Artikel-Schlagworte: „Gesellschaft“

Erste bundesweite Mobbing-Meldestelle startet

Mittwoch, 19. Mai 2010

Die Bundeskommission für Arbeitnehmerschutz (BukAs) startet am 01. Juni 2010 die erste bundesweite Mobbing-Meldestelle. Betroffene von Mobbing können sich persönlich oder per e.mail an die BukAs wenden, Vorfälle über einen vorgefertigten Meldebogen melden und werden fachkundig beraten.

Die Bundeskommission für Arbeitnehmerschutz verfügt über ein fundiertes, ganzheitliches Konzept zur Hilfe für Betroffene und Interventionsmöglichkeiten am Arbeitsplatz um Konflikte dauerhaft zu lösen. Durch die Zusammenarbeit mit Gutachtern, Psychologen, Juristen, Mediatoren und anderen hochspezialisierten Fachkräften werden sowohl akute Fälle betreut, als auch Präventivkonzepte erarbeitet.

Mehr Informationen erhalten Sie unter: www.arbeitnehmerschutz.org
Wir sind telefonisch erreichbar unter 089/ 51 11 47 75

FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR FALLMELDUNG

Wer kann Fälle melden?
Fallmeldungen mittels Meldebogen können ausschließlich von betroffenen, volljährigen Personen durchgeführt werden.
Betroffene Minderjährige können die Fallmeldung im Einvernehmen mit einem Erziehungsberechtigten abgeben.

Warum sind Fallmeldungen so wichtig und welchen Nutzen haben sie?
Um Betroffene bestmöglich beraten zu können, brauchen die Betreuer der BukAs einen Überblick über die Situation. Damit die Hilfe möglichst schnell erfolgen kann, wurde einen Fallmeldebogen vorbereitet.

Was passiert mit der Fallmeldung?
Die Fallmeldung bietet den Prüfern und Betreuern der BukAs die entscheidende Grundlage Vorfälle zu verstehen und Betroffene/n individuell zu beraten. Nur mit ausdrücklicher Genehmigung des/r Betroffenen wendet sich die BukAs an den Arbeitgeber und unterstützt alle Beteiligten im Umgang und Regulierung der Konflikte. Hierfür entwickelt und empfehlt sie individuelle Interventionsmaßnahmen.

Wie ist der Ablauf einer Fallmeldung?
Sobald die ausgefüllte Fallmeldung bei der BukAs eingeht, kontaktiert sie die Betroffenen nach Wunsch per e.mail oder Telefon.

Kosten Fallmeldungen etwas?
Fallmeldungen sind grundsätzlich kostenlos.

Quelle: Offenes-Presseportal

Mario Adorf gibt Walen eine Stimme!

Mittwoch, 19. Mai 2010

Die internationale Wal- und Delfinschutzorganisation WDCS erhält attraktive und renommierte Unterstützung bei ihren Bemühungen, Walfangaktivitäten weltweit zu beenden und Wale besser zu schützen. Mario Adorf, Schauspieler und Walhelfer, ist Protagonist des neuen aufrüttelnden Spots der WDCS, der im TV, Kino und im Internet einsetzbar ist. Die markante, fesselnde Erzählerstimme des bekannten Schauspielers trägt den Zuschauer durch die schonungslose und leider reale Geschichte von “Jenny”. “Jenny” wurde von der Agentur denkwerk konzipiert und von der Filmproduktionsfirma Tango Film produziert. Alle Beteiligten stellten Ihre Leistung kostenfrei zur Verfügung.

“Wale sind etwas Wunderbares, Faszinierendes. Es ist wichtig, das Schicksal dieser Tiere den Menschen näher zu bringen, und den Meeressäugern zu helfen”, erläutert Mario Adorf seine Beweggründe, Walen eine – nämlich seine – Stimme zu geben.

Anlass der Kampagne ist die Tatsache, dass bei der zwischen 21. und 25. Juni 2010 stattfindenden Tagung der Internationalen Walfangkommission (IWC) in Marokko das seit dem Jahr 1986 bestehende Verbot des kommerziellen Walfangs fallen könnte.

“Jennys Schicksal ist traurige Realität. Walfang ist grausam, entbehrt jeglicher Notwendigkeit und gehört beendet. Mit dem Spot rufen wir die Öffentlichkeit auf, aktiv zu werden und Politiker daran zu erinnern, die Interessen der Bevölkerung zu vertreten, die mit Sicherheit kein Interesse an der Legalisierung des Walfangs hat”, sagt Nicolas Entrup, Geschäftsführer der WDCS.

Der Spot motiviert den Zuseher, auf der Internet-Seite der WDCS www.walfang.org aktiver Walhelfer zu werden und einen E-Protest, der gleichzeitig als E-Petition fungiert, zu unterzeichnen. Der Protest wird gleichzeitig an Regierungen weltweit versandt.

Die WDCS bittet die Medien um Unterstützung bei der Verbreitung des Spots “Jenny” via TV, Kino und im Online-Bereich mittels Freischaltung.

JENNY ist unter www.walfang.org zu sehen.

Quelle: Offenes-Presseportal

Bundesrat will Genitalverstümmelung nicht völlig verbieten: Entfernung der Schamlippen durch Ärzte bleibt legal

Montag, 17. Mai 2010

Der Bundesrat verabschiedete im März 2010 den Entwurf für einen eigenen Straftatbestand „Genitalverstümmelung“. Verstümmelnde Eingriffe, die von Ärzten durchgeführt werden – wie die Entfernung der inneren Schamlippen – sollen jedoch von der Strafnorm ausgeschlossen bleiben.

Nach dem Willen der Gesetzesinitiatoren sollen Ärzte weiterhin ungestraft Schamlippen abschneiden dürfen. Wörtlich heißt es in der Gesetzesbegründung (BT Drucksache 867-09), es „sollen rein kosmetisch motivierte Eingriffe, wie … die in neuerer Zeit zunehmende Erscheinung der ´Schönheitsoperationen` im Genitalbereich vom Anwendungsbereich der Strafnorm ausgenommen bleiben.“

Zu diesen sogenannten Schönheitsoperationen gehört die teilweise oder vollständige Entfernung der inneren Schamlippen. Mit solchen Eingriffen verdienen deutsche Ärzte mittlerweile ganz legal rund 20 Millionen Euro pro Jahr.
Das Ergebnis dieser gewinnträchtigen „Operation“ unterscheidet sich jedoch in keiner Weise von der kulturell oder religiös motivierten Genitalverstümmelung, wenn dabei die Schamlippen abgeschnitten werden.

Dass Politiker bewusst mit „zweierlei Maߓ messen, geht aus der Begründung klar hervor: Während das pseudo-ästhetisch begründete Abschneiden der Schamlippen durch Ärzte straf-frei und einwilligungsfähig bleiben soll, ist für die gleiche Tat aus kulturell-religiöser Motivation heraus der „minder schwere Fall“ vorgesehen: Gemeint sind jene Taten, „in denen die Tatfolgen nicht wesentlich über das Ergebnis der … kosmetischen Eingriffe hinausreichen.“ Das Strafmaß soll bei diesen Fällen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft liegen.

Ziel muss aber die konsequente strafrechtliche Ahndung aller Formen genitaler Verstümmelung sein. Wer aus anderen als medizinisch indizierten – und somit äußerst seltenen – Gründen einem Mädchen oder einer Frau die Schamlippen abschneidet, muss dafür straf-rechtlich zur Verantwortung gezogen werden und zwar im Hinblick auf die Tat selbst und auf ihre Folgen.
Die Gesetzesinitiative lenkt von den tatsächlichen Problemen ab: Die Anwendung geltenden, völlig ausreichenden Rechts wird durch massive Ermittlungsbarrieren behindert.
Die verantwortlichen Politiker stehen in der Pflicht, endlich die nötigen Rahmenbedingungen für die Verfolgung sämtlicher Verstümmelungstaten und den umfassenden Schutz der gefährdeten Mädchen zu schaffen.

Quelle: fair-NEWS.de

Preisverleihung “Hai des Jahres 2010″ an die Siemens AG

Montag, 17. Mai 2010

Kritik wegen dem Bau des Atomkraftwerks Angra 3 in Brasilien

Das Entschuldungsbündnis erlassjahr.de hat am Samstag zusammen mit den Organisationen Oikocredit Förderkreis Bayern und urgewald den Wanderpreis “Hai des Jahres” an die Siemens AG verliehen. Bei einem Samba-Protestmarsch und anschließender Kundgebung vor der Firmenzentrale am Wittelsbacher Platz in München haben die Teilnehmer gegen die Beteiligung von Siemens an dem Bau von dem brasilianischen Atomkraftwerk Angra 3 demonstriert. Der Wanderpreis, ein 3 Meter langer Hai aus Pappmaché, wurde von dem Konzern nicht angenommen.

Durch die Tochtergesellschaft Areva NP forciert Siemens den Weiterbau des umstrittenen Atomkraftwerks Angra 3 an der Atlantikküste Brasiliens. Die beteiligten Organisationen kritisieren die zahlreichen ökologischen, wirtschaftspolitischen und finanziellen Risiken und die Vergabe der Hermes-Bürgschaft in Höhe von 1,3 Milliarden Euro für das Projekt Angra 3.

“Schon die Angra-Blöcke 1 und 2 brachten erhebliche Verzögerungen, mehrfache Kostenüberschreitungen und Zahlungsausfälle mit sich. Außerdem äußerte sich im vergangenen September der brasilianische Vizepräsident Alencar für eine nukleare Aufrüstung Brasiliens. In dieser Situation eine Hermes-Bürgschaft für das umstrittene Atomprojekt zu erteilen finden wir extrem kontrovers,” sagte Jana Zwernemann, die Campaignerin von erlassjahr.de. “Auch private Firmen tragen ihren Teil der Verantwortung. Ähnliche ‘innovativen’ Projekte führten in der Vergangenheit zu schwierigen Schuldenproblemen der Süd-Länder. Wir fordern eine verantwortliche Kreditvergabe mit dem Fokus auf nachhaltige Investitionsmodelle.”

Der Export von Atomtechnologie, die in Europa kaum noch zu vermarkten ist, in ein Schwellenland bedeutet die Bindung an eine nicht nachhaltige und risikoreiche Energiequelle. Bei dem Atomkraftwerk Angra ist die Lagerung des radioaktiven Mülls bis heute nicht gelöst, Bedenken löst auch die Zusammenlegung der Kompetenzen aus: In Brasilien ist die Aufsichtsbehörde gleichzeitig auch für die Förderung der Atomkraft zuständig.

Quelle: Offenes-Presseportal

Rechtsanspruch darf nicht gekippt werden

Donnerstag, 13. Mai 2010

VPK kritisiert Äußerungen des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch zu Einsparungen bei der Kindertagesbetreuung

Der Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe (VPK) kritisiert die jüngsten Aussagen des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) zu Einsparungen bei der Kindertagesbetreuung und fordert die Bundesregierung auf, an dem im Kinderförderungsgesetz geregelten Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige festzuhalten. Die aktuelle Finanzkrise darf nicht auf dem Rücken der Familien ausgetragen werden, die auf die Betreuung ihrer unter dreijährigen Kinder dringend angewiesen sind. Die erfolgreiche Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die gezielte frühkindliche Förderung von Kleinkindern – gerade aus sozial benachteiligten Familien – müssen Priorität haben. Einsparungen beim Betreuungsausbau sind aus Sicht des VPK nicht hinnehmbar und müssen vielmehr dringend abgewendet werden.

“Wirtschaftskrise, Griechenlandkrise, Eurokrise – die Bundesregierung steht derzeit vor in dieser Form nie dagewesenen Herausforderungen. Die Finanztöpfe sind leer und der Kampf um die letzten verfügbaren finanziellen Ressourcen hat längst begonnen. Und dennoch: Es müssen Prioritäten gesetzt werden. Einsparungen bei der Bildung und Betreuung der Allerkleinsten sind der falsche Weg”, so Hermann Hasenfuß, Vizepräsident des VPK. “Wenn diese wichtigen Investitionen der allgemeinen Krise zum Opfer fallen sollten, macht die Bundesregierung wieder eines deutlich: Sie hat erstens die Bedeutung frühkindlicher Bildung noch immer nicht erkannt, und sie nimmt zweitens die Bedürfnisse der Familien und Alleinerziehenden in unserem Land nicht ernst”, so Hasenfuß weiter. “Frühe Investitionen in die Ausbildung unserer Kinder lohnen sich und haben langfristige, überaus positive Auswirkungen auf die Volkswirtschaft. Studien belegen dies seit Jahren. Selbiges gilt für die positiven Auswirkungen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wenn diese sich auf eine zuverlässige Betreuung der Kinder verlassen können.”

Im Kinderförderungsgesetz (KiföG), das am 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist, wurde der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige verbindlich geregelt. Ab dem Jahr 2013 soll daher zunächst für 35 Prozent aller Kinder unter drei Jahren ein Betreuungsplatz zur Verfügung stehen. Um dieses Ziel bis 2013 zu erreichen, müsste die jährliche Ausbauquote der U3-Angebote bei mindestens 4,6 Prozent liegen. Tatsächlich liegt die Quote aber derzeit nur bei circa 2 Prozent. Insbesondere im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen ist die Betreuungsquote mit nur 12 Prozent besonders niedrig. Vorhandene Angebote sind größtenteils unflexibel und gehen auf die Bedürfnisse moderner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kaum ein. So schließen 96 Prozent der Kitas wochentags um 18.00 Uhr, 99 Prozent der Kitas sind am Samstag geschlossen.
“In der heutigen Zeit müssen normalerweise beide Elternteile berufstätig sein, um die Familie ernähren zu können. Besonders schwierig gestaltet sich die Situation für Alleinerziehende. Wir können es uns nicht leisten, den Eltern adäquate und zuverlässige Angebote vorzuenthalten”, so Hermann Hasenfuß. “Entscheidend für den erfolgreichen Ausbau der Kindertagesbetreuung ist zudem eine Vielfalt innerhalb der Trägerlandschaft sowie die gleichberechtigte Förderung aller Anbieter. Neben den öffentlichen und privat-gemeinnützigen Trägern müssen daher auch privat-wirtschaftliche Anbieter von Kindertageseinrichtungen staatliche Förderungen erhalten. Denn gerade sie haben erkannt, welche Bedürfnisse die Familien haben und richten ihre qualitativ hochwertigen Angebote konsequent danach aus.”

Der Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe berät und unterstützt private Träger von Kindertageseinrichtungen. Ziel der Arbeit des Verbandes ist die gleichberechtigte Förderung der unterschiedlichen Trägerformen und in der Konsequenz die Schaffung von Betreuungsplätzen, die Familien eine erfolgreiche Vereinbarkeit von Familie und Beruf erlauben und Kindern eine liebevolle, zuverlässige und spielerisch-fördernde Betreuung bieten. “Eine qualitativ hochwertige frühkindliche Betreuung ist die Grundlage für eine gesunde und erfolgreiche Entwicklung eines jeden Kindes. Es ist uns ein Anliegen, Eltern und deren Kinder dabei zu unterstützen, Familien- und Erwerbsleben erfolgreich miteinander zu verbinden”, so der VPK-Vize. “Wenn wir jetzt an den so wesentlichen Investitionen in den Ausbau der Kindertagesbetreuung sparen, verspielen wir die Zukunft unserer Kinder und werden die Auswirkungen dieser kurzfristigen Sparpolitik in den nächsten Jahren zu spüren bekommen.”

Quelle: fair-NEWS.de

Genitalverstümmelung an Mädchen in Deutschland: Staat muss Opfer entschädigen

Dienstag, 11. Mai 2010

Opfer von Genitalverstümmelung haben Anspruch auf Entschädigung durch den Staat

Das Kinderschutz-Projekt „SOS FGM“ informiert über die gesetzliche Pflicht des Staats, die Opfer von Genitalverstümmelung zu entschädigen. SOS FGM hilft Opfern dieser Gewalttaten, ihre Ansprüche geltend zu machen.

Ziel des gesetzlich verankerten Entschädigungsanspruchs ist es zu gewährleisten, dass das Opfer von Gewalt den Folgen der Tat nicht mehr hilflos gegenüber steht.
Gelingt es der staatlichen Gemeinschaft nicht, Gewalttaten zu verhindern, muss der Staat für die Opfer der Straftaten einstehen – so der Leitgedanke des Opferentschädigungsgesetzes (OEG).
In Deutschland leben bis zu 50.000 Mädchen, die von der Gewalt genitaler Verstümmelung bedroht sind. Bis zu 80% der gefährdeten Kinder werden tatsächlich der Verstümmelung
unterworfen.

Da Genitalverstümmlung einen erheblichen Grundrechtseingriff darstellt und die Gefahr für die gefährdeten Mädchen sehr konkret ist, muss der Staat seine Schutzpflicht erfüllen.
Bislang werden bis auf wenige Einzelfälle keinerlei Schutzmaßnahmen für diese Kinder getroffen, obwohl die gesamte Gruppe der gefährdeten Mädchen dem Staat bekannt ist.
Durch dieses Unterlassen trägt der deutsche Staat sogar eine Mitschuld an den Verbrechen.

Grundsätzlich erfüllen alle Opfer von Genitalverstümmelung, die zum Tatzeitpunkt in Deutschland lebten, die wichtigste Anspruchsvoraussetzung für eine staatliche Entschädigung:
Sie sind durch einen vorsätzlichen, rechtswidrigen, tätlichen Angriff gesundheitlich geschädigt worden.
Auch wenn die Mädchen für die Tat ins Ausland gebracht wurden, bleibt der Anspruch auf Entschädigung – zumindest teilweise – bestehen.
Die individuellen Entschädigungsleistungen umfassen neben Heilbehandlungen auch Lohnersatz-Zahlungen und einkommensunabhängige Renten bei bleibenden Schädigungsfolgen.

SOS FGM setzt sich mit einem Notruf und Beratungsangebot für den konkreten Schutz von Mädchen ein – aber ebenso für die Rechte der Opfer, indem sie über ihren Anspruch auf
Entschädigung informiert und bei der Durchsetzung ihres Entschädigungsanspruchs unterstützt werden (z.B. durch Vermittlung engagierter Opferanwälte). www.sosfgm.org

Quelle: fair-NEWS.de

RWE verbietet Atomkraftgegnern spektakuläre Ballonaktion bei Biblis

Donnerstag, 6. Mai 2010

Campact will mit 20.000 Ballons auf Risiken der Uraltreaktoren Biblis A und B aufmerksam machen / “RWE stellt Profit über die Sicherheit”

Der Stromkonzern RWE hat Atomkraftgegnern verboten, in der Nähe der beiden Atomkraftwerke in Biblis mehr als 20.000 Ballons zu starten. Mit der spektakulären Aktion wollte das Kampagnennetzwerk Campact am 28. Mai auf die Gefahren aufmerksam machen, die von den beiden Pannen-Reaktoren mitten im dicht besiedelten Rhein-Main-Gebiet ausgehen. Die schwarz-gelben Luftballons sollten zeigen, wohin es radioaktive Wolke wehen würde, wenn es in Biblis zu einem Super-GAU oder einem Terroranschlag käme. Hinter jedem gasgefüllten Ballon sollte ein Bürger stehen, der die Menschen im Land an ihre “tödlichen Nachbarn” erinnert. Rund 19.000 Menschen haben bereits online einen Ballon gestartet ( https://www.campact.de/atom2/sn7/signer ).

“RWE hat uns die Aktion mit fadenscheinigen Begründungen untersagt. Der Konzern befürchtet wohl, dass wir auf die Risiken der beiden Uralt-Reaktoren aufmerksam machen”, sagte Campact-Geschäftsführer Christoph Bautz. “RWE möchte das Thema lieber totschweigen. Aber wir werden nicht locker lassen.” Jetzt suche man nach Möglichkeiten, wie die Ballon-Aktion doch noch stattfinden könne. Notfalls an einem anderen Standort.

Biblis A und B müssten nach dem Atomgesetz noch dieses Jahr abgeschaltet werden. Doch RWE hofft auf eine Laufzeitverlängerung durch die schwarz-gelbe Regierung. “Rot-Grün hat RWE den Bau einer verbunkerten Notwarte, von der aus der Reaktor bei einem Unfall oder Terroranschlag noch gesteuert werden könnte, erlassen, weil Biblis A bis zur voraussichtlichen Fertigstellung einer solchen Notwarte ohnehin stillgelegt werden müsste. Jetzt will RWE seine Risikoreaktoren weiter betreiben – aber natürlich ohne Notwarte”, kritisierte Bautz. “Das zeigt überdeutlich: Für RWE haben Profitinteressen Vorrang vor der Sicherheit der Bevölkerung. Verträge mit den Energiekonzernen sind nicht das Papier wert, auf dem sie gedruckt sind.”

Quelle: Offenes-Presseportal

Future Policy Award 2010 wird auf UNO-Konferenz vergeben

Montag, 3. Mai 2010

Ausgezeichnet wird das beste Gesetz zum Schutz der Artenvielfalt

Als Beitrag zur Feier des Internationalen Jahres der Artenvielfalt haben das UN-Sekretariat der Biodiversitäts-Konvention (CBD) und der World Future Council (WFC) zum heutigen Earth Day eine enge Zusammenarbeit vereinbart. Anlass: Der World Future Council hat den Schutz der Artenvielfalt zum Thema für seinen diesjährigen Future Policy Award gemacht. Der Future Policy Award zeichnet Gesetze aus, die eine besonders positive Wirkung auf die Rechte zukünftiger Generationen entfalten. Ziel der Auszeichnung ist es, beispielhafte Gesetze global bekanntzumachen und so zu ihrer schnellen Implementierung in vielen Ländern beizutragen.

Das UN-Sekretariat der Biodiversitäts-Konvention wird der formelle Gastgeber der diesjährigen Preisverleihung sein, die als offizieller Teil der 10. UN-Vertragsstaatenkonferenz am 26. Oktober im japanischen Nagoya stattfinden wird. Ahmed Djoghlaf, Exekutiv-Sekretär der Konvention für biologischen Vielfalt: “Ich gratuliere dem World Future Council zur Wahl des Schutzes der Artenvielfalt als Thema für den diesjährigen Future Policy Award. Um das Leben auf der Erde in seiner Vielfalt zu bewahren, bedarf es adäquater politischer Rahmenbedingungen und Gesetze. Beispielhafte Gesetze zu identifizieren, zu unterstützen und zu belohnen, ist eine unabdingbare Voraussetzung, um internationale Strategien zum Schutz der Artenvielfalt erfolgreich implementieren zu können.”

Der Future Policy Award ist der erste Preis, mit dem auf internationaler Ebene Gesetze ausgezeichnet werden. Jedes Jahr wählt der World Future Council ein Politikfeld, auf dem innovative Lösungen besonders dringend gebraucht werden. World Future Council Vorstandsmitglied Alexandra Wandel: “Mit unserer Entscheidung, Artenvielfalt zum Thema des Future Policy Award 2010 zu machen, möchten wir einen Beitrag zum Erfolg des Internationalen Jahrs der Artenvielfalt leisten. Politiker, Unternehmen und die Zivilgesellschaft müssen zusammenarbeiten, um unseren unersetzlichen natürlichen Reichtum zu schützen und den Artenverlust zu stoppen. Der Erhalt der Artenvielfalt ist entscheidend für das jetzige und zukünftige Wohlergehen der Menschheit. Es muss sofort gehandelt werden.”

Zur Nominierung von Gesetzen für den Future Policy Award ist eine ausgewählte Gruppe internationaler Organisationen genau so aufgerufen wie die Rats- und Beiratsmitglieder des World Future Council. Ein Team von Wissenschaftlern überprüft alle Nominierungen anhand der sieben Prinzipien für eine nachhaltigkeitsfördernde Politik, die auf dem Weltgipfel für Nachhaltige Entwicklung in Johannesburg 2002 präsentiert wurden. Die Ergebnisse dieser Überprüfung dienen der internationalen Jury, die aus Experten von fünf Kontinenten besteht, als Basis für die Auswahl der Preisträger.

World Future Council

Der World Future Council setzt sich für ein verantwortungsvolles, nachhaltiges Denken und Handeln im Sinne zukünftiger Generationen ein. Seine bis zu 50 Mitglieder kommen aus Politik, Geschäftswelt, Wissenschaft und Kultur – und von allen fünf Kontinenten. Der Rat identifiziert mithilfe seines Netzwerks von Wissenschaftlern, Parlamentariern und Umwelt-Organisationen weltweit zukunftsweisende Politikansätze und fördert ihre Umsetzung auf internationaler, nationaler und regionaler Ebene. Der World Future Council ist eine gemeinnützige Stiftung mit Sitz in Hamburg. Weitere Infos: wwww.worldfuturecouncil.org

Quelle: Offenes-Presseportal

Anti-Atom-Demonstrationen in vier Bundesländern am Samstag

Montag, 3. Mai 2010

Bundesregierung soll Pläne für verlängerte Laufzeiten aufgeben

In den für den kommenden Samstag (24.4.) in Schleswig-Holstein, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Hessen stattfindenden Anti-Atom-Demonstrationen sieht der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) deutliche Warnsignale gegen den Pro-Atomkurs der Bundesregierung. “Nicht nur die Politik, auch die großen Energieunternehmen in Deutschland werden danach nicht weitermachen können wie bisher”, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. “Ihr Einsatz für längere Laufzeiten von Atomkraftwerken stößt in weiten Teilen der Bevölkerung auf wachsenden Widerstand. Die Bundesregierung und vor allem auch die Energiekonzerne müssen diese Tatsache endlich zur Kenntnis nehmen. Sie müssen ihren bisherigen Kurs ändern, sich von der Atomenergie verabschieden und verstärkt in erneuerbare Energien investieren”, sagte Weiger.

Am Samstagnachmittag soll eine 120 Kilometer lange Menschenkette quer durch Hamburg die Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel in Schleswig-Holstein verbinden. Für das Abschalten der deutschen Atommeiler wird außerdem am AKW Biblis in Hessen und vor dem Atommüllzwischenlager im nordrhein-westfälischen Ahaus demonstriert.

“Wenn Kanzlerin Angela Merkel und Bundesumweltminister Norbert Röttgen die Risiken des Betriebes von Atomkraftwerken ernst nehmen, dann dürfen die Pannen-Reaktoren in Brunsbüttel und Krümmel nicht wieder ans Netz. Und auch bei allen anderen Atomkraftwerken muss es darum gehen wie sie möglichst schnell stillgelegt werden können”, sagte Weiger.

Allein die ungelöste Frage der Atommüllentsorgung müsse Röttgen und Merkel endlich dazu bewegen, eine Verlängerung der AKW-Laufzeiten abzulehnen. Hinzu komme, dass Laufzeitverlängerungen für Atomkraftwerke Investitionen in erneuerbare Energien und damit in den Umwelt- und Klimaschutz blockierten. Weiger forderte die Bundesregierung auf, mit den Energiekonzernen nicht über Laufzeitverlängerungen sondern über die schnelle Abschaltung der ältesten und gefährlichsten Atomkraftwerke zu verhandeln.

Der BUND ist einer der Hauptveranstalter der Anti-Atom-Demonstrationen vom Samstag. Der Verband schickt u. a. über 30 Busse mit Demonstranten aus ganz Deutschland auf den Weg nach Norddeutschland. Die BUND-Vorstandmitglieder Ulrike Mehl und Klaus Brunsmeier sprechen auf den Kundgebungen in Brunsbüttel bzw. Hamburg. Thorben Becker, der Energieexperte des Verbandes, moderiert die Kundgebung in Elmshorn.

Alle Informationen zur Anreise zur Aktions- und Menschenkette in Norddeutschland finden Sie im Internet unter: www.bund.net/kettenreaktion oder http://www.anti-atom-kette.de

Quelle: Offenes-Presseportal

Henri Nannen Preis für Verdienste um die Pressefreiheit geht an unterdrückte Journalisten im Iran

Samstag, 1. Mai 2010

Der Journalist Maziar Bahari nimmt die Auszeichnung stellvertretend für seine iranischen Kollegen am 7. Mai 2010 in Hamburg entgegen.

Mit dem Henri Nannen Preis 2010 für einen besonderen Einsatz für die Pressefreiheit werden iranische Journalistinnen und Journalisten ausgezeichnet, die in ihrem Land schwersten Repressalien ausgesetzt sind, weil sie versuchen, wahrheitsgetreu über den Iran zu berichten. Da sie ihr Land nicht verlassen dürfen und viele von ihnen inhaftiert sind, nimmt – stellvertretend für seine Kollegen – der in London lebende Iraner Maziar Bahari die Auszeichnung im Deutschen Schauspielhaus in Hamburg entgegen. Bahari war selbst monatelang in iranischer Isolationshaft.

Illegale Festnahmen und Entführungen von Journalisten durch Polizei und Sicherheitskräfte, staatliche Überwachung von Medien, gewaltsame Übergriffe und Misshandlungen sowie eine größer werdende Zahl von Journalisten auf der Flucht bestimmen die derzeitige Situation der freien Presse im Iran. Seit der umstrittenen Wiederwahl des Präsidenten Mahmud Ahmadinedschad im Sommer 2009 verfestigt sich das Misstrauen des Regimes gegenüber Medienmitarbeitern im In- und Ausland. Um eine unabhängige Berichterstattung zu verhindern, werden nicht nur Journalisten bedroht, inhaftiert und ausgewiesen, sondern auch Zeitungen geschlossen, Webseiten und Artikel zensiert, das Mobilfunknetz teilweise gesperrt und die Ausstrahlung von TV-Sendern gestört. Seit der Wahl im Sommer 2009 sind immer wieder Journalisten und Blogger verhaftet und teilweise bis heute nicht wieder frei gelassen worden. Vom Staat inhaftierte Journalisten können im Iran derzeit keinerlei Rechte geltend machen. Die Organisation “Reporter ohne Grenzen” ist über die Situation im Iran sehr besorgt.

stern-Chefredakteur Thomas Osterkorn: “Es ist wohl nicht übertrieben zu sagen, dass der Iran momentan eines der größten Gefängnisse für Medienmitarbeiter ist. Den Kollegen, die unter dem Regime zu leiden haben und nicht aufgeben, für die freie Presse zu kämpfen, gilt unsere Anteilnahme und Anerkennung. Wir freuen uns, dass Maziar Bahari, der selbst im Evin Gefängnis im Iran inhaftiert war und gefoltert wurde, den Preis für seine unterdrückten Kollegen entgegen nimmt.”

Der 1967 im Iran geborene Journalist Maziar Bahari arbeitete als Korrespondent für newsweek im Iran. Durch seine Dokumentarfilme über den Iran und den Irak wurde er auch als Dokumentarfilmer bekannt. Während der Unruhen nach den Präsidentschaftswahlen 2009 wurde Bahari festgenommen. Er musste 118 Tagen in Isolationshaft im Evin Gefängnis in Teheran verbringen. Ein Anwalt wurde ihm verweigert, ebenso der Kontakt zu seiner Familie. Auf internationalen Druck wurde der Journalist im Oktober 2009 entlassen. Bahari setzt sich seitdem für die Freilassung seiner inhaftierten Kollegen ein und hat das iranische Regime für die Umstände seiner Haft und die ihm zugefügten schweren Repressalien immer wieder öffentlich angeprangert.

Der Henri Nannen Preis wird in diesem Jahr zum sechsten Mal vergeben. Außer dem herausragenden Einsatz für die Pressefreiheit und einem publizistischen Lebenswerk werden die besten journalistischen Arbeiten ausgezeichnet, die im vergangenen Jahr in deutschsprachigen Print- und Onlinemedien erschienen sind. Um den “Henri 2010″ bewarben sich Journalisten mit 878 Arbeiten aus 186 Print- und Onlinepublikationen (in den Kategorien Reportage, Investigation, Dokumentation, Humor und Fotoreportage). Der von Gruner + Jahr und dem stern gestiftete Preis ist mit insgesamt 35.000 Euro dotiert.

Weitere Informationen zum Henri Nannen Preis: www.henri-nannen-preis.de

Quelle: Offenes-Presseportal