht um diesen Bedarf zu decken. Diese Art der Verbreitung entzieht sich vollständig dem Zugriff von Suchmaschinen.

Für eine effektivere Verfolgung von Kinderpornografie und der damit verbundenen Verhinderung sexuellen Missbrauchs von Kindern, benötigt die Polizei nach Auffassung von CareChild dringend mehr gut ausgebildetes Personal und eine funktonierende, schnellere internationale Vernetzung. Darüber hinaus müssten zukünftig auch Anbahnungspunkte im Internet, wie beispielsweise aktive Pädophilenforen, bekämpft werden.

Quelle: fair-NEWS.de

Geplanter Straftatbestand „Genitalverstümmelung“ ist Volksbetrug

Dienstag, 2. März 2010

gesellschaft1Bundesrat will eigenen Straftatbestand

Strafmaß soll herabgesetzt werden. Änderungen gehen an den tatsächlichen Problemen vorbei. Keine Aufhebung der Hindernisse für die Strafverfolgung. Täter genießen weiterhin staatlichen Schutz. Kein Schutz der Opfer in Sicht.

Hamburg, den 24.Februar 2010: Die TaskForce verschärft ihre Kritik an der Absicht deutscher Politiker, einen eigenen Straftatbestand „Genitalverstümmelung“ zu schaffen. Ein entsprechender Entwurf wurde am 12. Februar 2010 mehrheitlich von der Länderkammer des Bundesrates angenommen. Nun ist das Bundesjustizministerium mit einer Einschätzung befasst und muss den Entwurf bis zum 24. März dem Bundestag vorlegen.

Die Initiatorin der TaskForce, Ines Laufer, bezeichnet die geplanten Strafrechtsänderungen als handfesten Volksbetrug und vor allem Betrug an den Opfern – denn die fehlende Verurteilung von Verstümmelungstätern ist keinesfalls Defiziten im Strafrecht geschuldet, wie die Politiker glauben machen wollen. Vielmehr werden die Täter und Anstifter (Familienmitglieder) durch Täter-schützende Rechtsnormen (z.B. die ärztliche Schweigepflicht) vor der Verurteilung bewahrt, bzw. davor, dass die Strafverfolgungsbehörden überhaupt Kenntnis von den Verbrechen erlangen.

Zudem soll mit dem neuen Gesetz absichtlich die derzeit mögliche Mindeststrafe von „nicht unter drei Jahren“ (§226, Abs. 2, StGB) auf „nicht unter zwei Jahre“ herabgesetzt werden – um die Abschiebung der Täter zu verhindern.

In ihrer aktuellen Veröffentlichung (www.taskforcefgm.de/wp-content/uploads/2010/02/Analyse-zu-Gesetzesänderungen_Volksbetrug1.pdf) begründet die TaskForce in schlüssiger Weise, warum die geplanten Gesetzesänderungen

- Keine Verbesserung der Strafverfolgung erwarten lassen,

- Zu einer Verringerung der Mindeststrafe führen,

- Keine abschreckende Wirkung haben werden,

- Verstümmelungen aus pseudo-ästhetischer Motivation (z.B. Entfernung der Schamlippen) unbegründet von der Strafbarkeit ausnehmen,

- Für die Verfolgbarkeit von Genitalverstümmelungen im Ausland unnötig sind,

- Überflüssig hinsichtlich des Ruhens der Verjährung bis zur Volljährigkeit der Opfer sind, da dies bereist klar geregelt ist und

- Keinen Schutz für potentielle Opfer bieten können.

Gleichzeitig verweist die TaskForce wiederholt auf die gravierenden Schutzlücken, die es zu schließen gilt, um allen gefährdeten Mädchen den Schutz zu gewähren, der ihnen verfassungsrechtlich zusteht.

Wir fordern von Regierung und Parlamentariern – mit Ausnahme der Aufnahme der relevanten Körperverletzungsdelikte in den Katalog der Auslandsstraftaten (§5 StGB) – von sämtlichen Änderungen im Strafrecht abzusehen.
Stattdessen rufen wir die Bundesregierung auf, effiziente Maßnahmen einzuführen, die sowohl umfassenden Schutz für alle gefährdeten Mädchen bieten können, als auch die konsequente strafrechtliche Verurteilung, besonders der Anstifter (Eltern/Familie) ermöglichen, wie z.B.:

- Gesetzliche Meldepflicht (sowohl im Fall bereits verübter Verstümmelungen als auch bei Kenntnis bevorstehender Verstümmelungen);

- Untersuchungspflicht, einschließlich regelmäßiger Überprüfung der genitalen Unversehrtheit (entweder nur für die Mädchen der genau bestimmbaren Risikogruppen oder für alle in Deutschland lebenden Kinder bis zum 18. Lebensjahr);

- Kollektive familienrechtliche Maßnahmen für alle bis zu 50.000 minderjährigen Mädchen der Risikogruppen, um die Verstümmelungen in den Herkunftsländern der Eltern effektiv zu unterbinden (gem. Beschluss BGH, XII ZB 166/03 v. 15.12.2004).

Quelle: fair-NEWS.de

Reporter ohne Grenzen stellt neues Referat “Hilfe für Journalisten in Not” vor

Mittwoch, 24. Februar 2010

ROG: EU muss restriktive Visa-Praxis für politisch Verfolgte aufgeben

Mit der Schaffung des neuen Referates “Hilfe für Journalisten in Not” wird die deutsche Sektion von Reporter ohne Grenzen (ROG) verfolgten Medienmitarbeitern systematisch und gezielt Unterstützung bieten.

Reporter ohne Grenzen (ROG), die Organisation zur Verteidigung der Presse- und Meinungsfreiheit reagiert damit auf die große Zahl von bedrohten oder geflüchteten Journalisten. “Diese Menschen sind weltweit auf Hilfe angewiesen”, erklärte ROG-Generalsekretär Jean-François Julliard bei der Vorstellung des neuen Arbeitsbereichs bei einer Pressekonferenz am 19. Februar in Berlin. Juristische Hilfe, finanzielle Unterstützung und sichere Unterkunft in akuten Bedrohungssituationen sowie Hilfe auf der Flucht gehören zu den Schwerpunkten des neuen Arbeitsbereichs, für den die Juristin Alexandra Tryjanowski zuständig ist.

Bei der Veranstaltung in den neuen Geschäftsräumen von Reporter ohne Grenzen in Berlin-Mitte wies Generalsekretär Julliard auch auf die weltweit hohe Flüchtlingszahl unter Medienschaffenden hin und übte scharfe Kritik an der Visa-Politik der EU. Die EU-Visa-Praxis sehe vor, dass nur Menschen, die sich bereits auf europäischem Boden befinden, Asyl beantragen können. Die starke Sicherung der “Festung Europa” und das ungeschriebene Prinzip “kein Asyl aus dem Ausland” lasse den Betroffenen nur die Wahl, in prekären Situationen in Nachbarländern auszuharren oder sich für den gefährlichen Weg einer
illegalen Einreise nach Europa zu entscheiden.

Die neue Referentin für Migrationsrecht, Flüchtlingsarbeit und Nothilfe, Alexandra Tryjanowski, kann in ihrer Arbeit auf die von der deutschen ROG-Sektion seit deren Gründung im Jahr 1994 geleistete Hilfe für Medienmitarbeitende aufbauen. “Die Unterstützung in Notfällen wird auch in Berlin nicht mehr nur ad hoc erfolgen, sondern auf eine professionellere und vernetztere Struktur zurückgreifen können. Damit wird sie schlagkräftiger, schneller und wirksamer”, so Tryjanowski, die bei der Hilfe vor Ort ansetzen möchte: “Journalisten, die wegen ihrer kritischen und mutigen Berichte unter Druck gesetzt, überfallen oder willkürlich mit Strafverfahren überzogen werden, sollen wissen, dass sie nicht allein sind. Das Signal geht aber nicht nur an die Betroffenen, sondern auch an diejenigen, die die Presse-und Meinungsfreiheit missachten.”

Quelle: fair-NEWS.de

“Tag der Seltenen Erkrankungen” mit Event in Essen

Montag, 22. Februar 2010

„Vergessene“ Patienten machen auf ihr Schicksal aufmerksam

Über 20 Selbsthilfegruppen und viele Fachärzte und Spezialisten informieren.
Für die Pharmaindustrie oft uninteressant, von vielen Ärzten nicht richtig behandelt: Patienten mit seltenen Erkrankungen haben meist einen jahrelangen Leidensweg hinter sich. Bereits zum dritten Mal macht deshalb der von der EU ins Leben gerufene „Europäische Tag der Seltenen Erkrankungen“ auf ihr Schicksal aufmerksam. Eine der bundesweit größten Veranstaltung zu dem Aktionstag findet am Samstag, 27.02.2010, in Essen statt.

Über 20 Selbsthilfegruppen werden von 10 bis 18 Uhr in Deutschlands größtem innerstädtischem Einkaufscenter „Limbecker Platz“ in Essen Passanten und Interessierte informieren. Zudem werden sich dort eine Reihe von Fachärzten und Spezialisten den Fragen stellen. Dabei ist der Ort geradezu ideal gewählt: „Wir möchten das Thema „Seltene Erkrankungen“ mitten in die Gesellschaft tragen und auf die Leute zugehen. Das Schlimme ist schließlich, dass es jeden von uns jederzeit treffen kann“, sagt Kirsten Wosniack, eine der Organisatorinnen des Aktionstags und Vorsitzende des Schilddrüsenbundesverbandes „Die Schmetterlinge e.V.“. „Es ist wichtig, dass wir den Betroffenen mit dieser Aktion die Möglichkeit geben, sich eine Stimme zu verschaffen und auf ihre Situation aufmerksam zu machen“, erklärt Ulrich Schmitz, Schirmherr dieser Veranstaltung und Center-Manager.

Manchmal nur eine Handvoll Betroffener in ganz Europa

In Deutschland leben derzeit über 4 Millionen Menschen mit einer seltenen chronischen Erkrankung, in ganz Europa wird die Zahl auf fast 20 Millionen geschätzt. Von einer seltenen Krankheit spricht man, wenn weniger als 40.000 Menschen davon betroffen sind; in Europa kennt man über 6000 seltene Erkrankungen. Manchmal sind es nur eine Handvoll Menschen oder einzelne Personen in ganz Europa, die mit einer dieser seltenen Krankheiten leben müssen. Das Tragische: Medikamente sind in diesen Fällen oft rar oder fehlen ganz, weil die Pharmaindustrie meist nur Krankheiten erforscht, bei denen absehbar aufgrund der Fallzahlen auch entsprechende Umsätze zu erwarten sind.

Gesundheitssystem muss auf Bedürfnisse der Erkrankten eingehen

Das Motto des Aktionstages in diesem Jahr lautet deshalb “Bridging the gap between Patients and Research” (”Eine Brücke zwischen Patienten und Forschung schlagen”). Europaweit wird darauf hingewiesen, dass eine interdisziplinäre und sektorenübergreifende Versorgung für die sehr komplexen seltenen Erkrankungen notwendig ist. Das bedeutet, dass die Zusammenarbeit sowohl in ambulanten, stationären und rehabilitativen Bereichen verstärkt werden muss als auch zwischen ärztlichen und nicht ärztlichen (Physiotherapeuten, Logopäden) Behandlern und anderen Versorgungsbeteiligten (z.B. Apotheken und Sanitätshäusern). Das Gesundheitssystem muss diese Bedürfnisse und Probleme der Erkrankten erkennen und aufgreifen.

Schirmherrin Eva Luise Köhler, Frau des Bundespräsidenten

In Deutschland haben sich mittlerweile fast 90 Patientenorganisationen und Selbsthilfegruppen unter dem Dach der Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen (ACHSE) und unter der Schirmherrschaft von Eva Luise Köhler, der Frau des Bundespräsidentin, zusammengeschlossen, um sich dafür einzusetzen, Experten und Betroffene zu vernetzen, Forschung voranzutreiben und zu fördern und den Patienten Ratschläge und Tipps zu geben, ihr Leben mit einer seltenen Erkrankung so gut wie möglich zu bewältigen.

Elf Städte beteiligen sich bundesweit am Aktionstag

Am „Europäischen Tag der seltenen Erkrankungen“ wird in Deutschland auf zwei Ebenen agiert. Zum einen werden im ganzen Bundesgebiet von den regional ansässigen Patientenorganisationen Informationsstände an öffentlichkeitswirksamen Plätzen organisiert, um Menschen für die Thematik zu sensibilisieren. Das geschieht in folgenden Städten: Würzburg, Dresden, Cuxhaven, Hamburg, Stuttgart, Magdeburg, Köln, Bielefeld, Frankfurt, Hannover und Essen. Überall zur gleichen Zeit, um 11.30 Uhr, werden rote Luftballone steigen gelassen, um damit ein erinnerungswürdiges Bild von Menschen mit seltenen Erkrankungen in das Bewusstsein der Gesellschaft zu malen.

50.000 Euro-Preis für Forschungsprojekt verliehen

Zum anderen verleiht die Eva Luise und Horst Köhler Stiftung für Menschen mit seltenen Erkrankungen in enger Zusammenarbeit mit der ACHSE einen Preis für ein Forschungsprojekt, das sich einer seltenen Erkrankung widmet. Das Datum dieser Veranstaltung wurde bewusst in die Nähe des „Europäischen Tages der seltenen Erkrankungen“ gesetzt, um die Aufmerksamkeit auch auf medizinischer und wissenschaftlicher Ebene auf die Thematik der seltenen Erkrankungen zu lenken. Der mit 50.000 Euro dotierte Forschungspreis ist nach der Ehefrau des Bundespräsidenten und Schirmherrin der ACHSE, Eva Luise Köhler, benannt.

Quelle: fair-NEWS.de

EU-Initiative “HELP – Für ein rauchfreies Leben” setzt auch 2010 auf Online

Samstag, 13. Februar 2010

Online-Kommunikation weiterhin zentrales Element der HELP-Kampagne – E-Mail-Coaching zur Rauchentwöhnung – Ab 15. Februar neueste Episode der HELPERS online.

Die Kampagne der Europäischen Kommission “HELP – Für ein rauchfreies Leben” bietet allen Europäerinnen und Europäern umfassende Unterstützung rund um die Themen Rauchentwöhnung, Prävention und Passivrauchen. Seit 2005 besuchten mehr als 12 Millionen Menschen die HELP-Website. Das Thema Rauchstopp war bisher am meisten gefragt: Knapp 200.000 Menschen meldeten sich für das E-Mail-Coaching-Programm an, das den Entwöhnungsprozess per Email unterstützt.

Zentrales Element der Kampagne ist die HELP-Website www.help-eu.com. Hier laufen sämtliche Aktionen der Kampagne zusammen. Alle Interessierten erhalten online Hilfe, Beratung und Tipps. Um die Kernzielgruppe der Jugendlichen zu erreichen, setzt HELP auf die intensive Nutzung des Internets und die Möglichkeiten der neuen Medien. Die Kampagne setzt damit auf Interaktion und aktive Beteiligung.

Das E-Mail-Coaching von HELP: Online-Hilfe zur Rauchentwöhnung
HELP bietet online Unterstützung für den Rauchstopp an. Interessierte melden sich einfach per Internet an und erhalten in regelmäßigen Abständen, über zwei Monate hinweg, E-Mail-Nachrichten, die sie bei der Entwöhnung unterstützen.

Zwischen Juni 2009 (Start der neuen HELP-Kampagne 2.0) und Dezember 2009 registrierten sich bereits mehr als 53.000 Europäerinnen und Europäer für das E-Mail-Coaching. Seit Einführung des Moduls im Jahr 2007 zählt die Aktion rund 200.000 Teilnehmer.

Für das E-Mail-Coaching von HELP wird auf Yahoo! und anderen Websites geworben – kurze witzige und skurrile Filme ersetzen dabei die gängigen Banner.

Die HELPERS: Online-Geschichten mobilisieren junge Menschen für ein rauchfreies Leben
“Helpers” ist eine 12-teilige Zeichentrickserie. Drei Superhelden versuchen in der Serie, Raucher und Nichtraucher durch skurrile Tipps und Ratschläge vor den negativen Folgen des Tabakkonsums zu schützen. Die Protagonisten Chuck, Skinny und Loona vereinen ihre Kräfte, um sich für ein rauchfreies Leben einzusetzen.

Die erste Folge ging am 15. Oktober 2009 online.
Seitdem wurden die HELPERS-Videos 2.167.907 Mal angesehen (Stand 4. Januar 2010).

Am 15. FEBRUAR geht die neueste Episode der HELPERS online!

Quelle: fair-NEWS.de

Durchschnittlich etwa 1.210 Euro Erstattung bei der Einkommensteuererklärung

Montag, 8. Februar 2010

Die Steuererklärung ist für viele ein rotes Tuch. Angesichts des Dschungels aus Gesetzesänderungen, Ausnahmeregelungen und Anlagen verzichten viele Steuerzahler darauf. Ein Fehler, denn nach Erfahrungen der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. können über 90 Prozent aller Beschäftigten mit einer Erstattung rechnen. Die rund 500.000 Mitglieder des bundesweit tätigen Lohnsteuerhilfevereins haben für das Jahr 2008 durchschnittlich rund 1.210 Euro erstattet bekommen. Vor allem die wieder eingeführte Pendlerpauschale und Handwerkerrechnungen führen zu den hohen Erstattungen – und für das Jahr 2009 wurde die Möglichkeit Handwerkerkosten abzuziehen sogar noch verdoppelt.

Nicht jeder Arbeitnehmer ist zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. „Die freiwillige Abgabe lohnt sich jedoch“, so die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. Nach Schätzung des Lohnsteuerhilfevereins wird die durchschnittliche Erstattung für das Jahr 2009 mindestens ähnlich hoch sein, wie im Jahr davor. Die Steuerexperten empfehlen allen Arbeitnehmern und Rentnern zu prüfen, ob eine Antragsveranlagung (früher Lohnsteuerjahresausgleich) Sinn macht. Eine Rückzahlung ist für all jene möglich, die erhöhte Werbungskosten, Sonderausgaben oder außerordentliche Belastungen geltend machen können.

Für wen sich die Abgabe lohnt
Besonders lohnenswert ist die freiwillige Abgabe für Pendler, so die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. Für das Jahr 2009 galt nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wieder die „alte“ Entfernungspauschale, wonach jeder Kilometer auf dem Weg zur Arbeit mit 30 Cent angerechnet wird. Diese sind im Rahmen der Werbungskosten absetzbar. Unter Werbungskosten fallen außerdem Ausgaben für Bewerbungen, Fortbildungen, Arbeitsmittel oder Arbeitskleidung. Wichtig ist hier, dass die entstandenen Kosten nachgewiesen werden können. Die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer sollten ebenfalls in der Steuererklärung angegeben werden, auch wenn der Abzug z.B. bei Lehrern und Außendienstlern noch nicht endgültig geklärt ist. Zwar werden diese Ausgaben zunächst nicht anerkannt, aber der Steuerbescheid gilt in diesem Punkt zunächst als vorläufig. Sobald das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, muss das Finanzamt das häusliche Arbeitszimmer rückwirkend berücksichtigen.

Zu den Sonderausgaben zählen Beiträge zu Renten-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen aber auch Spenden. Als außergewöhnliche Belastung können zum Beispiel Aufwendungen für die Ehescheidung oder Pflegekosten geltend gemacht werden. Kosten, die durch eine langwierige Krankheit oder eine Kur entstanden sind, sind ebenfalls als außergewöhnliche Belastungen und von der Steuer absetzbar. Was viele nicht wissen: Auch die Fahrten zum Arzt, ins Krankenhaus oder zur Massage zählen dazu und mindern die Bemessungsgrundlage für die Steuer.

Ebenfalls lohnend sind Handwerkerrechnungen. Im Jahr 2009 wurde die Höhe der steuerrelevanten Arbeitskosten verdoppelt. Maximal 6.000 Euro Arbeitslohn werden vom Finanzamt anerkannt. 20 Prozent – also maximal 1.200 Euro – werden vom Fiskus erstattet.

Lohnsteuerhilfevereine bieten Unterstützung
Einfacher ist die Steuererklärung auch in diesem Jahr nicht geworden. Ganz im Gegenteil. Vor allem Rentner, die zum Teil erstmals seit Jahren wieder eine Steuererklärung abgeben, sind verunsichert angesichts zahlreicher Anlagen und Steuersparmöglichkeiten. Hilfe für Arbeitnehmer und Rentner bieten Lohnsteuerhilfevereine wie die Lohnsteuerhilfe Bayern. Im Rahmen einer Mitgliedschaft errechnen sie den voraussichtlichen Anspruch auf Steuererstattung, Kindergeld, Riesterzulage, Arbeitnehmersparzulage und anderem. Eine Beratungsstellensuche ist zum Beispiel unter www.lohi.de möglich.

Quelle: fair-NEWS.de

„Null Toleranz“ für Genitalverstümmelungen an Mädchen? In Deutschland längst keine Realität

Donnerstag, 4. Februar 2010

Ärzte müssen schweigen, Schutz von Mädchen bleibt die Ausnahme. Bis zu 50.000 Kinder in Deutschland sind gefährdet, aber keine effektiven Schutzmaßnahmen durch die Politik in Sicht.

Am Samstag jährt sich der UN-Tag „Null Toleranz gegenüber weiblicher Genitalverstümmelung“ zum siebten Mal. Wirft man einen Blick auf die Situation in Deutschland, fällt das Ergebnis ernüchternd aus. Obwohl Genitalverstümmelung seit 12 Jahren auf der Agenda der Bundesregierung steht und von Politikern aller Fraktionen als schwere Menschenrechtsverletzung verurteilt wird, hat sich an der Lage der gefährdeten minderjährigen Mädchen in Deutschland praktisch nichts geändert:

- Bis zu 50.000 minderjährige Mädchen gelten als gefährdet, siehe: www.news4press.com/Genitalverstuemmelung-in-DeutschlandN_511305.html

- Besonders in den Hochrisikogruppen (über 70% Verstümmelungsrate in den Herkunftsländern Somalia, Äthiopien, Ägypten, Sierra Leone, Gambia u.v.m.) werden bis zu 80% der Mädchen verstümmelt, meist während sog. „Ferienreisen“ in das Heimatland der Eltern.

- Der enormen Anzahl an Opfern steht die fehlende Strafverfolgung der Täter, besonders der Anstifter (d.h. Eltern/Familie) entgegen. Dies ist wesentlich der ärztlichen Schweigepflicht geschuldet: Ärzte, die ein Kind als Genitalverstümmelungsopfer identifizieren, dürfen die Behörden nicht einschalten. Und selbst wenn Ärzte Verdacht oder gar Kenntnis über eine geplante Verstümmelung haben, müssen sie an das Jugendamt keine Meldung geben.

- Bis auf wenige Ausnahmen, bei denen Mädchen durch Gerichtsbeschlüsse vor der Verstümmelungsgefahr im Heimatland der Eltern geschützt wurden, dürfen Eltern ihre Töchter ungehindert zur Verstümmelung ins Ausland verbringen.

- Weder Ministerien noch Parlamentarier haben bislang angemessene Lösungen erarbeitet. Auch die geplante Änderung des Strafrechts führt zu keiner Verbesserung, siehe: www.news4press.com/Kritik-an-Gesetzesinitiative-zu-eigenem-Straftatbestand-GenitalverstuemmelungN_503447.html

Die „TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung“, die am 6. Februar drei Jahre alt wird, setzt sich weiter für nachhaltigen und umfassenden Schutz der gefährdeten Mädchen im Rahmen der staatlichen Schutzpflicht ein. Denn durch die Verstümmelung werden die höchsten Grundrechte der Opfer systematisch und vorhersehbar verletzt.

Mehr als die Hälfte der bisherigen Gerichtsbeschlüsse zum Schutz gefährdeter Mädchen (siehe www.taskforcefgm.de/gerichtsbeschluesse.html) wurden von der TaskForce initiiert und/oder mit fachlicher Expertise begleitet.
Um die gravierenden Schutzlücken zu schließen und allen gefährdeten Mädchen den Schutz zu gewähren, der ihnen verfassungsrechtlich zusteht, fordern wir von der Bundesregierung die Einführung der folgenden Maßnahmen:

- Gesetzliche Meldepflicht (sowohl im Fall bereits verübter Verstümmelungen als auch bei Kenntnis bevorstehender Verstümmelungen);

- Untersuchungspflicht, einschließlich regelmäßiger Überprüfung der genitalen Unversehrtheit (entweder nur für die Mädchen der genau bestimmbaren Risikogruppen oder für alle in Deutschland lebenden Kinder bis zum 18. Lebensjahr);

- Kollektive familienrechtliche Maßnahmen für alle bis zu 50.000 minderjährigen Mädchen der Risikogruppen, um die Verstümmelungen in den Herkunftsländern der Eltern effektiv zu unterbinden (gem. Beschluss BGH, XII ZB 166/03 v. 15.12.2004).

Die TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung ist ein Netzwerk zum Schutz von Mädchen vor Genitalverstümmelung der Organisationen Akifra e.V. www.akifra.org • Lobby für Menschenrechte e.V. www.lobby-fuer-menschenrechte.de • TABU e.V. www.verein-tabu.de • WADI e.V. www.wadinet.de

Quelle: fair-NEWS.de

SozialWeb St. Georg / Neuer Online-Service für Menschen mit und ohne Assistenzbedarf

Mittwoch, 6. Januar 2010

gesellschaft1Von A wie “Abhängigkeitserkrankung” über D wie “Depression” bis V wie “Verhaltensstörung”: auf der neu gestalteten Internetseite www.sozialwerk-st-georg.de sind jetzt schnell passende Unterstützungsangebote in Nordrhein-Westfalen zu finden. Das gilt auch für gesellschaftlich immer stärker wahrgenommene Beeinträchtigungen wie Autismus, AD(H)S (Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom mit oder ohne Hyperaktivität), Borderline-Persönlichkeitsstörung, Essstörungen, Demenz und viele mehr. Über eine interaktive Landkarte und eine komfortable Suchfunktion finden Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen mit wenigen Klicks Ansprechpartner und Informationen über in Frage kommende Beratungs- oder Betreuungsangebote in 50 Einrichtungen und 25 ambulanten Anlaufstellen in NRW.

Ein “Glossar” bietet der Bevölkerung Erklärungen zu Fachbegriffen der sozialen Arbeit des Trägers der Eingliederungs-, Kinder- und Jugendhilfe. Dialogorientierte Elemente des so genannten “Web 2.0″ unterstützen die Vernetzung der Menschen: “Social Bookmarks”, Lesezeichen für Internet-Gemeinschaften und -Dienste wie MySpace, Twitter, Facebook & Co., fördern den Dialog über soziale Themen. Jobsuchende und Menschen, die an einer freiwilligen Tätigkeit interessiert sind, finden unter “Mitarbeit” Stellenanzeigen und Angebote in den Bereichen Zivildienst, Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), Praktikum und Ehrenamt. Die Seite weist auf aktuelle Veranstaltungen hin wie “Burnout – Körper, Gefühl, Verhalten außer Rand und Band” am 7. Januar in Arnsberg oder “Wann bin ich süchtig?” am 10. Februar in Neheim. Geschichten von und über Menschen im Sozialwerk St. Georg runden den weitgehend barrierefreien Internetauftritt ab. “Das neue Internetangebot informiert jetzt nutzerfreundlich über unsere Arbeit unter dem Motto ‘Nicht für, sondern mit Menschen arbeiten’”, sagt Dieter Czogalla, Vorstandssprecher des Sozialwerks St. Georg (rechts im Bild).

Das Sozialwerk St. Georg mit seinen 2.200 Mitarbeitenden ist Mitglied des Caritas-Verbands und unterstützt Menschen mit Assistenzbedarf in den Bereichen “Wohnen und Leben”, “Arbeit und Beschäftigung” sowie “Alltag und Freizeit”. Das soziale Dienstleistungsunternehmen bietet individuelle Hilfen in insgesamt rund 3.600 Betreuungsverhältnissen für Menschen überwiegend mit psychischer Erkrankung, geistiger Behinderung oder sozialen Schwierigkeiten an. “Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erbringen personzentrierte Dienstleistungen – das heißt, sie begleiten und betreuen jeden einzelnen Menschen, der es wünscht, um ihm oder ihr ein möglichst selbstbestimmtes Leben und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen”, unterstreicht Dieter Czogalla.

Quelle: fair-NEWS.de

Blutspendetermin vor dem Landtag in Hannover

Dienstag, 1. Dezember 2009

gesundheit1Politiker gehen mit gutem Beispiel voran

Der DRK-Blutspendedienst NSTOB lädt mit Unterstützung der niedersächsischen Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann zu einem öffentlichen Blutspendetermin am 14.12.2009 vor dem Landtag ein.

„Zwei von drei Menschen sind einmal in ihrem Leben auf eine Blutspende angewiesen. Aber nur jeder achte spendet Blut und rettet so Leben“, sagt Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Mechthild Ross-Luttmann. „Daher freue ich mich über jeden einzelnen, der am 14. Dezember an der Blutspende vor dem Landtag teilnimmt.“

Zahlreiche Bürger und Politiker (u.a. Dr. Philipp Rösler – Bundesminister für Gesundheit, Wolfgang Jüttner, Ulf Thiele, Björn Försterling und Kreszentia Flauger) nutzten bereits in der Vergangenheit die Gelegenheit, das lebensrettende Blut beim DRK zu spenden.

„Wir laden alle Bürgerinnen und Bürger herzlich zur Blutspende am 14. Dezember vor dem Landtag ein. An diesem Tag findet auch eine Landtagssitzung statt, so dass wir uns auf die zahlreiche Beteiligung der Minister und Abgeordneten sowie der Landtagsmitarbeiter freuen“, erklärt Thomas Bischoff vom DRK-Blutspendedienst NSTOB. „Wir werden von 10 bis 16 Uhr mit dem BlutspendeMobil direkt vor dem Landtag stehen. Selbstverständlich gibt es nach der Blutspende zur Stärkung den traditionellen Imbiss mit Eintopf, Kuchen, Obst und Joghurt sowie leckeren Christstollen zur Einstimmung auf die Weihnachtszeit. Mit der Blutspende können Sie etwas ganz Besonderes zu Weihnachten schenken: Gesundheit und die Gewissheit auf Hilfe.“

Darüber hinaus kann man dabei auch noch etwas gewinnen. Wie das geht? Ganz einfach: Zum Blutspendetermin kommen und beim Winter-Reise-Quiz des DRK-Blutspendedienstes NSTOB mitmachen. Dort winken 45 Reisegutscheine im Gesamtwert von 17.500 Euro, die in über 10.000 Reisebüros oder dem Internet flexibel eingesetzt werden können. Teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig von der Abgabe einer Blutspende.

Grundsätzlich kann jeder gesunde Erwachsene zwischen 18-68 Jahren (als Erstspender/in 18-59 Jahre) Blut spenden. Blutspenden in höherem Alter sind nach individueller Entscheidung der Ärzte des DRK-Blutspendedienstes NSTOB möglich. Frauen können 4 mal, Männer sogar 6 mal innerhalb von 12 Monaten Blut spenden. Zwischen zwei Blutspenden muss ein Abstand von mindestens 8 Wochen liegen. Mitbringen sollten die Blutspender/innen ihren Unfallhilfe- und Blutspenderpass, bei Erstspendern reicht ein amtlicher Lichtbildausweis.

Detaillierte Informationen zur Blutspende sowie zu den aktuellen Blutspendeterminen sind unter der kostenlosen Spender-Hotline 0800 – 11 949 11 oder im Internet unter der Adresse www.blutspende-nstob.de abrufbar.

Quelle: PR4YOU

Utopia Konferenz und Award mit prominenten Gästen und Preisträgern ein voller Erfolg

Dienstag, 1. Dezember 2009

gesellschaft1Gestern fand unter der Schirmherrschaft der Utopia Stiftung die Utopia Konferenz in Berlin statt. Die zweite Konferenz lud diesmal unter dem Motto: „Der große Hebel” die wichtigsten „Changemaker” aus den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur, Medien und Top-Redner aus der ganzen Welt dazu ein, das Publikum mit Lösungsansätzen und frischen Ideen zum Wandel zu inspirieren.

Auf dem Podium des Radialsystems stand  der Autor der „Klimakriege” Professor Harald Welzer mit seinem Vortrag: “Welches sind die großen Hebel für eine nachhaltige Entwicklung?”. Auf ihn folgte der Multiunternehmer und ehemalige Skype-Investor Morten Lund. Er sprach aufrüttelnd über nachhaltiges Investment und sein persönliches Engagement in Projekte, die er unter dem Label WILD für Worldwide Investment in Life Development firmiert. Es folgten Max Schön, Präsident der deutschen Vertretung des Club of Rome und Mitinitiator des Desertec-Projektes und Martin Hoppe-Kilpper von Denet unter der Regie von Professor Peter Hennicke. Einig waren sich am Ende alle: die kommenden zehn Jahre werden entscheidend sein für zentrale Weichenstellungen im Bereich Klima, Umwelt und soziale Lebensbedingungen

Am Abend der Utopia Konferenz wurden gestern im Rahmen einer Gala-Veranstaltung die Utopia Awards verliehen. Zu den geladenen Gästen für den Utopia Award zählten rund 500 individuell ausgewählte Personen aus Medien, Wirtschaft, Wissenschaft, Kunst & Kultur sowie Politik, welchen Utopia eine entscheidende Rolle für zukünftige Entwicklungen zutraut. Der Forest Stewardship Council, die grüne Suchmaschine Forestle, der Naturkosmetik-Hersteller Weleda, der Fahrradverleih LeaseRad, das PlusEnergieHaus sowie die beiden Öko-Aktivisten Claude Turmes und Rolf Disch sind dabei mit dem Utopia Award 2009 ausgezeichnet worden. Der Preis würdigt den nachhaltigen und wirkungsvollen Einsatz in den Kategorien: Produkte, Organisationen, Unternehmen und Vorbilder. Er wurde in Berlin auf einer festlichen Gala verliehen. Die musikalische Begleitung kam von H-Blocks Sänger und einer der „Söhne Mannheims“ Henning Wehland. Die Moderation übernahm Sandra Maischberger, Kuratoriumsmitglied der Utopia Stiftung. Weitere Informationen unter www.utopia-konferenz.de

Quelle: Offenes-Presseportal